Siemens-Foren nach Datum sortiert
erstellt von Administrator
—
zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: BEE-Profiling - Was ist das? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 14:35
- an Sonntag 13:54: Sehr gute Erklaerung, vielen Dank. Nehme an, das Bewerbungskosten ueber Werbungskosten bei der ESVeranlagung absetzbar sind, da trotz der 70/80% steuerpflichtig.
- Re: Private Krankenversicherung Mitgliedschaft bei Eintritt in die BeE verlieren — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 14:29
- Anonymous User hat geschrieben: Ich befürchte als kronisch kranke, dass die GKV meine teuren Medikamenten nicht bezahlt und ich eventuell gezwungen werde mich auf andere Medikamente umzustellen, die ich nicht vertrage! Andere Leistungen die ich im Moment problemlos von der PKV bezahlt bekommen, wäre womöglich bei der GKV gar nicht übernommen mit dem zuständigen Arzt abklären, und dann nichts wie raus aus der PKV. Die PKV ist ein Geschäftsmodell das nicht überleben wird. (jährliche Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich).
- Re: Private Krankenversicherung Mitgliedschaft bei Eintritt in die BeE verlieren — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 14:21
- Ich befürchte als kronisch kranke, dass die GKV meine teuren Medikamenten nicht bezahlt und ich eventuell gezwungen werde mich auf andere Medikamente umzustellen, die ich nicht vertrage! Andere Leistungen die ich im Moment problemlos von der PKV bezahlt bekommen, wäre womöglich bei der GKV gar nicht übernommen :-(
- Re: BeE und IGM Mitgliedschaft kündigen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 14:19
- Ich nehme an, die beE käme dann nicht zu Stande. In MchH stand die beE unter dem Vorbehalt, dass sie von der AA gefördert wird. Vermutlich aber für Mch M schon geklärt, sonst würde es im Aufhebungsvertrag stehen (stehts drin?)
- Re: BeE und IGM Mitgliedschaft kündigen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 14:07
- Falls das nicht zustande kommen sollte (Transferkurzarbeitergeld), hat es für die BeE-ler Nachteile und Vorteile: Nachteil: Mit der Rückkehr in die GKV wird es dann erstmal nix Vorteil: Sprinterprämien werden höher (und NSN blutet ein bißchen mehr)
- Re: BeE und IGM Mitgliedschaft kündigen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:56
- Anonymous User hat geschrieben: Zahlung von Transferkurzarbeitergeld. Wer sagt/garantiert denn, daß es hierzu überhaupt kommt? Gibt es hierzu von der Agentur für Arbeit überhaupt schon eine rechtsverbindliche Zusage? Die Frage ist berechtigt. Ich kann mir kaum vorstellen dass dazu -bei der überstürzten Entwicklung der Ereignisse- schon eine verbindliche Zusage von der Agentur vorliegt. Vermutlich hat NSN wieder einmal die "Rechnung ohne den Wirt" gemacht. Ich persönlich glaube, daß sich der Start der beE und der Übergang in die GmbH's um mindestens einen Monat verzögern wird.
- Re: BEE-Profiling - Was ist das? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:54
- Anonymous User hat geschrieben: Welche Pflichten hat man eigentlich in der beE? Und ist man tatsächlich verpflichtet, jede Woche eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachzuweisen? Ich würde mich lieber auf Bewerbungen mit besseren Chancen gründlicher konzentrieren anstatt mehr sinnlosen Bewerbungsmüll zu produzieren. Und wie sieht es eigentlich mit den Bewerbungskosten aus? Deine Pflichten stehen im Vertrag. Von einer bestimmten Anzahl Bewerbungen pro Zeiteinheit steht da nix und macht ja auch keinen Sinn. Lass Dir von einem aktuellen beEler (mir) sagen: die Aufgabe der beE-Betreuer ist es, Dich bei der Jobsuche zu unterstützen. Dazu hast Du in der Regel pro Monat ein 4-Augengespräch, zu dem Du besser erscheinst (steht auch im Vertrag). Die Betreuer sind vernünftige Menschen und schlagen Dir meistens auch vernünftige Dinge vor und dazu gehört gewiss nicht, Bewerbungsmüll zu produzieren. Wenn Du zeigen kannst, dass Du bis zur Rente ausgesorgt hast, ist der Bewerbungsschreibenzwang gleich null. Wenn