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Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 01.08.2014 22:04
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Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 00:04
Hallo Leute, nach Auslaufen der beE möchte ich die Krankenkasse selbst bezahlen- und auf jegliche Belästigung durch Arbeitsamt & Co. verzichten. Wieviel Beitrag müsste ich pro Monat an die Krankenkasse zahlen? Hat jemand einen Link im Internet, oder die Nummer des Paragrafen im SGBxx?

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 01:02
www.google.de

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 08:41

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 09:01
Wenn Du bisher privat krankenversichert warst, sieht es nicht schlecht aus, dass Du noch eine Weile in der PKV bleiben darfst. Notfalls wechselst Du halt in den Basistarif.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 10:01
Ich hab das gleiche vor und mich bereits bei der SBK erkundigt - Beiträge hängen von Deinen Kapitaleinkünften und evtl. Abfindungen ab. Bei mir spielt die Abfindung keine Rolle mehr, da ich mir diese zu Beginn der beE habe auszahlen lassen.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 10:04
SBK- ist das nicht Siemens-Betriebskrankenkasse- na, das wäre ja genau das Richtige für mich.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 10:20
Anonymous User hat geschrieben:
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf
Deine Abfindung wird dabei auch berücksichtigt ;)


Wer macht den bitte mal den Smiley da weg
Das Ärgernis an diesen Grundsätzen ist das die im dunklen Kämmerlein vom Spitzenverbnad der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt worden sind, trotz gesetzlicher Krankenkasse die teilweise einen solidarischen Character aufweist sind diese Grundsätze durch keine demokratische Instanz legitimiert.
Da kommt für so manchen ein böses Erwachen, dank Versicherungspflicht kommt man da auch nicht drum herum.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 10:44
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf
Deine Abfindung wird dabei auch berücksichtigt ;)


Wer macht den bitte mal den Smiley da weg
Das Ärgernis an diesen Grundsätzen ist das die im dunklen Kämmerlein vom Spitzenverbnad der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt worden sind, trotz gesetzlicher Krankenkasse die teilweise einen solidarischen Character aufweist sind diese Grundsätze durch keine demokratische Instanz legitimiert.
Da kommt für so manchen ein böses Erwachen, dank Versicherungspflicht kommt man da auch nicht drum herum.

Als wenn die Legitimierung durch eine demokratische Instanz irgend etwas bessern würde. Wenn ich mir die Entwicklungen der letzten 15 Jahre anschaue, habe ich da meine erheblichen Zweifel. Diese Grundsätze folgen dem Grundsatz, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen, aber solange was da ist helfen wird dir auf dem Weg zu Harz IV.
Aber es stimmt schon, da kommt das Schlachtmesser Teil 2 auf die beE-Opfer zu.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 11:31
Berücksichtigung der Abfindung: Wer kann das schon optimieren? Wer die Abfindung am Anfang der beE genommen hat, bekommt den Nachschlag im August und dann ist immer noch fraglich, ob die 1/5 Regelung bei der Besteuerung zur Anwendung kommt. Wer die Abfindung am Ende der beE nimmt, der wird auch berücksichtigt.... Ob Long- ob short- das Geld ist fort...

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 13:50
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) -- gehe in ALG1 und dann wohl wie bei KUG gesetzl. Versichert

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 14:00
Anonymous User hat geschrieben:
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) -- gehe in ALG1 und dann wohl wie bei KUG gesetzl. Versichert

Genau das will er nicht. Siehe Eingangspost.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 15:04
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) -- gehe in ALG1 und dann wohl wie bei KUG gesetzl. Versichert

Genau das will er nicht. Siehe Eingangspost.

hab´s gelesen, deshalb "ich" - Auskunft SBK, hätte für Ende im Mai auch Freiheit geplant, Auskunft SBK war, keine Einbeziehung der Abfindung - ist wohl auch bei den GKVs so nicht ganz klar - würde da meine Krankenkasse mal kontaktieren, wie sie das händelt.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 16:56
ca. 700€. genauen wert weiss ich nicht.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 18:01
700 Euro pro Monat? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt so viel an die Krankenkasse überweisen würde

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2014 18:47
Anonymous User hat geschrieben:
700 Euro pro Monat? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt so viel an die Krankenkasse überweisen würde

Doch tut sie, ein Arbeitsloser ist nicht billig. Das zahlt die AfA: http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/arbeitslosigkeit
Das zahlst du bei der SBK maximal (Selbstzahler): 603,45 € + 47,70 € (Krankenkasse + Pflegeversicherung kinderlos)

