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Betriebsratsthesen

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 30.06.2011 10:56

Der Betriebsrat als Institution

  1. Betriebsräte arbeiten in einem engen rechtlichen Korsett. Dabei werden sie zu einer Denk- und Handlungsweise gezwungen, die sich an den rechtlichen Möglichkeiten orientiert und auf Stellvertretung beschränkt.

  2. Betriebsräte wirken der Entwicklung von Selbstbewusstsein, Selbstorganisation und kreativer Macht auf Seiten der Beschäftigten entgegen. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit stärkt die Illusionen in Stellvertreterpolitik und fördert daher die Passivität.

  3. Das Management nutzt Betriebsräte, um Konflikte unter Kontrolle zu bringen.

  4. Das Management nutzt Betriebsräte, um AktivistInnen zu integrieren.

    Anonyme Anmerkung zu These 4

Betriebsratsbeteiligung

  1. Eine Beteiligung am Betriebsrat kann im Einzelfall sinnvoll sein, um

    1. an Informationen zu kommen und diese öffentlich zu verwenden,
    2. den existierenden Betriebsrat mit einer Gegen-Kandidatur unter Druck zu setzen,
    3. exponierte AktivistInnen zu schützen,
    4. die eigene Gruppe im Betrieb bekannt zu machen und die Gruppe sichtbar zu halten, („Tribune“)
    5. überhaupt erst einen Betriebsrat zu gründen.
  2. Es gibt keinen sicheren Weg, bei einer Mitarbeit im Betriebsrat dem Anpassungsdruck zu entgehen.

    Hilfreich könnte sein:

    1. Menschen dafür aufzustellen, die die Grenzen der BR-Arbeit kennen (siehe Thesen 1 bis 4)
    2. Menschen aufstellen, die ihr Tun im Betriebsrat reflektieren und in Frage stellen und dies auch ständig tun.
    3. Dies schon bei der Wahl kundtun und sich darüberhinaus verpflichten, nichts im Alleingang zu entscheiden.
    4. Ständige Offenlegung der BR-Unterlagen und Geschehnisse im Betriebsrat gegenüber der Belegschaft.
    5. Begrenzung der Mitgliedschaft auf eine Periode.
    6. Keine volle Freistellung annehmen.
    7. Ständiges Beten, dass es klappt (weil wir nicht glauben, dass es meistens klappen wird…).

Betriebsrat und Betriebsgruppe

  1. BR-Mitglieder müssen in die Betriebsgruppe eingebunden sein. Die Betriebsgruppe darf sich nicht nur um die Geschehnisse im BR kümmern. ktivistInnen, die sich nur auf BR-Beteiligung beschränken, haben schon verloren.
  2. Forderungen an den Betriebsrat, unsere Interessen durchzusetzen, sind problematisch, haben aber manchmal ihre Berechtigung. Voraussetzung ist, dass der BR eine offene Informationspolitik betreibt. Vereinbarungen mit dem Management wollen wir vorher sehen und dazu Stellung nehmen können, z.B. auf einer Betriebsversammlung oder im Intranet.
  3. Die wichtigste Frage ist, wie wir in Betrieben autonome Basisgruppen bilden können. Betriebsratsbeteiligung leistet dazu kaum einen Beitrag.
  1. April 2008

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 07.11.2015 06:49
Bemerkungen zu "Betriebsratsbeteiligung":

Beschäftigten, die gegen den Betriebsrat argumentieren, wird oft vorgeschlagen: "dann kandidiere doch selbst und mach es besser". Dieser Vorschlag kommt auch oft von anderen Mitgliedern des Betriebsrats als "k.o.-Argument um den "Kritiker" ruhig zu stellen.

Das eine eigene Kandidatur meistens keinen Sinn macht, zumindest in Betriebsräten, in denen sich die IGM etabliert hat (z.B. in Betrieben von Siemens und dessen "Nachfolgefirmen wie NSN, ...) zeigt der misslungene Versuch von Christine Rosenboom vom NCI:
http://blog.nci-net.de/[…]/
und:
http://blog.nci-net.de/[…]/

Mir haben die Bemerkungen von ihr gefallen:
"Es lohnt sich nur dort zu kämpfen, wo auch Aussicht auf Erfolg besteht. An der BR-Front weiter zu kämpfen ist jedenfalls völlig sinnlos. Damit vergeude ich nur meine Zeit und Energie, die ich anderweitig besser einsetzen kann. Ich stand also letztlich vor der Wahl: Betriebsratsamt oder offene Information. Beides lässt sich in diesem Betriebsrat nicht vereinen."