Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN)
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
11.03.2013 16:59
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Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN)
Abgeschickt von Anonymous User am 20.Dezember 2012 14:50Tausend Dank an die Koalition der Willigen!!! Es kann wirklich nicht sein, dass der Zoll, Abteilung Schwarzarbeit, auf Baustellen und in Asiatischen Restaurants der Verkürzung von Arbeitslohn, Steuern und Sozialabgaben nachgeht während die Herrschaften bei Nokia Siemens Networks machen was sie wollen.
Anonymous User hat geschrieben:
Man muss spätestens 3 Monate nach der ersten (falschen) Gehaltszahlung Einspruch erhoben haben. Das wäre als 4 Monate nach Beginn der beE. Danach dürfte nix mehr gehen.
Ausser NSN verliert auch vor dem BAG und wird dazu verdonnert alle Zahlungen rückwirkend richtig zu stellen.
Wie sieht es denn mit den Mitarbeitern aus, die bisher nicht geklagt haben?
Man muss spätestens 3 Monate nach der ersten (falschen) Gehaltszahlung Einspruch erhoben haben. Das wäre als 4 Monate nach Beginn der beE. Danach dürfte nix mehr gehen.
Ausser NSN verliert auch vor dem BAG und wird dazu verdonnert alle Zahlungen rückwirkend richtig zu stellen.
Anonymous User hat geschrieben:
... oder NSN finanziert es aus dem bisherigen beE Topf. Bye, Bye Verlängerung der beE aus den Ersparnissen durch die beE Frühausscheider. Die IGM wird so was sicher abnicken.
ich trau mich wetten: Als nächstes erklärt NSN-Deutschland damit die Restrukturierung wieder für eröffnet, da die ja nun mehr Geld kostet.
... oder NSN finanziert es aus dem bisherigen beE Topf. Bye, Bye Verlängerung der beE aus den Ersparnissen durch die beE Frühausscheider. Die IGM wird so was sicher abnicken.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Bye, Bye Verlängerung der beE aus den Ersparnissen durch die beE Frühausscheider. Die IGM wird so was sicher abnicken. Die Verlängerung der BeE durch gespartes Geld der Frühausscheider glaubt ihr doch nicht wirklich...das wurde zwar mal angedeutet, aber steht nirgends schriftlich. Also würde ich mich darauf mal nicht verlassen...ich trau mich wetten: Als nächstes erklärt NSN-Deutschland damit die Restrukturierung wieder für eröffnet, da die ja nun mehr Geld kostet.
... oder NSN finanziert es aus dem bisherigen beE Topf. Bye, Bye Verlängerung der beE aus den Ersparnissen durch die beE Frühausscheider. Die IGM wird so was sicher abnicken.
Anonymous User hat geschrieben:
Man muss spätestens 3 Monate nach der ersten (falschen) Gehaltszahlung Einspruch erhoben haben. Das wäre als 4 Monate nach Beginn der beE. Danach dürfte nix mehr gehen.
Also ich hab Einspruch erhoben, wie NCI empfohlen hat: Einschreiben mit Rückschein. Frage ist jetzt nur, wie das mit der Beweislast aussieht. Die Einschreiben wurden von NSN entgegengenommen, auf den Einspruch bez. 70/80% Thema hat sich NSN sogar schriftlich gemeldet - natürlich mit einer Absage. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und die Anwälte ziemlich viel Kohle wollen, habe ich bis jetzt von einem abgesehen...
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben: ... Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und die Anwälte ziemlich viel Kohle wollen, habe ich bis jetzt von einem abgesehen...Tja, man kann sich auch zu Tode sparen ... NCI empfiehlt auch schon seit 10 Jahren einen Arbeitsrechtsschutz abzuschließen ...
