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Sinitec verkauft

erstellt von dave — zuletzt verändert: 15.12.2014 23:53
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Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 21.Juli 2007 19:13
Hab noch was interessantes im Netz gefunden, hat zwar nichts mit unserer Situation zu tun, aber man weiß ja nie was noch kommt: Nach einem aktuellen, rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes Würzburg ist der Ausspruch einer Änderungskündigung allein mit dem Ziel, die Vergütung des Arbeitnehmers zu senken, regelmäßig unzulässig. Eine Ausnahme bestehe dann, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess beweist, dass der Arbeitnehmer bislang überbezahlt war und seine Tätigkeit der angestrebten niedrigeren Vergütungsgruppe entspricht. In der Praxis gibt es zwei Arten von Änderungskündigungen: Entweder erfolgt eine Kündigung, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines geänderten Arbeitsvertrages oder es wird unter der Bedingung gekündigt, dass der Arbeitnehmer den geänderten Vertrag ablehnt. Bei beiden Spielarten müssen Sie beachten, dass Sie zu Wahrung Ihrer Rechte kurze Fristen einhalten müssen.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 21.Juli 2007 19:40
Betriebsübergang mit Insolvenz des neuen Arbeitgebers - Haftung des alten Arbeitgebers Rechtsanwalt Buschmann Überträgt ein Arbeitgeber einen Betriebe oder Betriebsteil auf einen anderen Betriebsinhaber, wird das Erwerberunternehmen gesetzlich Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer. Wenn der neue Arbeitgeber insolvent wird, sind die betroffenen Arbeitnehmer rechtlich fast schutzlos “verkauft” - aber nicht immer: Ein vom Bundesarbeitsgericht jetzt entschiedener Fall (BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05), zeigt, wann der bisherige Arbeitgeber wieder in die Pflicht genommen werden kann. Nach § 613a Abs. 5 BGB ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Diese Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage zu geben, damit er beurteilen kann, ob er das gesetzlich vorgesehene Recht ausüben will, dem Übergang seines Arbeitsverhältnissea auf den neuen Betriebsinhaber zu widersprechen. Ein rechtzeitig erklärter Widerspruch hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis bei dem bisherigen Arbeitgeber trotz des Betriebsübergangs weiter besteht. Das unbedachte Ausüben des Widerspruchs ist für Arbeitnehmer riskant, denn der bisherigen Arbeitgeber hat - wahrscheinlich - keine Arbeit mehr zur Beschäftigung des Arbeitnehmers zur Verfügung; dem Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang folgt deshalb in aller Regel die erlaubte betriebsbedingte Kündigung durch bisherigen Arbeitgeber. Andererseits kann ein Widerspruch angebracht sein, wenn der Arbeitnehmer befürchten muss, dass ihm bei dem neuen Arbeiteber Nachteile entstehen - etwa weil der neue Arbeitgeber bereits seiner Zahlungsunfähigkeit entgegensieht. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall geschah genau dies. Der Kläger war bei der Beklagten im Bereich „Field Service“ beschäftigt. Der „Field Service“ war zuständig für die Wartung von Kundengeräten und sonstigen Wartungsleistungen. Mit Schreiben vom 02.12.2003 teilte die Beklagte dem Kläger mit, der Geschäftsbereich „Field Service“ werde ab dem 01.01.2004 auf die e. GmbH übergehen. Der Kläger arbeitete ab diesem Zeitpunkt bei der e.GmbH. Spätestens ab Sommer 2004 geriet die e. GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ab September 2004 suchte die Beklagte einen anderen Servicepartner. Der Kläger widersprach mit Schreiben vom 26.10.2004 dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses. Am 05.11.2004 stellte die e. GmbH Insolvenzantrag. Mit seiner Klage macht der Kläger den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten über den 31. Dezember 2003 hinaus geltend. Er ist der Ansicht, sein Widerspruch sei rechtzeitig erfolgt, da er nicht ordnungsgemäß über die schlechte wirtschaftliche Lage der e. GmbH unterrichtet worden sei. Die Beklagte vertritt die Auffassung, der Widerspruch sei verspätet. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. hhierzu gehöre es, sorgfältig über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs zu informieren. Eine Unterrichtung, die den Arbeitnehmer fehlerhaft über die Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Betriebsinhabers über die gesetzlichen Verpflichtungen (§ 613a Abs. 2 BGB) informiert, sei aber nicht ordnungsgemäß. Bei einer nicht orndugnsgemäßen Unterrichtung beginne die gesetzlich vorgesehene einmonatige Frist des Arbeitnehmers aber nicht laufen, innerhalb derer der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen kann. Das Unterrichtungsschreiben des Arbeitgebers war hier war schon deshalb nicht ordnungsgemäß, weil es fehlerhaft über die gesetzliche Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des Betriebserwerbers informierte. Der Widerspruch des Klägers war daher wirksam - mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber weiter fortbestand.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 21.Juli 2007 20:33
Das wir nicht richtig unterrichtet wurden, war ja schon vorher klar und auch rechtlich geklärt! Nur bestand ja das Problem, daß man ggf. zwar den Wiederspruch aussprechen konnte und man somit nicht mehr in der 4Tec war. Möglicherweise hätte sich aber die iTec geweigert den Mitarbeiter aufzunehmen. Da jetzt sowohl iTec und 4Tec den selben Insolvenzverwalter haben, dürfte dies aber kein Problem sein. Ich denke das wird am Dienstag in München angesprochen. Wenn alle nun doch wiederprechen, brauchen wir den Betriebsübergang nicht rückgängig zu machen ;)

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 21.Juli 2007 21:50
itec, 4tec, wo ist der Unterschied? Beide sind Insolvent, es ist wie die Wahl zwischen Pest und Cholera. Man kann jetzt nur darauf hoffen dass der Insolvenzverwalter das ganze Firmengeflecht zwischen itec, 4tec, systems & services, der Holding usw. usf. mal gründlich untersucht. Und sich auch einmal anschaut, inwieweit der Betriebsübergang von der Sinitec zur itec, der ja angeblich gar keiner war, rechtens war und inwieweit hier die Geschäftsführer ihren gesetzlichen Informationspflichten nachgekommen sind. Die Frage ist, ob die Geschäftsführer der itecs / der 4tec ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind, als sie die Verschmelzung vollzogen. Immerhin ist das aufnehmende Unternehmen nach gerade einmal 8 Wochen in die Insolvenz gegangen. Die Stichworte, auf die man mal das ganze untersuchen sollte sind arglistige Täuschung, Durchgriffshaftung, Insolvenzverschleppung. Die Frage ist ferner, inwieweit hier die Siemens Business Services bzw. deren Rechtsnachfolger in die Verantwortung zu nehmen sind. Stichworte Betriebsübergang, Informationspflichten. Unter Umständen stehen nämlich auf einmal 550 Leute vor dem Siemens-Tor und sagen "Hallo Arbeitgeber, wir sind wieder dahaa!" Möglicherweise läßt sich da noch was rausholen, auch wenn viele sicher keinen Bock mehr darauf haben wieder bei Siemens zu arbeiten, aber eine Abfindung für in einigen Fällen über 20 Jahre Firmenzugehörigkeit ist ja auch nicht zu verachten. Und was ist eigentlich mit den Anwartschaften auf die Betriebsrenten? Falls die weg sein sollten, dann gibt es definitiv Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen wegen Veruntreuung!

