mit Siemens bzw. NSN verbundene Unternehmen?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
02.11.2013 09:55
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mit Siemens bzw. NSN verbundene Unternehmen?
Abgeschickt von Anonymous User am 25.Oktober 2013 13:02Die Personalabteilung stellt keine Liste der mit Siemens bzw. NSN verbundenen Unternehmen auf Anfrage zur Verfügung. Das wäre aber wichtig bei der Bewerbung bzw. Entscheidung für einen zukünftigen neuen Arbeitgeber (sofern man eine Zusage bekommt), da Abfindung bzw. Sprinterprämie zurückgezahlt werden müssten bzw. manchmal dann eben doch nicht, obwohl man in ein verbundenes Unternehmen gewechselt hat!
Daher die Frage: Wovon hängt es letztlich ab, ob das Unternehmen mit Siemens bzw. NSN verbunden ist und muss dann auch IMMER zurückgezahlt werden (oder NUR im Falle der Anrechnung der Jahre der Zugehörigkeit)?
Als Beispiel möchte ich mal 3 Unternehmen nennen: Infineon, Osram, Rofin-Sinar. Handelt es sich hier AKTUELL um jeweils mit Siemens bzw. NSN verbundene Unternehmen? Wer weiss da was?
Anonymous User hat geschrieben:
http://www.siemens.com/investor/pool/en/investor_relations/faq/siemens_anteil285_2012.pdf
http://www.siemens.com/investor/pool/de/investor_relations/events/hauptversammlung/2013/auslage-top-8-spaltungsbericht_final_de.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbundenes_Unternehmen
Osram nein, Rofin Sinar nein, Infineon AG nein (keine 50% oder mehr)
Die Personalabteilung stellt keine Liste der mit Siemens bzw. NSN verbundenen Unternehmen auf Anfrage zur Verfügung. Das wäre aber wichtig bei der Bewerbung bzw. Entscheidung für einen zukünftigen neuen Arbeitgeber (sofern man eine Zusage bekommt), da Abfindung bzw. Sprinterprämie zurückgezahlt werden müssten bzw. manchmal dann eben doch nicht, obwohl man in ein verbundenes Unternehmen gewechselt hat! Daher die Frage: Wovon hängt es letztlich ab, ob das Unternehmen mit Siemens bzw. NSN verbunden ist und muss dann auch IMMER zurückgezahlt werden (oder NUR im Falle der Anrechnung der Jahre der Zugehörigkeit)? Als Beispiel möchte ich mal 3 Unternehmen nennen: Infineon, Osram, Rofin-Sinar. Handelt es sich hier AKTUELL um jeweils mit Siemens bzw. NSN verbundene Unternehmen? Wer weiss da was?
http://www.siemens.com/investor/pool/en/investor_relations/faq/siemens_anteil285_2012.pdf
http://www.siemens.com/investor/pool/de/investor_relations/events/hauptversammlung/2013/auslage-top-8-spaltungsbericht_final_de.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbundenes_Unternehmen
Osram nein, Rofin Sinar nein, Infineon AG nein (keine 50% oder mehr)
Anonymous User hat geschrieben:
Das ist zwar richtig aber klein nsn ist ein verbundenes Unternehmen von Nokia und damit darfst du deine Abfindung auch zurückzahlen (alles im dreiseitigen Vertrag etc. geregelt) wenn du bei dem "zukunftsorientierten, strategisch überragendem Unternehmen" mit seiner "vorbildlichen Personalpolitik und -planung" wieder anfängst.
By the way so tief würde ich nicht sinken.
Danke! Heisst das dann auch, dass Nokia Solution Networks nun kein verbundenes Unternehmen mehr von Siemens ist?
Das ist zwar richtig aber klein nsn ist ein verbundenes Unternehmen von Nokia und damit darfst du deine Abfindung auch zurückzahlen (alles im dreiseitigen Vertrag etc. geregelt) wenn du bei dem "zukunftsorientierten, strategisch überragendem Unternehmen" mit seiner "vorbildlichen Personalpolitik und -planung" wieder anfängst.
By the way so tief würde ich nicht sinken.
