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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Vorladung vom Amt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.05.2015 20:34
- Anonymous User hat geschrieben: Weder habe ich mein Auto falsch geparkt, noch irgendwelche Steuern hinterzogen. Trotzdem: Wenn ich meine Post so lese, dann komme ich mir vor wie ein ganz, ganz böser Mensch: --------------- RECHTSFOLGENBELEHRUNG UND WEITERE HINWEISE: Rechtsfolgenbelehrung: 1.Eine Verletzung der Meldepflicht nach §59 SGB2 i.V.m. §309 SGB3 liegt vor, wenn Sie der Aufforderung Ihres zuständigen Jobcenters, sich persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nachkommen. 2.Bei Verletzung der Meldepflicht wird das Arbeitslosengeld 2 bzw. das Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §20 SGB2 gemindert. 3.Minderung und Wegfall dauern drei Monate und beginnen mit dem Kalendermonat nach Zustellung des entsprechenden Bescheides über die Sanktionen (§31b SGB2). Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe). 4.Durch Verletzung der o.g. Pflichten können sich ggf. Überschneidungen der Sanktionszeiträume ergeben. (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund erster Verletzung der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. und 10 Prozent Minderung aufgrund einer weiteren Verletzung der Meldepflicht vom 01.06. bis 31.08. -->Überschneidung vom 01.06. bis 31.07. mit insgesamt 20 Prozent Minderung). 5.Minderung wegen Meldepflichtverletzungen treten zu Minderungen nach §31 SGB2 hinzu (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. --> vom 01.05. bis 31.07. insgesamt 40% Minderung). 6.Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes 2 um mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind grundsätzlich zu erbringen, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Beachten Sie aber, dass vorrangig Ihr Einkommen und daraus verwertbares Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einsetzen müssen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Aufforderung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Stelle einzulegen. Hinweis: Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, der Meldeaufforderung nachzukommen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§39 Nr.4 SGB2). Bitte beachten Sie daher, dass trotz eines Widerspruchs die oben beschriebenen Rechtsfolgen eintreten, wenn Sie ohne wichtigen Grund der Meldeaufforderung nicht nachkommen und der Widerspruch keinen Erfolg hat. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei Ihrem Jobcenter einsehen. ---- So Ihr lieben Leser- nun hoffe ich, dass ich alles richtig abgeschrieben habe- falls nicht dann verzeiht mir bitte. Copy-Paste Funktion bekannt?
- Re: Vorladung vom Amt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.05.2015 20:18
- Weder habe ich mein Auto falsch geparkt, noch irgendwelche Steuern hinterzogen. Trotzdem: Wenn ich meine Post so lese, dann komme ich mir vor wie ein ganz, ganz böser Mensch: --------------- RECHTSFOLGENBELEHRUNG UND WEITERE HINWEISE: Rechtsfolgenbelehrung: 1.Eine Verletzung der Meldepflicht nach §59 SGB2 i.V.m. §309 SGB3 liegt vor, wenn Sie der Aufforderung Ihres zuständigen Jobcenters, sich persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nachkommen. 2.Bei Verletzung der Meldepflicht wird das Arbeitslosengeld 2 bzw. das Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §20 SGB2 gemindert. 3.Minderung und Wegfall dauern drei Monate und beginnen mit dem Kalendermonat nach Zustellung des entsprechenden Bescheides über die Sanktionen (§31b SGB2). Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe). 4.Durch Verletzung der o.g. Pflichten können sich ggf. Überschneidungen der Sanktionszeiträume ergeben. (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund erster Verletzung der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. und 10 Prozent Minderung aufgrund einer weiteren Verletzung der Meldepflicht vom 01.06. bis 31.08. -->Überschneidung vom 01.06. bis 31.07. mit insgesamt 20 Prozent Minderung). 5.Minderung wegen Meldepflichtverletzungen treten zu Minderungen nach §31 SGB2 hinzu (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. --> vom 01.05. bis 31.07. insgesamt 40% Minderung). 6.Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes 2 um mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind grundsätzlich zu erbringen, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Beachten Sie aber, dass vorrangig Ihr Einkommen und daraus verwertbares Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einsetzen müssen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Aufforderung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Stelle einzulegen. Hinweis: Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, der Meldeaufforderung nachzukommen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§39 Nr.4 SGB2). Bitte beachten Sie daher, dass trotz eines Widerspruchs die oben beschriebenen Rechtsfolgen eintreten, wenn Sie ohne wichtigen Grund der Meldeaufforderung nicht nachkommen und der Widerspruch keinen Erfolg hat. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei Ihrem Jobcenter einsehen. ---- So Ihr lieben Leser- nun hoffe ich, dass ich alles richtig abgeschrieben habe- falls nicht dann verzeiht mir bitte.
