"beE" Betriebsversammlung am 7.1.2013 - wg. NSN Aufsichtsratswahl
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
11.01.2013 22:10
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Anonymous User hat geschrieben:
Mehrheiten im fremden Lager zu bekommen, ist natürlich schwer. Aber nicht unmöglich, wie so manche überraschende Abstimmung zeigt. Mehr Infos für die Mitarbeiter aus dem AR kann man dagegen alleine schaffen. Es gibt Vorschläge vom DGB hierzu: http://www.boeckler.de/pdf/p_ah_araete_05.pdf . Aber ergibt die (eingeschränkte) Transparenz auch ein überzeugendes Programm? Da hätte ich gerne ein paar Meinungen dazu.
..... Man frage sich ernsthaft, ob da eine Kandidatur wirklich Sinn macht???? Was kann man reell erreichen?
Mehrheiten im fremden Lager zu bekommen, ist natürlich schwer. Aber nicht unmöglich, wie so manche überraschende Abstimmung zeigt. Mehr Infos für die Mitarbeiter aus dem AR kann man dagegen alleine schaffen. Es gibt Vorschläge vom DGB hierzu: http://www.boeckler.de/pdf/p_ah_araete_05.pdf . Aber ergibt die (eingeschränkte) Transparenz auch ein überzeugendes Programm? Da hätte ich gerne ein paar Meinungen dazu.
Anonymous User hat geschrieben:
Es geht hier um den AR und nicht um BR oder andere Gremien. Transparenz wäre für mich im Rahmen der Gesetze selbstverständlich. Nur mal ehrlich, das Manfdat eines BeElers endet spätestens am 30.04.2014. Naja liest sich dann wohl besser in der Vita AR bei von bis.....
Anonymous User hat geschrieben:..... Man frage sich ernsthaft, ob da eine Kandidatur wirklich Sinn macht???? Was kann man reell erreichen?
Mehrheiten im fremden Lager zu bekommen, ist natürlich schwer. Aber nicht unmöglich, wie so manche überraschende Abstimmung zeigt. Mehr Infos für die Mitarbeiter aus dem AR kann man dagegen alleine schaffen. Es gibt Vorschläge vom DGB hierzu: http://www.boeckler.de/pdf/p_ah_araete_05.pdf . Aber ergibt die (eingeschränkte) Transparenz auch ein überzeugendes Programm? Da hätte ich gerne ein paar Meinungen dazu.
Es geht hier um den AR und nicht um BR oder andere Gremien. Transparenz wäre für mich im Rahmen der Gesetze selbstverständlich. Nur mal ehrlich, das Manfdat eines BeElers endet spätestens am 30.04.2014. Naja liest sich dann wohl besser in der Vita AR bei von bis.....
Anonymous User hat geschrieben:
In dem angegebenen Link geht es um den AR und die Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter aus dem AR mit den BRs und den Belegschaften.
Warum soll das Mandat eines AR-Mitglieds aus der beE früher enden als eines anderes Mitglieds?
A...... Es geht hier um den AR und nicht um BR oder andere Gremien. Transparenz wäre für mich im Rahmen der Gesetze selbstverständlich. Nur mal ehrlich, das Manfdat eines BeElers endet spätestens am 30.04.2014. Naja liest sich dann wohl besser in der Vita AR bei von bis.....
In dem angegebenen Link geht es um den AR und die Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter aus dem AR mit den BRs und den Belegschaften.
Warum soll das Mandat eines AR-Mitglieds aus der beE früher enden als eines anderes Mitglieds?
Anonymous User hat geschrieben:
Weil es sich dabei um einen Zeitvertrag handelt. In diesem steht das Datum 30.04.2014 drin. Mit Beendigung der Transfergesellschaft endet das Arbeitsverhältnis.
Anonymous User hat geschrieben:A...... Es geht hier um den AR und nicht um BR oder andere Gremien. Transparenz wäre für mich im Rahmen der Gesetze selbstverständlich. Nur mal ehrlich, das Manfdat eines BeElers endet spätestens am 30.04.2014. Naja liest sich dann wohl besser in der Vita AR bei von bis.....
In dem angegebenen Link geht es um den AR und die Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter aus dem AR mit den BRs und den Belegschaften.
Warum soll das Mandat eines AR-Mitglieds aus der beE früher enden als eines anderes Mitglieds?
Weil es sich dabei um einen Zeitvertrag handelt. In diesem steht das Datum 30.04.2014 drin. Mit Beendigung der Transfergesellschaft endet das Arbeitsverhältnis.
Anonymous User hat geschrieben:
Weil es sich dabei um einen Zeitvertrag handelt. In diesem steht das Datum 30.04.2014 drin. Mit Beendigung der Transfergesellschaft endet das Arbeitsverhältnis.
Wo finde ich es im Gesetz, dass das AR-Mandat auf die Beschäftigungszeit beschränkt ist? Die von der Gewrkschft entsandten müssen überhaupt nicht bei NSN beschäftigt sein. Das gleiche gilt für die AR-Mandate der Arbeitgeberseite. Es wäre schon merkwürdig, wenn es nur für die beE'ler gelten sollte.
