Die Datensammlung - HR4YOU
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
08.05.2013 12:44
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Die beE-Insassen müssen gegenüber der NSN Beschäftigungsgesellschaft in der elektronischen Datenbank HR4YOU ihre Bewerbungsaktivitäten bei externen Firmen nachweisen. Nun wurde noch einmal ausdrücklich angemahnt, dass jegliche Kommunikation mit dem Berater über die Email-Funktion des HR4YOU Tools zu erfolgen habe und die Nutzung anderer Emails unbedingt zu unterbinden sei. Warum ist das erforderlich? Wie steht es mit dem Postgeheimnis? Kann ich sicher sein, dass meine Emails wirklich nur von meinem Berater gelesen werden?
Hallo 12:37 Uhr, wann war das? "Nun wurde noch einmal ausdrücklich angemahnt, dass jegliche Kommunikation mit dem Berater über die Email-Funktion des HR4YOU Tools zu erfolgen habe und die Nutzung anderer Emails unbedingt zu unterbinden sei." Frag mal nach der Betriebsvereinbarung zum HR4YOU-Tool, da muss es ja aufgelistet sein, wer alles Zugriff auf dieses Tool hat und an wen die Daten weitergeleitet werden. Die Betriebsvereinbarung sollte uns beE-Insassen schon vorliegen.
Anonymous User hat geschrieben:
Jegliche Kommunikation; entfällt alsoauch die mündliche Kommunikation in den Beratungsessions?
Im Ernst, wie wollen sie das denn kontrollieren? Wenn dein Berater ein halbwegs vernünftiger Mensch ist, muß Vertrauliches nicht über diese Tool laufen.
Die beE-Insassen müssen gegenüber der NSN Beschäftigungsgesellschaft in der elektronischen Datenbank HR4YOU ihre Bewerbungsaktivitäten bei externen Firmen nachweisen. Nun wurde noch einmal ausdrücklich angemahnt, dass jegliche Kommunikation mit dem Berater über die Email-Funktion des HR4YOU Tools zu erfolgen habe und die Nutzung anderer Emails unbedingt zu unterbinden sei. Warum ist das erforderlich? Wie steht es mit dem Postgeheimnis? Kann ich sicher sein, dass meine Emails wirklich nur von meinem Berater gelesen werden?
Jegliche Kommunikation; entfällt alsoauch die mündliche Kommunikation in den Beratungsessions?
Im Ernst, wie wollen sie das denn kontrollieren? Wenn dein Berater ein halbwegs vernünftiger Mensch ist, muß Vertrauliches nicht über diese Tool laufen.
Dieses HR4YOU-Verfahren ist rechtswidrig. Es gibt keine vernünftige Datenschutzerklärung. Es ist völlig unklar, wer auf welche Daten zugreifen kann. Der Zwang so etwas zu nutzen ist sittenwidrig.
... und das mit dem Folge leisten von Anweisungen? Am besten sollten die beE-Berater sagen: "Spring zum Fenster raus!". Dann spart die beE das Geld in jedem Fall
... und das mit dem Folge leisten von Anweisungen? Am besten sollten die beE-Berater sagen: "Spring zum Fenster raus!". Dann spart die beE das Geld in jedem Fall
Auf Basis von Ploneboard