Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
24.05.2016 18:04
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Schätzungsweise liegt noch ein schöner Batzen Geld beim Finanzamt, denn die Abfindung und Leistungen im Rahmen der sozialen Fürsorgepflicht wurden bisher nicht nach der 1/5 Regel versteuert. Auch mein Widerspruch zum letzten Steuerbescheid blieb bisher unbeantwortet. Muss ich nun also das Finanzamt vors Gericht zerren, damit ich an mein Geld komme? Zunächst einmal eine Klage wegen Untätigkeit.?. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Gibt es einen erfahrenen Anwalt/Steuerberater?
Mein Einspruch zu Steuerbescheid 2012 und 2014 wurde vor ein paar Tagen von der Rechtsabteilung des Finanzamtes zu meinen Gunsten entschieden und ich bekam einen hohen vierstelligen Betrag vom Finanzamt zurückerstattet! Ich kann jedem nur Ermutigen nicht locker zu lassen und den Einspruch durchzuziehen, es lohnt sich, mehrmals wurde ich vom Finanzamt (Rechtsabteilung) aufgefordert meinen Einspruch zurückzuziehen!
Auch ich wurde vom Finanzamt aufgefordert, meinen Einspruch gegen den Bescheid 2012-2014 zurück zu ziehen. @11:04: Dein Beispiel ermutigt mich. Danke für die Info. Kannst Du eventuell das Finanzamt / den Sachbearbeiter / oder sowas posten? Auch ich rechne mit einem hohen vierstelligen, knapp fünfstelligen Betrag.
Anonymous User hat geschrieben:
Woher weißt Du das? Als ich noch in München wohnte, wurde meine Steuererklärung jahrelang vom Finanzamt Passau bearbeitet, weil die Münchner überlastet waren!
Mein zuständiges Finanzamt ist Weiden, nach meiner Meinung war ich der einzige von der Abbauwelle 2012 der beim Finanzamt Weiden anhängig war.
Woher weißt Du das? Als ich noch in München wohnte, wurde meine Steuererklärung jahrelang vom Finanzamt Passau bearbeitet, weil die Münchner überlastet waren!
Anonymous User hat geschrieben:
### nach wiviel Jahren (!) kann man Klage wegen Untätigkeit geltend machen?
Schätzungsweise liegt noch ein schöner Batzen Geld beim Finanzamt, denn die Abfindung und Leistungen im Rahmen der sozialen Fürsorgepflicht wurden bisher nicht nach der 1/5 Regel versteuert. Auch mein Widerspruch zum letzten Steuerbescheid blieb bisher unbeantwortet. Muss ich nun also das Finanzamt vors Gericht zerren, damit ich an mein Geld komme? Zunächst einmal eine Klage wegen Untätigkeit.?. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Gibt es einen erfahrenen Anwalt/Steuerberater?
### nach wiviel Jahren (!) kann man Klage wegen Untätigkeit geltend machen?
Nun ja. Eine abschließende steuerliche Bewertung war in meinem Fall erst mit Ende der Beschäftigungsgesellschaft möglich. Also in 2015 brav die Steuererklärung für 2014 abgegeben, mit Änderungswünschen ab 2012. Irgendwann kam der Bescheid vom Amt, da hatte ich 4 Wochen Zeit für einen Einspruch. Nun ist ein halbes Jahr vergangen und ich schätze es wäre wohl so langsam Zeit, mal die Anwälte zu befragen, zum Thema Untätigkeit...
Man könnte glauben, Betriebsrat und Gewerkschaft hätten den NSN 2012 Sozialtarifvertrag haarscharf entlang der Ausnahmetatbestände formuliert. Da tun sich dann auch so einige Experten im Finanzamt schwer, das alles zu durchschauen. Wäre ich heute für so einen Vertrag verantwortlich, dann würde ich die Leute zum 31. Januar aus der Firma schmeißen und alle Gelder auf einmal auszahlen. Das wäre wohl am effektivsten. Weshalb soll man irgendwelchen Beratern mit Berufsabschluss in den Geschwätzwissenschaften noch so viel Geld in den Rachen werfen, die den Opfern des Personalabbaus dann noch ewig mit ihrem Blödsinn hinterher rennen.
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