nsn beE: Kontrolle der Transfermappe
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
09.12.2013 23:21
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Anonymous User hat geschrieben:
> - ja, glaube auch, irgendwas liegt bei denen quer - so wirr und unprofessionell und dann das Überreagieren vor Weihnachten - irgendwoher kriegen die Druck.
Habe das wirre Zeugs auch bekommen und ebenfalls nichts verstanden. Allenfalls verstanden, dass vielleicht die ZERTIFIZIERUNG nicht gelungen ist.
> - ja, glaube auch, irgendwas liegt bei denen quer - so wirr und unprofessionell und dann das Überreagieren vor Weihnachten - irgendwoher kriegen die Druck.
Es wundert mich nicht, dass die beE nun richtig Gas gibt, damit am Ende doch noch jeder Insasse zu irgend einem neuen Arbeitsplatz kommt. Haben nicht die beE´ler selbst Briefe an Gott und die Welt geschrieben, um die Verfahren zu intensivieren? Das Geschäftsmodell beE entwickelt sich bestimmt noch zu einem Erfolgsmodell "Made in Germany". Und in einigen Jahren wird man die Frage stellen, wozu man eigentlich noch das alte Kündigungsschutzgesetz braucht.
Mail: "Neuerungen aus dem Placement Job Center": "... In diesem Zusammenhang wird sich das Job Center verstärkt dem Vertrieb widmen und die Job Center – Mitarbeiter werden nicht mehr im direkten Kontakt zu den beE - Kandidaten auftreten." Die Mitarbeiter waren bis dato mit mir ´noch nie im direkten Kontakt, außer dem Jobagenten mit den Stellenausschreibungen, die nicht meinem Profil entsprachen oder schon veraltet waren. Wenn man jetzt keinen Zugriff zu HR4YOU hat, weil es aus technischen Gründen nicht funktioniert, wie wird dann kommuniziert, per Email, Telefon, Buschtrommeln oder sogar Rauchzeichen?
Anonymous User hat geschrieben:
Dann sag doch bitt mal, wo die Regierung Schröder im BetrVG die Namenslisten eingeführt hat und wie die vorherige Fassung vor der Änderung durch die Regierung Schröder ausgesehen hat.
Meiner Meinung nach sind die Auswahlrichtlinien bei Kündigungen nämlich schon in der Urfassung des BVG von 1972 festgeschrieben und seitdem unverändert. De facto hat danach der Betriebsrat immer das letzte Wort (soll heißen: Zustimmung oder Nichtzustimmung zur Auswahl).
§ 95 BetrVG Auswahlrichtlinien
(1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei ... und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats ...
(2) In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Richtlinien über die bei Maßnahmen des Absatzes 1 Satz 1 zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und sozialen Gesichtspunkte verlangen. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat...
Das Kündigungsschutz ist lebenswichtig. Schröder hat Selektion per Namenslisten ermöglicht und das Gesetz damti aufgeweicht. Wenn die Listen wieder verboten werden, funktioniert das Gesetz auch wieder.
Dann sag doch bitt mal, wo die Regierung Schröder im BetrVG die Namenslisten eingeführt hat und wie die vorherige Fassung vor der Änderung durch die Regierung Schröder ausgesehen hat.
Meiner Meinung nach sind die Auswahlrichtlinien bei Kündigungen nämlich schon in der Urfassung des BVG von 1972 festgeschrieben und seitdem unverändert. De facto hat danach der Betriebsrat immer das letzte Wort (soll heißen: Zustimmung oder Nichtzustimmung zur Auswahl).
§ 95 BetrVG Auswahlrichtlinien
(1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei ... und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats ...
(2) In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Richtlinien über die bei Maßnahmen des Absatzes 1 Satz 1 zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und sozialen Gesichtspunkte verlangen. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat...
@ Do 9:21
lies doch mal folgenden Link
http://www.ra-grasse.de/Agenda2010.htm
da steht drinnen, was die SPD und (!) die Grünen an Sozialschweinereien im Rahmen der Agenda 2010 begangen haben.
zu Deinem besonderen Punkt mit den Namenslisten sh. § 1 Abs. 5 KSchG
Dieses Gesindel ist seitdem für mich nicht mehr wählbar.
Denn merke: Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten?
Und was ist ein Grüner? Ein FDP'ler der für Dosenpfand ist.
lies doch mal folgenden Link
http://www.ra-grasse.de/Agenda2010.htm
da steht drinnen, was die SPD und (!) die Grünen an Sozialschweinereien im Rahmen der Agenda 2010 begangen haben.
zu Deinem besonderen Punkt mit den Namenslisten sh. § 1 Abs. 5 KSchG
Dieses Gesindel ist seitdem für mich nicht mehr wählbar.
Denn merke: Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten?
Und was ist ein Grüner? Ein FDP'ler der für Dosenpfand ist.
Transfermappen aus Papier sind im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung ein Anachronismus.
Selbst die Bearbeiter beim Arbeitsamt sagen, dass sie diese Mappe nicht interessiert.
Wer Bewerbern solche sinnentleerten Rituale aufzwingt, zeigt, dass die Bewerber und der Bewerbungserfolg nicht im Vordergrund seiner Arbeit stehen. Die Vermittlungs(miss)erfolgszahlen in dieser beE zeigen dies übderdeutlich.
Selbst die Bearbeiter beim Arbeitsamt sagen, dass sie diese Mappe nicht interessiert.
Wer Bewerbern solche sinnentleerten Rituale aufzwingt, zeigt, dass die Bewerber und der Bewerbungserfolg nicht im Vordergrund seiner Arbeit stehen. Die Vermittlungs(miss)erfolgszahlen in dieser beE zeigen dies übderdeutlich.
Meine Beraterin auf dem Arbeitsamt fragte mich, was eine Transfermappe ist. Die wusste das gar nicht, dass wir sie führen und auch beim Arbeitsamt vorzeigen müssen. Sie meinte dann nur, das sie dies nicht braucht. Das ist doch wieder nur reine Schikane von NSN und der beE. Wie Montag 11:51 geschrieben hat, geht es der beE nur um die Zertifizierung. Was aus den Insassen wird das ist doch ihnen total egal.
Auf Basis von Ploneboard