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Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 24.05.2016 18:04
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Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 18.Mai 2016 15:28
Schätzungsweise liegt noch ein schöner Batzen Geld beim Finanzamt, denn die Abfindung und Leistungen im Rahmen der sozialen Fürsorgepflicht wurden bisher nicht nach der 1/5 Regel versteuert. Auch mein Widerspruch zum letzten Steuerbescheid blieb bisher unbeantwortet. Muss ich nun also das Finanzamt vors Gericht zerren, damit ich an mein Geld komme? Zunächst einmal eine Klage wegen Untätigkeit.?. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Gibt es einen erfahrenen Anwalt/Steuerberater?

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Mai 2016 11:04
Mein Einspruch zu Steuerbescheid 2012 und 2014 wurde vor ein paar Tagen von der Rechtsabteilung des Finanzamtes zu meinen Gunsten entschieden und ich bekam einen hohen vierstelligen Betrag vom Finanzamt zurückerstattet! Ich kann jedem nur Ermutigen nicht locker zu lassen und den Einspruch durchzuziehen, es lohnt sich, mehrmals wurde ich vom Finanzamt (Rechtsabteilung) aufgefordert meinen Einspruch zurückzuziehen!

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Mai 2016 20:51
Auch ich wurde vom Finanzamt aufgefordert, meinen Einspruch gegen den Bescheid 2012-2014 zurück zu ziehen. @11:04: Dein Beispiel ermutigt mich. Danke für die Info. Kannst Du eventuell das Finanzamt / den Sachbearbeiter / oder sowas posten? Auch ich rechne mit einem hohen vierstelligen, knapp fünfstelligen Betrag.

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Mai 2016 09:40
Mein zuständiges Finanzamt ist Weiden, nach meiner Meinung war ich der einzige von der Abbauwelle 2012 der beim Finanzamt Weiden anhängig war.

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Mai 2016 14:34
Anonymous User hat geschrieben:
Mein zuständiges Finanzamt ist Weiden, nach meiner Meinung war ich der einzige von der Abbauwelle 2012 der beim Finanzamt Weiden anhängig war.



Woher weißt Du das? Als ich noch in München wohnte, wurde meine Steuererklärung jahrelang vom Finanzamt Passau bearbeitet, weil die Münchner überlastet waren!

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Mai 2016 17:11
Mein gesamter Schriftverkehr und meine Telefonate wurden nur mit einer Person von der Rechtabteilung des Finanzamtes Weiden zu den Einsprüchen zu Steuerbescheid 2012 und 2014 geführt und die Bescheide zu den Einsprüchen zu Steuerbescheid 2012 und 2014 kamen vom Finanzamt Weiden.

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Mai 2016 19:50
Anonymous User hat geschrieben:
Schätzungsweise liegt noch ein schöner Batzen Geld beim Finanzamt, denn die Abfindung und Leistungen im Rahmen der sozialen Fürsorgepflicht wurden bisher nicht nach der 1/5 Regel versteuert. Auch mein Widerspruch zum letzten Steuerbescheid blieb bisher unbeantwortet. Muss ich nun also das Finanzamt vors Gericht zerren, damit ich an mein Geld komme? Zunächst einmal eine Klage wegen Untätigkeit.?. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Gibt es einen erfahrenen Anwalt/Steuerberater?



### nach wiviel Jahren (!) kann man Klage wegen Untätigkeit geltend machen?

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Mai 2016 21:45
Nun ja. Eine abschließende steuerliche Bewertung war in meinem Fall erst mit Ende der Beschäftigungsgesellschaft möglich. Also in 2015 brav die Steuererklärung für 2014 abgegeben, mit Änderungswünschen ab 2012. Irgendwann kam der Bescheid vom Amt, da hatte ich 4 Wochen Zeit für einen Einspruch. Nun ist ein halbes Jahr vergangen und ich schätze es wäre wohl so langsam Zeit, mal die Anwälte zu befragen, zum Thema Untätigkeit...

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Mai 2016 08:40
Voraussetzung ist man hat für jedes Jahr (2012, 2013, 2014) einen Wiederspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt!

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Mai 2016 13:11
...oder eine Änderung beantragt. Änderung und Widerspruch sind zweierlei.

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Mai 2016 17:05
Man könnte glauben, Betriebsrat und Gewerkschaft hätten den NSN 2012 Sozialtarifvertrag haarscharf entlang der Ausnahmetatbestände formuliert. Da tun sich dann auch so einige Experten im Finanzamt schwer, das alles zu durchschauen. Wäre ich heute für so einen Vertrag verantwortlich, dann würde ich die Leute zum 31. Januar aus der Firma schmeißen und alle Gelder auf einmal auszahlen. Das wäre wohl am effektivsten. Weshalb soll man irgendwelchen Beratern mit Berufsabschluss in den Geschwätzwissenschaften noch so viel Geld in den Rachen werfen, die den Opfern des Personalabbaus dann noch ewig mit ihrem Blödsinn hinterher rennen.

Re: Klage gegen das Finanzamt- Abfindung NSN 2012

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Mai 2016 18:04
Welche Änderung?
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