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Die Datensammlung - HR4YOU

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 08.05.2013 12:44
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Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2013 12:37
Die beE-Insassen müssen gegenüber der NSN Beschäftigungsgesellschaft in der elektronischen Datenbank HR4YOU ihre Bewerbungsaktivitäten bei externen Firmen nachweisen. Nun wurde noch einmal ausdrücklich angemahnt, dass jegliche Kommunikation mit dem Berater über die Email-Funktion des HR4YOU Tools zu erfolgen habe und die Nutzung anderer Emails unbedingt zu unterbinden sei. Warum ist das erforderlich? Wie steht es mit dem Postgeheimnis? Kann ich sicher sein, dass meine Emails wirklich nur von meinem Berater gelesen werden?

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2013 12:43
@12:23 Der E-Mail Verkehr wird inzwischen wohl über Knoten von Huawei laufen und direkt nach China, bzw. zur HR von Huawei kopiert. Wenn Du mal aus China oder von Huawei ein unverhofftes Angebot bekommst, kannst de janz siche sein.

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2013 12:54
Hallo 12:37 Uhr, wann war das? "Nun wurde noch einmal ausdrücklich angemahnt, dass jegliche Kommunikation mit dem Berater über die Email-Funktion des HR4YOU Tools zu erfolgen habe und die Nutzung anderer Emails unbedingt zu unterbinden sei." Frag mal nach der Betriebsvereinbarung zum HR4YOU-Tool, da muss es ja aufgelistet sein, wer alles Zugriff auf dieses Tool hat und an wen die Daten weitergeleitet werden. Die Betriebsvereinbarung sollte uns beE-Insassen schon vorliegen.

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2013 12:55
Anonymous User hat geschrieben:
Die beE-Insassen müssen gegenüber der NSN Beschäftigungsgesellschaft in der elektronischen Datenbank HR4YOU ihre Bewerbungsaktivitäten bei externen Firmen nachweisen. Nun wurde noch einmal ausdrücklich angemahnt, dass jegliche Kommunikation mit dem Berater über die Email-Funktion des HR4YOU Tools zu erfolgen habe und die Nutzung anderer Emails unbedingt zu unterbinden sei. Warum ist das erforderlich? Wie steht es mit dem Postgeheimnis? Kann ich sicher sein, dass meine Emails wirklich nur von meinem Berater gelesen werden?

Jegliche Kommunikation; entfällt alsoauch die mündliche Kommunikation in den Beratungsessions? ;)
Im Ernst, wie wollen sie das denn kontrollieren? Wenn dein Berater ein halbwegs vernünftiger Mensch ist, muß Vertrauliches nicht über diese Tool laufen.

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2013 13:31
Sowas hört man schon, dass man in China gelegentlich einen Brief bekommen kann, mit einem neuen Arbeitsvertrag. Braucht man nur noch unterschreiben. Sowas soll es geben.

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2013 17:58
Schaut mal ins wahre Impressum von hr4you de Da steht dann, wer diese Seiten verantwortet.

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2013 20:49
die beE'ler müssen gar nichts mi tHR4YOU! Im dreiseitigen Vertrag ist das Führen der Transfermappe (die keine S.. interessiert) zugesagt worden. Von elektronischen Verfahren steht da rein gar nichts.

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2013 21:25
Da steht mehr als deutlich, dass den Anweisungen der Mitarbeiter und Berater Folge zu leisten ist. Ansonsten werden die Zahlungen eingestellt, was ja schon vorgekommen ist. Schönen Abend noch.

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Mai 2013 10:12
21:25 auf welcher Seite und welchem Paragraphen des dreiseitigen Vertrages steht das denn?

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Mai 2013 10:36
Seite 5 von 10 des dreiseitigen Vertrages Abschnitt B, 3. Paragraph "Pflichten" u.a. "den Anweisungen des beE-Teams oder beauftragter Personen Folge leisten"

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Mai 2013 22:23
Dieses HR4YOU-Verfahren ist rechtswidrig. Es gibt keine vernünftige Datenschutzerklärung. Es ist völlig unklar, wer auf welche Daten zugreifen kann. Der Zwang so etwas zu nutzen ist sittenwidrig.

... und das mit dem Folge leisten von Anweisungen? Am besten sollten die beE-Berater sagen: "Spring zum Fenster raus!". Dann spart die beE das Geld in jedem Fall ;)

Re: Die Datensammlung - HR4YOU

Abgeschickt von Anonymous User am 8.Mai 2013 12:44
In den AGB (von hr4you de) stehen die Aspekte zum Datenschutz deutlich drin. Auch zum Thema Haftung.
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