Komische Telefonanrufe von der Krankenkasse für beE´ler 2012
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
10.12.2012 14:13
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Komische Telefonanrufe von der Krankenkasse für beE´ler 2012
Abgeschickt von Anonymous User am 8.Dezember 2012 01:06Bekommt einer von den 2012 beE´lern komische Telefonanrufe von der Krankenkasse?
Es ist ausgeschlossen, dass jemand der bisher GKV versichert war, aus der gesetzlichen KV ausgeschlossen werden kann, auch nicht wenn er den Status "freiwillig versichert" erhält. Anders verhält es sich, wenn jemand durch Unterschreiten der Einkommensgrenze aus der PKV in die GKV zurückgekommen ist, und vor Ablauf von 12 Monaten Zugehörigkeit zur GKV erneutet die Einkommensgrenze überschreitet. Also : keine Panik.
Es ist ausgeschlossen, dass jemand der bisher GKV versichert war, aus der gesetzlichen KV ausgeschlossen werden kann, auch nicht wenn er den Status "freiwillig versichert" erhält. Anders verhält es sich, wenn jemand durch Unterschreiten der Einkommensgrenze aus der PKV in die GKV zurückgekommen ist, und vor Ablauf von 12 Monaten Zugehörigkeit zur GKV erneutet die Einkommensgrenze überschreitet. Also : keine Panik.
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Was soll dann passieren, wenn derjenige vor Ablauf von 12 Monaten wieder über der Einkommensgrenze liegt?? Fakten bitte.
Wenn Ihr Dummfrösche hier trotz eures exorbitanten NSN-Gehalts den Unterschied zw. freiwilliger Krankenversicherung und Pflichtversicherung nicht kennt, dann ist wohl auch anzunehmen dass Ihr mit der gleichen Intelligenz eure Arbeit gemacht habt. Dann ist ja klar warum NSN jetzt da steht wo es steht...
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn Ihr Dummfrösche hier trotz eures exorbitanten NSN-Gehalts den Unterschied zw. freiwilliger Krankenversicherung und Pflichtversicherung nicht kennt, dann ist wohl auch anzunehmen dass Ihr mit der gleichen Intelligenz eure Arbeit gemacht habt. Dann ist ja klar warum NSN jetzt da steht wo es steht...------------------------------------------------------------------------------------------------- Du schlauer Mensch kapierst wohl nicht, um was es geht - jeder der freiwillig in der GKV oder in der PKV ist - kennt den Bemessungsgrenzwert - hier geht es um die Mitgliedschaft in der GKV trotz überschreiten der Bemessungsgrenze:Falls die SBK hier nachfragt, deutet das wohl darauf hin, das da nicht alles koscher ist. Ich hoffe, bei der krativen Berechnung durch NSN, kommt da nichts nach. Ich hab mir mal die Seite auf der Homepage der Arbeitsagentur angeschaut - nur der Fall ist so nicht ganz klar dargestellt - evtl. kann man da über die IGM was erfahren - http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08c-Transferleistungen.pdf 5. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung Auskunft Über weitere Einzelheiten erteilt die Agentur für Arbeit gerne Auskunft. Dort können auch die für die Entscheidung über den Anspruch maßgeblichen Gesetze und Verwaltungsvorschriften eingesehen werden. Auch das Lohnbüro des Betriebes/der Transfergesellschaft unterrichtet über die Voraussetzungen für die Gewährung von Transfer- Kug und seine Berechnung
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