Ich habe letztes Jahr im Mai eine Liste bei HR und dem Placementteam angefordert: Die Antwort von HR lautete:
"Eine Liste haben wir nicht vorliegen. Im Moment besteht die „Dienstzeitanrechnung“ für die Siemens AG und Siemens Enterprise. Sollten Sie in Ihrem Fall einen Arbeitsvertrag unterschreiben, teilen Sie uns dies ja bei der Kündigung des BeE-Vertrages mit (zu welchem Unternehmen Sie gehen). Erst dann können wir prüfen, ob eine Rückzahlung der Abfindung vorgenommen wird."
vom Placementteam kam die Antwort: "Eine Liste über das Gegenseitigkeitsabkommen liegt uns nicht vor."
Anonymous User hat geschrieben:
Interessant ist auch was nach der beE-Zeit passiert? Wenn man nach der beE-Zeit aus der Arbeitslosigkeit bei einem verbundenen Unternehmen anfängst, weiß NSN (beE) erst auch mal nichts davon. Keine Ahnung ob bei den verbundenen Unternehmen eine Prüfung statt findet. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es deine Aufgabe ist heraus zu finden ob du bei einem verbunden Unternehmen arbeitest, wenn die HR sich weigert eine Liste verbundener Unternehmen heraus zu geben.
Ich habe letztes Jahr im Mai eine Liste bei HR und dem Placementteam angefordert: Die Antwort von HR lautete: "Eine Liste haben wir nicht vorliegen. Im Moment besteht die „Dienstzeitanrechnung“ für die Siemens AG und Siemens Enterprise. Sollten Sie in Ihrem Fall einen Arbeitsvertrag unterschreiben, teilen Sie uns dies ja bei der Kündigung des BeE-Vertrages mit (zu welchem Unternehmen Sie gehen). Erst dann können wir prüfen, ob eine Rückzahlung der Abfindung vorgenommen wird." vom Placementteam kam die Antwort: "Eine Liste über das Gegenseitigkeitsabkommen liegt uns nicht vor."
Interessant ist auch was nach der beE-Zeit passiert? Wenn man nach der beE-Zeit aus der Arbeitslosigkeit bei einem verbundenen Unternehmen anfängst, weiß NSN (beE) erst auch mal nichts davon. Keine Ahnung ob bei den verbundenen Unternehmen eine Prüfung statt findet. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es deine Aufgabe ist heraus zu finden ob du bei einem verbunden Unternehmen arbeitest, wenn die HR sich weigert eine Liste verbundener Unternehmen heraus zu geben.
Ich muss doch bei Kündigung der beE den Namen des neuen Arbeitgebers sagen. Das will ich aber nicht. Vermutlich muss der neue Arbeitgebername deshalb mitgeteilt werden, damit entsprechende Lohnsteuersachen übermittelt oder übertragen oder was auch immer werden können. Konkret: Wer hat die beE gekündigt und den Namen seines neuen Arbeitgebers der beE NICHT mitgeteilt und wurde das dann akzeptiert? Die beE wird sich darauf berufen, dass nur mit dieser Info Abfindung / Sprinter berechnet werden können.
Es geht nicht nur um Datenschutz, es geht auch darum, dass sich die Arbeitgeber nicht so austauschen sollen. Im Sinne von "den soo guten Mann/Frau braucht ihr aber nicht länger als 3-4 Monate nehmen". Das ist Risikoverminderung. Frage ich einfach mal anders: Wie werden die Daten zwischen den Arbeitgebern ausgetauscht (Lohnsteuerkarte, Anzahl Resturlaub, etc.)?
Leute ich verstehe die ganze Diskussion und die damit verbundene Aufregung nicht. Eine der wichtigsten Informationsquellen ist ja wohl der Lebenslauf und da steht alles drinnen. Oder will hier jemand seine NSN Zeit verschweigen? Und dann wird der neue Arbeitgeber schon entsprechend den alten Arbeitgeber fragen, er wird auch Referenzen einholen. Das ist doch der normale Vorgang des Bewerbungsprozesses.