Ein anderer Punkt ist, dass die Kandidaten auf der alternativen Liste auch aus der regulären Belegschaft kommen sollte. NB: Es gibt nur deutschlandweite Listen. Und damit wäre ich bei meiner Ausgangsfrage: Welches Programm müsste die Liste haben, um ca. 800 Wähler zu überzeugen?
Warum soll das Mandat eines AR-Mitglieds aus der beE früher enden als eines anderes Mitglieds?
Weil es sich dabei um einen Zeitvertrag handelt. In diesem steht das Datum 30.04.2014 drin. Mit Beendigung der Transfergesellschaft endet das Arbeitsverhältnis.
Wo finde ich es im Gesetz, dass das AR-Mandat auf die Beschäftigungszeit beschränkt ist? Die von der Gewrkschft entsandten müssen überhaupt nicht bei NSN beschäftigt sein. Das gleiche gilt für die AR-Mandate der Arbeitgeberseite. Es wäre schon merkwürdig, wenn es nur für die beE'ler gelten sollte.
Ein anderer Punkt ist, dass die Kandidaten auf der alternativen Liste auch aus der regulären Belegschaft kommen sollte. NB: Es gibt nur deutschlandweite Listen. Und damit wäre ich bei meiner Ausgangsfrage: Welches Programm müsste die Liste haben, um ca. 800 Wähler zu überzeugen?
Anonymous User hat geschrieben:
Wo finde ich es im Gesetz, dass das AR-Mandat auf die Beschäftigungszeit beschränkt ist? Die von der Gewrkschft entsandten müssen überhaupt nicht bei NSN beschäftigt sein. Das gleiche gilt für die AR-Mandate der Arbeitgeberseite. Es wäre schon merkwürdig, wenn es nur für die beE'ler gelten sollte.
Ein anderer Punkt ist, dass die Kandidaten auf der alternativen Liste auch aus der regulären Belegschaft kommen sollte. NB: Es gibt nur deutschlandweite Listen. Und damit wäre ich bei meiner Ausgangsfrage: Welches Programm müsste die Liste haben, um ca. 800 Wähler zu überzeugen?
Belegschaft= Angestellter eines BEtriebes. Gewerkschaftsvertreter sind von der Gewerkschaft die im BEtrieb vertreten ist besetzt. Wenn also ein AR-Mitglied seinen Arbeitsvertrag kündigt oder verliert, dann ist er aus der Firma, daher nicht mehr in der Belegschaft. Dann kommt der entsprechende Ersatz und rückt nach. Da mach Dir doch selbst Gedanken, mit was Du dann überzeugen könntest. Die Frage ist dann jedoch, ob man das dann auch umsetzen kann.......
Anonymous User hat geschrieben:
Warum soll das Mandat eines AR-Mitglieds aus der beE früher enden als eines anderes Mitglieds?
Weil es sich dabei um einen Zeitvertrag handelt. In diesem steht das Datum 30.04.2014 drin. Mit Beendigung der Transfergesellschaft endet das Arbeitsverhältnis.
Wo finde ich es im Gesetz, dass das AR-Mandat auf die Beschäftigungszeit beschränkt ist? Die von der Gewrkschft entsandten müssen überhaupt nicht bei NSN beschäftigt sein. Das gleiche gilt für die AR-Mandate der Arbeitgeberseite. Es wäre schon merkwürdig, wenn es nur für die beE'ler gelten sollte.
Ein anderer Punkt ist, dass die Kandidaten auf der alternativen Liste auch aus der regulären Belegschaft kommen sollte. NB: Es gibt nur deutschlandweite Listen. Und damit wäre ich bei meiner Ausgangsfrage: Welches Programm müsste die Liste haben, um ca. 800 Wähler zu überzeugen?
Belegschaft= Angestellter eines BEtriebes. Gewerkschaftsvertreter sind von der Gewerkschaft die im BEtrieb vertreten ist besetzt. Wenn also ein AR-Mitglied seinen Arbeitsvertrag kündigt oder verliert, dann ist er aus der Firma, daher nicht mehr in der Belegschaft. Dann kommt der entsprechende Ersatz und rückt nach. Da mach Dir doch selbst Gedanken, mit was Du dann überzeugen könntest. Die Frage ist dann jedoch, ob man das dann auch umsetzen kann.......
Anonymous User hat geschrieben:
Sind das jetzt Deine Mutmaßungen oder ein Zitat aus einem Gesetz (welchen)?
....... Belegschaft= Angestellter eines BEtriebes. Gewerkschaftsvertreter sind von der Gewerkschaft die im BEtrieb vertreten ist besetzt. Wenn also ein AR-Mitglied seinen Arbeitsvertrag kündigt oder verliert, dann ist er aus der Firma, daher nicht mehr in der Belegschaft. Dann kommt der entsprechende Ersatz und rückt nach. ......
Sind das jetzt Deine Mutmaßungen oder ein Zitat aus einem Gesetz (welchen)?