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 21.Juli 2007 22:13
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Betriebsübergang mit Insolvenz des neuen Arbeitgebers - Haftung des alten Arbeitgebers Rechtsanwalt Buschmann Überträgt ein Arbeitgeber einen Betriebe oder Betriebsteil auf einen anderen Betriebsinhaber, wird das Erwerberunternehmen gesetzlich Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer. Wenn der neue Arbeitgeber insolvent wird, sind die betroffenen Arbeitnehmer rechtlich fast schutzlos “verkauft” - aber nicht immer: Ein vom Bundesarbeitsgericht jetzt entschiedener Fall (BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05), zeigt, wann der bisherige Arbeitgeber wieder in die Pflicht genommen werden kann. Nach § 613a Abs. 5 BGB ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Diese Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage zu geben, damit er beurteilen kann, ob er das gesetzlich vorgesehene Recht ausüben will, dem Übergang seines Arbeitsverhältnissea auf den neuen Betriebsinhaber zu widersprechen. Ein rechtzeitig erklärter Widerspruch hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis bei dem bisherigen Arbeitgeber trotz des Betriebsübergangs weiter besteht. Das unbedachte Ausüben des Widerspruchs ist für Arbeitnehmer riskant, denn der bisherigen Arbeitgeber hat - wahrscheinlich - keine Arbeit mehr zur Beschäftigung des Arbeitnehmers zur Verfügung; dem Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang folgt deshalb in aller Regel die erlaubte betriebsbedingte Kündigung durch bisherigen Arbeitgeber. Andererseits kann ein Widerspruch angebracht sein, wenn der Arbeitnehmer befürchten muss, dass ihm bei dem neuen Arbeiteber Nachteile entstehen - etwa weil der neue Arbeitgeber bereits seiner Zahlungsunfähigkeit entgegensieht. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall geschah genau dies. Der Kläger war bei der Beklagten im Bereich „Field Service“ beschäftigt. Der „Field Service“ war zuständig für die Wartung von Kundengeräten und sonstigen Wartungsleistungen. Mit Schreiben vom 02.12.2003 teilte die Beklagte dem Kläger mit, der Geschäftsbereich „Field Service“ werde ab dem 01.01.2004 auf die e. GmbH übergehen. Der Kläger arbeitete ab diesem Zeitpunkt bei der e.GmbH. Spätestens ab Sommer 2004 geriet die e. GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ab September 2004 suchte die Beklagte einen anderen Servicepartner. Der Kläger widersprach mit Schreiben vom 26.10.2004 dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses. Am 05.11.2004 stellte die e. GmbH Insolvenzantrag. Mit seiner Klage macht der Kläger den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten über den 31. Dezember 2003 hinaus geltend. Er ist der Ansicht, sein Widerspruch sei rechtzeitig erfolgt, da er nicht ordnungsgemäß über die schlechte wirtschaftliche Lage der e. GmbH unterrichtet worden sei. Die Beklagte vertritt die Auffassung, der Widerspruch sei verspätet. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. hhierzu gehöre es, sorgfältig über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs zu informieren. Eine Unterrichtung, die den Arbeitnehmer fehlerhaft über die Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Betriebsinhabers über die gesetzlichen Verpflichtungen (§ 613a Abs. 2 BGB) informiert, sei aber nicht ordnungsgemäß. Bei einer nicht orndugnsgemäßen Unterrichtung beginne die gesetzlich vorgesehene einmonatige Frist des Arbeitnehmers aber nicht laufen, innerhalb derer der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen kann. Das Unterrichtungsschreiben des Arbeitgebers war hier war schon deshalb nicht ordnungsgemäß, weil es fehlerhaft über die gesetzliche Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des Betriebserwerbers informierte. Der Widerspruch des Klägers war daher wirksam - mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber weiter fortbestand. [/quote] omb sich die Frage wirklich noch stellt ? schon der nicht ordnungsgemäß vorgelegte Tarifvertrag verhindert ein Laufen der Frist, ausserdem wurden die MA nicht davon unterrichtet, daß die Einzelverträge nicht berücksichtigt werden. auch die zukünftige Eingruppierung hätte im vorhinein deutlich gemacht werden müssen, denke ich. Und was danach folgte, war doch eindeutig Betrug. Außerdem hätte er bestimmt darüber informieren müssen, daß die 4tec keineswegs in der Lage ist, den Geschäftsbetrieb wirklich weiterzuführen und daß er beabsichtigt, damit die Insolvenz herbei zu führen. Wenn wir in der letzten Form nicht einmal mehr die 30% Überschuß für 50 Ma bezahlen konnten, war es eindeutig Absicht. Darauf weist auch schon das letzte Angebot von Hr. Klotz hin, wenn ich insolvent, bzw. nicht profitabel bin, wie kann ich dann Prämien anbieten? Ich gehe davon aus, daß das Insolvenzgeld unter Berücksichtigung von unseren alten Gehältern gezahlt werden muss. Da uns Herr Kurz schon auf die drohende Insolvenz hingewiesen hatte, stellt sich die Frage, ob nichtr schon der Straftatbestand der Verschleppung vorliegt. Aber bei der BV sehen wir ja einen Teil der Herrschaften, es liegtr an euch, ob ihr Gosch, Schramme wieder davon kommen laßt.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 21.Juli 2007 22:30
Wir sollten die nächsten 2 Wochen abwarten! Wenn der Insolvenzverwalter ein guter ist, wird einiges ans Licht kommen. Meine Angst besteht darin, dass Müllerchen doch wieder die Herrschaft über uns "UNTERGEBENEN" bekommt und wir zum großen Teil in der GFS landen, für weniger Lohn und mehr Stunden. Am Ende in 1 oder 2 Jahren sitzen wir dann wieder vor einem Insolvenzverwalter und Herr M. ist schwer krank beim seinem Geld dass er sich ergaunert hat. Klar wurde heute nur eins, es wird wieder Bauernopfer geben. Wie immer die Dummen sind wir und besser wird´s bestimmt nicht. :(

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 21.Juli 2007 22:50
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Heute war BV in Potsdam mit dem Insolvenzverwalter. Die nächsten 3 Monate bekommen wir MM´s "Taschengeld" als Insolvenzausgleich gezahlt. Der Insolvenzverw. ist Willens die Geschäfte der 4tec weiterführen zu lassen, und hat auch schon Gelder wieder freigegeben.Itec wird wohl zu gemacht. NACH Eröffnung des Insolvenzverfahrens, und er geht aus davon, daß es eröffnet wird, ist die jetzige Geschäftsführung RAUS. Jetzt hat sie im "operativen" Bereich noch das Sagen. Allerdings nicht mehr über Alles was mit Geld zu tun hat. Das ist jetzt Sache des IV. Er hat uns 3 Möglichkeiten aufgezeigt: 1. Sanierung und Weiterführung unter a&o-Dach; 2. Sanierung und ein neuer Investor; 3. Schließung! Über die Sanierungsbedingungen konnte er noch nichts sagen, da er noch keine genauen Zahlen hat. Auch muß er erst noch ab Montag mit unseren Kunden( Zu allererst FSC)verhandeln, das es weitergeht. Uns ist zugesagt worden, das wir alle Informationen bekommen, die für uns wichtig sind. UND....er wird sich alle Zahlen und Verträge anschauen, auch rückwirkend!! Und wenn er feststellt das da was nicht i.O. war (z.B. Betriebsübergang)kann er es ändern. Auf mich hat er den Eindruck gemacht, als wenn er wüßte worüber er redet...und das ist schon mal was, nachdem was uns bisher aufgestischt wurde. [/quote] Ich habe da noch 2 Fragen die Du mir vielleicht beantworten kannst: 1. Was bedeutet "Taschengeld" ? Bekommen wir das bisherige Gehalt weiter oder nur einen bestimmten Prozentsatz davon. 2. Bekommen wir dieses Gehalt (in welcher Höhe auch immer) rechtzeitig oder erst nachträglich nach Prüfung aller Unterlagen? Vielleicht ist das ja näher erörtert worden.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 21.Juli 2007 22:51
Und wird die Sichtung in 3 Monaten beendet sein ? Ich denke nicht. Und wieso aufgrund der neuen Gehaelter ? Diese sind doch schon aufgrund dessen, daß keinerlei Zustimmung oder Einbeziehung des Betriebsrates vorlag, nicht rechtens. Und wenn ich mir zumindest ansehe, wie respektlos wir von den Leuten von AO behandelt wurden, wie viel gelogen wurde, wie oft Herr Müller etwas versprach. Wer von euch hat jemals eine eindeutige, ehrliche Antwort erhalten ? Ich warte genauso wie mein Anwalt noch auf einige Antwortschreiben. Und neue Sanierung ? Läuft diese wieder auf der Basis, wer arbeitet, bekommt eine Gehaltskuerzung, wer faul ist, behaelt alles ? Was ist mit den Individualvertraegen ? Werden diese rueckwirkend anerkannt? Haben wir nicht 2 Jahre fuer das ueberleben dieser Firma gearbeitet ? Haben wir etwas dafuer bekommen ? Also ich bin, sofern ich bleibe, fuer einen neuen Investor. Wenn ich als Investor die gleiche Mitgift bekomme, die Herr Müller damals bekam, melde ich mich als Investor, den einen Kaufeuro habe ich sogar noch nach Gehaltskuerzung. Haben wir eigentlich wirklich ein Ueberleben, wenn wir an dem Rockzipfel von FSC bleiben ? Da mag uns etwas Zeit verschaffen, aber wie soll es weitergehen? Wieder ein neuer Sanierungstarivvertrag, weil wir zu teuer sind ? Wenn wir keinen Investor finden, der bereit ist, auch erst einmal Durststrecken zu finanzieren, damit wir uns von Einzelkunden unabhaengig machen koennen, sehe ich schwarz. Welchew Loesung bevorzugt eigentlich ihr ? Ist die ao s+s auch pleite ? Wenn nein, warum nicht ? Aber um ehrlich zu sein, nach der BV interessiert mich nur noch erstmal Ruhe. Ich will einfach einen definierten Zustand bald haben, aber ein Arbeiten auf Dauer mit der eintellung "bekomme ich das noch bezahlt" ist fuer mich nicht in Zukunft zu tragen. Und wie lange soll der Zustand dauern, bei dem Insolvenzverwalter ueber das Geld bestimmt ? Bei uns stimmt doch schon der operative Bereich nicht und dort sitzen noch immer diejenigen, denen die ganze Situation zu verdanken ist. Und wer sichert uns zu, dass wir zukuenftig nicht mehr andere Firmen von ao mitfinazieren muessen ? Haben wir was anderes gemacht, als unseren Namen zu wechseln und die Bueroraeume ? Alles andere war doch typisch Siemens.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 21.Juli 2007 23:32
Wenn eine Frist noch nicht begonnen hat, laesst sich die Ruecknahme nicht einklagen ? Soweit ich mich entsinne, haben die Benq_mobile Mitarbeitr doch genau das getan. Und mir ist egal, ob uns die Itec zuruecknimmt, mir reicht eine Abfindung. Was bekommen wir eigentlich nach den 3 Monaten ? Und was passiert mit den vielen Einspruechen zur Eingruppierung ?

