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Anonyme Anmerkung zu These 4

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 30.06.2011 10:56
  1. Das muss nicht so bleiben. Es kommt sehr auf die Menschen, ihre Motivation, Fähigkeiten und vor allem den ihrer Handlungsweise zugrunde liegenden Werte an. Drei Gedanken können die Einstellung eines Betriebsrats ändern:
    1. Dient mein Tun der Belegschaft?

      Diese Frage öfters ehrlich gestellt und beantwortet, wirft sofort die Notwendigkeit auf, die Mitarbeiter in persönlichen Gesprächen, z.B. durch einen Besuch in Abteilungen, zu fragen, welche Vorstellungen sie von Betriebsratsarbeit haben, welche Probleme es bei ihnen gibt. Damit entwickelt sich ein Dialog, das Kreativpotenzial der Belegschaft kann genutzt werden. Man kennt sich plötzlich, eine wichtige Basis, um im Dialog zu bleiben. Einer Zusammenarbeit steht dann nichts mehr im Wege. Betriebsräte, die in ihrem Zimmer sitzen bleiben, fördern in der Tat Stellvertreterpolitik und Passivität.

    2. Ich bin für den Mitarbeiter/Belegschaft da wie ein Anwalt für seinen Klienten.

      Ein Anwalt steht eindeutig auf der Seite seines Klienten. Er möchte, den Prozess für seinen Klienten gewinnen, legt seine Thesen dar, argumentiert und schielt nicht darauf, seinen Gegenspieler nicht zu verärgern. Handeln Betriebsräte auch so, hören auf zu glauben, sie müssten dem Arbeitgeber entgegenkommen, dann wird eine echte Auseinandersetzung über die gegenseitigen Interessen erfolgen. Das Recht dient ihm (wie dem Anwalt auch) als Mittel, um zum Erfolg zu kommen. Das Ergebnis ist wie vor Gericht oft ein Vergleich, der beide Interessenlagen berücksichtigt. Aber dieser Vergleich ist dann errungen und nicht vom Arbeitgeber diktiert worden.

    3. Schweige ich zuviel?

      Ein Anwalt informiert seinen Klienten, klärt ihn auf. Es gibt nichts, was geheim ist. Diese Einstellung sollte auch ein Betriebsrat seinen Mitarbeitern gegenüber haben. § 79 BetrVG? steht hier nicht dagegen: Geheim sind danach nur Betriebsgeheimnisse, wie Erfindungen etc., aus denen die Konkurrenz einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen könnte, und persönliche Daten von Mitarbeitern.

    Beherzigt man diese drei einfachen Dinge, dann wird man fast automatisch ein besserer Betriebsrat. Vielleicht können obige Thesen dann irgendwann einmal umgeschrieben werden.

    Allerdings muss man es tun.

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