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Kündigungen: Sozialauswahlkriterien nicht immer bindend

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 14.04.2014 12:08
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Kündigungen: Sozialauswahlkriterien nicht immer bindend

Abgeschickt von Anonymous User am 9.April 2014 23:29
Im Falle einer Insolvenz müssen Kündigungen nicht unbedingt nach der Sozialauswahl erfolgen. Sind sich Arbeitgeber und Betriebsrat einig, können sie sich über selbst aufgestellte Kriterien hinwegsetzen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kuendigungen-Sozialauswahlkriterien-nicht-immer-bindend-2162202.html

Re: Kündigungen: Sozialauswahlkriterien nicht immer bindend

Abgeschickt von Anonymous User am 10.April 2014 14:14
Ist ja bei der Namensliste ja genauso. Die dürfen jedem kündigen wenn der BR zustimmt. Wieder ein Schrödergesetz.

Re: Kündigungen: Sozialauswahlkriterien nicht immer bindend

Abgeschickt von Anonymous User am 14.April 2014 12:08
Und was soll daran neu sein????
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