Na prima: Damit sind der Schlichter, die NSN und die IGM Mafia vorgeführt. Super interessant ist die Rechtsauffassung der NSN Anwältin: Wenn wir hier verlieren muss nicht der Bonus nachbezahlt, sondern der bezahlte Bonus von den IGM Mitgliedern zurückbezahlt werden. Vielleicht hätte sich NSN doch besser eine eigene, kompetente Rechtsabteilung leisten sollen, anstatt für viel Geld auf Diletanten zu setzen! Aber mir soll es mittlerweile Recht sein.
Anonymous User hat geschrieben:
Transfer - und Sozialtarifvertrag §4: "... Das Entgelt, das durch das ausscheiden von beschäftigtenvor den vereinbarten Ende des Transferarbeitsverhältnisses insgesamt erspart wird, wird unter Abzug der Mittel für die Sprinterprämie für die Verlängerung von Transfermaßnahmen der Beschäftigten verwendet ....
Anonymous User hat geschrieben:Die Verlängerung der BeE durch gespartes Geld der Frühausscheider glaubt ihr doch nicht wirklich...das wurde zwar mal angedeutet, aber steht nirgends schriftlich. Also würde ich mich darauf mal nicht verlassen...Anonymous User hat geschrieben:Bye, Bye Verlängerung der beE aus den Ersparnissen durch die beE Frühausscheider. Die IGM wird so was sicher abnicken.ich trau mich wetten: Als nächstes erklärt NSN-Deutschland damit die Restrukturierung wieder für eröffnet, da die ja nun mehr Geld kostet.
... oder NSN finanziert es aus dem bisherigen beE Topf. Bye, Bye Verlängerung der beE aus den Ersparnissen durch die beE Frühausscheider. Die IGM wird so was sicher abnicken.
Transfer - und Sozialtarifvertrag §4: "... Das Entgelt, das durch das ausscheiden von beschäftigtenvor den vereinbarten Ende des Transferarbeitsverhältnisses insgesamt erspart wird, wird unter Abzug der Mittel für die Sprinterprämie für die Verlängerung von Transfermaßnahmen der Beschäftigten verwendet ....
Anonymous User hat geschrieben:
Woher hast Du denn das, bzw. wo findet man ihre Aussage dazu? Wäre ja lustig, vielleicht müssen die IGM-ler dann nicht nur die 10.000€, sondern auch noch die zusätzlichen 10% zurückzahlen. Ich lach' mich schlapp
Super interessant ist die Rechtsauffassung der NSN Anwältin: Wenn wir hier verlieren muss nicht der Bonus nachbezahlt, sondern der bezahlte Bonus von den IGM Mitgliedern zurückbezahlt werden.
Woher hast Du denn das, bzw. wo findet man ihre Aussage dazu? Wäre ja lustig, vielleicht müssen die IGM-ler dann nicht nur die 10.000€, sondern auch noch die zusätzlichen 10% zurückzahlen. Ich lach' mich schlapp
Anonymous User hat geschrieben:
Ich habe auch Einspruch gegen die Brutto/Netto Rechnung erhoben. Nach dem Urteil wird die Klagewelle auch der IGM-ler wegen der Brotto/Netto Berechnung erst richtig losgehen.
Anonymous User hat geschrieben: Man muss spätestens 3 Monate nach der ersten (falschen) Gehaltszahlung Einspruch erhoben haben. Das wäre als 4 Monate nach Beginn der beE. Danach dürfte nix mehr gehen. Also ich hab Einspruch erhoben, wie NCI empfohlen hat: Einschreiben mit Rückschein. Frage ist jetzt nur, wie das mit der Beweislast aussieht. Die Einschreiben wurden von NSN entgegengenommen, auf den Einspruch bez. 70/80% Thema hat sich NSN sogar schriftlich gemeldet - natürlich mit einer Absage. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und die Anwälte ziemlich viel Kohle wollen, habe ich bis jetzt von einem abgesehen...