aber klar ist, dass Du nach der beE rasch auf Hartz IV abrutschen wirst, haben die schon ein Auge darauf, dass Du nicht in Lethargie verfällst. Kommt also immer darauf an, auf was Du Dich mit Deinem Betreuer einigst. Erst mal ein Jahr rumgammeln und dann langsam in die Gänge kommen mit Bewerbungen (falls Du wirklich einen neuen Job brauchst) lassen die nicht zu und ist aus meiner eigenen Erfahrung auch nicht sinnvoll (nach einem Jahr hast Du Dich mental vom Arbeitsmarkt verabschiedet). Über Workshops wirst Du dann zusätzlich erst einmal wieder halbwegs marktfähig gemacht (Du glaubst gar nicht, wieviele Leute kein aktuelles CV haben und wie die bei einem Interview rumstammeln). Vielleicht brauchst Du das alles nicht, aber in die Workshops musst Du trotzdem. Der Nutzen ist dann zumindest das Networking mit anderen beElern. Zusätzlich bekommst Du zentral von der beE einen Job-Newsletter mit Stellenangeboten. Der ist ganz allgemein für alle beEler und 90% der Jobs werden nicht auf Dich passen. Genauso bekommst Du regelmäßig Hinweise auf Job-Messen oder Meetings mit Firmen, die gerade einstellen. Das alles ist um Klassen besser als das was die Agentur für Arbeit anbietet. Wenn Du einen Job brauchst, ist die beE-Betreuung wahrscheinlich die beste Ünterstützungsveranstaltung, die deutschlandweit geboten wird. Aber einen Job musst Du Dir immer noch selber suchen! Wenn Du keinen brauchst, ist die beE nur sehr marginal lästig. Lass Dich nicht irre machen von den Stänkerern hier, die wahrscheinlich keine Ahnung haben, was in der beE wirklich geboten wird. P.S.: Bewerbungskosten. Das meinst Du jetzt nicht ernst, oder? Dafür bekommst Du 70/80% Deines Monatsgehalts!
- Re: BeE und IGM Mitgliedschaft kündigen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:45
- Zahlung von Transferkurzarbeitergeld. Wer sagt/garantiert denn, daß es hierzu überhaupt kommt? Gibt es hierzu von der Agentur für Arbeit überhaupt schon eine rechtsverbindliche Zusage?
- Re: Private Krankenversicherung Mitgliedschaft bei Eintritt in die BeE verlieren — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:42
- Voraussetzung für einen Wechsel in die GKV ist die Zahlung von Transferkurzarbeitergeld. Wer sagt/garantiert denn, daß es zur Zahlung überhaupt kommt? Gibt es hierzu von der Agentur für Arbeit überhaupt schon eine rechtsverbindliche Zusage?
- Re: Wachgeküsst — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:32
- jetzt fangt's doch endlich mal mit dem Osterfrieden an ! :-))
- Re: BEE-Profiling - Was ist das? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:28
- Welche Pflichten hat man eigentlich in der beE? Und ist man tatsächlich verpflichtet, jede Woche eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachzuweisen? Ich würde mich lieber auf Bewerbungen mit besseren Chancen gründlicher konzentrieren anstatt mehr sinnlosen Bewerbungsmüll zu produzieren. Und wie sieht es eigentlich mit den Bewerbungskosten aus?
- Re: Wachgeküsst — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:26
- Anonymous User hat geschrieben: Bei einigen Leuten sind Beleidigungen wohl die besten Argumente, die sie haben. Ein völlig humorloser Prozesshansl, möchte fast noch hinzufügen
- Re: BEE-Profiling - Was ist das? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:22
- Anonymous User hat geschrieben: (DC) Korrektur: Das Profiling ist der erste Schritt zu dem langersehnten Job bei Siemens oder ausserhalb von NSN. Erfahrene Headhunter in der beE nehmen Eure Daten, beruflichen Ziele, Faehigkeiten usw. auf ... und suchen dann anhand des Profiles nach pasenden Stellen in ihren Netzwerken. Viele beEler werden so schon vor dem eigentlichen Start oder innerhalb von 3 Monaten vermittelt. Nur Mut, beE ist ein Garant fuer erfolgrieches headhunting. Gruss DC. Sie haben wohl vergessen, wie Sie sehen, gibt es Leute die solche Aussagen ernst nehmen !
- Re: Wachgeküsst — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:21
- Bei einigen Leuten sind Beleidigungen wohl die besten Argumente, die sie haben.
