Sie sind hier: Startseite Benutzer valter's Home Gewerkschaft Streik Welche Friedenspflicht verbietet das Streikrecht?

Welche Friedenspflicht verbietet das Streikrecht?

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:19
Die einstweiligen Verfügungen gegen die Warnstreiks der Gewerkschaft der Lokführer weckt Begehrlichkeiten der Arbeitgeber, das Grundrecht auf Streiks auszuhebeln.

Vor einem Monat hatte das BAG geurteilt - 1 AZR 396/06 - , daß sogar richtige Unterstützungsstreiks in nicht streikenden Gebieten rechtens sind, schon ist wieder alles offen. Die einstweiligen Verfügungen der Arbeitsgerichte in Düsseldorf und Mainz stellen das Grundrecht auf Streik wieder grundsätzlich infrage.

Inzwischen sorgt sich der DGB darum, daß das Warnstreik-Verbot Schule machen könne, Berliner Zeitung vom 12.7.07 und das Streikrecht schrittweise entfesselt wird, Netzeitung vom 11.7.07

Ist es vorbei mit einem Grundrecht, daß der starke Arm, in diesem Fall der Arm der Lokführer die Räder anhalten kann? Handelsblatt vom 9.7.07

Es wird noch spannend, wie der Kampf der Gerichte gegen Grundrecht ausgehen wird. Hoffentlich hat die Lokführergewerkschaft GdL genugend Puste, um so ein Verfahren bis zum Erfolg durchzustehen. Dem DGB sei geraten, so ungern er diese Branchengewerkschaft sieht, sich an dem juristischen Tauziehen ums Streikrecht als Grundrecht zu beteiligen, weil ihn eine Niederlage der GdL mit träfe.

(0) Kommentare