Bängster und Gerichte
Der Berliner Bankenskandal ist wieder in die Schlagzeilen gekommen. Diesmal ist es der Freispruch der beim Berliner Bankenskandal Verantwortlichen. Den Paten könne man keine Untreue nachweisen. Der Freispruch erzeugt Kopfschütteln, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Berlin Hyp, Tochtergesellschaft der Berliner Bankgesellschaft, mit Milliarden gerettet werden mußte.
Den Freispruch konnte man ahnen, weil das Urteil der Berliner Strafkammer vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 2559/08 - 2 BvR 105/09 - 2 BvR 491/09 kassiert wurde. Da haben sich Winkeladvokaten ausgetobt und die Arbeit der Staatsanwälte wertlos gemacht.
Milliarden Verluste sind demnach keine Untreue . Daran haben wir uns inzwischen gewöhnt, dass dafür der Steuerzahler zuständig ist, wenn Banken ihre Spielschulden nicht mehr bezahlen können. Ob das aber auch richtig ist, das kann in einer Revision noch einmal entschieden werden.
Was viele angesichts der Milliarden Verluste nicht verstehen , sind diese Urteile. Wenn Staatsanwälte nur die falschen Anträge gestellt haben, ist immer noch nicht klar, wie das zu Freisprüchen führen kann. Was haben die Richter sich bei dem Urteil gedacht? Der Hauptangeklagte Landowski bezeichnet das Urteil als Freispruch erster Klasse und erinnert dadurch sehr an den Freikauf des Deutsche Bank Chefs Ackermann, der nur als Freispruch 2. Klasse angesehen wird.