Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
28.09.2014 20:46
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Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit
Abgeschickt von Anonymous User am 10.September 2014 23:06Hi Leute,
die Agentur für Arbeit München (Sachbearbeiter Th...)hat mir als beE Insasse eine Sperrzeit vom 16.09.2014 - 08.012. 2014 verhängt.
Begründung: "Sie haben das Beschäftigungsverhältnis bei der Firma NSN durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst gelöst.
Es ist unerheblich, ob die Initiative zum Abschluss dieses Aufhebungsvertrages von Ihnen oder von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausgegangen ist. Entscheidend ist, dass der Aufhebungsvertrags ohne Ihre Zustimmung nicht zustande kommen konnte.
Sie mussten Voraussehen, dass Sie dadurch arbeitslos werden.
Die Sperrzeit dauert 12 Wochen. Sie mindert Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld um 180 Tage.
Sie Entscheidung beruht auf §§ 159, 148 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ..."
Diese Sperrzeit wurde trotz des Schreibens der Transfergesellschaft "am 09. Oktober 2013 hat uns die Agentur für Arbeit in München nochmal bestätigt, dass nach Ablauf der NSN beE keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und keine Ruhenszeit wegen der gewährten Entlassungsentschädigung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NSN beE eintritt." verhängt
Also geht es jetzt los. Einspruch einlegen, Anwalt einschalten etc.
Erging es jemand genauso oder wurde keine Sperrzeit verhängt? Viel Spaß!
Von wegen Sperrfrist sei längst mit Nürnberg geklärt...Da haben sich wohl einige bestager zu früh gefreut...
http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/NSN/323549004?b_start=30#322783988
Sperrzeit entspricht der aktuellen Rechtsprechung. Einfach mal das Urteil lesen. Dann kann man die wichtigen Gründe erkennen, die nicht zu einer Sperrzeit führen. http://openjur.de/u/667333.html
Anonymous User hat geschrieben:
Ich meine Leute die mehrere Jahrzehnte in das Scheißsystem einbezahlt haben, haben nun auch Anspruch auf Geld, oder?selbstverständlich, aber nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Ihr hattet in der BeE ausreichend Zeit euch über die Regelungen für ALG , Betriebsrente u.s.w. zu informieren.
Na klar haben die BEE Insassen gecheckt das eine FREIWILLIGE Aufgabe des Arbeitsplatzes eine Sperrzeit nach sich zieht.
Als Betroffener kann ich sagen sooooooooooo FREIWILLIG war die Entscheidung nicht.
Als wir 2012 da gesessen sind und rumgerechnet haben "Gehen wir in die BEE oder nicht" waren wir ja durchaus empfänglich für Aussagen der beteiligten Parteien.
Eine dieser Aussagen war "keine Sperrzeit" (eine andere "Siemens prüft Rückkehrer wohlwollend" aber das ist Teil anderer Postings hier).
So glasklar wie 12:16 das darstellt ist die Lage wohl nicht, anscheinend hat jeder Sachbearbeiter bei der AfA da einen Handlungsspielraum (wenn der Ersteller dieses Threads kein Forentroll war um uns zu verunsichern, nach meiner Rechnung sind 12 Wochen a 7 Tage 84 Tage und keine 180 Tage, aber kann schon sein dass es so gelaufen ist). Passiert das von den ca. 500 Übriggebliebenen 2 mal und der Ersteller dieses Threads ist einer der beklagenswerten vereinzelten Opfer oder wird das jetzt uns alle Treffen? (ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt)
Ich finde das mies wenn es so sein sollte das es zufällig einzelne trifft. Entweder sollten alle gesperrt werden oder natürlich besser gar keiner!!!!
Als Betroffener kann ich sagen sooooooooooo FREIWILLIG war die Entscheidung nicht.
Als wir 2012 da gesessen sind und rumgerechnet haben "Gehen wir in die BEE oder nicht" waren wir ja durchaus empfänglich für Aussagen der beteiligten Parteien.
Eine dieser Aussagen war "keine Sperrzeit" (eine andere "Siemens prüft Rückkehrer wohlwollend" aber das ist Teil anderer Postings hier).
So glasklar wie 12:16 das darstellt ist die Lage wohl nicht, anscheinend hat jeder Sachbearbeiter bei der AfA da einen Handlungsspielraum (wenn der Ersteller dieses Threads kein Forentroll war um uns zu verunsichern, nach meiner Rechnung sind 12 Wochen a 7 Tage 84 Tage und keine 180 Tage, aber kann schon sein dass es so gelaufen ist). Passiert das von den ca. 500 Übriggebliebenen 2 mal und der Ersteller dieses Threads ist einer der beklagenswerten vereinzelten Opfer oder wird das jetzt uns alle Treffen? (ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt)
Ich finde das mies wenn es so sein sollte das es zufällig einzelne trifft. Entweder sollten alle gesperrt werden oder natürlich besser gar keiner!!!!
