Geplanter Betriebsübergang der NSN Management IT zu ATOS
Geplanter Betriebsübergang der NSN Management IT zu ATOS
Abgeschickt von Anonymous User am 16.Dezember 2012 11:05Inzwischen wurde sowohl von NSN-Seite, als auch von Atos-Seite bestätigt, dass die Münchener Kollegen in den Betrieb AIS München Perlach mit derzeit ca. 1900 MA übergehen sollen. Die AIS ist im Arbeitgeberverband, es gibt einen Betriebsrat und der Metalltarif gilt dort. Es gibt auch wie in Mch-M einen Standorttarifvertrag, der Anfang 2014 ausläuft und neu verhandelt werden muss.
In diesem Forum (Thread) möchte ich die von diesem Betriebsübergang betroffenen Kollegen bitten, konkrete Punkte zu nennen, die wir unserem Betriebsrat für die Verhandlungen zur konkreten Betriebsüberleitungsvereinbarung mit auf den Weg geben können (und sollten). Diese Verhandlungen sollen ja lt. Plan Mitte Januar beginnen. Je konkreter wir unsere Forderungen und Punkte nennen, desto besser kann der BR in unserem Sinne verhandeln. Jeder Hinweis ist willkommen !
Generelles
Beim Betriebsübergang ändert sich für den Mitarbeiter lediglich der Vertragspartner (wie ein Eigentümerwechsel), von der NSN Management International GmbH & Co KG in die ATOS IT Solutions und Services GmbH. Dies ist keine Vertragsänderung, d.h. es muss nichts unterschrieben werden. Lediglich im Falle eines Widerspruchs zum Betriebsübergang muss dieser innerhalb 1 Monats schriftlich erfolgen (§613a)
http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html
Der Betriebsübergang muss daher in diesem Sinne erfolgen.
Arbeitsvertrag
Der bestehende, mit NSN gültige Arbeitsvertrag (manche sind ja noch aus Siemens Zeiten, wer die Vertragsänderung 2008 nicht mitgemacht hat) geht 1:1 zur AIS über.
Besondere Standorttarifverträge Betrieb München Martinstraße
Die Standorttarifverträge „Standort Tarifvertrag“ und „Struktur Tarifvertrag“ gelten weiter. NSN und AIS garantieren den vom Übergang betroffenen Mitarbeitern eine Standortsicherung und Beschäftigungsgarantie bis mindestens zum 30. April 2015.
Betriebliche Altersversorgung
Für MA, die eine Zusage zur betrieblichen Altersversorgung haben (Mercer) garantiert die AIS die Fortführung der individuell vereinbarten, jährlichen Zuführungen gemäß aktuellem Prozentsatz (Besitzstandskonto und Versorgungskonto) bis zum Ende der personenbezogenen, individuellen Laufzeit mit Eintrittsalter 60.
Homeworking / HomeOffice
Für MA, die eine bestehende Homeworking-Vereinbarung haben, geht diese 1:1 auf die AIS über (Vetragsbestandteil). Die AIS garantiert großzügige Homeworking-Möglichkeiten, sofern der MA dies wünscht.
t.b.c.
Eine Variante wäre, wenn sich NSN und ATOS die Kosten für ATZ bzw. BeE teilen könnten. Vorraussetzung: der Mitarbeiter, der ATZ bzw. BeE wünscht, geht zur AIS über, überträgt innerhalb einer Frist von max. 3 Monaten sein know-how an einen Nachfolger und geht danach in ATZ bzw. ein BeE (Konditionen?). Davon hätten alle 3 Parteien was, nämlich der MA (ATZ/BeE+Abfindung), NSN (halbe Einmal-Kosten) und AIS (know-how und halbe Einmal-Kosten).