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Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 28.09.2014 20:46
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Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 17:14
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Habe meinen Bewilligungsbescheid von der Afa München bekommen. Anspruchsbeginn ab dem 16.09.2014 für 540 Kalendertage.
Dann warte ich mal gespannt auf das Ergebnis meines Widerspruchs.
######## So passt es! Denke diese "Meldungen über Sperrung" sind DC-Post's. Der Mann von der Argentur hat ganz klar gesagt, dass es keine Sperrung gibt. In den Papieren von NSN steht "...aus betriebsbedingten Gründen geündigt". Warum um alles in der Welt sollte da eine Sperrung ausgesprochen werden? Alles dummes Zeug was hier verbreitet wird, kurzum DC-Müll.

Ich kann dir versichern, die Meldung ist kein DC Müll. Ich bin mit 58+ von diesem Mist betroffen. Da weiß wohl die linke Hand in der Agentur für Arbeit München nicht was die rechte tut.

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 17:41
Den Eindruck kann man haben und vermutl. ist es auch so. Also Widerspruch fristgerecht einlegen. Fakt ist, dass jeder, der damals den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet hätte, mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen musste. Man stand ja sogar auf einer Sozialauswahl-Liste, der der BR zugestimmt hatte. Eine Kündigungsschutzklage hätte wenig Aussicht auf Erfolg gehabt. Fazit, man hat mit der Unterschrift eben nicht zur eigenen Arbeitslosigkeit beigetragen.

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 17:42
Den Eindruck kann man haben und vermutl. ist es auch so. Also Widerspruch fristgerecht einlegen. Fakt ist, dass jeder, der damals den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet hätte, mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen musste. Man stand ja sogar auf einer Sozialauswahl-Liste, der der BR zugestimmt hatte. Eine Kündigungsschutzklage hätte wenig Aussicht auf Erfolg gehabt. Fazit, man hat mit der Unterschrift eben nicht zur eigenen Arbeitslosigkeit beigetragen.

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 19:07
@17:14 Kannst Du bitte das Wording Deines Widerspruchs posten oder eben an die itk-ler schiucken? Ist der Widerspruch über die IGM erfolgt?? Danke

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 19:08
@17:14 Kannst Du bitte das Wording Deines Widerspruchs posten oder eben an die itk-ler schiucken? Ist der Widerspruch über die IGM erfolgt?? Danke

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 19:18
Anonymous User hat geschrieben:
(ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt)


der Antrag mus doch 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gestellt werden. Ansonsten ist die verspätete Antragstellung schon ein Grund für eine Sperrzeit...Werter "Poster", wenn Sie Mitglied bzw. Mitarbeiter dere NSN TR sind oder waren, dann darf ich Sie auf den Vortrag der AFA im Okt 2013 von Herrn J.D. aufmerksam machen. In diesem Vortrag ist alles was man über Arbeitssuchenmeldung, Arbeitslosmeldung, Anwartschaftszeit, Anspruchsdauer, Arbeitslosengeld Höhe, Nebeneinkommen, Ruhen des Anspruchs bei Abfindung und Sperrzeit sowie Sozialversicherung zu beachten ist dargestellt. Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil, wer das dort geschriebene dann auch noch versteht und befolgt auch. Warum sollte es denn zu einer Sperrfrist kommen???

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 19:23
Anonymous User hat geschrieben:
@17:14 Kannst Du bitte das Wording Deines Widerspruchs posten oder eben an die itk-ler schiucken? Ist der Widerspruch über die IGM erfolgt?? Danke

Erst abwarten ob mein Widerspruch Erfolg hat. Der Widerspruch ist nicht über die IGM erfolgt. Ich bin nach langjähriger Mitgliedschaft verärgert über die IGM ausgetreten. Eine Gewerkschaft, die eine Namensliste mit Leuten über 50+ aushandelt/absegnet, vertritt meiner Meinung nach nicht mehr ihre Mitglieder. ITK-ler treffen sich meines Wissens im Gewerkschaftshaus. Für mich ist IGM bzw. IGM nahes unterdessen ein rotes Tuch (im negativen Sinn) und "gestorben".

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 20:35
Noch eine kleine Anmerkung zu diesen "Veranstaltungen", auf denen irgendwelche Sachen versprochen oder bestätigt wurden: Diese wurden mit deutlichem Klatschen der Zuhörer am Ende quittiert. Frage mich immer noch, ob dieser Applaus hat sein müssen?