Anonymous User hat geschrieben:
.....Genau diese Einzelperson-Strategie halte ich für aussichtslos (s. Beitrag von INTR oben). In meinen Augen muss es eine Liste mit mehreren vertrauenswürdigen Personen sein (auch wenn nur eine reinkommt). Ein starkes Argument für ein unabhängiges AR-Mitglied könnte z.B. in der Bekanntmachung von "Lustreisen" sein wie bei Opel oder jetzt bei Thyssen http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geschenke-fuer-aufsichtsratmitglieder-thyssen-krupp-soll-gewerkschafter-zu-luxusreisen-eingeladen-haben-1.1570365
So weit ich weis hat es bei NSN eine AR-Sitzung in Shanghai gegeben.
...... Da mach Dir doch selbst Gedanken, mit was Du dann überzeugen könntest. Die Frage ist dann jedoch, ob man das dann auch umsetzen kann.......
.....Genau diese Einzelperson-Strategie halte ich für aussichtslos (s. Beitrag von INTR oben). In meinen Augen muss es eine Liste mit mehreren vertrauenswürdigen Personen sein (auch wenn nur eine reinkommt). Ein starkes Argument für ein unabhängiges AR-Mitglied könnte z.B. in der Bekanntmachung von "Lustreisen" sein wie bei Opel oder jetzt bei Thyssen http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geschenke-fuer-aufsichtsratmitglieder-thyssen-krupp-soll-gewerkschafter-zu-luxusreisen-eingeladen-haben-1.1570365
So weit ich weis hat es bei NSN eine AR-Sitzung in Shanghai gegeben.
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn du dich für den AR wählen lassen willst, solltest du dich auch mit der Gesetzeslage befassen. Das erwarte ich auch/insbesondere von einem unabhängigen Kandidaten. Nach der Gesetzeslage ist die Wirkungszeit eines beE-ler im AR ziemlich beschränkt. ==> beE-ler sind Stimmvieh für die AR-Wahl.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mitbestg/gesamt.pdf
$24 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer <br/> (1) Verliert ein Aufsichtsratsmitglied, das nach § 7 Abs. 2 Arbeitnehmer des Unternehmens sein muß, die Wählbarkeit, so erlischt sein Amt.
Anonymous User hat geschrieben:....... Belegschaft= Angestellter eines BEtriebes. Gewerkschaftsvertreter sind von der Gewerkschaft die im BEtrieb vertreten ist besetzt. Wenn also ein AR-Mitglied seinen Arbeitsvertrag kündigt oder verliert, dann ist er aus der Firma, daher nicht mehr in der Belegschaft. Dann kommt der entsprechende Ersatz und rückt nach. ......
Sind das jetzt Deine Mutmaßungen oder ein Zitat aus einem Gesetz (welchen)?
Wenn du dich für den AR wählen lassen willst, solltest du dich auch mit der Gesetzeslage befassen. Das erwarte ich auch/insbesondere von einem unabhängigen Kandidaten. Nach der Gesetzeslage ist die Wirkungszeit eines beE-ler im AR ziemlich beschränkt. ==> beE-ler sind Stimmvieh für die AR-Wahl.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mitbestg/gesamt.pdf
$24 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer <br/> (1) Verliert ein Aufsichtsratsmitglied, das nach § 7 Abs. 2 Arbeitnehmer des Unternehmens sein muß, die Wählbarkeit, so erlischt sein Amt.
Anonymous User hat geschrieben:
Danke. Aber warum nicht gleich so? Und warum diese Überheblichkeit?
.... Wenn du dich für den AR wählen lassen willst, solltest du dich auch mit der Gesetzeslage befassen. Das erwarte ich auch/insbesondere von einem unabhängigen Kandidaten. Nach der Gesetzeslage ist die Wirkungszeit eines beE-ler im AR ziemlich beschränkt. ==> beE-ler sind Stimmvieh für die AR-Wahl.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mitbestg/gesamt.pdf
$24 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer <br/> (1) Verliert ein Aufsichtsratsmitglied, das nach § 7 Abs. 2 Arbeitnehmer des Unternehmens sein muß, die Wählbarkeit, so erlischt sein Amt.
Danke. Aber warum nicht gleich so? Und warum diese Überheblichkeit?
Anonymous User hat geschrieben:
Sorry, mir ist etwas der Gaul wegen der AR-Wahl Thematik durchgegangen. Mich nervt diese IGM/NSN Spektakel.
Ja, das verstehe ich. Umso wichtiger wäre es diese "geschlossene Gesellschaft" mal zu sprengen. Oder zumindest in die Suppe zu spucken
Anonymous User hat geschrieben: Und warum diese Überheblichkeit?
Sorry, mir ist etwas der Gaul wegen der AR-Wahl Thematik durchgegangen. Mich nervt diese IGM/NSN Spektakel.
Ja, das verstehe ich. Umso wichtiger wäre es diese "geschlossene Gesellschaft" mal zu sprengen. Oder zumindest in die Suppe zu spucken
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