Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
19.01.2013 16:11
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Wo finde ich "Arbeitsgericht München folgt in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2012..."
Abgeschickt von Anonymous User am 18.Januar 2013 12:49Gibt es irgendwo diese Entscheidung im Internet nachzulesen? War es ein Urteil mit Aktenzeichen?
Anonymous User hat geschrieben:
hier: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/arbeitsgericht-muenchen-entscheidet-gegen-nokia-siemens-networks-nsn.html
Gibt es irgendwo diese Entscheidung im Internet nachzulesen? War es ein Urteil mit Aktenzeichen?
hier: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/arbeitsgericht-muenchen-entscheidet-gegen-nokia-siemens-networks-nsn.html
Richtig dass die Burschen verknackt werden ein ordentliches Gehalt und die richtige Abfindung zu zahlen. Warte nur noch die Berufungsklage ab, dann werde ich ebenfalls Klage einreichen. Fristgerecht wurde Einspruch eingelegt, von daher wird noch geholt was zu holen ist von dem Laden. Dr.Albrecht machts möglich und hats den Schmalspurjuristen von NSN gezeigt wo der Bartel den Most holt!!!
Die Frage ist, ob jeder klagen muß, oder ob NSN freiwillig bezahlt. Die Kosten die NSN entstehen wenn sie alle Prozesse verlieren wären ja nicht unerheblich. Von daher denke ich mal dass die so intelligent sind und freiwillig zahlen werden. Wäre für beide Seiten einfacher und billiger, aber Intelligenz beim NSN ????????
Anonymous User hat geschrieben:
------------------------------------------------ Richtig, die IGM'ler bekommen nun weniger als die Nicht-IGM'ler! Man o man, bist du neu Leuchte!!!!
Urteilsbegründung auf der HP von RA Albrecht: Häää? Kann mir das mal jemand erläutern? Ist es etwa so, dass für nicht-IGMler die brutto/netto Bezüge neu berechnet werden während IGMler nicht neu gerechnet werden müssen? Häää? Ich versteh nur Bahnhof. Kann mir das mal jemand erläutern?
------------------------------------------------ Richtig, die IGM'ler bekommen nun weniger als die Nicht-IGM'ler! Man o man, bist du neu Leuchte!!!!
Anonymous User hat geschrieben:
Nur wer klagt, hat die Chance auf eine korrekte Brutto/Netto Berechnung (unabhängig von IGM oder nicht). Wichtig ist es nun einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn man noch keinen hat!
Urteilsbegründung auf der HP von RA Albrecht: Häää? Kann mir das mal jemand erläutern? Ist es etwa so, dass für nicht-IGMler die brutto/netto Bezüge neu berechnet werden während IGMler nicht neu gerechnet werden müssen? Häää? Ich versteh nur Bahnhof. Kann mir das mal jemand erläutern?
Nur wer klagt, hat die Chance auf eine korrekte Brutto/Netto Berechnung (unabhängig von IGM oder nicht). Wichtig ist es nun einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn man noch keinen hat!
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