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 22:04
Dieser Tage ist der Bewilligungsbescheid für ALG I von der Agentur für Arbeit München gekommen. Ich habe keine Sperrzeit. Die können doch nicht unterschiedlich handeln bei den Münchner NSN beE'lern?

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 22:15
Anonymous User hat geschrieben:
Dieser Tage ist der Bewilligungsbescheid für ALG I von der Agentur für Arbeit München gekommen. Ich habe keine Sperrzeit. Die können doch nicht unterschiedlich handeln bei den Münchner NSN beE'lern?
Doch, es scheint so, dass die Sachbearbeiter hier willkürlich entscheiden. Ich (52 J.) habe auch einen Sperrzeit-Bescheid erhalten und Widerspruch eingelegt. Habe auf "Herrn Fuchs" von der AfA verwiesen. Dieser hat uns doch damals zugesichert, dass wir nicht von Sperrzeit betroffen sein werden. Die Sachbearbeiterin hat angekündigt, dass man sich zur Klärung an Hrn. Fuchs wenden wird. Bin gespannt, was dabei herauskommt.

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 22:22
Doch, es scheint so, dass die Sachbearbeiter hier willkürlich entscheiden. Ich (52 J.) habe auch einen Sperrzeit-Bescheid erhalten und Widerspruch eingelegt. Habe auf "Herrn Fuchs" von der AfA verwiesen. Dieser hat uns doch damals zugesichert, dass wir nicht von Sperrzeit betroffen sein werden. Die Sachbearbeiterin hat angekündigt, dass man sich zur Klärung an Hrn. Fuchs wenden wird. Bin gespannt, was dabei herauskommt.

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 23:32
Leute kommt runter! Herr Fuchs wird's richten...

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 12.September 2014 09:42
Die Sachbearbeiter die Jobs vermitteln sollen, haben teilweise keine Ahnung von Sperr- und Ruhenszeiten und auch sonstigen Regelungen. Das weiß aber die Stelle die das mit dem Arbeitslosengeld regelt. Und ich denke da wird es richtig gehandhabt. Zumindest war das bei mir vor einiger Zeit so.

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 12.September 2014 09:54
Anonymous User hat geschrieben:
Die Sachbearbeiter die Jobs vermitteln sollen, haben teilweise keine Ahnung von Sperr- und Ruhenszeiten und auch sonstigen Regelungen. Das weiß aber die Stelle die das mit dem Arbeitslosengeld regelt. Und ich denke da wird es richtig gehandhabt. Zumindest war das bei mir vor einiger Zeit so.

Der Sachbearbeiter der bei mir den Sperrbescheid erlassen hat, ist nicht der Sachbearbeiter der mich bei der Jobvermittlung betreut. Die Sperre hat schon die Stelle, die das mit dem Arbeitslosengeld regelt, erlassen.

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 12.September 2014 10:11
Leute, wenn ihr eine Sperr- oder Ruhezeit von der AfA auferlegt bekommt und ihr IG Metall Mitglied seit, dann wendet euch an die Rechtsstelle der IG Metall. Die konnten das bisher in jedem Fall regeln. Solltet ihr kein IG Metall Mitglied sein, wendet euch an einen Anwalt.

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 12.September 2014 17:04
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
@17:14 Kannst Du bitte das Wording Deines Widerspruchs posten oder eben an die itk-ler schiucken? Ist der Widerspruch über die IGM erfolgt?? Danke

Erst abwarten ob mein Widerspruch Erfolg hat. Der Widerspruch ist nicht über die IGM erfolgt. Ich bin nach langjähriger Mitgliedschaft verärgert über die IGM ausgetreten. Eine Gewerkschaft, die eine Namensliste mit Leuten über 50+ aushandelt/absegnet, vertritt meiner Meinung nach nicht mehr ihre Mitglieder. ITK-ler treffen sich meines Wissens im Gewerkschaftshaus. Für mich ist IGM bzw. IGM nahes unterdessen ein rotes Tuch (im negativen Sinn) und "gestorben".
Das mag ja sein, aber ist das ein Grund die ehemaligen Kollegen, die auch das selbe Problem haben keine Hilfe zu leisten? Die bestager itk helfen sich gegenseitig, damit wir möglichst schnell wieder zu einer Ädequaten Arbeit kommen. So Manöver wie Du, er Sie es ist Mitglied, kein Mitglied etc. und deshalb bin ich sauer ist für uns Betroffene nicht hilfreich. Wenn auch nur einer einen fehlerhaften Bescheid anerkennt durch nichteinspruch, können hieraus für alle anderen auch Probleme entstehen. Muß das denn sein??? Was würdest Diu denn sagen, wenn Beispielsweise die Kirche einer seöbsthilfegruppe Räumlichkeiten anbietet? Sieh das bitte mal aus diesem Gesichtspunkt. auch Du wärst den Bestagern willkommen...

