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wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 05.04.2012 15:41
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wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 15:43
es häufen sich hier die Beispiele der groben Sozialauswahlverstöße. Wie können wir diese Fälle belastbar sammeln (ich frage mal bei NCI, ob die uns hier helfen können. Mein Fall: fast 56 Jahre, > 31 Jahre Betriebszugehörigkeit, verh, 1 Kind in Ausbildung ich habe hier auch schon von noch älteren mit Schwerbehinderung gelesen

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 17:41
ein anderer Fall: 55 Jahre, >30 Jahre Betriebszugehörigkeit und 3 Kinder - wo soll hier eine Sozialauswahl stattgefunden haben

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 17:44
55 Jahre, 26 Jahre Betriebszugehörigkeit, 2 Kinder

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 17:49
Natürlich sammeln sich hier wieder nur negative Beispiele. Allein bei mir in der Ableitung darf ein MA in die ATZ und ein 56 Jahre alter Projektlogistiker, mit lebenslanger Siemens Zugehörigkeit, darf in einer der 4 Firmen weiterarbeiten. Es ist nicht alles schwarz. Gibt auch weiß. Wobei.... Hier im Forum bin ich mir nicht so sicher.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 18:04
54 Jahre, 28 Jahre Betriebszugehörigkeit, 2 Kinder

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 18:36
Wenn genug Fälle gesammelt worden sind, könnte NCI dies publizieren und einen ofenen Brief an Regierung, Ude, Siemens, Landtag schicken mit der Frage, wie diese Auswahl sozial genannt werden kann und mit den Forderungen des Landtags und anderer "wohlmeinender Unterstützer" kompatibel ist. Mir erscheint es, dass hier tatsächlich ein kleiner Machtkampf auf obersten Rängen auf dem Rücken der MA ausgetragen wird.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 18:52
Abgesehen davon, was das größere Übel ist, weiterarbeiten od. beE: In unserer Abteilung müssen/dürfen 3 MA nicht in die beE obwohl wir mit einer 100%igen beE-rate gerechnet hatten. Wir haben versucht eine Formel für eine (nichtsozial)Auswahl zu finden. das einzige schlüssige Ergebnis: Die letzten 3 in alphabetischer Ordnung (nach dem Vornamen) müssen/dürfen nicht in die beE. Ist die Liste durch irgendein elektr. Filter (NSN-Email Adr.) gelaufen. Dies ist wohl passiert um z. B: bei Ehepaaren, bei denen beide bei NSN arbeiten nur einen Ehepartner auszuwählen Spaß beiseite, auffällig ist, daß Kollegen die dem BR irgendwie (sie waren z. B. irgenwann im BR in der Fraktion IGM) bekannt sind, nicht in die beE müssen/dürfen. Wurden weitere ähnliche Beobachtungen gemacht ?

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 18:59
Bei uns sind alle langjaehrigen IGM-Mitglieder von der BEE-Liste entfernt worden.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 19:16
Bei uns sind alle langjaehrigen IGM-Mitglieder von der BEE-Liste entfernt worden. -> Es hat also doch auch Vorteile nicht im IGM Club Mitglied zu sein!

