Freiwilligenprogramm und Trennungsangebote
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
20.09.2013 12:25
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In München war das sicher ein wenig anders. Dort hat man den Betrieb schließen wollen und mit betriebsbedingter Kündigung gedroht, während das jetzt ja alles als freiwillig verkauft wird. Nur was nutzt mir eine voll versteuerte Abfindung, wenn ich diese zum Leben aufbrauchen muß und das ALG gekürzt wird?
Anonymous User hat geschrieben:
Der Fall liegt diesmal anders, weil ein Standortsicherungsvertrag mit begrenzten Kündigungsschutz existiert. Im April 2012 hat selbst das Arbeitsamt die Nötigung und Zwangslage der Betroffenen erkannt und glaubte nicht, dass beim beE Aufhebungsvertrag "Freiwilligkeit" vorliegt.
Ich kann nur von München sprechen und da hat uns damals ein Herr vom Arbeitsamt erklärt, dass man nach der zweijährigen BeE dann für ein Jahr ins ALG1 fällt, also ohne Sperrfrist. SO hatte ich ihn zumindest verstanden. Informiere Dich aber lieber konkret in Deinem Fall nochmals direkt und verbindlich bei der zuständigen Stelle
Der Fall liegt diesmal anders, weil ein Standortsicherungsvertrag mit begrenzten Kündigungsschutz existiert. Im April 2012 hat selbst das Arbeitsamt die Nötigung und Zwangslage der Betroffenen erkannt und glaubte nicht, dass beim beE Aufhebungsvertrag "Freiwilligkeit" vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt in der Regel nicht vor, wenn Sie die Arbeit aufgegeben haben, weil ansonsten ein anderer Arbeitnehmer arbeitslos geworden wäre, oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, um einer Kündigung durch den Arbeitgeber zuvor zu kommen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Alg-Sperrzeit-Ausnahmen.html
Anonymous User hat geschrieben:
Nachtrag: Beschäftigungsverhältnisse enden in der Regel durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers oder in gegenseitigem Einvernehmen (Aufhebungsvertrag). Sie haben Ihr Beschäftigungsverhältnis auch dann selbst gelöst, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen, denn der Vertrag kann ohne Ihre Zustimmung nicht zustande kommen. Aufhebungsverträge können auch durch stillschweigendes Einvernehmen zustande kommen. Viele Arbeitgeber sprechen gegenüber langjährigen Beschäftigten ohne deren Einwilligung keine Kündigung aus. Gegebenenfalls bedeutet dies "eigene Arbeitsaufgabe". Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer liegt in der Regel auch dann vor, wenn nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung innerhalb der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage ein so genannter Abwicklungsvertrag geschlossen wurde. - wie ich das von Kollegen aus dem Umland höhrte, ehen die dortigen Arbeitsämter das so - Agentur München ist wohl durch die Zusicherung im Foliensatz des Leiters gebunden.
Ein wichtiger Grund liegt in der Regel nicht vor, wenn Sie die Arbeit aufgegeben haben, weil ansonsten ein anderer Arbeitnehmer arbeitslos geworden wäre, oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, um einer Kündigung durch den Arbeitgeber zuvor zu kommen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Alg-Sperrzeit-Ausnahmen.html
Nachtrag: Beschäftigungsverhältnisse enden in der Regel durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers oder in gegenseitigem Einvernehmen (Aufhebungsvertrag). Sie haben Ihr Beschäftigungsverhältnis auch dann selbst gelöst, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen, denn der Vertrag kann ohne Ihre Zustimmung nicht zustande kommen. Aufhebungsverträge können auch durch stillschweigendes Einvernehmen zustande kommen. Viele Arbeitgeber sprechen gegenüber langjährigen Beschäftigten ohne deren Einwilligung keine Kündigung aus. Gegebenenfalls bedeutet dies "eigene Arbeitsaufgabe". Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer liegt in der Regel auch dann vor, wenn nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung innerhalb der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage ein so genannter Abwicklungsvertrag geschlossen wurde. - wie ich das von Kollegen aus dem Umland höhrte, ehen die dortigen Arbeitsämter das so - Agentur München ist wohl durch die Zusicherung im Foliensatz des Leiters gebunden.
Ihr solltet wie bei allen Verträgen die über gravierend in euerLeben eingreifen zum Anwalt (hier Arbeitsrechtler) gehen. Ihr wisst ja, Juristen denken etwas anders. Falls keine Rechtsversicherung oder IGM-Mitglied - würde ich das Geld ausgeben - hatten auch viele hier in München gemacht, da hat NCI eine Fragestunde mit Anwalt organisiert - nur hier war die Situation komplexer durch Betriebsschließung und Tarifvertrag mit Namensliste. ---
Gesetzliche Kündigungsfristen (05/2000)
Nach dem seit dem 15. Oktober 1993 geltenden neuen Kündigungsfristengesetz sind in der grundlegenden Norm § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einheitliche Kündigungsfristen für alle Arbeitnehmer zusammengefaßt worden. Die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende unterschiedliche Behandlung von Angestellten und insbesondere gewerblichen Arbeitern ist hierdurch entfallen.