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 12:31
In meinem Fall sind es knapp 200 Euro pro Monat für Krankenkasse und Pflegeversicberung. Die Prozedur: Nokia informiert die Krankenkasse, Kasse schickt mir Fragebogen, ich teile der Kasse mit, dass ich mich nicht beim Amt melde sondern in die Gruppe "Nicht Erwerbstätig" falle, dann zahle ich einen Beitrag von unter 200,- pro Monat.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 13:05
Anonymous User hat geschrieben:
In meinem Fall sind es knapp 200 Euro pro Monat für Krankenkasse und Pflegeversicberung. Die Prozedur: Nokia informiert die Krankenkasse, Kasse schickt mir Fragebogen, ich teile der Kasse mit, dass ich mich nicht beim Amt melde sondern in die Gruppe "Nicht Erwerbstätig" falle, dann zahle ich einen Beitrag von unter 200,- pro Monat.



daraus folgt Du hast ca. 3100,- EUR p.a. Kapitaleinkünfte/Mieteinkünfte/sonstige Einkünfte.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 13:13
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
In meinem Fall sind es knapp 200 Euro pro Monat für Krankenkasse und Pflegeversicberung. Die Prozedur: Nokia informiert die Krankenkasse, Kasse schickt mir Fragebogen, ich teile der Kasse mit, dass ich mich nicht beim Amt melde sondern in die Gruppe "Nicht Erwerbstätig" falle, dann zahle ich einen Beitrag von unter 200,- pro Monat.



daraus folgt Du hast ca. 3100,- EUR p.a. Kapitaleinkünfte/Mieteinkünfte/sonstige Einkünfte.


sorry vertipper vorher daraus folgt Du hast ca. 15500,- EUR p.a. Kapitaleinkünfte/Mieteinkünfte/sonstige Einkünfte bei 200,- EUR Monatsbeitrag.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 13:32
Bei der SBK sind es im Monat 156,00 Euro bei einem fiktiven Einkommen von 898 Euro im Monat.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 13:38
Anonymous User hat geschrieben:

.... sorry vertipper vorher daraus folgt Du hast ca. 15500,- EUR p.a. Kapitaleinkünfte/Mieteinkünfte/sonstige Einkünfte bei 200,- EUR Monatsbeitrag.

Was soll diese Feststellung, ist das Neid? Von irgend etwas muss er doch leben, wenn er auf ALG1 verzichtet. In diesen Wert kann seine Abfindung, seine Firmenrente oder sonst was einfließen ...

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 17:08
Antwort: nein. Das ist der Mindestbetrag, wenn man keine oder maximal 981 Euro Einkünfte pro Jahr hat. -------- User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
In meinem Fall sind es knapp 200 Euro pro Monat für Krankenkasse und Pflegeversicberung. Die Prozedur: Nokia informiert die Krankenkasse, Kasse schickt mir Fragebogen, ich teile der Kasse mit, dass ich mich nicht beim Amt melde sondern in die Gruppe "Nicht Erwerbstätig" falle, dann zahle ich einen Beitrag von unter 200,- pro Monat.



daraus folgt Du hast ca. 3100,- EUR p.a. Kapitaleinkünfte/Mieteinkünfte/sonstige Einkünfte.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 17:38
Warum verzichten manche eigentlich freiwillig auf ALG1, also lassen die Kohle für lau einfach liegen?? Hab es auch schon von anderen BEElern gehört. Die paar Termine bei der AfA sind doch nicht sooo schlimm.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 18:26
Anonymous User hat geschrieben:
Warum verzichten manche eigentlich freiwillig auf ALG1, also lassen die Kohle für lau einfach liegen?? Hab es auch schon von anderen BEElern gehört. Die paar Termine bei der AfA sind doch nicht sooo schlimm.

Ich werde ALG1 nicht liegen lassen, aber ich kann es verstehen. Es sind nicht nur die Termine, sondern der Verlust der Selbstbestimmung, sinnloses Bewerben etc. Das kann so auf den Geist gehen, das man (psychisch) krank wird. ALG1 liegen zu lassen kann da durchaus befreiend wirken, wenn man es nicht so dringend nötig hat. Das bedeutet einfach zurück gewonnene Lebensqualität.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 18:46

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 19:25
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:

.... sorry vertipper vorher daraus folgt Du hast ca. 15500,- EUR p.a. Kapitaleinkünfte/Mieteinkünfte/sonstige Einkünfte bei 200,- EUR Monatsbeitrag.

Was soll diese Feststellung, ist das Neid? Von irgend etwas muss er doch leben, wenn er auf ALG1 verzichtet. In diesen Wert kann seine Abfindung, seine Firmenrente oder sonst was einfließen ...