Anonymous User hat geschrieben:
"Ihr glaubt auch alles, was der BR und die IGM und NSN sagen" stimmt nicht ganz, damals war ein Obertier von der Arbeitsagentur hier und hat uns das gesagt, und später wurde das auch nochmal schriftlich bestätigt.Lass mich raten, es wurde euch auf einer Powerpoint gezeigt... Da wurden die NSN Powerpoint Pinsler mit ihren eigenen Waffen geschlagen. Welch eine Ironie...
Anonymous User hat geschrieben:
Das stimmt schon. 12 Wochen Sperrzeit muß man unterscheiden von den 180 Tagen Minderung des ALG1 Anspruches der immer 1/4 der Anspruchsdauer betraegt, nehme an, der Kollege ist 58+ und demnach 24 Monate Ansruch hat, davon 1/4 macht 180 Tage.
Na klar haben die BEE Insassen gecheckt das eine FREIWILLIGE Aufgabe des Arbeitsplatzes eine Sperrzeit nach sich zieht.
Als Betroffener kann ich sagen sooooooooooo FREIWILLIG war die Entscheidung nicht.
Als wir 2012 da gesessen sind und rumgerechnet haben "Gehen wir in die BEE oder nicht" waren wir ja durchaus empfänglich für Aussagen der beteiligten Parteien.
Eine dieser Aussagen war "keine Sperrzeit" (eine andere "Siemens prüft Rückkehrer wohlwollend" aber das ist Teil anderer Postings hier).
So glasklar wie 12:16 das darstellt ist die Lage wohl nicht, anscheinend hat jeder Sachbearbeiter bei der AfA da einen Handlungsspielraum (wenn der Ersteller dieses Threads kein Forentroll war um uns zu verunsichern, nach meiner Rechnung sind 12 Wochen a 7 Tage 84 Tage und keine 180 Tage, aber kann schon sein dass es so gelaufen ist). Passiert das von den ca. 500 Übriggebliebenen 2 mal und der Ersteller dieses Threads ist einer der beklagenswerten vereinzelten Opfer oder wird das jetzt uns alle Treffen? (ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt)
Ich finde das mies wenn es so sein sollte das es zufällig einzelne trifft. Entweder sollten alle gesperrt werden oder natürlich besser gar keiner!!!!
Das stimmt schon. 12 Wochen Sperrzeit muß man unterscheiden von den 180 Tagen Minderung des ALG1 Anspruches der immer 1/4 der Anspruchsdauer betraegt, nehme an, der Kollege ist 58+ und demnach 24 Monate Ansruch hat, davon 1/4 macht 180 Tage.
Schreiben von NSN, Oktober 2013: "...am 09. Oktober 2013 hat uns die Agentur für Arbeit in München noch einmal bestätigt, dass nach Ablauf der NSN beE keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und keine Ruhezeit wegen Entlassungsentschädigung.... eintritt." gezeichnet GK und DB. Weiss nicht mehr, ob der Schrieb als Brief Oder Email kam. Einfach suchen und dem Amt erstmal unter die Nase halten...
Anonymous User hat geschrieben:
Schreiben von NSN, Oktober 2013: "...am 09. Oktober 2013 hat uns die Agentur für Arbeit in München noch einmal bestätigt, dass nach Ablauf der NSN beE keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und keine Ruhezeit wegen Entlassungsentschädigung.... eintritt." gezeichnet GK und DB. Weiss nicht mehr, ob der Schrieb als Brief Oder Email kam. Einfach suchen und dem Amt erstmal unter die Nase halten...Tja und das wissen wohl die SB in der Afa nicht, oder noch nicht ? Die entscheiden nach Aktenlage ...
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Genau so ist es. Ich habe den Antrag am 01.09.2014 (nach Erhalt der Arbeitsbescheinigung von nsn) an die Agentur für Arbeit gestellt. Die erste Eskalationsstufe Widerspruch habe ich eingereicht. Dafür gibt es eine Monatsfrist.
Das stimmt schon. 12 Wochen Sperrzeit muß man unterscheiden von den 180 Tagen Minderung des ALG1 Anspruches der immer 1/4 der Anspruchsdauer betraegt, nehme an, der Kollege ist 58+ und demnach 24 Monate Ansruch hat, davon 1/4 macht 180 Tage.
Anonymous User hat geschrieben:
War E-Mail bzw. PDF Download, hatte ich dem Antrag als Ausdruck beigelegt.