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 12.September 2014 17:46
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
@17:14 Kannst Du bitte das Wording Deines Widerspruchs posten oder eben an die itk-ler schiucken? Ist der Widerspruch über die IGM erfolgt?? Danke

Erst abwarten ob mein Widerspruch Erfolg hat. Der Widerspruch ist nicht über die IGM erfolgt. Ich bin nach langjähriger Mitgliedschaft verärgert über die IGM ausgetreten. Eine Gewerkschaft, die eine Namensliste mit Leuten über 50+ aushandelt/absegnet, vertritt meiner Meinung nach nicht mehr ihre Mitglieder. ITK-ler treffen sich meines Wissens im Gewerkschaftshaus. Für mich ist IGM bzw. IGM nahes unterdessen ein rotes Tuch (im negativen Sinn) und "gestorben".
Das mag ja sein, aber ist das ein Grund die ehemaligen Kollegen, die auch das selbe Problem haben keine Hilfe zu leisten? Die bestager itk helfen sich gegenseitig, damit wir möglichst schnell wieder zu einer Ädequaten Arbeit kommen. So Manöver wie Du, er Sie es ist Mitglied, kein Mitglied etc. und deshalb bin ich sauer ist für uns Betroffene nicht hilfreich. Wenn auch nur einer einen fehlerhaften Bescheid anerkennt durch nichteinspruch, können hieraus für alle anderen auch Probleme entstehen. Muß das denn sein??? Was würdest Diu denn sagen, wenn Beispielsweise die Kirche einer seöbsthilfegruppe Räumlichkeiten anbietet? Sieh das bitte mal aus diesem Gesichtspunkt. auch Du wärst den Bestagern willkommen...
Überdenke Du hier vielleicht erstmal Deinen Tonfall, wenn ich von einem anderen etwas möchte wähle ich einen etwas anderen Umgangston und verzichte auf latente blöde Anmache von der Seite. Sieh DU das bitte mal aus diesem Gesichtspunkt

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 12.September 2014 19:51
@17:46 Vielen Dank für Deine liebe nette Hilfe. Entweder Du hilfst und tauscht Dich aus, oder Du läst es. Dies hier ist ein Forum in dem Hilfe zur Selbsthilfe geleistet wird. Nicht um sich zu profilieren, nach dem Motto ähem halo ätschibetsch, ich weis was, aber wie man das verhindert sag ich keinem. Also geh bitte in Dich und überleg Dir ob Du hier weiter den Beleidigten und Besserwisser? spielen möchtest oder ob Du reall auch anderen BEtroffenen helfen möchtest. Danke für Deine Entscheidung im voraus. Aber irgendwie erscheinst Du mir hier wie ein kleiner dc-troll......

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 12.September 2014 19:59
Im Anhang Folie Nr.6 gibt es die Aussagen zu Sperrzeiten und Ruhezeiten. Die Folien wurden von Hrn. Fuchs, dem Leiter(?) der Münchner AfA in der Ton-Halle am Ostbahnhof (11/12. April 2012) präsentiert. Quelle: http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/NSN/556669320/762071558/4-info-der-afa-much-pdf

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 12.September 2014 20:27
Die bestager in Hochform... Fordern können Sie, aber liefern?

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 12.September 2014 20:36
Liebe Bestager, erstellt doch bitte ein qualifizierten Mustertext für so einen Widerspruch und veröffentlicht diesen für alle Betroffenen. Das wäre eine konstruktive Hilfe zur Selbsthilfe, statt Andere dumm anzumachen.

