Kündigungen: Sozialauswahlkriterien nicht immer bindend
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
14.04.2014 12:08
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Kündigungen: Sozialauswahlkriterien nicht immer bindend


Im Falle einer Insolvenz müssen Kündigungen nicht unbedingt nach der Sozialauswahl erfolgen. Sind sich Arbeitgeber und Betriebsrat einig, können sie sich über selbst aufgestellte Kriterien hinwegsetzen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kuendigungen-Sozialauswahlkriterien-nicht-immer-bindend-2162202.html
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