Der Wortlaut des § 622 BGB ist im folgenden aufgeführt.
§ 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats;
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats;
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats;
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats;
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats;
6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats;
7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Von den Absätzen (1) bis (3) abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2000/gesetzliche-kuendigungsfristen-05-2000.php?q=K%C3%BCndigungsfrist&showExtendedSearch;=0&date;_from=TT.MM.JJJJ&date;_to=TT.MM.JJJJ&category;=&law;_court=&law;_date=TT.MM.JJJJ&law;_reference_number=&page;=3
Weiß eigentlich jemand, ob es möglich ist, nach einem NSN ATZ Vertrag (meinetwegen auch über PEAG, falls NSN das wünscht) anschließend ALG1 zu bekommen? Das wäre doch denkbar, wenn das Arbeitsamt nichts mehr hinzuzahlt. Notwendig wäre das beispielsweise, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken, falls man bei Auslaufen der ATZ noch nicht rentenberechtigt ist.
@16:57 Bei ATZ muß man in Rente gehen können (allgemein frühestes Alter 63 und mindestens 35 Versicherungsjahre - Ausnahme gelten noch für Behinderte und Frauen anhängig vom Jahrgang) - Aufstockungsbetrag 12,5% vom bisherigen monatl. Brutto (25% von den 50%) sind sozialversicherungs und steuerfrei aber es gilt die Progression für die 50%vom BMG. Arbeitslosengeld ist nach ATZ möglich - berechnet sich aber nach den 50%BMG entsprechend den Versicherungsbeiträgen - war die Info, die ich hier vom BR in München bekam - bin aber in der BeE geblieben.
Falls es nach ATZ von der ARGE eine Sperrzeit wegen selbstkündigung und Miniabfindung gibt, mußt du dich erkundigen. Zur ATZ bei NSN gibt es eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die die Regelung nach auslaufen der gesetzl. Förderung regelt. Einfach mal in Itranet die GBV raussuchen.
Die Stadt müßte große braune Container vor den Gebäuden von Siemens und Nokia aufstellen, um den Biomüll dort zu entsorgen. (klar zähle ich mich dazu!) Ist nur die Frage ob man für Ingenieure und Techniker unterschiedliche Tonnen braucht oder ob das gemischt werden darf. - Scherz beiseite: Ich habe heute keine Mail erhalten (Region West). Wo wurde das denn veröffentlicht bzw. auf welche Region bezieht sich das?
Anonymous User hat geschrieben:
Kein Scherz, so denken schon hier die heutigen Eliten und TOP Manager. Statt Container vielleicht schöne Pillen, sollen die Entsorgten sich doch mit "weißen Pulver" (Drogen) vollpumpen, damit sie von ihrem Leid erlöst und wir eine höhere Rente erhalten. Sagte mir heute ein TOP Manager. DC.
Die Stadt müßte große braune Container vor den Gebäuden von Siemens und Nokia aufstellen, um den Biomüll dort zu entsorgen. (klar zähle ich mich dazu!) Ist nur die Frage ob man für Ingenieure und Techniker unterschiedliche Tonnen braucht oder ob das gemischt werden darf. - Scherz beiseite...
Kein Scherz, so denken schon hier die heutigen Eliten und TOP Manager. Statt Container vielleicht schöne Pillen, sollen die Entsorgten sich doch mit "weißen Pulver" (Drogen) vollpumpen, damit sie von ihrem Leid erlöst und wir eine höhere Rente erhalten. Sagte mir heute ein TOP Manager. DC.
Ich sag ja: Neoliberale und Nazis kann man teilweise kaum unterscheiden. Schlimm, dass die 4 großen Parteien das mitmachen. / Aber wo wurde das denn nun veröffentlicht? Nur München? "Mittwoch 19:12
Heutige HR Email: Weniger als 50% der angesprochenen haben wohl signalisiert das sie das Freiwilligenangebot annehmen werden, man rüstet sich schon für Phase 2."