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 13.September 2014 12:13
Anonymous User hat geschrieben:
Liebe Bestager, erstellt doch bitte ein qualifizierten Mustertext für so einen Widerspruch und veröffentlicht diesen für alle Betroffenen. Das wäre eine konstruktive Hilfe zur Selbsthilfe, statt Andere dumm anzumachen. - IGM Mitglieder sollten sich umgehend bei Sperrzeit bei der IGM Rechtsabteilung melden -

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 13.September 2014 12:38
Anonymous User hat geschrieben:
Liebe Bestager, erstellt doch bitte ein qualifizierten Mustertext für so einen Widerspruch und veröffentlicht diesen für alle Betroffenen. Das wäre eine konstruktive Hilfe zur Selbsthilfe, statt Andere dumm anzumachen.
Lieber Poster, wie kommst Du darauf, das die Bestager andere dumm anmachen? Um einen widerspruch schreiben zu können benötigt man erst einmal einen entsprechenden Ablehnungs bzw. einen entsprechenden Bescheid. Wenn eben niemand berreit ist, seinen Bescheid über die www.bestager-itk.de Kontakte an diese zu senden, noch seinen möglichen Widerspruchstext, dann können die bestagers auch nicht helfen. Es steht jedem frei, mit den Bestagern entsprechenden Kontakt auf zu nehmen. Nicht anderes wurde hier vom Grundsatz her gefragt. Also bitte ran und Kontakten. Ich denke, das es unter Umständen nicht sinnvoll ist, den Text hier entsprechend zu posten. Das sollte man dann hier über den entsprechenden Mailverteiler machen. Das alleine schon deshalb, das die Betroffenen untereinander Kontakt aufnehmen können. Beschimpfungen, Beleidigungen oder andere trolligen Beiträge sind für die BEtroffenen nicht sehr hilfreich. Danke für Dein Verständnis

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 13.September 2014 15:51
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Die Sachbearbeiter die Jobs vermitteln sollen, haben teilweise keine Ahnung von Sperr- und Ruhenszeiten und auch sonstigen Regelungen. Das weiß aber die Stelle die das mit dem Arbeitslosengeld regelt. Und ich denke da wird es richtig gehandhabt. Zumindest war das bei mir vor einiger Zeit so.

Der Sachbearbeiter der bei mir den Sperrbescheid erlassen hat, ist nicht der Sachbearbeiter der mich bei der Jobvermittlung betreut. Die Sperre hat schon die Stelle, die das mit dem Arbeitslosengeld regelt, erlassen.
Dies (Freitag 9:54) war mein (von 58+) letzter Post in diesem Threat. Alles was seitdem in diesem Post gelaufen hat mit mir nichts zu tun (obwohl ich die Eskalation nachempfinden kann)

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 13.September 2014 16:00
Um einen widerspruch schreiben zu können benötigt man erst einmal einen entsprechenden Ablehnungs bzw. einen entsprechenden Bescheid. [...] Danke für Dein Verständnis Der Bescheid wurde doch schon vom betroffenen im Eröffnungsposting veröffentlicht. Offensichtlich reicht der geistige Horizont der bestager nicht aus , um solch einen Text zu erfassen. Statt dem betroffenen zu hier zu helfen , wird er noch angepöbelt. Wenn ich mir hier im Forum die Beiträge der bestager so durchlese, dann kann ich in keinem der Beiträge Hilfe zur Selbsthilfe finden, sondern nur penetrante Eigenwerbung, Forderungen und Pöbeleien. Aus meiner Sicht sind die bestager nur Bauernfänger, wie IGM und BR...

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von INTR am 13.September 2014 18:33
Anonymous User hat geschrieben:
Um einen widerspruch schreiben zu können benötigt man erst einmal einen entsprechenden Ablehnungs bzw. einen entsprechenden Bescheid. [...] Danke für Dein Verständnis
Der Bescheid wurde doch schon vom betroffenen im Eröffnungsposting veröffentlicht. .......... Das hätte als Hinweis vollkommen gereicht. Den Rest finde ich unqualifiziert.