- Re: BEE-Profiling - Was ist das? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:13
- Anonymous User hat geschrieben: (DC) Korrektur: Das Profiling ist der erste Schritt zu dem langersehnten Job bei Siemens oder ausserhalb von NSN. Erfahrene Headhunter in der beE nehmen Eure Daten, beruflichen Ziele, Faehigkeiten usw. auf ... und suchen dann anhand des Profiles nach pasenden Stellen in ihren Netzwerken. Viele beEler werden so schon vor dem eigentlichen Start oder innerhalb von 3 Monaten vermittelt. Nur Mut, beE ist ein Garant fuer erfolgrieches headhunting. Gruss DC. Die "erfahrenen Headhunter" sind nutzlose Wichtigtuer, die von nichts eine Ahnung haben, außer Phrasen zu dreschen und heiße Luft zu verbreiten. Ihre sogenannten Netzwerke beschränken sich auf den Kreis von Personen die derselben nutzlosen Zunft angehören. Kurz gesagt, der Mehrwert den diese Berufsgruppe erschafft ist gleich : NULL
- Re: Wachgeküsst — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:03
- Der Obervolldepp ist wohl auch noch ein "Prozesshansl"
- Re: Private Krankenversicherung Mitgliedschaft bei Eintritt in die BeE verlieren — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 13:00
- Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht wer einen Antrag stellt auf freiwilligen Verbleib in der PKV, bei Bestehen einer Versicherungspflicht in der GKV, der kann nie wieder zurück in die GKV. Ich wiederhole, "nie wieder". Die bessere Alternative wäre, wenn man unbedingt glaubt in der PKV besser aufgehoben zu sein, den Vertrag auf Anwartschaft umzustellen, sodass dieser nach Ablauf der Versicherungspflicht in der GKV zu den gleichen Konditionen weitergeführt wird. Ich kann nur jeden warnen, hier unüberlegte Entscheidungen zu treffen.
- Re: Wachgeküsst — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 12:41
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: an User am So 00:54 Du Obervolldepp! Die Beleidigung im engeren Sinne wird durch § 185 StGB unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung lautet: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... bestraft.“ an user So 12:19.Das war nicht als Beleidigung gemeint, sondern als klare Aufforderung gründlich nachzudenken! Wenn die Bee scheitert, zieht das etliche Leute ganz schön tief auf der sozialen Leiter herunter!!Denk bitte darüber nach. Na ja, vielleicht lande ich jetzt doch nicht im Knast. Indiesem Sinne : Frohe Ostern! Also, du bist hoffentlich nicht mehr böse.
- Re: Private Krankenversicherung Mitgliedschaft bei Eintritt in die BeE verlieren — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 12:23
- Es steht folgende Antwort von einem Anwalt auf dem Link: http://www.frag-einen-anwalt.de/PKV-in-GKV-durch-Transfergesellschaft-und-Transfer-KUG,-anschl-wieder-in-PKV-__f62035.html Sehr geehrter xxx ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte: Es besteht be Arbeitslosigkeit die Möglichkeit, vorerst in der PKV zu verbleiben. Sie müssen binnen drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in der GKV einen Antrag auf Befreiung stellen. Diesen können Sie stellen, da Sie über 5 Jahre Mitglied in der PKV vor Eintritt der Arbeitslosigkeit waren, vgl. § 8 Abs.1 Ziff.1 SGB V. Das Arbeitsamt zahlt die Kosten für die PKV in Höhe der Mitgliedsbeiträge in der GKV. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann allerdings nicht widerrufen werden.Sie sollten insoweit klären, ob ein Verbleib in der PKV für Sie sinnvoll wäre. Hiervon dürfte auszugehen sein, wenn in der Tat der Zustand der Arbeitslosigkeit nur kurzfristig und absehbar wäre. Sofern Sie jetzt in die GKV wechseln, können Sie nahtlos wieder in die PKV wechseln, wenn Sie auch für 2009 die JAEG überschreiten. Haben Sie eine Anwartschaft vereinbart, so gilt dies zu den alten Bedingungen. Unterschreiten Sie 2009 die JAEG, so fallen Sie in die dreijährige Versicherungspflicht. Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Einschätzung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen RA Jeremias Mameghani Rechtsanwälte Vogt Bolkerstr.69 40213 Düsseldorf Tel. 0211/133981 Fax. 0211/324021 Ich hoffe es hilft Euch weiter
- Re: Wachgeküsst — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 12:19
- Anonymous User hat geschrieben: an User am So 00:54 Du Obervolldepp! Die Beleidigung im engeren Sinne wird durch § 185 StGB unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung lautet: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... bestraft.“