Siemens zahlt Gehalt für den Gewerkschaftsboss
Der frühere Siemens-Zentralvorstand und Aufsichtsratschef Hermann Franz hat vor dem Nürnberger Landgericht im Prozess um das Bestechungsverfahren bei Siemens ausgesagt, der 1990 ausgeschiedene frühere Mitarbeiter habe nur ein normales Gehalt von 130 000 Mark bekommen, manager magazin vom 8.10.08, als sei es etwas völlig selbstverständliches, wenn ein Unternehmen den Gewerkschaftsboss finanziert.
Von den 45 Millionen Euro, die der AUB Chef Schelsky selbst schon zugegeben hat, wollte der Siemens-Vorstand nichts gewußt haben.
Unwissenheit scheint eine typische Eigenschaft in Leitungsfunktionen bei Siemens zu sein. Auch Vorstände können und wollen ja mal etwas vergessen, um nicht selbst in den Strudel der Strafverfahren gezogen zu werden. Vergeßlichkeit hat den einst mächtigen Vorstand und späteren Aufsichtsratschef Pierer auch bisher davor bewahrt , belangt zu werden.
Das Ziel der Eigenständigkeit der Betriebsräte ist im Betriebsverfassungsgesetz garantiert (unanhängig in allen Richtungen!) muss aber von den Betriebsräten immer wieder erkämpft werden (sowohl gegenüber der Betriebsleitung als auch den Gewerkschaften). Der Betriebsrat und die Gewerkschaften sind natürliche Verbündete – aber bitte auf gleicher Augenhöhe!