Schreiben von NSN, Oktober 2013: "...am 09. Oktober 2013 hat uns die Agentur für Arbeit in München noch einmal bestätigt, dass nach Ablauf der NSN beE keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und keine Ruhezeit wegen Entlassungsentschädigung.... eintritt." gezeichnet GK und DB. Weiss nicht mehr, ob der Schrieb als Brief Oder Email kam. Einfach suchen und dem Amt erstmal unter die Nase halten...
War E-Mail bzw. PDF Download, hatte ich dem Antrag als Ausdruck beigelegt.
Anonymous User hat geschrieben:
Wusste Afa schon, hatte dem Antrag das Schreiben als Ausdruck beigelegt.
Anonymous User hat geschrieben:Schreiben von NSN, Oktober 2013: "...am 09. Oktober 2013 hat uns die Agentur für Arbeit in München noch einmal bestätigt, dass nach Ablauf der NSN beE keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und keine Ruhezeit wegen Entlassungsentschädigung.... eintritt." gezeichnet GK und DB. Weiss nicht mehr, ob der Schrieb als Brief Oder Email kam. Einfach suchen und dem Amt erstmal unter die Nase halten...Tja und das wissen wohl die SB in der Afa nicht, oder noch nicht ? Die entscheiden nach Aktenlage ...
Wusste Afa schon, hatte dem Antrag das Schreiben als Ausdruck beigelegt.
Anonymous User hat geschrieben:
Nein stimmt nicht. Man muss sich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden. Den Antrag kannst du einreichen, wenn du alle Unterlagen hast (z.B. Arbeitsbescheinigung von nsn). Verspätete Arbeitssuchend Meldung zieht übrigens nur 1 Woche Sperrzeit nach sich.
(ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt)der Antrag mus doch 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gestellt werden. Ansonsten ist die verspätete Antragstellung schon ein Grund für eine Sperrzeit...
Nein stimmt nicht. Man muss sich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden. Den Antrag kannst du einreichen, wenn du alle Unterlagen hast (z.B. Arbeitsbescheinigung von nsn). Verspätete Arbeitssuchend Meldung zieht übrigens nur 1 Woche Sperrzeit nach sich.
Die Afa kannte das Schreiben von NSN und hat trotzdem gesperrt??? Verstehe ich das richtig? Ja, was will die Afa denn? Soll ich meine Kräfte weiter auf die Suche nach einer Arbeitsstelle konzentrieren, oder auf einen veritablen Rechtsstreit, den am Ende der Beitragszahler finanziert? Oder ist etwa die Info von NSN nicht belastbar? Im Moment bin ich total verwirrt...
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:######## So passt es! Denke diese "Meldungen über Sperrung" sind DC-Post's. Der Mann von der Argentur hat ganz klar gesagt, dass es keine Sperrung gibt. In den Papieren von NSN steht "...aus betriebsbedingten Gründen geündigt". Warum um alles in der Welt sollte da eine Sperrung ausgesprochen werden? Alles dummes Zeug was hier verbreitet wird, kurzum DC-Müll.Habe meinen Bewilligungsbescheid von der Afa München bekommen. Anspruchsbeginn ab dem 16.09.2014 für 540 Kalendertage.Dann warte ich mal gespannt auf das Ergebnis meines Widerspruchs.
Anonymous User hat geschrieben:
(ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt)der Antrag mus doch 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gestellt werden. Ansonsten ist die verspätete Antragstellung schon ein Grund für eine Sperrzeit... Hi, nein, kann frühestens3 Monate vorher gestellt werden. Man muß sich jedoch vorher Arbeitssuchend melden. Das sind wir bereits seit mindestens 2 jahren.... Spätestens Arbeitslos am 16.09. melden.
Anonymous User hat geschrieben:
@Do-13:37 https://www.siemens-transfer.de/upload/dateien/newsletter_afa_sperrzeit.pdfohne Nennung eines konkreten Mitarbeiters der AfA...
Denke diese "Meldungen über Sperrung" sind DC-Post's. Der Mann von der Argentur hat ganz klar gesagt, dass es keine Sperrung gibt. In den Papieren von NSN steht "...aus betriebsbedingten Gründen geündigt". Warum um alles in der Welt sollte da eine Sperrung ausgesprochen werden? Alles dummes Zeug was hier verbreitet wird, kurzum DC-Müll.
genau, wer was äussert, das nicht in dein Weltbild passt, muss ein Troll sein.
a) es gibt hier Trolle / b) nicht jeder der hier scheibt ist aber einer / c) das Schreiben von NSN existiert definitiv / d) ja es mag auf unterer AfA Bearbeiter-Ebene welche geben die das nicht interessiert / e) Einspruch einlegen / f) gegebenfalls mit IGM Rechtsschutz klagaen / h) Vielleicht passt ja aber auch alles kann man erst sagen wenn man SELBST dort gewesen ist!!
Auf Basis von Ploneboard