Streik zur Unterstützung ist rechtmäßig
erstellt von valter
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zuletzt verändert:
25.08.2008 18:19
BAG Erfurt vom 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - : Ein Streik zur Unterstützung des Arbeitskampfes in einem anderen Tarifgebiet ist rechtmäßig
Der erste Senat des BAG in Erfurt hat entschieden, daß ein Unterstützungsstreik zwischen ver.di und Druckindustrie rechtmäßig ist und hat damit das Streikrecht generell gestärkt.
Die jungeWelt und die IG-Metall begrüßen gleichfalls diese Entscheidung in einer Zeit, in der die Vertretung von Arbeitnehmern immer schwieriger geworden ist und in der nicht einmal ein Streik zur Besitzstandwahrung erfolgreich bis zum Ende geführt wird.