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 08:27
"Taschengeld" war ironisch gemeint, die 4tec´ler bekommen ihr Insolvenzgeld nach ihrem jetzigen, d.h. gekürzten GEhalt, die itec nach ihrem bisherigen. Der IV geht mit dem Insolvenzgeld in Vorleistung, den beim Arbeitsamt kann es sich schon mal um einige Wochen verschieben, bis Du einen Cent siehst. Für Juli kann es natürlich sein, das es 2-3 Tage später gezahlt wird. ABER ES WIRD GEZAHLT (nur zur Beruhigung). Den ganzen Formalismus bekommt ihr auf den BV´s erklärt. Also geht hin. Die waren in Potsdam überrascht, das so viele gekommen sind:zz:

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 08:29
Betriebsrenten sind über den Pensionssicherungsverein abgedeckt

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 10:48
[quote:kwz format="text/plain"]Wenn eine Frist noch nicht begonnen hat, laesst sich die Ruecknahme nicht einklagen ? Soweit ich mich entsinne, haben die Benq_mobile Mitarbeitr doch genau das getan. Und mir ist egal, ob uns die Itec zuruecknimmt, mir reicht eine Abfindung. Was bekommen wir eigentlich nach den 3 Monaten ? Und was passiert mit den vielen Einspruechen zur Eingruppierung ? [/quote] Was wollt Ihr denn alle Einklagen? Der Insolvenzverwalter sagte die Kontostände betragen 0€. Der Rest Sinitec´ler sollten mal wach werden. Ihr werdet es nicht schaffen, dass wieder alle in die ITEC kommen, selbst wenn die ist PLEITE. Bei BenQ hat Siemens freiwillig gezahlt weil der Druck der Öffentlichkeit zu groß war. Bei uns geht es doch nur um Peanuts, wir werden nicht in der Tagesschau erwähnt. Bei uns gibt es soviele Wasserträger, die dann wenn alles vorbei ist die Helden der Firma. Wer glaubt ernsthaft, dass es nach dem 01.10.2007 weiter geht? Ob RL, GL, SK oder MA es ist vorbei!! Wir sehen uns... beim Arbeitsamt. Schlimm finde ich nur, dass die MA´s aus München nun die bösen sind und für die Insolvenz verantworlich gemacht werden. Wir sind hier in Deutschland Herr Müller und nicht in einer Bananenrepublick. Bis vor kurzem dachte ich auch noch es gäbe Gerechtigkeit für die Sinitec´ler. Wenn das gerecht ist was jetzt abgezogen wird dann gute Nacht Deutschland. :zz::zz::zz::zz::zz::zz::zz:

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 11:32
[quote]2. Bekommen wir dieses Gehalt (in welcher Höhe auch immer) rechtzeitig oder erst nachträglich nach Prüfung aller Unterlagen? [/quote] [url href="http://www.gidf.de"]http://www.gidf.de[/url] Ganz ehrlich, diese Frage wurde auf unserer BV mindestens 5 mal beantwortet, ebenso wie einige andere Fragen, speziell was den Bemessungszeitraum angeht. [quote]"Taschengeld" war ironisch gemeint, die 4tec´ler bekommen ihr Insolvenzgeld nach ihrem jetzigen, d.h. gekürzten GEhalt, die itec nach ihrem bisherigen. Der IV geht mit dem Insolvenzgeld in Vorleistung, den beim Arbeitsamt kann es sich schon mal um einige Wochen verschieben, bis Du einen Cent siehst. Für Juli kann es natürlich sein, das es 2-3 Tage später gezahlt wird. ABER ES WIRD GEZAHLT (nur zur Beruhigung). Den ganzen Formalismus bekommt ihr auf den BV´s erklärt. Also geht hin. Die waren in Potsdam überrascht, das so viele gekommen sind:zz:[/quote] Und ich dachte schon Taschengeld war so gemeint als das Müller ja nun das Geld für drei Monatsgehälter aller Mitarbeiter dadurch spart als das das Arbeitsamt diese über das Insolvenzgeld finanziert. Nunja, irren ist menschlich. Im übrigen hat die Vorleistung nichts mit der langen Bearbeitungszeit beim A-Amt zu tun sondern vielmehr damit als das Du erst ab dem Insolvenzereigniss, was nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. die Abweisung mangels Masse darstellen kann, anspruch auf das Insolvenzgeld hast. Da ein solcher Zeitraum (3 Monate) ohne Geld aber niemandem zuzumuten ist besteht die Möglichkeit das Insolvenzgeld vorzufinanzieren. Das kann das A-Amt aber auch der IV. Und genau das tut er damit, auf einem etwas anderen Weg, dieser ist aber durchaus legitim, das ganze was er macht nennt sich im übrigen Insolventkredit, nur so zur Info ... Sicherlich kann man, wie bschrieben, die Vorleistung auch selbst beantragen, doch denke ich nicht das das A-Amt dann so langsam sein würde.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 11:33
[quote]Betriebsrenten sind über den Pensionssicherungsverein abgedeckt[/quote] Momentan wird ANGENOMMEN das Sie abgesichert sind, sicher ist das nicht. Schließlich wussten das beide Seiten nicht, obwohl sie es hätten wissen müssen.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 12:11
[quote:Anonymous User format="text/plain"]"Taschengeld" war ironisch gemeint, die 4tec´ler bekommen ihr Insolvenzgeld nach ihrem jetzigen, d.h. gekürzten GEhalt, die itec nach ihrem bisherigen. Der IV geht mit dem Insolvenzgeld in Vorleistung, den beim Arbeitsamt kann es sich schon mal um einige Wochen verschieben, bis Du einen Cent siehst. Für Juli kann es natürlich sein, das es 2-3 Tage später gezahlt wird. ABER ES WIRD GEZAHLT (nur zur Beruhigung). Den ganzen Formalismus bekommt ihr auf den BV´s erklärt. Also geht hin. Die waren in Potsdam überrascht, das so viele gekommen sind:zz: [/quote] und was nutzt mir das ? Dank unserer GF und ihrer Unterstuetzer habe ich ab 1.08. sohohes Minus, dass ich erst einmal nicht mehr weiss, wie ich es bezahlen soll. Aber egal wie wir es drehen, wir bleiben anscheinend immer die Betrogenen. Das Betrug rechtens wird, finde ich schon toll. Und wenn wir die Insolvenzzahlung ueberstanden haben, bekommen wir Hartz IV als ALG. Schoene Aussichten. Um meinen Schaden so gering zu halten wie moeglich, werde ich also darueber nachdenken, wie lange mein Urlaubsanspruch und meine Ueberstunden noch reicht. wobei dabei auch noch zu klaeren waere, da die uebernommenen Ueberstunden aus der Itec den Wert von 1,3 4tec Stunden haben, sollte jemand dann auch erklaeren, ob und wie dieser Wert erstattet werden soll. Es wird gezahlt ? wie oft habe ich das schon gehoert, aber wer erstattet den Schaden, der durch "es wird gezahlt, ja aber wann?" entsteht ? Wunderbar und dabei duerfen die Schuldigen auch noch schadenfroh lachen und Interviews verteilen. Weiss eigentlich jemand, wo denn Agfa geblieben ist?

