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Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 19.01.2013 16:11
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Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 18.Januar 2013 12:49
Gibt es irgendwo diese Entscheidung im Internet nachzulesen? War es ein Urteil mit Aktenzeichen?

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 18.Januar 2013 13:50
Anonymous User hat geschrieben:
Gibt es irgendwo diese Entscheidung im Internet nachzulesen? War es ein Urteil mit Aktenzeichen?

hier: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/arbeitsgericht-muenchen-entscheidet-gegen-nokia-siemens-networks-nsn.html

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 18.Januar 2013 18:34
Die Begründung lohnt sich echt zu lesen! Was hat die IGM blos geritten? Und wer hat sie so schlecht beraten?

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 18.Januar 2013 19:10
Richtig dass die Burschen verknackt werden ein ordentliches Gehalt und die richtige Abfindung zu zahlen. Warte nur noch die Berufungsklage ab, dann werde ich ebenfalls Klage einreichen. Fristgerecht wurde Einspruch eingelegt, von daher wird noch geholt was zu holen ist von dem Laden. Dr.Albrecht machts möglich und hats den Schmalspurjuristen von NSN gezeigt wo der Bartel den Most holt!!!

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 18.Januar 2013 19:14
Die Frage ist, ob jeder klagen muß, oder ob NSN freiwillig bezahlt. Die Kosten die NSN entstehen wenn sie alle Prozesse verlieren wären ja nicht unerheblich. Von daher denke ich mal dass die so intelligent sind und freiwillig zahlen werden. Wäre für beide Seiten einfacher und billiger, aber Intelligenz beim NSN ????????

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 18.Januar 2013 23:18
Die Firma meint doch nach wie vor, sie macht alles richtig. Warum also zahlen?

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 18.Januar 2013 23:33
Bis die Kläger beim BAG sind, ist die Firma in Deutschland eh abgewickelt und dann gibt es nichts mehr zu holen.

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 18.Januar 2013 23:36
Ne wenn da global noch irgendwelche Reste am start sein sollten gibts auch was, dem jeweiligen Restsnachfolger sei dank, so einfach gehts dann doch nicht.

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 19.Januar 2013 02:31
Anonymous User hat geschrieben:
Die Firma meint doch nach wie vor, sie macht alles richtig. Warum also zahlen?

- - - - - - - Da muß der Oberinder halt noch ein bischen was dazu lernen. Aber er ist sicher lernfähig.

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 19.Januar 2013 14:08
Urteilsbegründung auf der HP von RA Albrecht: Häää? Kann mir das mal jemand erläutern? Ist es etwa so, dass für nicht-IGMler die brutto/netto Bezüge neu berechnet werden während IGMler nicht neu gerechnet werden müssen? Häää? Ich versteh nur Bahnhof. Kann mir das mal jemand erläutern?

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 19.Januar 2013 15:38
Anonymous User hat geschrieben:
Urteilsbegründung auf der HP von RA Albrecht: Häää? Kann mir das mal jemand erläutern? Ist es etwa so, dass für nicht-IGMler die brutto/netto Bezüge neu berechnet werden während IGMler nicht neu gerechnet werden müssen? Häää? Ich versteh nur Bahnhof. Kann mir das mal jemand erläutern?

------------------------------------------------ Richtig, die IGM'ler bekommen nun weniger als die Nicht-IGM'ler! Man o man, bist du neu Leuchte!!!!

Re: Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."

Abgeschickt von Anonymous User am 19.Januar 2013 17:11
Anonymous User hat geschrieben:
Urteilsbegründung auf der HP von RA Albrecht: Häää? Kann mir das mal jemand erläutern? Ist es etwa so, dass für nicht-IGMler die brutto/netto Bezüge neu berechnet werden während IGMler nicht neu gerechnet werden müssen? Häää? Ich versteh nur Bahnhof. Kann mir das mal jemand erläutern?


Nur wer klagt, hat die Chance auf eine korrekte Brutto/Netto Berechnung (unabhängig von IGM oder nicht). Wichtig ist es nun einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn man noch keinen hat!
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