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 19:18
Ich bin IGM-Mitglied (schäm). Bin aber auf der beE-Liste, weil ich mich gemeldet habe.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 19:48
Anonymous User hat geschrieben:
Abgesehen davon, was das größere Übel ist, weiterarbeiten od. beE: In unserer Abteilung müssen/dürfen 3 MA nicht in die beE obwohl wir mit einer 100%igen beE-rate gerechnet hatten. Wir haben versucht eine Formel für eine (nichtsozial)Auswahl zu finden. das einzige schlüssige Ergebnis: Die letzten 3 in alphabetischer Ordnung (nach dem Vornamen) müssen/dürfen nicht in die beE. Ist die Liste durch irgendein elektr. Filter (NSN-Email Adr.) gelaufen. Dies ist wohl passiert um z. B: bei Ehepaaren, bei denen beide bei NSN arbeiten nur einen Ehepartner auszuwählen Spaß beiseite, auffällig ist, daß Kollegen die dem BR irgendwie (sie waren z. B. irgenwann im BR in der Fraktion IGM) bekannt sind, nicht in die beE müssen/dürfen. Wurden weitere ähnliche Beobachtungen gemacht ?
Ich kenne 2 Ehepaare, bei denen beide betroffen sind. Wir selbst sind länger als 25 bzw 30 Jahre dabei, älter als 55, 1 Kind, einer schwerbehindert, beide in der IGM. Einen Kollegen mit 5 Kindern !!! hat es auch erwischt. Prüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehler durch den BR, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden, definitiv nicht. Dazu war auch der Zeitrahmen viel zu knapp bemessen.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 20:33
In unserer Abteilung (ON) hat es fast alle Frauen erwischt (bis auf 2) egal ob Kinder oder nicht

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 20:41
....Prüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehler durch den BR, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden... Sorry wenn ich hier als ausstehender schreibe. Meines Wissens ist eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Änderungungs und Beendigungskündigungen vorgeschrieben. Das Angebot einer BEE ist aber zunächst weder das eine noch das andere. Ich bin mir nicht mal sicher ob der Betriebsrat überhaupt ein Mitspracherecht bei soch "freiwilligen" Angeboten hat. Deshalb stelle ich mir auch die Klage gegen ein "Angebot" des Arbeitgebers schwierig vor. Wenn du das bee-Angebot nicht wahrnimmst bleibst du ja genau wie die Widersprüchler der Betriebsübergänge zunächst im Restbetrieb und bist zunächst nicht betriebsbedingt gekündigt. In euerem speziellen Fall stellt sich halt die Frage was dann mit dem restbetrieb passiert

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 20:43
Anonymous User hat geschrieben:
Natürlich sammeln sich hier wieder nur negative Beispiele. Allein bei mir in der Ableitung darf ein MA in die ATZ und ein 56 Jahre alter Projektlogistiker, mit lebenslanger Siemens Zugehörigkeit, darf in einer der 4 Firmen weiterarbeiten. Es ist nicht alles schwarz. Gibt auch weiß. Wobei.... Hier im Forum bin ich mir nicht so sicher.
Ich würde mich für diese Ignoranz an Deiner Stelle schämen, blogge bei IGM in facebook - mit deiner Meinung unterliegst du dort wenigstens nicht der Zensur. Bei den KollegenInnen, die hier schreiben geht es um ihre Existens!!!

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 20:58
Anonymous User hat geschrieben:
....Prüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehler durch den BR, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden... Sorry wenn ich hier als ausstehender schreibe. Meines Wissens ist eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Änderungungs und Beendigungskündigungen vorgeschrieben. Das Angebot einer BEE ist aber zunächst weder das eine noch das andere. Ich bin mir nicht mal sicher ob der Betriebsrat überhaupt ein Mitspracherecht bei soch "freiwilligen" Angeboten hat. Deshalb stelle ich mir auch die Klage gegen ein "Angebot" des Arbeitgebers schwierig vor. Wenn du das bee-Angebot nicht wahrnimmst bleibst du ja genau wie die Widersprüchler der Betriebsübergänge zunächst im Restbetrieb und bist zunächst nicht betriebsbedingt gekündigt. In euerem speziellen Fall stellt sich halt die Frage was dann mit dem restbetrieb passiert
Der Arbeitgeber erweckt in eigenem Interesse den Anschein, eine Sozialauswahl mit Absegnung der Namensliste durch den BR durchgeführt zu haben. Andernfalls wäre die den beE-Ablehnern angedrohte Kündigung aller Voraussicht nach gesetzwidrig. Damit ist dann auch der Straftatbestand der Erpressung erfüllt. Es ist eben verwerflich, mit etwas zu drohen, was man gar nicht tun darf.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 21:13
Bin 58 Jahre alt, 32 Jahre bei Siemens/NSN und muß weiterarbeiten. Die Welt ist ja so ungerecht!

