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Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 21.09.2014 17:55
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Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 1.März 2014 17:04
Hallo, weis jemand wie sich das Arbeitslosengeld berechnet? Ca.60% ist schon klar, aber welche Monate werden für die Berechnungsgrundlage genommen? Ist das so richtig, das die letzten 6 Monate ohne Kurzarbeitergeld und die letzten 6 Monate vor Eintritt in die BEE genommen werden? Die 12 Monate mit Kurzarbeitergeld werden für die Berechnung nicht berücksichtigt. Ist das so richtig? Bitte hier keine Antworten mit 24 Monaten BEE!!! Das hilft hier nicht weiter. Danke

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 1.März 2014 17:35

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 11:50
Wird das nicht vom Netto errechnet?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 5.März 2014 00:39
Hallo, Danke an den User vom Samstag 16:35 ich hatte die Frage gestellt Gruß GB

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 21.März 2014 14:03
So wie es aussieht, wird vom Arbeitsamt nur die Zeit in der Transfergesellschaft als Berechnungsgrundlage genommen.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2014 05:28
Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen. Aber wenn Du es nicht genau weist, dann frag doch bei der Afa nach und bitte um Erklärung des Bescheids. Dazu sind Sie ja verpflichtet..

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2014 10:43
Wie kommst Du denn jetzt auf 60 Monate? Wo steht das denn? Die AfA hat ja schon geschrieben, dass die TG Zeit genommen wird. Denn mit dem 3 seitigen Vertrag, ist ein neuer Arbeitsvertrag entstanden.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2014 10:56
http://www.elo-forum.org/alg/106499-berechnung-arbeitslosengeld-transfergesellschaft.html Einfach mal in dem Forum Anmelden und fragen, wie der Stand der Klage ist.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2014 12:31
Anonymous User hat geschrieben:
Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen.

Genau das hat mir meine Afa auch gesagt. NSN weigert sich aber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Muss man nun schon wieder klagen?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2014 12:32
Anonymous User hat geschrieben:
Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen.

Genau das hat mir meine Afa auch gesagt. NSN weigert sich aber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Muss man nun schon wieder klagen?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2014 14:07
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen.

Genau das hat mir meine Afa auch gesagt. NSN weigert sich aber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Muss man nun schon wieder klagen?

Wenn der Arbeitgeber nachweislich die Arbeitsbescheinigung nicht ausstellt, kann die AfA ein Zwangsgeld gegen ihn verhängen.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2014 23:18
Ich mag keine Aussagen, die auf keinen Verweis oder einem Gesetzestext geht. Mein Widerspruchsbrscheid sagt halt aus, dass 151 Abs. 3 Nr.1 SGBIII nicht zur Anwendung kommt, weil ein neues Arbeitsverhältnis zwischen der TG und der AN entstanden ist. Deshalb würde ich gern wissen, wo das mit den 60 Monaten steht?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 23.März 2014 00:36
Anonymous User hat geschrieben:
So wie es aussieht, wird vom Arbeitsamt nur die Zeit in der Transfergesellschaft als Berechnungsgrundlage genommen.

http://www.der-betrieb.de/content/dft,222,561636

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 23.März 2014 16:41
die letzten 12Monate zählen für die Berechnung des ALG1, ist ja nun kein Geheimnis. und nach § 151 Abs. 3.1, sollte Zeit in der TKuG gezahlt wurde, so berücksichtigt werden , als wenn man vollen Lohn bekommen hätte. Also die gleich Summe, wie die letzten Monate in der BeE. oder habt ihr etwa geglaubt, das ALG1 wird auf Basis des Einkommens berechnet, dass ihr vor Eintritt in die BeE hattet?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 23.März 2014 23:08
Ja! Denn das ist ein Grund, warum beide Seiten eine TG abschließen. Ansonsten macht eine TG dann nur mit 100% Ausgleich Sinn.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2014 00:25
wobei das egal ist, wenn man in der beE über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, dann ist das ALGI nicht geringer als vorher.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2014 08:52
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Es sind die letzten 60 Monate (Rahmen) ...zu berücksichtigen.

Genau das hat mir meine Afa auch gesagt. NSN weigert sich aber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung auszustellen. Muss man nun schon wieder klagen?

Wenn man sich arbeitslos gemeldet hat bekommt man von der Afa eine entsprechendes Formular, das man an den Arbeitgeber weiterleitet (einmal an die Co Kg und das andere an die Transfer) Wenn Sie sich verweigern dann hat die afa entsprechende Sanktionsmittel gegen den AG. Du kannst ja schon mal vorsorglich Deine Lohnzettel der letzten 61 Monate herrichten und mitnehmen, sozusagen als Nachweis. Nochmals Einschreiben mit Rückschein, Frist setzen und über die Folgen aufklären, gleichzeitig die afa über die Weigerung informieren und um dortige Hilfe bitten, den Rest macht die Afa...