Anonymous User hat geschrieben:
Annahme des Freiwilligenangebots in Deutschland bisher unzureichend / Insufficient acceptance of voluntary exit package in Germany so far An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NSN in Deutschland*, denen ein Freiwilligenangebot zur Beendigung der Beschäftigung bei NSN vorliegt / To all NSN employees in Germany* for whom a voluntary exit package is directly on offer
Hat wohl nur der erlauchte Kreis gekriegt
Ich sag ja: Neoliberale und Nazis kann man teilweise kaum unterscheiden. Schlimm, dass die 4 großen Parteien das mitmachen. / Aber wo wurde das denn nun veröffentlicht? Nur München? "Mittwoch 19:12 Heutige HR Email: Weniger als 50% der angesprochenen haben wohl signalisiert das sie das Freiwilligenangebot annehmen werden, man rüstet sich schon für Phase 2."
Annahme des Freiwilligenangebots in Deutschland bisher unzureichend / Insufficient acceptance of voluntary exit package in Germany so far An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NSN in Deutschland*, denen ein Freiwilligenangebot zur Beendigung der Beschäftigung bei NSN vorliegt / To all NSN employees in Germany* for whom a voluntary exit package is directly on offer
Hat wohl nur der erlauchte Kreis gekriegt
@10:17 innerlich haben wohl schon alle in Deutschland gekündigt. Es mangelt nur an Arbeitsplätzen außerhalb dieser Firma und dann wären auch schnell alle weg und NSN endlich kaputt. Aber unter diesen Umständen muß man die Führer dieses Vorzeigeunternehmens (als schlechtes Beispiel kann es durchaus noch dienen) noch um ein wenig Geduld bitten.
HR liest wohl hier mit. Nun kam auch bei mir die Mail an. Wunderbar demotivierend geschrieben, damit der Abgrund auch gut sichtbar wird. Wirklich schön gemacht für ein Schrecken mit schrecklichem Ende. "Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
einen Monat nach Beginn des Freiwilligenprogramms für den CO-Bereich von NSN in Deutschland teilen wir euch heute mit Bedauern mit, dass dieses bisher leider nur unzureichend angenommen wird. An den Standorten und in den Regionen von NSN in Deutschland liegt die Anzahl der abgeschlossenen Freiwilligenpakete zumeist signifikant unter der Hälfte der vorgesehenen Vertragsabschlüsse zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit NSN. Nur in der Region Nord konnte das angestrebte Interesse der lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Freiwilligenangeboten bereits erzielt werden, jedoch sind die Vertragsunterzeichnungen noch unzureichend.
Setzt sich dieser Trend der geringen Teilnahme am Freiwilligenprogramm fort, ist nach dem 30. September 2013 eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine zweite Phase der Geschäftsanpassung – Konsultationen zur Umsetzung der noch erforderlichen Personalanpassungen – gegeben, die wir nach Möglichkeit verhindern möchten.
Wir bitten euch, dazu das Gespräch mit eurer Führungskraft zu suchen, um eure persönliche Situation mit ihr zu besprechen und gegebenenfalls die Möglichkeit der Annahme eines mit umfangreichen Leistungen versehenen Freiwilligenpaketes in Betracht zu ziehen. Die sogenannte 'Turboprämie' ist noch bis zum 18. September 2013 verfügbar.
Im Intranet stehen dazu ausführliche Informationen für euch bereit, etwa eine Übersicht über das Angebot, ein beispielhafter Aufhebungsvertrag sowie ein Fragen- und Antwortkatalog.
Aufgrund von technischen Problemen konnte diese Email am Mittwoch nicht allen Mitarbeitern zugestellt werden. Solltet ihr sie bereits erhalten haben, so bitten wir für die Dopplung um Entschuldigung.
Freundliche Grüße
HR Deutschland"
Anonymous User hat geschrieben:
...Ja, das Angebot kann schon noch aufgewertet werden. Man sollte sich hier schon an einer schönen Manager Abfindung orientieren. Mal sehen was der Inder bekommt wenn er den Stuhl wieder für einen Finnen freimachen muss, da MS genug eigene Manager hat und da brauchen die keine von Nokia. Mission "Nokia" ist für Elop erfüllt, er geht zurück und wird dann neuer CEO bei MS. So und bei dem Rest von Nokia wird NSN nun mit dem neuen Kerngeschäft und als der global Player bei LTE nur noch Profit und Marge machen....lach...
Wie soll denn die Phase 2 aussehen? Höheres Angebot? lol
...Ja, das Angebot kann schon noch aufgewertet werden. Man sollte sich hier schon an einer schönen Manager Abfindung orientieren. Mal sehen was der Inder bekommt wenn er den Stuhl wieder für einen Finnen freimachen muss, da MS genug eigene Manager hat und da brauchen die keine von Nokia. Mission "Nokia" ist für Elop erfüllt, er geht zurück und wird dann neuer CEO bei MS. So und bei dem Rest von Nokia wird NSN nun mit dem neuen Kerngeschäft und als der global Player bei LTE nur noch Profit und Marge machen....lach...
Auf Basis von Ploneboard