Ja, und. Sorry in sechs Wochen gehts los, und was hier an Falsch-/und Halbwissen verbreitet wird ist einfach nur erschreckend, was habt Ihr eigentlich die letzten 2 Jahre gemacht ?

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2014 19:33
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Warum verzichten manche eigentlich freiwillig auf ALG1, also lassen die Kohle für lau einfach liegen?? Hab es auch schon von anderen BEElern gehört. Die paar Termine bei der AfA sind doch nicht sooo schlimm.

Ich werde ALG1 nicht liegen lassen, aber ich kann es verstehen. Es sind nicht nur die Termine, sondern der Verlust der Selbstbestimmung, sinnloses Bewerben etc. Das kann so auf den Geist gehen, das man (psychisch) krank wird. ALG1 liegen zu lassen kann da durchaus befreiend wirken, wenn man es nicht so dringend nötig hat. Das bedeutet einfach zurück gewonnene Lebensqualität.



Im übrigen gibts auch eine Menge Verhaltensweisen, wie man ganz gut mit der AfA auskommen kann, bekanntlich kann man ja den Anspruch in 4 Jahren abbummeln, wie waere es den mit eine Woche ALG1 dann eine Woche selber finanzieren, hat auch den netten Vorteil das in der Woche die man selber finanziert wegen Nachwirkung weiterhin über die AFA krankenversichert ist, das kann man beliebig oft wiederholen, bis der Anspruch aufbebraucht ist, oder vielleicht mal an einen Umzug denken, da gibts dann auch schon mal 4 Monate Leerlauf bei der AFA, also bitte nicht alles so schwarz sehen.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Juli 2014 13:21
Wie kann ich an Umzug denken? Welcher Vermieter/Eigentümer nimmt schon Alg1-Bezieher? Und

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Juli 2014 14:05
Anonymous User hat geschrieben:
Warum verzichten manche eigentlich freiwillig auf ALG1, also lassen die Kohle für lau einfach liegen?? Hab es auch schon von anderen BEElern gehört. Die paar Termine bei der AfA sind doch nicht sooo schlimm.

---------Antwort: Ich werde das System: "Fördern und Fordern" nicht unterstützen. Ich bin nicht bereit, mich zwangsweise beraten, kontrollieren und anderweitig am Gängelband herum führen zu lassen. Ja, ich werde mir einen neuen Job suchen- aber nicht so. Man konnte mich zwingen, die Gelder in die Kasse einzuzahlen- aber auf das Theater bei einer eventuellen Auszahlung der Versicherungsleistung kann ich gerne verzichten.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Juli 2014 14:16
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Warum verzichten manche eigentlich freiwillig auf ALG1, also lassen die Kohle für lau einfach liegen?? Hab es auch schon von anderen BEElern gehört. Die paar Termine bei der AfA sind doch nicht sooo schlimm.

---------Antwort: Ich werde das System: "Fördern und Fordern" nicht unterstützen. Ich bin nicht bereit, mich zwangsweise beraten, kontrollieren und anderweitig am Gängelband herum führen zu lassen. Ja, ich werde mir einen neuen Job suchen- aber nicht so. Man konnte mich zwingen, die Gelder in die Kasse einzuzahlen- aber auf das Theater bei einer eventuellen Auszahlung der Versicherungsleistung kann ich gerne verzichten.

Bei ALG2 kann ich "Fördern und Fordern" noch nachvollziehen, aber bei ALG1 handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Da fehlt mir auch eine legitime Begründung.

Re: Krankenkasse nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Juli 2014 14:45
"Bei ALG2 kann ich "Fördern und Fordern" noch nachvollziehen, aber bei ALG1 handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Da fehlt mir auch eine legitime Begründung." - Bei 50plus nützt nach 2,5 Jahren BeE und über 300 Bewerbungen auch kein Fordern mehr - die Leute bei uns wollen und brauchen einen vernünftigen Job (Ausnahmen gibts immer - da sollte man sich nicht dran aufhängen) - bei den eigenen Statistiken der Agentur über die Wahrscheinlichkeit mit 50plus und insbesondere 55plus noch einen Job zu finden, da können sie von den Opfern fordern bis sie schwarz werden, es nutzt nix, fordern von Politik und Wirtschaft wäre hier wohl erfolgversprechender und endlich mal angebracht. Fördern ja - das fordern wir doch mit dem Zeil- und aktuell dem Aigner-Brief - das Ministerium hat es aber nicht so eilig. Kenne niemanden, der real auf ALGII scharf ist - doch dann lieber in einen Job vermitteln. Auch den Verzicht auf ALG1 muß man sich leisten können - Die Kollegen die ich kenne sind weit weg von diesem Luxus - gratuliere allen denen, die ALG1 nicht brauchen.
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