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 21:17
Anonymous User hat geschrieben:
Bin 58 Jahre alt, 32 Jahre bei Siemens/NSN und muß weiterarbeiten. Die Welt ist ja so ungerecht!

Ich geh davon aus das du dich bereits auf die freiwilligen Liste hast setzen lassen.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 21:30
Anonymous User hat geschrieben: ....Prüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehler durch den BR, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden... Sorry wenn ich hier als ausstehender schreibe. Meines Wissens ist eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Änderungungs und Beendigungskündigungen vorgeschrieben. Das Angebot einer BEE ist aber zunächst weder das eine noch das andere. Ich bin mir nicht mal sicher ob der Betriebsrat überhaupt ein Mitspracherecht bei soch "freiwilligen" Angeboten hat. Deshalb stelle ich mir auch die Klage gegen ein "Angebot" des Arbeitgebers schwierig vor. Wenn du das bee-Angebot nicht wahrnimmst bleibst du ja genau wie die Widersprüchler der Betriebsübergänge zunächst im Restbetrieb und bist zunächst nicht betriebsbedingt gekündigt. In euerem speziellen Fall stellt sich halt die Frage was dann mit dem restbetrieb passiert Der Arbeitgeber erweckt in eigenem Interesse den Anschein, eine Sozialauswahl mit Absegnung der Namensliste durch den BR durchgeführt zu haben. Andernfalls wäre die den beE-Ablehnern angedrohte Kündigung aller Voraussicht nach gesetzwidrig. Damit ist dann auch der Straftatbestand der Erpressung erfüllt. Es ist eben verwerflich, mit etwas zu drohen, was man gar nicht tun darf.
Das Problem ist dass die beE Angebote an Leute auf einer Negativliste ergehen. Diese Liste ist eigentlich eine Kündigungsnamensliste. Vorher kriegen die Leute halt noch das Angebot für die beE. Wenn sie es nicht annehmen dann Kündigung. Über die Sozialauswahl wird man noch vor Gericht hören. Leider kann der AG auch unrechtmäßig kündigen - dass wird ja immer erst im Nachhinein vor Gericht festgestellt.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 21:39
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Natürlich sammeln sich hier wieder nur negative Beispiele. Allein bei mir in der Ableitung darf ein MA in die ATZ und ein 56 Jahre alter Projektlogistiker, mit lebenslanger Siemens Zugehörigkeit, darf in einer der 4 Firmen weiterarbeiten. Es ist nicht alles schwarz. Gibt auch weiß. Wobei.... Hier im Forum bin ich mir nicht so sicher.
Ich würde mich für diese Ignoranz an Deiner Stelle schämen, blogge bei IGM in facebook - mit deiner Meinung unterliegst du dort wenigstens nicht der Zensur. Bei den KollegenInnen, die hier schreiben geht es um ihre Existens!!!

Nö. Ich schäme mich nicht! Es gibt auch nichts, wofür ich mich schämen müsste. Tut mir leid, dass ich nicht der Meinung der allgemeinheit hier bin.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es durchaus auch "Falle" gibt, wo auch ältere Menschen weiterbeschäftigt werden. Und ich finde das toll!

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 21:50
Schickt bitte Beispiele für Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl an NCI http://www.nci-br.de/docs/kontakt.htm oder info@nci-br.de Gebt bitte eure Mailadresse an, damit wir zurückfragen können. Vertrauliche Behandlung ist selbstverständlich.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 21:50
Ich kenne auch viele ältere die weiterbeschäftigt werden. Mitleid habe ich nur mit denen, die gern in die BEE wollten, aber nicht dürfen. BEE ist definitiv die bessere Zukunft. Wenn mir noch jemand Ignoranz vorwerfen möchte: Ja ich darf in die BEE und werde hochzufrieden zusagen. Das mit der Frauenquote war lustig: War offenbar eine Vorgabe des AG den verschwindenden Frauenanteil noch weiter zu senken.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 22:11
37 Jahre, drei Kinder, 15 J. bei Siemens, BeE NSN will den MA behalten, BR stzt ihn auf BeE Liste Es gebietet wenigstens der Respekt dem MA mitzuteilen nach welchen Kriterien er ausgewält wurde.!