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 13:30
[quote]und was nutzt mir das ? Dank unserer GF und ihrer Unterstuetzer habe ich ab 1.08. sohohes Minus, dass ich erst einmal nicht mehr weiss, wie ich es bezahlen soll. Aber egal wie wir es drehen, wir bleiben anscheinend immer die Betrogenen. Das Betrug rechtens wird, finde ich schon toll. Und wenn wir die Insolvenzzahlung ueberstanden haben, bekommen wir Hartz IV als ALG. Schoene Aussichten. Um meinen Schaden so gering zu halten wie moeglich, werde ich also darueber nachdenken, wie lange mein Urlaubsanspruch und meine Ueberstunden noch reicht. wobei dabei auch noch zu klaeren waere, da die uebernommenen Ueberstunden aus der Itec den Wert von 1,3 4tec Stunden haben, sollte jemand dann auch erklaeren, ob und wie dieser Wert erstattet werden soll. Es wird gezahlt ? wie oft habe ich das schon gehoert, aber wer erstattet den Schaden, der durch "es wird gezahlt, ja aber wann?" entsteht ? Wunderbar und dabei duerfen die Schuldigen auch noch schadenfroh lachen und Interviews verteilen. Weiss eigentlich jemand, wo denn Agfa geblieben ist?[/quote] Du warst nicht auf der BV oder ? Wärest Du da gewesen hättest Du einige Antworten auf Deine Fragen. P.S.: Ich glaube nicht das uns eine derartige Einstellungen momentan weiter bringt. Wie unser IV schon gesagt hat, Wenn die Mitarbeiter nicht mitziehen brauch er sich über eine Sanierung keine Gedanken mehr machen.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 14:56
[quote:Anonymous User format="text/plain"] Du warst nicht auf der BV oder ? Wärest Du da gewesen hättest Du einige Antworten auf Deine Fragen. P.S.: Ich glaube nicht das uns eine derartige Einstellungen momentan weiter bringt. Wie unser IV schon gesagt hat, Wenn die Mitarbeiter nicht mitziehen brauch er sich über eine Sanierung keine Gedanken mehr machen.[/quote] Nein, war ich nicht? Ich war ja auf keiner eingeladen und diejenige, die naechste Woche stattfindet, erfahre ich auch erst am Montag offiziell. Also immer das gleiche Spiel. Und die Art, die angewendet wurde, um mich um mein Geld zu bringen, scheint noch ein Stueck unfairer gewesen sein als bei anderen. Ausserdem wurde mir noch einiges mehr versprochen, was auch von keiner Seite bisher eingehalten wurde. Allein das Zwischenzeugnis, das auch einige meiner Kollegen eingefordert haben, dauerte erstens 2 Jahre und dann auch nur unter Zwang. Und da ich weiss, welchen schwarzen Peter ich naechste Woche wieder habe, sollte mir gestattet sein, keine Fortsetzung zu wollen, die genau das gleiche bringt. In Gegensatz zu einigen meiner Kollegen habe ich mir meine Gehaltserhoehung nur verdient und nur einen Gehaltssprung bekommen und zwar ende letztes Jahr. Und urploetzlich bin ich weniger wert als damals, als ich meinen Vertrag abschloss ? Ausserdem, wie ich schon mehrfach betonte habe ich einen individuellen Vertrag, bei dem ich nur mit den darin enthaltenen Bezeichnungen bzw. Bedingungen einverstanden war. Bei mir ist also nicht nur die Eingruppierung unzulaessig, sondern jegliche Eingruppierung innerhalb des ersten Jahres. Dass ich einen Individualvertrag habe, zeigt allein schon der Zusatz des Ergaenzungstarifvertrages. Hatte ich keinen Individualvertag, haette dieser ETV automatisch ohne Hinweis fuer mich gegolten. Als wir vor zwei Jahren verkauft wurden, habe ich alles getan, um moeglichst viel Geld fuer die Firma zu verdienen, als es zuviel wurde und ich gerne mein damaliges sololeben beenden wollte, wurde ich dazu gezwungen. Meine freiwillige Leistung wurde zur Pflicht und auch heute ist es so. Tut mir leid, ich trage nur ein Sanierungskonzept mit, dass uns umfassende Ueberwachungsrechte einraeumt, dass die notwendige Beweislage auf den AG abwaelzt. Auch mit dem Sanierungstarifvertrag haette die heutige Situation abgewendet werden koennen, aber das war gar nicht beabsichtigt. Auch dort wurden dem AG alle Moeglichkeiten eingeraeumt. Wenn du mit gutem Gewissen behaupten kannst, die von AO eingesetzten Mittel und Schwesterfirmen stellen dich zufrieden, dann bin ich halt etwas zu kritisch. Alleine diese Einzelcallzuweisung durch dispatcher stammt nicht aus unserer eigenen Regie. Als ich noch im Feld war, gab es aucDh Zeiten und Vertraege, wann eine Stoerung beseitigt werden musste, aber Termine waren besser einzuhalten und man konnte leichter noch einen einschieben, es reichte einen Servicebericht und einen Zettel mit Stift dabei zu haben. Also, gestatte mir , sehr kritisch zu sein. Und soweit ich den sogenannten ATV gelesen habe, steht auch dort nur Gewinn fuer den AG, aber nichts was wir bekommen. solltest du ein besseres Exemplar bekommen haben, freut mich das fuer dich. Andernfalls solltest du einsehen, dass darin Passagen stehen, mit welchen in Wahrheit du noch deinen AG bezahlst. Und auch, wenn es eine sogenante Tarifautonomie gibt, glaube ich noch immer daran, dass auch diese nicht gegen die Verfassung verstossen darf. Das gleiche beziehe ich auf Betriebsraete, wo werden die Ma vertreten, die keiner Gewerkschaft angehoeren? Also gestatte mir kein Vertrauen zu haben, ich warte auch schon seit fast 2 Monaten darauf, dass durch ein Telefonat endlich eine fuer mich rechtlich schlechte Situation bereinigt wird. Versprochen wurde es schon x-mal...gemacht nie. Weisst du, ich halte es so, eine Hand waescht die andere und dieses Konzept funktionierte bei uns nie, zumindest nicht bei mir. Ja...jetzt kommt wieder, ob ich darueber nachgedacht haette, ob ich nicht daran schuld sei. Sicher, auch ich trage einen Teil der Schuld daran, aber wer andere zwingt eine Hand zu waschen, sollte sich nicht wundern, wenn die waschende einen Stahlhandschuh traegt. Und bitte, wie es zumindest in Muenchen schien, scheinen die meisten meiner Kollegen der Meinung zu sein, eine Stunde ihrer Arbeit sei nur den genannten Betrag wert, du gestattest, dass ich zumindest in meinem Bereich nicht der Meinung bin. Und wenn ein Konzept als Billigfirma fuer dich funktioniert, ich moechte kein Konzept ala NSG. Ich kenne nicht deine Einstellung zu dem, was wir die letzten Jahre erwirtschaftet haben, aber alle Kollegen, die ich kenne haben erheblich gearbeitet. Wenn das Geld nicht reichte, ist es entweder verschwendet worden oder es war von Anfang an so geplant wie es jetzt gekommen ist, weil die beim Verkauf vereinbarten Saetze schon deutlich gemacht haben, dass es nicht zu schaffen ist. Ich denke, der IV sollte sich als erstes einmal die gesamten damaligen Vertraege zur Brust nehmen. Aeit 2 Jahren bin ich der Meinung unser Konzept hat viel zu hohe GK-Kosten. Die Antwort war immer "psst". Und eine Vorleistung erbringen, deren Wahrscheinlichkeit eine Klage als Ergebnis hat, will und kann ich mir nicht auf Dauer leisten. Auch weiss ich nicht, was ihr seit mehr als einem Jahr an Weiterbildungen bekommen habt, ich keine mehr. Mein Skill-level war eine 6 und bleibt eine 6, nur weil gesagt wird, ich haette urploetzlich eine 5, trifft das halt noch nicht zu. Ich trage jedes Konzept mit, dass aus uns faire Vertragspartner macht, die auch Rechte haben und zwar ihre Rechte genauso einfach in anspruch nehmen koennen, wie es bisher beim AG der Fall war. Aber selbst dann, keines, das mein Gehalt auf dem erzwungenen Niveau haelt. Und vor allem keines, bei dem jemand anderes bestimmt, was wir wert sind. Wir sind die Anbieter und wir sollten bestimmen, was wir fuer welches Geld als Leistung bieten koennen. solange andere uns den Preis diktieren, weil wir nichts besonderes bieten wollen, wird kein Sanierungskonzept zum Erfolg fuehren. Ein Erfolgsbeteiligungskonzept ist meiner Meinung nach, recht sinnvoll, aber nicht, wenn alleine ein andere darueber bestimmt und meine Erfolgsbeteiligung nicht von meiner arbeit, sondern von den Fehlern anderer abhaengt. Und wann glaubt du, haben wir ein Konzept ? Der gesamte Ablauf seit unserem Verkauf zeigt mir, dieses Konzept scheint von langer Hand geplant gewesen sein, ob der IV innerhalb der 3 Monate wirklich ein faires erarbeiten kann ? Ich wuensche es euch/uns, aber so einfach wird es nicht werden und Zeit zum ausprobieren, haben wir die ? Glaubst du, jemand hat Interesse, uns solange zu finanzieren, bis wir wieder auf eigenen Beinen stehen koennen? Ich vermute eher, bis wir endlich durch billigere Kraefte austauschbar sind. Geh zu anderen Firmen, die auf die gleiche Art arbeiten wie wir und dann frage dich, ob deren Ablauf dir eine Rente fern von Hartz IV beschert. Deswegen ist mir nur noch wichtig, eine fuer mich klare Situation zu bekommen, die es mir ermoeglicht, wieder einen freien Kopf zu haben, um wieder einmal eine neue Zukunft aufzubauen. vielleicht betrachte ich die Angelegenheit auch aus einen anderen Punkt als du/ihr. Vielleicht bin ich auch kritischer. vielleicht brauche ich andere Anker, um mich sicher zu fuehlen. Und Beitraege, die in letzter Zeit hier geschrieben werden, waren zumindest mir von Anfang an klar. aber was bringt es uns ? Schliesslich wurde der Einstellung "hauptsache einen Job2 der Vorrang erteilt, aber egal wo ich hinsehe, diese Endlosspirale entspricht nicht meinen Vorstellungen. Ich hoffe, es fuehlt sich keiner angegriffen.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 20:58
ich möchte echt mal wissen, was dort in münchen verdient worden ist?? das müssen ja astronomische summen gewesen sein, oder sind es noch immer?