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 13.September 2014 19:15
Die Agentur für Arbeit hat meinen Bescheid geändert, es gibt die volle Leistung ab 16.09. Keine Sperrzeit oder Leistungskürzung mehr.
Begründung: Der Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld gem. §136 SGB III wird gemäß § 48 SGB X geändert, weil wesentliche Änderungen in Ihren Verhältnissen eingetreten sind.
Die Änderung erfolgte innerhalb eines Tages nach Widerspruch (wow!). Immer schön freundlich bleiben gegenüber den Behörden und auch hier im Forum ;) "Grüße vom verärgerten kleinen DC-Troll"

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 13.September 2014 21:32
Anonymous User hat geschrieben:
Die Agentur für Arbeit hat meinen Bescheid geändert, es gibt die volle Leistung ab 16.09. Keine Sperrzeit oder Leistungskürzung mehr.
Begründung: Der Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld gem. §136 SGB III wird gemäß § 48 SGB X geändert, weil wesentliche Änderungen in Ihren Verhältnissen eingetreten sind.
Die Änderung erfolgte innerhalb eines Tages nach Widerspruch (wow!). Immer schön freundlich bleiben gegenüber den Behörden und auch hier im Forum ;) "Grüße vom verärgerten kleinen DC-Troll"
Hi schön, freut mich, das Du mit Deinem Widerspruch durchgekommen bist. Hattest Du den selben Ablehnungdtext, wie der Eröffner dieses Threads? Es wäre nett, wenn Du Den Ablehnungstext sammt Begründung ebenso Deinen Widersprcuhstext mit Begründung hier einstellen könntest oder eben den Betroffenen auf andere Art und Weise zukommen läst. Vielen herzlichen Dank hierfür im voraus. Auch wenn bei den ein oder anderen wohl schon die Berven blank liegen. Aber das sollte meines erachtens nach kein Grund sein. Bei welcher Afa warst Du? Bitte nenne diersten drei Buchstaben des Bearbeiters!

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 13.September 2014 21:42
Anonymous User hat geschrieben:
Um einen widerspruch schreiben zu können benötigt man erst einmal einen entsprechenden Ablehnungs bzw. einen entsprechenden Bescheid. [...] Danke für Dein Verständnis
Der Bescheid wurde doch schon vom betroffenen im Eröffnungsposting veröffentlicht. Offensichtlich reicht der geistige Horizont der bestager nicht aus , um solch einen Text zu erfassen. Statt dem betroffenen zu hier zu helfen , wird er noch angepöbelt. Wenn ich mir hier im Forum die Beiträge der bestager so durchlese, dann kann ich in keinem der Beiträge Hilfe zur Selbsthilfe finden, sondern nur penetrante Eigenwerbung, Forderungen und Pöbeleien. Aus meiner Sicht sind die bestager nur Bauernfänger, wie IGM und BR... Warum pöbelst Du Menschen an, die versuchen anderen zu helfen? Um einen Text verfassen zu können benötigt man in aller Regel mehr als nur eine Begründung. Hilfreich ist da meist auch der ganze Bescheid. Insbesondere besteht da bei aus dem Zusammenhang gerissenen Textteilen die Gefahr von neuen zusätzlichen Problemen. Deine Sicht kann ich leider weder Nachvollziehen noch teilen. Nenne mir doch nur einen Vorteil, die die bestager Deiner Meinung nach als "bauernfänger" ziehen sollten? Was haben die Bestager denn Deiner Meinung nach mit der IGM oder/und dem BR zu tun? Du brauchst die Hilfe und die Informationen der bestager ja nicht zu nutzen, wenn Du das nicht willst. Dann erspare uns Forumsteilnehmer aber auch Bitte Deine Beschimpfungen. Danke

Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 13.September 2014 22:25
Anonymous User hat geschrieben:
Die Agentur für Arbeit hat meinen Bescheid geändert, es gibt die volle Leistung ab 16.09. Keine Sperrzeit oder Leistungskürzung mehr.
Begründung: Der Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld gem. §136 SGB III wird gemäß § 48 SGB X geändert, weil wesentliche Änderungen in Ihren Verhältnissen eingetreten sind.
Die Änderung erfolgte innerhalb eines Tages nach Widerspruch (wow!). Immer schön freundlich bleiben gegenüber den Behörden und auch hier im Forum ;) "Grüße vom verärgerten kleinen DC-Troll"

Um es klar zu stellen. Als Eröffner dieses Threads habe ich dieses Resultat gepostet. Es gibt also Hoffnung zumindest bei der Agentur für Arbeit München. Mit dem "kleinen DC-Troll" habe ich nichts zu tun. Damit habe ich nur aus Ironie innerhalb von Anführungszeichen "unterschrieben", weil man hier über so manche Entgleisung nur den Kopf schütteln kann.
Aus! Ende! Funkstille!
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