Wer wird hier der 31te NSN_BeEler sein, der bei Siemens anfängt? Fragt einfach mal bei Siemens nach - besser noch im Bewerbungsgespräch, ob die Firma eure Betriebszeiten etc. anerkennt. Siemensbewerbungen gehen doch eh über den BEE-Berater, sonst werden die nicht berücksichtigt und die Siemens HR hatte sich bitterlich bei meinem Bewerber über die Nichteinhaltung beschwert. Bei internen Versetzungen gab es doch mehr Punkte wie Personalakten, Betriebsrenten etc - da werden sich die Personalabteilungen wohl untereinander austauschen. Wesentlich ist, bei NSN gilt die Absprache nur für die Alt-BeEs - wurde sonst von Siemens gekündigt. Die Chancen einen Treffer im Lotto zu bekommen sind doch wohl höher als einen Job bei Siemens. Wenn ich mich noch recht erinnere, nach über 30 Jahren, bekam man einiges vom alten Ag, Versicherungsnachweis, Lohnsteuerkarte ...., die man dann beim neuen AG abgegeben hat. Die Frage nach dem AG macht nur einen Sinn, wenn sie sich auf einen AG (Siemens), bei denen man als interne Übernahme mit dem Einfluß auf die Abfindung gilt - das erfahrt ihr vom neuen AG - sonst uninteressant.
Wenn NSN keine Liste raus gibt, dann ist man auch nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Die Geheimhaltung entbindet. NSN macht sich der einseitigen Vertragsänderung schuldig. Bzw. der Vertrag ist aus AN-sicht gar nicht erfüllbar. Ich muss sowas vorher wissen, bevor ich einen neuen AV unterschreibe. Das geht zu Lasten von NSN. Sagt mein Anwalt.
Man kann aus der beE auch austreten ohne einen neuen AG zu haben. Dann kann man diesen auch nicht nennen, bekommt die Sprinterprämie und behält die Abfindung.
Wo man dann eine Woche später ev. anfängt steht auf einem anderen Blatt. Der 3-seitige Vertrag ist bei solchen Details sowas von diletantisch geschrieben, das man sich wirklich wundern muss was damals monatelang diskutiert wurde.
Wo man dann eine Woche später ev. anfängt steht auf einem anderen Blatt. Der 3-seitige Vertrag ist bei solchen Details sowas von diletantisch geschrieben, das man sich wirklich wundern muss was damals monatelang diskutiert wurde.
Danke für den Hinweis. Trotzdem nochmal die Frage: Wer hat die beE gekündigt und den Namen seines neuen Arbeitgebers der beE NICHT mitgeteilt, obwohl dieser Name (natürlich) dem Arbeitnehmer bekannt ist und er sofort woanders anfängt? Und noch deutlicher: Wer hat die Firma verlassen ohne ein einziges Wort an den Berater?
Leider kann ich Deine Frage nicht mit ja beantworten. Aber ich bin inzwischen aus der BeE
ausgetreten und habe den Wechsel 'vorschriftsmäßig' per Ruhendstellung und dann Beendigung
gemacht, unter Angabe meines neuen Arbeitgebers, der früher eine Siemens Company war.
Beim Bewerbungsgespräch kam die Frage der Abfindung auf. Da ich aber meine Dienstjahre nicht
anrechnen lasse, sondern einfach neu beginne, kann ich die Abfindung behalten.
Die BeE hat dann auch überhaupt nicht weiter nachgefragt, sondern die Sprinterprämie
anstandslos ausgezahlt. Meiner These zufolge gibt es bei Siemens eigentlich keine Leute,
die auf die Einhaltung der Rückzahlungsregelung bestehen bzw. dies überprüfen.
Danke für den Hinweis. Nicht ganz klar genug ist mir nun, ob du zu Siemens zurück bist (und damit die Abfindung hättest (teilweise) zurückzahlen müssen - aus meiner Sicht sogar unabhängig von der Anrechnung der Dienstjahre) oder zu einem Unternehmen wie z.B. Infineon gegangen bist, welches zwar früher eine Siemens Company war aber jetzt ja nicht mehr ist und damit (wie weiter oben erklärt) Anrechnung der Jahre und Abfindungsrückzahlung nicht mehr in Frage kommen können. Ferner müsste ja (meinem Verständnis nach) prinzipiell nicht Siemens auf Rückzahlung bestehen sondern deine alte Firma, da diese ja die Abfindung ausgezahlt hat, oder?
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