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 21:12
Geht zur Versammlung wenn der Insolvenzverwalter spricht, Information aus erster Hand sind besser als 5 Mitarbeitern beim Erzählen zuzuhören! Das list man hier schon wieder im Forum, hat der nun so oder anders gesagt??? Lasst / oder schreibt ein Protokoll davon und verteilt es an alle!!! Die Versammlung in Potsdam war übrigens ein Synonym dafür wie alles bei uns in der Firma nicht funktioniert. Man läd Mitarbeiter ein zu einer BV. Scheinbar weis man aber nicht wieviele MA für die A&O; arbeiten. Man hofft die gekommenen in einen Raum zu stecken, wo viel zu wenig Stühle vorhanden sind. Dabei ist es so einfach, Zählen (Grundfunktion) und dann einen Vergleich anstellen. Geladenen MA und Stuhl pro MA. Genauso pro qm passen 3 MA in einen Raum, Auf cirka 25 qm bekomme ich dann wie viele MA? So haben die MA dann im Raum und auf den Flur gestanden, sind ja sowieso nur auf der Durchreise gewesen. Zum Schluss wurde dann Papier verteilt mit Informationen, aber das war dann auch wieder viel zu wenig, was kommen auch so viele MA von denen keinen weis! Die einzige Hoffnung ist der Insolvenzverwalter, wenn er dieses als Beispiel nimmt dann weis er ja wo er Anfangen muß etwas zu verändern. 8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)

Re: Sinitec verkauft

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 21:28
Geht zur Versammlung wenn der Insolvenzverwalter spricht, Information aus erster Hand sind besser als 5 Mitarbeitern beim Erzählen zuzuhören! Das list man hier schon wieder im Forum, hat der nun so oder anders gesagt??? Lasst / oder schreibt ein Protokoll davon und verteilt es an alle!!! Die Versammlung in Potsdam war übrigens ein Synonym dafür wie alles bei uns in der Firma nicht funktioniert. Man läd Mitarbeiter ein zu einer BV. Scheinbar weis man aber nicht wieviele MA für die A&O; arbeiten. Man hofft die gekommenen in einen Raum zu stecken, wo viel zu wenig Stühle vorhanden sind. Dabei ist es so einfach, Zählen (Grundfunktion) und dann einen Vergleich anstellen. Geladenen MA und Stuhl pro MA. Genauso pro qm passen 3 MA in einen Raum, Auf cirka 25 qm bekomme ich dann wie viele MA? So haben die MA dann im Raum und auf den Flur gestanden, sind ja sowieso nur auf der Durchreise gewesen. Zum Schluss wurde dann Papier verteilt mit Informationen, aber das war dann auch wieder viel zu wenig, was kommen auch so viele MA von denen keinen weis! Die einzige Hoffnung ist der Insolvenzverwalter, wenn er dieses als Beispiel nimmt dann weis er ja wo er Anfangen muß etwas zu verändern. 8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 22.Juli 2007 22:45
[quote:Anonymous User format="text/plain"]ich möchte echt mal wissen, was dort in münchen verdient worden ist?? das müssen ja astronomische summen gewesen sein, oder sind es noch immer?[/quote] Hängt stark von der Betriebszugehörigkeit ab. Jemand der 25 Jahre und länger bei der Firma ist hat natürlich einer "etwas höheres" Gehalt. Diese Gehälter konnten in der Region München aber selbst zu Sinitec Zeiten bis zu letzt erwirtschaftet werden. Daher lasse ich überhöhte Gehälter als Hauptgrund für die Probleme bei uns nicht gelten.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 23.Juli 2007 00:15
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Geht zur Versammlung wenn der Insolvenzverwalter spricht, Information aus erster Hand sind besser als 5 Mitarbeitern beim Erzählen zuzuhören! Das list man hier schon wieder im Forum, hat der nun so oder anders gesagt??? Lasst / oder schreibt ein Protokoll davon und verteilt es an alle!!! Die Versammlung in Potsdam war übrigens ein Synonym dafür wie alles bei uns in der Firma nicht funktioniert. Man läd Mitarbeiter ein zu einer BV. Scheinbar weis man aber nicht wieviele MA für die A&O; arbeiten. Man hofft die gekommenen in einen Raum zu stecken, wo viel zu wenig Stühle vorhanden sind. Dabei ist es so einfach, Zählen (Grundfunktion) und dann einen Vergleich anstellen. Geladenen MA und Stuhl pro MA. Genauso pro qm passen 3 MA in einen Raum, Auf cirka 25 qm bekomme ich dann wie viele MA? So haben die MA dann im Raum und auf den Flur gestanden, sind ja sowieso nur auf der Durchreise gewesen. Zum Schluss wurde dann Papier verteilt mit Informationen, aber das war dann auch wieder viel zu wenig, was kommen auch so viele MA von denen keinen weis! Die einzige Hoffnung ist der Insolvenzverwalter, wenn er dieses als Beispiel nimmt dann weis er ja wo er Anfangen muß etwas zu verändern. 8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)8)[/quote] na ja, das war wie mit unserem Geld, einige MA mussten halt auch schwarz gehalten werden,. bist du dir sicher, dass diese MA auch von 4tec allein waren oder will Müller auch beim Insolvenzgeld mitkassieren ? Ich bin noch immer der Überzeugung, MM usw. sind nur Firmenvernichter.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 23.Juli 2007 00:22
[quote:Anonymous User format="text/plain"]ich möchte echt mal wissen, was dort in münchen verdient worden ist?? das müssen ja astronomische summen gewesen sein, oder sind es noch immer?[/quote] astronomisch ? ist viel zu schoen um wahr zu sein, Muenchen ist ein relativ teueres Pflaster. aber in Muenchen wird normalerweise halt auch recht viel fuer eine Dienstleistung kassiert. Aber auch wenn ich Stefan zustimme, dass die Betraege nicht unser Problem waren, schliesslich sollte das Konzept aus dem Jahre 2005, das Herr M. so lauthals verkuendet hat, diese Gehaelter beruecksichtigt haben. Auch wenn ich der Meinung bin, einige verdienen zuviel. Da ich jedoch keinen Neid habe, aber recht gerne von meiner Arbeit leben moechte, werde ich den ehrenwerten Herren PK, auch wenn ihre Oma nicht dabei ist, einige Fragen stellen und hoffen, Hr. G. wird wieder etwas emotional reagieren. Schliesslich sind noch einige Anfragen an ihn und Sch. offen.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 23.Juli 2007 08:57
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Betriebsübergang mit Insolvenz des neuen Arbeitgebers - Haftung des alten Arbeitgebers Rechtsanwalt Buschmann Überträgt ein Arbeitgeber einen Betriebe oder Betriebsteil auf einen anderen Betriebsinhaber, wird das Erwerberunternehmen gesetzlich Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer. Wenn der neue Arbeitgeber insolvent wird, sind die betroffenen Arbeitnehmer rechtlich fast schutzlos “verkauft” - aber nicht immer: Ein vom Bundesarbeitsgericht jetzt entschiedener Fall (BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05..... Nach § 613a Abs. 5 BGB ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang zu unterrichten. .....Ein rechtzeitig erklärter Widerspruch hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis bei dem bisherigen Arbeitgeber trotz des Betriebsübergangs weiter besteht. ......neuen Arbeiteber Nachteile entstehen - etwa weil der neue Arbeitgeber bereits seiner Zahlungsunfähigkeit entgegensieht. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall geschah genau dies. Der Kläger war bei der Beklagten im Bereich „Field Service“ beschäftigt. Der „Field Service“ war zuständig für die Wartung von Kundengeräten und sonstigen Wartungsleistungen. Mit Schreiben vom 02.12.2003 teilte die Beklagte dem Kläger mit, der Geschäftsbereich „Field Service“ werde ab dem 01.01.2004 auf die e. GmbH übergehen. Der Kläger arbeitete ab diesem Zeitpunkt bei der e.GmbH. Spätestens ab Sommer 2004 geriet die e. GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ab September 2004 suchte die Beklagte einen anderen Servicepartner. Der Kläger widersprach mit Schreiben vom 26.10.2004 dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses. Am 05.11.2004 stellte die e. GmbH Insolvenzantrag. Mit seiner Klage macht der Kläger den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten über den 31. Dezember 2003 hinaus geltend. Er ist der Ansicht, sein Widerspruch sei rechtzeitig erfolgt, da er nicht ordnungsgemäß über die schlechte wirtschaftliche Lage der e. GmbH unterrichtet worden sei. Die Beklagte vertritt die Auffassung, der Widerspruch sei verspätet. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. hhierzu gehöre es, sorgfältig über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs zu informieren. Eine Unterrichtung, die den Arbeitnehmer fehlerhaft über die Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Betriebsinhabers über die gesetzlichen Verpflichtungen (§ 613a Abs. 2 BGB) informiert, sei aber nicht ordnungsgemäß. Bei einer nicht orndugnsgemäßen Unterrichtung beginne die gesetzlich vorgesehene einmonatige Frist des Arbeitnehmers aber nicht laufen, innerhalb derer der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen kann. Das Unterrichtungsschreiben des Arbeitgebers war hier war schon deshalb nicht ordnungsgemäß, weil es fehlerhaft über die gesetzliche Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des Betriebserwerbers informierte. Der Widerspruch des Klägers war daher wirksam - mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber weiter fortbestand. [/quote] Habe den vorstehenden Text gekürzt... es handelt sich hierbei um die Fa. e-cbs, die aus dem Betriebsübergang der "Fujitsu Services" enstanden war. Laut BundesAG hat der Betriebsübergang nicht stattgefunden. alle MA sind weiterhin bei Fujitsu angestellt! Als kleines Bonbon noch... der damals Verantwortliche bei Fujitsu Services heißt "Dierck Hansen" - sollte jemandem der Name bekannt vorkommen??? schaut doch mal wer GF bei einer der a&o; GmbHs ist.... S&S; wenn mich nicht alles täuscht! an die jetztigen Chefs: fragt denjenigen doch mal was ein solcher "spass" den ex-AG kosten kann...