- Re: 3-Jahres Gedenktag der nsn 2012-Transformation — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.05.2015 19:16
- Anonymous User hat geschrieben: Ich bin noch in ALG1, dieses läuft bald aus, und dann ... Hartz IV bekomme ich nicht. Dann schaut es für mich mau aus. Zu alt, zu viele Siemens-Jahre. Ich bereite mich schon einmal auf das Leben unter der Brücke vor. Mir geht es scheiße! ##Warum kriegst Du Hartz IV nicht??
- Re: 3-Jahres Gedenktag der nsn 2012-Transformation — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.05.2015 15:46
- Nun haben wir's. In diesem Forum schreibt man nicht mehr womit man sein Geld verdient, sondern was man sei. Beispiel: "Ich bin ALG-1." Richtig muss es doch heissen: "Ich beziehe ALG-1." ...Das ist der Untergang der Bayrischen Sprachkultur...
- Re: 3-Jahres Gedenktag der nsn 2012-Transformation — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.05.2015 14:08
- Anonymous User hat geschrieben: Ich bin noch in ALG1, dieses läuft bald aus, und dann ... Hartz IV bekomme ich nicht. Dann schaut es für mich mau aus. Zu alt, zu viele Siemens-Jahre. Ich bereite mich schon einmal auf das Leben unter der Brücke vor. Mir geht es scheiße! Wenn du Hartz IV nicht bekommst, gibt es keinen Grund für "Leben unter der Brücke". Das die Situation trotzdem Sch.. ist, das versteht jeder.
- Re: 3-Jahres Gedenktag der nsn 2012-Transformation — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.05.2015 13:50
- Ich bin noch in ALG1, dieses läuft bald aus, und dann ... Hartz IV bekomme ich nicht. Dann schaut es für mich mau aus. Zu alt, zu viele Siemens-Jahre. Ich bereite mich schon einmal auf das Leben unter der Brücke vor. Mir geht es scheiße!
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.05.2015 10:57
- @di 08:19. es ist klar, das die Firma ja bereits den Bedarf an Technikern kennt. Vor allem bei Technik, die ein Jahr im voraus geplant wird, kennt man den Bedarf in einem Jahr. Also erst der Monteur, dann der Inbetriebsetzer. So ist es ein leichtes, die Mitarbeiter in einer dann derzeit guten Arbeitslage auszugliedern. Der ernüchternde Schock erfolgt dann wenig später, also in einem Jahr. Die BR's und Mitarbeiter sollten auch hierauf achten. Leider sind die Vorgehensweisen legal, die Möglichkeiten der "Manipulation" ebenso. Während man Privatleute für einiges bestrafen würde, ist dies für Firmen völlig legal. Nennt sich unter anderem Unternehmerische Freiheit. Eigentum verpflichtet, klar die Sklaverei ist abgeschafft, die Mitarbeiter sind nicht das Eigentum. Aber ist das wirklich so? Wer kann es sich leisten, beispielsweise nicht für den Mindestlohn zu arbeiten? Wer kann es sich leisten, zu sagen, ich will 50 Euro Stundenlohn? Oder für weniger als den existenzsichernden Lohn (ohne Altersarmut) werde ich nicht arbeiten, da dies die Arbeitnehmer ausbeutet! Wollen täten wir das schon, nur ist das letztlich nicht doch eine andere Form der Sklaverei?? Es ist sogar eine andere Art der Prostitution. Wir, die Arbeitnehmer müssen uns für ein Gehalt x prostituieren, um zu überleben. Es dies nicht bereits weit etablierte Praxis?