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 22:22

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 22:26
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Natürlich sammeln sich hier wieder nur negative Beispiele. Allein bei mir in der Ableitung darf ein MA in die ATZ und ein 56 Jahre alter Projektlogistiker, mit lebenslanger Siemens Zugehörigkeit, darf in einer der 4 Firmen weiterarbeiten. Es ist nicht alles schwarz. Gibt auch weiß. Wobei.... Hier im Forum bin ich mir nicht so sicher.
Ich würde mich für diese Ignoranz an Deiner Stelle schämen, blogge bei IGM in facebook - mit deiner Meinung unterliegst du dort wenigstens nicht der Zensur. Bei den KollegenInnen, die hier schreiben geht es um ihre Existens!!!

Nö. Ich schäme mich nicht! Es gibt auch nichts, wofür ich mich schämen müsste. Tut mir leid, dass ich nicht der Meinung der allgemeinheit hier bin.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es durchaus auch "Falle" gibt, wo auch ältere Menschen weiterbeschäftigt werden. Und ich finde das toll!

wieso toll ? Sowas ist bei und eigentlich gesetzlich gesichert ....

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 22:50
Nochmal.... Es wäre gar nichts gesichert gewesen, wenn es zum ursprünglichen plan gekommen wäre. (der im übrigen auch noch nicht vom Tisch ist) Ich kann, trotz aller Ängste, dieses Unverständnis nicht nachvollziehen. Ich verstehs nicht. Aber das muss ich auch wohl nicht.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 5.April 2012 00:07
Die ganze Sache ist ziemlich perfide eingefädelt. Wer aus Angst vor Kündigung (die durchaus berechtigt ist) den Aufhebungsvertrag in die beE unterschreibt, obwohl er weiterarbeiten möchte, kann nichts mehr machen. Wer nicht unterschreibt und dann gekündigt wird (oder vielleicht auch nicht) hat durchaus Chancen für sich einen Betriebsübergang einzuklagen. Was nämlich gar nicht geht, dass aus einer "funktionalen" Einheit einige den Betriebsübergang mitmachen "dürfen" und andere nicht, d.h. im Restbetrieb bleiben sollen. Auf der anderen Seite sind die Bedingungen für den Betriebsübergang ja auch noch nicht alle bekannt. Da kann man sich von der Pest in der beE leicht die Cholera bei der Ausgliederung einhandeln.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 5.April 2012 13:01
Ich habe von ehemaligen Kollegen in anderen Business Lines erfahren, dass sie bleiben dürfen. Diese Kollegen sind jünger, haben weniger Betriebszugehörigkeit und weniger Kinder. Hier ist wirklich nach funktionalen Einheiten getrennt entschieden worden. Insbesondere ist es bei uns hier auffällig, dass hauptsächlich 50-55 jährige betroffen sind.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 5.April 2012 13:18
Ich, 37 Jahre, 1 Kind, verheiratet, 13. Jahr, wollte in die beE via Chef + Chef-Chef + BR Freiwilligen-Liste...ich "muss" weitermachen. Alle meine älteren KollegenInnen sollen in die BeE, ich bleibe als einzigster übrig! Würde nach wie vor gerne tauschen.

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 5.April 2012 13:22
Ich, 53 jahre alt 37 Dienstjahre 90% Schwerbehindert. Ab damit in die BEE, den braucht niemand mehr! So schauts aus. Vieleicht kreuzt Suri mal meinen Weg .......

Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?

Abgeschickt von Anonymous User am 5.April 2012 13:25
It was decided! System relevante Mitarbeiter müssen bleiben. Dazu gibt es keine Alternative! Warm regards, Ranshit
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