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 23.Juli 2007 11:10
[quote:Anonymous User format="text/plain"][quote:Anonymous User format="text/plain"]Betriebsübergang mit Insolvenz des neuen Arbeitgebers - Haftung des alten Arbeitgebers Rechtsanwalt Buschmann Überträgt ein Arbeitgeber einen Betriebe oder Betriebsteil auf einen anderen Betriebsinhaber, wird das Erwerberunternehmen gesetzlich Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer. Wenn der neue Arbeitgeber insolvent wird, sind die betroffenen Arbeitnehmer rechtlich fast schutzlos “verkauft” - aber nicht immer: Ein vom Bundesarbeitsgericht jetzt entschiedener Fall (BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05..... Nach § 613a Abs. 5 BGB ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang zu unterrichten. .....Ein rechtzeitig erklärter Widerspruch hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis bei dem bisherigen Arbeitgeber trotz des Betriebsübergangs weiter besteht. ......neuen Arbeiteber Nachteile entstehen - etwa weil der neue Arbeitgeber bereits seiner Zahlungsunfähigkeit entgegensieht. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall geschah genau dies. Der Kläger war bei der Beklagten im Bereich „Field Service“ beschäftigt. Der „Field Service“ war zuständig für die Wartung von Kundengeräten und sonstigen Wartungsleistungen. Mit Schreiben vom 02.12.2003 teilte die Beklagte dem Kläger mit, der Geschäftsbereich „Field Service“ werde ab dem 01.01.2004 auf die e. GmbH übergehen. Der Kläger arbeitete ab diesem Zeitpunkt bei der e.GmbH. Spätestens ab Sommer 2004 geriet die e. GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ab September 2004 suchte die Beklagte einen anderen Servicepartner. Der Kläger widersprach mit Schreiben vom 26.10.2004 dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses. Am 05.11.2004 stellte die e. GmbH Insolvenzantrag. Mit seiner Klage macht der Kläger den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten über den 31. Dezember 2003 hinaus geltend. Er ist der Ansicht, sein Widerspruch sei rechtzeitig erfolgt, da er nicht ordnungsgemäß über die schlechte wirtschaftliche Lage der e. GmbH unterrichtet worden sei. Die Beklagte vertritt die Auffassung, der Widerspruch sei verspätet. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. hhierzu gehöre es, sorgfältig über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs zu informieren. Eine Unterrichtung, die den Arbeitnehmer fehlerhaft über die Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Betriebsinhabers über die gesetzlichen Verpflichtungen (§ 613a Abs. 2 BGB) informiert, sei aber nicht ordnungsgemäß. Bei einer nicht orndugnsgemäßen Unterrichtung beginne die gesetzlich vorgesehene einmonatige Frist des Arbeitnehmers aber nicht laufen, innerhalb derer der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen kann. Das Unterrichtungsschreiben des Arbeitgebers war hier war schon deshalb nicht ordnungsgemäß, weil es fehlerhaft über die gesetzliche Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des Betriebserwerbers informierte. Der Widerspruch des Klägers war daher wirksam - mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber weiter fortbestand. [/quote] Habe den vorstehenden Text gekürzt... es handelt sich hierbei um die Fa. e-cbs, die aus dem Betriebsübergang der "Fujitsu Services" enstanden war. Laut BundesAG hat der Betriebsübergang nicht stattgefunden. alle MA sind weiterhin bei Fujitsu angestellt! Als kleines Bonbon noch... der damals Verantwortliche bei Fujitsu Services heißt "Dierck Hansen" - sollte jemandem der Name bekannt vorkommen??? schaut doch mal wer GF bei einer der a&o; GmbHs ist.... S&S; wenn mich nicht alles täuscht! an die jetztigen Chefs: fragt denjenigen doch mal was ein solcher "spass" den ex-AG kosten kann...[/quote] Ja, und? Was willst du? Von der 4tec wieder zurück in die itec? Die ist genauso Pleite. Da kannst du dich auch gleich Arbeitslos melden. Die einzige Variante, die ich sehe, ist evtl. den Betriebsübergang von der Sinitec zur a&o; anzufechten. Es hieß zwar damals, dass das gar kein Betriebsübergang nach §613a BGB sei, da ein "Share Deal", aber das wäre mal zu prüfen. Rechtsnachfolger der Siemens SBS ist Fujitsu Siemens, bzw. die Siemens AG. Evtl. könnte man das anfechten und heißt es "Hallo FSC, Hallo Siemens, wir sind wieder dahaa!

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 23.Juli 2007 19:32
[quote:Anonymous User format="text/plain"][quote:Anonymous User format="text/plain"][quote:Anonymous User format="text/plain"]Betriebsübergang mit Insolvenz des neuen Arbeitgebers - Haftung des alten Arbeitgebers Rechtsanwalt Buschmann Überträgt ein Arbeitgeber einen Betriebe oder Betriebsteil auf einen anderen Betriebsinhaber, wird das Erwerberunternehmen gesetzlich Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer. Wenn der neue Arbeitgeber insolvent wird, sind die betroffenen Arbeitnehmer rechtlich fast schutzlos “verkauft” - aber nicht immer: Ein vom Bundesarbeitsgericht jetzt entschiedener Fall (BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05..... Nach § 613a Abs. 5 BGB ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang zu unterrichten. .....Ein rechtzeitig erklärter Widerspruch hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis bei dem bisherigen Arbeitgeber trotz des Betriebsübergangs weiter besteht. ......neuen Arbeiteber Nachteile entstehen - etwa weil der neue Arbeitgeber bereits seiner Zahlungsunfähigkeit entgegensieht. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall geschah genau dies. Der Kläger war bei der Beklagten im Bereich „Field Service“ beschäftigt. Der „Field Service“ war zuständig für die Wartung von Kundengeräten und sonstigen Wartungsleistungen. Mit Schreiben vom 02.12.2003 teilte die Beklagte dem Kläger mit, der Geschäftsbereich „Field Service“ werde ab dem 01.01.2004 auf die e. GmbH übergehen. Der Kläger arbeitete ab diesem Zeitpunkt bei der e.GmbH. Spätestens ab Sommer 2004 geriet die e. GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ab September 2004 suchte die Beklagte einen anderen Servicepartner. Der Kläger widersprach mit Schreiben vom 26.10.2004 dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses. Am 05.11.2004 stellte die e. GmbH Insolvenzantrag. Mit seiner Klage macht der Kläger den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten über den 31. Dezember 2003 hinaus geltend. Er ist der Ansicht, sein Widerspruch sei rechtzeitig erfolgt, da er nicht ordnungsgemäß über die schlechte wirtschaftliche Lage der e. GmbH unterrichtet worden sei. Die Beklagte vertritt die Auffassung, der Widerspruch sei verspätet. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. hhierzu gehöre es, sorgfältig über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs zu informieren. Eine Unterrichtung, die den Arbeitnehmer fehlerhaft über die Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Betriebsinhabers über die gesetzlichen Verpflichtungen (§ 613a Abs. 2 BGB) informiert, sei aber nicht ordnungsgemäß. Bei einer nicht orndugnsgemäßen Unterrichtung beginne die gesetzlich vorgesehene einmonatige Frist des Arbeitnehmers aber nicht laufen, innerhalb derer der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen kann. Das Unterrichtungsschreiben des Arbeitgebers war hier war schon deshalb nicht ordnungsgemäß, weil es fehlerhaft über die gesetzliche Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des Betriebserwerbers informierte. Der Widerspruch des Klägers war daher wirksam - mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber weiter fortbestand. [/quote] Habe den vorstehenden Text gekürzt... es handelt sich hierbei um die Fa. e-cbs, die aus dem Betriebsübergang der "Fujitsu Services" enstanden war. Laut BundesAG hat der Betriebsübergang nicht stattgefunden. alle MA sind weiterhin bei Fujitsu angestellt! Als kleines Bonbon noch... der damals Verantwortliche bei Fujitsu Services heißt "Dierck Hansen" - sollte jemandem der Name bekannt vorkommen??? schaut doch mal wer GF bei einer der a&o; GmbHs ist.... S&S; wenn mich nicht alles täuscht! an die jetztigen Chefs: fragt denjenigen doch mal was ein solcher "spass" den ex-AG kosten kann...[/quote] Ja, und? Was willst du? Von der 4tec wieder zurück in die itec? Die ist genauso Pleite. Da kannst du dich auch gleich Arbeitslos melden. Die einzige Variante, die ich sehe, ist evtl. den Betriebsübergang von der Sinitec zur a&o; anzufechten. Es hieß zwar damals, dass das gar kein Betriebsübergang nach §613a BGB sei, da ein "Share Deal", aber das wäre mal zu prüfen. Rechtsnachfolger der Siemens SBS ist Fujitsu Siemens, bzw. die Siemens AG. Evtl. könnte man das anfechten und heißt es "Hallo FSC, Hallo Siemens, wir sind wieder dahaa! [/quote] und bisher hat sich doch nur ein einziger getraut ueberhaupt etwas in dieser Hinsicht zu unternehmen. Schade, dass sich hier in erster Linie nur welche aeussern, die zwar Texte kopieren koennen, aber keineswegs bereit sind, sich mit anderen wirklich zusammen zu tun um etwas zu erreichen. Das ist genauso, wie die betreffenden Irrwische, die in unserer Firma durch die Gegend schleichen. Tut was oder lasst es bleiben, aber ich kann keine Leute ausstehen, die sich immer hinter dem Rockzipfel verstecken. Bin ja gespannt, wie laut das Gejammere morgen wieder mit dem Geld wird und die, vielen sozialen Folgen. Vor lauter Feigheit wurde MM, G. Schr., K. usw in die Haende gearbeitet, zeigt morgen, ob ihr nur an eurerm mon. Geld, egal wofuer ihr es bekommt, oder ob ihr an eurer Arbeit und Firma interessiert seid. Aber ihr seid ja nicht einmal in der Lage, euch zu aeussern, was fuer ein Konzept ihr euch vorstellt. Und morgen kann euch die IGM nicht helfen. Ihr wurdet gewarnt, ihr habt die Moeglichkeit, bei der Pruefung der Rechtmaessigkeit der Vorgaenge mitzuhelfen, aber wer von euch hat etwas getan ? so jetzt bin ich wieder unten durch, aber was soll es, meine Vorstellungen sind/werden vielleicht nicht real, aber wenigstens versuche ich sie umzusetzen.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 23.Juli 2007 22:41
Wozu war jetzt eigentlich Gewaltakt mit dem Übergang in die 4tec und die damit verbunde neu Eingruppierung notwendig, wenn jetzt alles Pleite ist?? Wenn die GF weiß, dass es auch in einer 4tec mit reduzierten Gehältern nur einen Weg gibt, den in die Insolvens, wem hat das jetzt was gebracht??