Ich habe auch Einspruch gegen die Brutto/Netto Rechnung erhoben. Nach dem Urteil wird die Klagewelle auch der IGM-ler wegen der Brotto/Netto Berechnung erst richtig losgehen.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:das ist nastürlich abstrus und nicht durchsetzbar! Die Quelle ist hier: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/nokia-siemens-networks-nsn-prozesslage-dezember-2012.html 3. Rechtsfolgen Eine der drei anwesenden Prozessbevollmächtigen von NSN vertrat kurioserweise im Termin am 18.12.2012 die Auffassung, Rechtsfolge bei Verwerfung der tarifvertraglichen Regelungen durch das Gericht wäre, dass die IG Metall Mitglieder (die bereits vor 23.3.2012 Mitglied waren) dann auch keine Mehrleistung (10% mehr Lohn , EUR 10.000 mehr Abfindung) erhalten könnten.Super interessant ist die Rechtsauffassung der NSN Anwältin: Wenn wir hier verlieren muss nicht der Bonus nachbezahlt, sondern der bezahlte Bonus von den IGM Mitgliedern zurückbezahlt werden.
Woher hast Du denn das, bzw. wo findet man ihre Aussage dazu? Wäre ja lustig, vielleicht müssen die IGM-ler dann nicht nur die 10.000€, sondern auch noch die zusätzlichen 10% zurückzahlen. Ich lach' mich schlapp
Nein, die Kohle kann NSN weder aus dem Bee Topf nehmen und die Verlängerung kürzen (es sei denn die Vasallen der IGM stimmen mal wieder zu), noch durch Zurückforderung der Boni an IGM Mitglieder finanzieren.
Da muss ein eigenes Budget her. Mein Vorschlag: Kürzung der Bonuszahlung an Olaf _ die Alimente muss er dann anderweitig aufbringen
Ich habe auch Einspruch gegen die Brutto/Netto Rechnung erhoben. Nach dem Urteil wird die Klagewelle auch der IGM-ler wegen der Brotto/Netto Berechnung erst richtig losgehen.
das sehe ich auch so, die Anwaltskosten werden explodieren, die Rechtssicherheit von NSN ist hin. hier wird es keine 130 Klagen geben sonder 1300; denn fast jeder hat hier fristgerecht Einspruch eingelegt und kann jetzt in aller Ruhe klagen
Anwalt Dr. Albrecht: "Unzulässig sei also die bislang praktizierte Abrechnungsweise von NSN BeE, in den monatlichen Lohnabrechnungen zunächst den Nettolohn aus dem o. g. Bruttolohn zu bilden, hiervon KUG Leistungen der Agentur für Arbeit abzuziehen, die Differenz als (von NSN BeE zu bezahlenden) KUG Zuschuss zu behandeln und allein auf diesen KUG Zuschuss Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abzuführen."
Den Satz verstehe ich nicht. NSN muss doch nur auf den Zuschuss Abzüge abführen. Der KUG ist doch steuerfrei. ???
zu 21.32 Uhr:
Beispiel: ehemals 5.000 Brutto, 2.500 Netto (davon nun 1.500 von der Agentur für Arbeit);
Firma meint: Sozialversicherungsbeiträge aus 1.000 EUR (dem Zuschuss zum Netto);
Mitarbeiter Nr. 1 möchte: Sozialversicherungsbeiträge aus 3.500 EUR (dem Zuschuss aufs Brutto);
Mitarbeiter Nr. 2 möchte: Sozialversicherungsbeiträge aus 5.000 EUR ; (wie früher ohne KUG)
Anonymous User hat geschrieben:
Für die nächsten 3 Jahre ja. Nur wenn das BAG das Urteil teilt ist "Schluß mit Lustig" für NSN.
Die Firma wird (egal welcher Richter in welcher Instanz ein Urteil fällt) immer die Auffassung vertreten, dass sie alles richtig macht. Selbst wenn es bis zum höchsten Gericht geht.
Für die nächsten 3 Jahre ja. Nur wenn das BAG das Urteil teilt ist "Schluß mit Lustig" für NSN.
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