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2014 10:24
Und noch mal, wo steht irgendwo das mit den 60 Monaten? Auf was kann ich mich beziehen, außer das hier jemand das von einem aus der AfA gesagt bekommen hat.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2014 10:42
warum hast du mit den 60 Monaten ein Problem?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2014 11:02
Anonymous User hat geschrieben:
Ja! Denn das ist ein Grund, warum beide Seiten eine TG abschließen. Ansonsten macht eine TG dann nur mit 100% Ausgleich Sinn.

Oh,Oh, ... Der Sinn für den Abschluss von TGs ist ein ganz anderer für Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staat. Z.B.
- Staat schönt die Arbeitslosenstatistik
- Gewerkschaften können bei Entlassungen ihr Gesicht wahren
- Arbeitgeber vermeidet das Unwort "betriebsbedingte Kündigung"
usw. 100% Ausgleich des Einkommens für den Arbeitnehmer während der TG Zeit damit du später keinen Nachteil beim ALG1 hast, hat keiner der Täter im Sinn.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2014 12:50
Anonymous User hat geschrieben:
warum hast du mit den 60 Monaten ein Problem?

Weil es nirgendwo steht!

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2014 15:38
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
warum hast du mit den 60 Monaten ein Problem?

Weil es nirgendwo steht!

Also einfach nur weil du bockig bist, wie ein Kleinkind....

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2014 10:00
In Deutschland gelten nur Dinge, die irgendwo geschrieben stehen. Und selbst diese Dinge sind teilweise nichtmal das Papier Wert. Also: Wo steht das?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2014 10:27
Anonymous User hat geschrieben:
die letzten 12Monate zählen für die Berechnung des ALG1, ist ja nun kein Geheimnis. und nach § 151 Abs. 3.1, sollte Zeit in der TKuG gezahlt wurde, so berücksichtigt werden , als wenn man vollen Lohn bekommen hätte. Also die gleich Summe, wie die letzten Monate in der BeE.

Dem kann ich nur zustimmen. Zuerst wird bei der Berechnung des ALG1 nur auf die letzten 12Monate geschaut. Von nsn werden die letzten 2Jahre bescheinigt, somit kann man den Härtefall prüfen lassen, was bei 18Monaten BeE-Gehalt eigentlich sinnlos ist. Nur wenn zwischen 12 und 24Monaten die Differenz mehr als 10% ist, dann werden die 24Monate zur Berechnung herangezogen. Nun wir wollten ja alle "freiwillig" in die BeE und haben da auch die Abschläge mit akzeptiert. Egal ist es nur für alle die mit ihrem BeE-Gehalt über den Max. Wert liegen.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2014 23:24
Ja wenn ich mich beim Arbeitsamt melde, dann muss ich ja auch wieder Bewerbungen schreiben, und so. Lieber verticke ich ein paar Wohnungen. Kaufpreis 300.000 Euro, Provision 3% = 9.000 Euro sind in der Kasse. Einmal pro Monat sollte das klappen, oder?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2014 23:31
Träum weiter. Wenn du als Immobilienmakler in den ersten 3 Jahren mehr als 2000€ netto pro Monat machst bist du schon gut. Dafür bist du aber jeden 2. Tag 12 Stunden unterwegs.

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2014 00:25
@22:24 hahaha in GRoßraum München gibt es eindeutig mehr Kunden, Makler als Wohnungen am Markt. Zudem ist Dir da wohl die neue Gesetzeslage entgangen. Danach zahlt den Makler derjenige, der ihn beauftragt, nicht mehr der mieter. Da wird das Maklergeschäft wohl noch zusätzlich bei dem ein oder anderen Makler einbrechen. Als Neuling kannst Dir ja überlegen, wie deine Chancen stehen. Es sei denn man hat gigantisch viele Immobilien im Großraum München zu vertickern oder anzubieten....

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2014 14:54
Wie kann man von der Berechnungsgrundlage auf Makler kommen. Was für Idioten hier. Und immer noch bleibt die Frage, wo steht das mit den 60 Monaten? Ist die Frage so schwer unter altgedienten Siemensmitarbeitern?

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2014 23:14
@13:54 tja, ist doch schön, wenn man von Ihnen als Idiot bezeichnet wird. Fassen sie sich doch an die eigene Nase. Warum sollte ich als von ihnen bezeichneter "Idiot" ihnen weitere informationen bezüglich "60 Monate" geben? Erst pampig beleidigend werdenund dann noch informationen haben wollen. Nein Danke, suchen Sie doch weiter im Internet oder sonstwo. Ich habe und kenne die Infos und werde sie ihnen mit sicherheit nun nicht mehr nenen. LG ihr "Idiot"... PS: lesen sie doch einfach die posts nochmals genauer durch...... Menschen die anders denken oder einfach nur anders sind zu beschimpfen ist gelinde gesagt etwa<s unter dem Niveau... Wenn man jedoch vom Thema abschweift, sollte man einen eigene Thread eröffnen. Tipp: Trhread 60 Monate wer weiß mehr, der I. lol pps: Bin kein Siemensler mehr...

Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2014 11:17
Wer von Samstag bis heute immer noch keine richtigen Informationen rausgibt, hat auch keine, sondern nur blablabla!
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