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 23.Juli 2007 23:44
Mein lieber kwz, auch auf die Gefahr hin, das ich mir wieder einmal schlechte Kritiken einfange als "Kollegensau", obwohl ich ja mittlerweile meine postive Meinung gegenüber der GF revidiert habe, kann ich es nicht lassen, bzgl Deiner Kommentare hier mal einen eigenen Kommentar abzugeben : Schauen wir doch mal in Forum ... Erst einmal outest Du Dich mit Namen und E-Mail, was durchaus eine sehr mutige Entscheidung ist. [quote:kwz format="text/plain] Ich bin Klaus Werner Z. private Mailadresse : ...... [/quote] Dann berufst Du Dich in diesem Verfahren auf soetwas wie "ehrlichkeit" und "Respekt" [quote:kwz format="text/plain] Und wenn ich mir zumindest ansehe, wie respektlos wir von den Leuten von AO behandelt wurden, wie viel gelogen wurde, wie oft Herr Müller etwas versprach. Wer von euch hat jemals eine eindeutige, ehrliche Antwort erhalten ? Ich warte genauso wie mein Anwalt noch auf einige Antwortschreiben. [/quote] ... als wenn es irgendeinen Anwalt gäbe, der auf soetwas auch nur ein Schreiben verfasst hätte. Wie soll soetwas denn aussehen? (Mein Mandant hat geäußert, Sie hätten versprochen ...) Danach gibst Du Bekannt, das es Dir nicht um die Sache an sich geht, sondern nur um eines : [quote:kwz format="text/plain] Und mir ist egal, ob uns die Itec zuruecknimmt, mir reicht eine Abfindung. [/quote] Danach erwartest Du von anderen Antworten auf ganz triviale Dinge wie dem Insolvenzrecht [quote:kwz format="text/plain] Was bekommen wir eigentlich nach den 3 Monaten ? [/quote] obwohl man dies im Internet überall nachlesen kann : http://www.insolvenzrechtonline.de/ http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Insolvenzrecht http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Insolvenzrecht/index.jsp http://www.arbeitsagentur.de/nn_25988/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Insolvenz/Insolvenz-Nav.html uvm .. Danach machst Du Deinen AG, für Deine persönliche, wohl eher mangelhaft organisierte Finanzwirtschaft verantwortlich .. [quote:kwz format="text/plain] Dank unserer GF und ihrer Unterstuetzer habe ich ab 1.08. so hohes Minus, dass ich erst einmal nicht mehr weiss, wie ich es bezahlen soll. Aber egal wie wir es drehen, wir bleiben anscheinend immer die Betrogenen. [/quote] Was hat ein zu hoher Lebensstandard mit Betrug zu tun (näheres dazu siehe weiter unten) als wenn ein dauerhafter Arbeitsplatz zu immer denselben Konditionen ein verbrieftes Grundrecht unserer Gesetzgebung wäre ... [quote:kwz format="text/plain] Um meinen Schaden so gering zu halten wie moeglich, werde ich also darueber nachdenken, wie lange mein Urlaubsanspruch und meine Ueberstunden noch reicht. [/quote] ... vielleicht solltest Du, um Deinen Schaden so gering wie möglich zu halten, darüber nachdenken, Dir einen anderen Job zu suchen, als darauf zu warten, das Andere das Ruder übernehmen ... [quote:kwz format="text/plain] und bisher hat sich doch nur ein einziger getraut ueberhaupt etwas in dieser Hinsicht zu unternehmen. Schade, dass sich hier in erster Linie nur welche aeussern, die zwar Texte kopieren koennen, aber keineswegs bereit sind, sich mit anderen wirklich zusammen zu tun um etwas zu erreichen. Das ist genauso, wie die betreffenden Irrwische, die in unserer Firma durch die Gegend schleichen. [/quote] und vielleicht solltest Du solche Tipps wie : [quote:anonymous format="text/plain] Du warst nicht auf der BV oder ? Wärest Du da gewesen hättest Du einige Antworten auf Deine Fragen. P.S.: Ich glaube nicht das uns eine derartige Einstellungen momentan weiter bringt. Wie unser IV schon gesagt hat, Wenn die Mitarbeiter nicht mitziehen brauch er sich über eine Sanierung keine Gedanken mehr machen. [/quote] zu Herzen nehmen, anstatt auf eine "persönliche" Einladung zu warten, obwohl Du ganz genau gewusst hast, worum es geht .... oder woher wusstest Du vom Termin am nächsten Montag, obwohl es keine "offzielle" Einladun gab ? [quote:kwz format="text/plain] Nein, war ich nicht? Ich war ja auf keiner eingeladen und diejenige, die naechste Woche stattfindet, erfahre ich auch erst am Montag offiziell. [/quote] Nimm es mir nicht übel kwz, das ich Dich hier persönlich so gezielt anspreche, aber da mein Ruf in diesem Forum als "Quertreiber" ohnehin schon bekannt ist, erlaube ich mir diesen Luxus. Nachdem, was Du in diesem Forum in der Vergangenheit so abgelassen hast, mit all Deinen Querelen mit Vorgesetzten, die Du ja teilweise sogar namentlich genannt hast (ich verzichte diesbzgl auf Zitate und es nicht zu wiederholen) und Deine Einstellung zu Deiner Arbeit ja des öfteren hinlänglich bekundet hast .. [quote:kwz format="text/plain] ich will damit niemanden schlecht machen, aber wenn du das wirklich kannst, was dort angegeben ist, reichen dann 3600.- . Wieviel bringen 8 Std. Hotline im Monat ? Und dort wird "nur" telefoniert. Wenn ich meine Ausbildungen betrachte, denke ich, koennte ich das auch schaffen, aber vermutlich haengt es auch mit den Arbeitsweisen des einzelnen zusammen. Also, was der AG von mir bekommen wuerde, dafuer ist mir das zuwenig Geld. Schliesslich kenne ich Feierabend ja endlich deswegen, weil ich dazu gezwungen bin. Und wer die Liste von Hr. K. noch im Gedaechtnis hat, kann mir sicher eine Arbeitsbeschreibung der einzelnen Gehaelter geben, mir ist keine aufgefallen, aus welcher wirklich Rueckschluesse von Taetigkeit zu Gehalt gezogen werden konnten. Vor allen habe ich Skillunterlagen noch aus Siniteczeiten gefunden, auf welchen ca. 75 % der Anforderungen dieses Jobs aufgefuehrt sind. Aber so betrachtet, es hat andere Gruende, warum der Job nichts fuer mich ist, sonst wuerde ich dort schon laengst vor der Tuer stehen, schliesslich waere ich dort nicht gezwungen einem Nebenjob nachzugehen, um meine Rechnungen bezahlen zu koennen. [/quote] komme ich zu dem Schluß, das der "Geist" der Siemens immer noch zu tief in den Köpfen einiger Kollegen steckt. Entschuldige kwz, das ich Dich nun ausgerechnet als "Präzedenzfall" vorbringe - es hätte auch jemand anderen treffen können. Dieser "Geist" der ehem. Siemens, das vertrauen an die Gewerkschaft, die Forderung, es gäbe eine Institution, die alles wieder gerade biegt (momentan ist es der IV) ist genau die Haltung, die es Leuten wie Michael Müller so leicht macht. Er kann raushauen was er will. Ein Drittel hält die Klappe, das andere Drittel jammert, das dritte drittel kotzt sich in Foren aus ... passieren tut nichts. Irgendwann - kurz vor "Torschluss" - wird MM Euch einen Vertrag vorlegen, dach dem Prinzip "Friss oder Stirb" und glaubt es mir : Die hälfte von Euch wird dieses Ding unterschreiben. "Die da oben" werden die Firma abwickeln. Vielleicht werden sie dem Einen oder Anderen ein "Gnadenbrot" bei der Systems & Services anbieten, bis auch diese abgewickelt wird. Fakt ist: Ihr seid für Siemens längst Geschichte. Und bis das Ding irgendwann in der Presse hochkocht, wenn überhaupt, interessiert sich keine Sau mehr für Euer Schicksal. Ich will Euch nicht demotivieren! Aber gebt endlich den Gedanken auf, das irgendjemand, irgendetwas tut um Euch zu retten. Sucht Euch einen neuen Job oder versucht mit Eurem Kunden einen Deal. Mein Ex-Kunde, hat mittlerweile alle Verträge mit einem großen Dienstleister, der die A&O; als Sub beschäftigt hat, gekündigt, weil er Wind von der ganzen Sache bekommen hat. Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird dieser Großkunde seine Konsequenzen ziehen, und die A&O; ebenfalls abhaken und dann rollen die nächsten 1000 Köpfe. Ich weiß, ich pinkle wieder einmal "aus dem Feld heraus". Wenn ihr aber ganz ehrlich zu Euch selbst seid, wisst Ihr, das ich nicht gerde so verkehrt liege mit dem, was ich hier geäussert habe. Und kwz - sorry. Aber wer sich soweit aus dem Fenster lehnt, der wird auch mal nass wenn es regnet. Gruß Jens