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.05.2015 08:20
- @ 23:23 - so kann ich mir das auch vorstellen- wer stellt schon Techniker ein, die offensichtlich überflüssig geworden sind. Nicht mit der Absicht auf Dauerbeschäftigung - - - vielleicht könnte eineR der KollegINNEN die zu BM gingen mal was dazu schreiben??
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 23:23
- @mo18:07 Solche Ausgliederungen werden normalerweise deerart abgewickelt, das man die betroffenen Mitarbeiter dann in eigenständige GmbH's überführt, die dann eine 100%tige Tochter eines Konzerns sind. Der Verkäufer gibt dann dem Töchterchen noch ein Auftragsvolumen für 1-x Jahre mit. Vorteil für den Verkääufer, er spart sich horrende Abfindungen, ist die Leute los, hat sofort weniger Mitarbeiter, verlagert das unternehmerische T´Risiko auf den erwerber. Für den Erwerber, solange die Geschäfte gut laufen ist es ok. Wenn es weniger Auftäge gibt, kann man die eigenständige GmbH besser schließen oder eben weiter veräußern. Für die Mitarbeiter? es kann ein Gewinn werden, jedoch meist eher seltener, es sei denn man geht direkt in einem großkonzern ein, aber auch das ist letztlich keine Sicherheit mehr....
- Re: US-Netzwerkausrüster: Cisco wechselt nach 20 Jahren den Chef — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 21:50
- Anonymous User hat geschrieben: Was wäre aus Siemens geworden wenn man Cisco damals gekauft hätte? - Falsche Frage: Was wird aus Siemens wenn sie so weiter machen?
- Re: US-Netzwerkausrüster: Cisco wechselt nach 20 Jahren den Chef — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 21:18
- Was wäre aus Siemens geworden wenn man Cisco damals gekauft hätte?
- US-Netzwerkausrüster: Cisco wechselt nach 20 Jahren den Chef — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 21:13
- http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/cisco-konzernchef-chambers-tritt-ab-a-1032040.html
- US-Netzwerkausrüster: Cisco wechselt nach 20 Jahren den Chef — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.05.2015 16:33
- Re: 3-Jahres Gedenktag der nsn 2012-Transformation — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 18:15
- Isch bin Rente. Die ganze NSN-Scheiße, BEE-Kacke, alles Vergangenheit. Nun Rente und nur noch das machen was ich mag.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 18:07
- Wobei 280 Kollegen vom Service nun bei einer eigenen Gesellschaft von IBM sind - - - - was hat das nun wieder zu bedeuten ? Sind die womöglich befristet oder ausgekoppelt von den üblichen IBM Regeln ?? So wie Partner??
- Re: 3-Jahres Gedenktag der nsn 2012-Transformation — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 18:05
- @14:01 komme dann Ende 2016 nach ALG1 mit
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 15:47
- Anonymous User hat geschrieben: 3 Jahre sind mittlerweile vorbei, der Standortsicherungsvertrag ist abgelaufen, der Anteil der JG10 und höher ist in München mittlerweile überproportional hoch und damit steht auch die nächste Zäsur bevor. Schade, aber München steht jetzt ziemlich weit oben auf der Liste!
- Re: Vorladung vom Amt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 14:32
- Poste doch mal bitte den Job für den Auszahlungsbetrag = netto würde ich nehmen.
- Re: 3-Jahres Gedenktag der nsn 2012-Transformation — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 14:01
- Ich bin ALG-1. Seit ich Beschäftigungsgesellschaft habe, war viel Zeit für Kapitalanlagen zocken an der Börse. Warte nun und freue mich darauf, dass die mit dem Übertritt in die Nokia-Siemens Beschäftigungsgesellschaft gegen mich verhängte Residenzpflicht im Jahr 2016 erledigt ist. Dann geht's ab in die Sonne. Auf nimmer Wiedersehen Deutschland! Allen die hier bleiben wollen oder müssen- viel Glück mit der Arbeit, dem Arbeitsamt, Hartz-4 und was Euch sonst noch Spaß macht...
- 3-Jahres Gedenktag der nsn 2012-Transformation — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.05.2015 11:43
- Na Leute, wie habt ihr eure Transformationstag denn gefeiert? postet mal wie es euch geht - bei Nokia, im neuen Job, in ALG1, bei den Verkauften, in der Bee Bruchsal?