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 23.Juli 2007 23:48
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Wozu war jetzt eigentlich Gewaltakt mit dem Übergang in die 4tec und die damit verbunde neu Eingruppierung notwendig, wenn jetzt alles Pleite ist?? Wenn die GF weiß, dass es auch in einer 4tec mit reduzierten Gehältern nur einen Weg gibt, den in die Insolvens, wem hat das jetzt was gebracht?? [/quote] tja es hätte mm was gebracht wenn er die itec platt machen hätte können.er hätte dann viele papiere (verträge,zahlungen)die unter sinitec/itec gemacht wurden auf legalem weg entsorgen können.da nun der widerspruch der 50 ma in münchen kam,konnte er seinen plan so nicht umsetzen. ein weiterer versuch kam noch mit der einschüchterungen der ma um sie dazu zu bringen noch zu wechseln. dabei ist ihm nun die insolvenz beider tec`s zuvor gekommen.

Re: Insolvenzverwalter

Abgeschickt von dave am 24.Juli 2007 00:42
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Wozu war jetzt eigentlich Gewaltakt mit dem Übergang in die 4tec und die damit verbunde neu Eingruppierung notwendig, wenn jetzt alles Pleite ist?? Wenn die GF weiß, dass es auch in einer 4tec mit reduzierten Gehältern nur einen Weg gibt, den in die Insolvens, wem hat das jetzt was gebracht?? [/quote] Nun, wie allgemein bekannt, ist die 4tec ursprünglich aus den Geschäftsfeldern der ehem. Sinitec entstanden, an denen die Standorte geschlossen wurden. Die 4tec war eine art "Krücke" ... ein "Parkplatz" bis man sich darüber im klaren war wie es weiter geht. Das erklärt auch den Standort der 4tec - ein Rechtsanwaltsbüro in Koblenz. Die 4tec gab es schon 2 Jahre zuvor. Jedoch hatte sie damals noch ihren Sitz in Steinfurt und war eine Klitsche für die Reparatur von Büromaschinen. Der RA Kirsch hat den Laden übernommen, nach Koblenz verlegt und für über 1 Jahr "auf Eis" gelegt, für den Fall, das mal jemand diese "Firma" benötigen würde. Dies ist übrigens für Rechtsanwälte , welche sich mit Neugründungen und Abwicklungen von Firmen beschäftigen ein vollkommen normaler Vorgang und völlig rechtens (nur mal so nebenbei bemerkt). Eine bestehende GmbH kann so schonmal für 20-30000 Euro über den Ladentisch gehen, wenn man bedenkt wie teuer und vor allem Zeitaufwändig es wäre, eine völlig neue GmbH zu Gründen. Es ist gerade die Zeit, die manchen Unternehmen fehlt um bei einer Übernahme rechtzeitig eine entsprechende Firma "parat" zu haben. By the Way - ist es nicht ein schöner Zufall, das mit der Diskussion der T-Com-Auslagerung plötzlich eine A&O; Communications ins Leben gerufen wurde ... ? Die 4tec war nie dazu konzipiert ein eigenständiges Unternehmen mit Zukunft zu sein. Es wurde vielmehr mittels der 4tec ein Lohnpreisdruck auf die verbliebenen A&O; - Gruppen ausgeübt. Die Mitarbeiter der geschlossenen Standorte waren untergebracht - zumindest formell. Eine Konkurrenz innerhalb der A&O; Gruppe gewissermassen. Bedauerlicherweise ist die 4tec, ohne eigenen Kundenstamm - mit der Vertragserfüllung der Siemens ebenfalls untergegangen. Ursprünglich war geplant, das Ganze bis Ende 2008 laufen zu lassen, und die iTec, also den Rest derjenigen die höher "besoldet" waren, in die 4tec zu integrieren. Siemens hat sich aber aufgrund der Verträge darauf berufen, das sie ihr Auftragsvolumen aufgrund der gezahlten Gelder bereits erfüllt hat. Andererseit bestand noch eine Erfüllungspflicht bzgl. der Aufträge an sich bis 2008. Was blieb MM also anderes übrig, als die 4Tec und die iTec insolvent zu melden, will er doch verhindern, das die ganze Gruppe den Bach runtergeht. Die von Siemens zugesagten Zahlungen über das Gesamtauftragsvolumen waren geleistet - es war aber erst Quartal 1-2007. Der Vertrag läuft (lief) bis 06-2008. Entweder, der Rest der A&O; erwirtschaftet soviel, das die 4tec und iTec mitfinanziert wird oder man findet eine andere Lösung - den agressiven Abbau von Stundenlöhnen mit gleichzeitigen Wechsel der MA von der iTec zur 4Tec damit man wenigstens die "teure" GmbH los wird. Die 4Tec hat keinen Tarifvertrag - somit wäre es möglich gewesen den Spreu vom Weizen zu trennen (oder anders ausgedrückt : Die "fett" gewordenen, langjährigen Siemens-Mitarbeiter mit hoher Firmenzugehörigkeit und geringer rentabilität - weil sie schon zu Siemeszeiten "geparkt" wurden - entweder wieder zum arbeiten zu bewegen, oder rauszuschmeissen). Das ganze scheiterte an der Reaktion der Gewerkschaft und der iTec-Mitarbeiter womit ich persönlich nicht der Meinung bin, das dieses Verhalten Ursache für den Untergang dieser Firmen ist. Es hat aber sicherlich einen Beitrag dazu geleistet - ebenso wie die Fehlentscheidungen der GF bzgl. der zu erwartenden Zahlungen und der blauäugigkeit der GF bzgl. der Versprechen der Siemens AG was weitere Aufträge für die Zukunft angeht. So gesehen hat MM nicht einmal gelogen als er gesagt hat, die MA der iTec und die Gewerkschaft hätten die Weiterführung der 4tec "blockiert". Anders wäre dieser Betrieb garnicht zu wuppen gewesen - aber das hat sich ja jetzt ohnehin erledigt. Vielleicht hätte MM sich weniger am amerikanische "higher and fire" - Prinzip orientieren sollen sondern sich mehr mit den hiesigen Gegebenheiten befasst. Aber das hat er ja lieber seinen Anwälten überlassen, die auch garkein so schlechten Job machen, wenn ich mir das so überlege. Ich lege hohen Wert daruf, das ich diese Art der Geschäftsführung keinesfalls billige - obwohl sie in diesem Staat durchaus zulässig ist und somit rechtens, aber das ist eine andere Geschichte. Ich hoffe, ich konnte Deine Frage beantworten. Gruß Jens
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