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„…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 08.09.2018 14:32
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„…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 08:59
Das sagt ja übersetzt: "Wir sind froh daß wir den los sind" und ist somit behindernd bei der Jobsuche. Kann ich HR irgendwie dazu bringen diese Formulierung zu unterlassen/ ändern?

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 09:20
Du hast Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Also notfalls NSN mit IGM-Anwalt verklagen. (das IGM- ist ein Witz!)

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 09:34
Der Text mag unterschiedliche Bedeutungen haben, je nach dem ob der Schreiber über ein, zwei oder drei Zungen verfügt...

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 10:03
Nein, da liegst Du falsch. Habe das hier im Internet gefunden. Er schied im beiderseitigen Einvernehmen aus (= Kündigung durch den Arbeitgeber - eine wirklich einvernehmliche Aufhebung wird umschrieben mit "im besten gegenseitigen Einvernehmen") Von daher stimmt das Zeugnis. Denn eine Kündigung von AG Seiten war es ja nicht.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 10:09
Es spielt keine Rolle, ob das Zeugnis stimmt oder nicht stimmt. Der AN darf nicht durch das Zeugnis benachteiligt werden. Das ist aber hier der Fall. Also Anwalt einschalten.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 10:13
Wieso wird der AN durch das Zeugnis benachteiligt? Aus dem Satz kann man als neuer AG nur schließen, dass es einen beiderseitigen Aufhebungsvertrag gab. Und das ist ein wahrer Fakt! Mehr nicht. Über die Qualität des Mitarbeiters sagt das nichts aus. Dazu muss man dann schon den Rest des Zeugnisses anschauen. Und wenn das sehr gut ist (wohwollend) und dann der Satz drunter, kann man als neuer AG sich selbst denken warum. Zumal NSN nun wirklich jedem ein Begriff sein sollte.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 11:52
Anonymous User hat geschrieben:
Zumal NSN nun wirklich jedem ein Begriff sein sollte.

Das wage ich zu bezweifeln.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 11:58
War wohl von HR nicht so bös gemeint. Soll wohl bei der Jobsuche hilfreich sein. Das ...im "besten"... ist aber schon etwas übertrieben. Ich kann mir vorstellen, dass HR auf Wunsch das "besten" streichen wird.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 12:00
NSN kennt kein Schwein. Siemens kennt jeder in München. Vor allem wegen der Kündigungen. Und vor allem auf dem Arbeitsgericht. Da verursacht der Name Siemens die blanke Wut wegen der sinnlosen Arbeitsüberlastung der letzten Jahre.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 12:02
"besten" klingt voll ironisch. Als Leser würde ich mich da bisschen verarscht vorkommen.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 12:39
Anonymous User hat geschrieben:
"besten" klingt voll ironisch. Als Leser würde ich mich da bisschen verarscht vorkommen.
Ja, vielleicht trifft's "im allerwertesten gegenseitigen Einvernehmen" besser... (Vorsicht, Ironie!)

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 12:53
Ich dachte man bekommt jetzt ein Zwischenzeugnis solange man noch in der BEE ist u. kein Abschlusszeugnis. Im TRANSFER- UND SOZIALTARIFVERTRAG steht: "Die Beschäftigten erhalten auf Wunsch unverzüglich ein qualifiziertes, wohlwollendes Zwischenzeugnis"

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 14:40
denken ist Glückssache, vor allem bei NSN

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 16:35
Klar, die schreiben uns jetzt ein Zwischenzeugnis um dann am Ende der beE ein Abschlusszeugnis zu erstellen, welches dann zusätzlich zu den Aufgaben im Zwischenzeugnis auch noch Deine Tätigkeiten in der beE beinhaltet... Oh man... erst denken!

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 18:18
Anonymous User hat geschrieben:
Nein, da liegst Du falsch. Habe das hier im Internet gefunden. Er schied im beiderseitigen Einvernehmen aus (= Kündigung durch den Arbeitgeber - eine wirklich einvernehmliche Aufhebung wird umschrieben mit "im besten gegenseitigen Einvernehmen") Von daher stimmt das Zeugnis. Denn eine Kündigung von AG Seiten war es ja nicht.
Genau. Aber manche, die hier nach Dir gepostet haben, können offenbar nicht lesen und wollen gerne das "besten" gestrichen haben. Ich lach mich tot...

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 19:09
@Anonymous User am Montag 18:18 Und warum steht dann im TRANSFER- UND SOZIALTARIFVERTRAG: "Die Beschäftigten erhalten auf Wunsch unverzüglich ein qualifiziertes, wohlwollendes Zwischenzeugnis" und nicht Abschlusszeugnis? Kannst ja sicher beantworten du großer Denker, oder?

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 19:10
Sorry Frage ging an "Anonymous User am Montag 16:35"

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 20:42
Zeit online (Quiz): "Er schied im besten beiderseitigen Einvernehmen aus." Richtige Antwort: Diese Formulierung ist ironisch gemeint und deutet an, dass auf Initiative des Arbeitgebers eine Eigenkündigung mit Aufhebungsvertrag erfolgte.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juli 2012 23:43
An dem Satz kann ich nicht so viel negatives feststellen.
Normalerweise steht ja im Schlusssatz drin warum man die Firma verlässt.
Und die Zeugnissprache ist stark überhöht, und nicht mit der normalen Sprache zu vergleichen.
Ich würde das auch nicht als Ironie interpretieren.

Viel wichtiger ist das im Zeugnis nicht nur dieser Satz als Schlusssatz drin steht.
Es sollte noch was enthalten sein ala:

Wir danken ihr/ihm für die geleistete, stets erfolgreiche Arbeit und jederzeit sehr gute Zusammenarbeit. Für die weitere Zukunft wünschen wir Frau/Herrn ... beruflich und persönlich alles Gute.
Der Endsatz ist so was wie die Gesamtnote des Zeugnisses.
Und der Text sollte genau zu dem restlichen Zeugnis passen.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Juli 2012 02:59
Anonymous User hat geschrieben:
Zeit online (Quiz): "Er schied im besten beiderseitigen Einvernehmen aus." Richtige Antwort: Diese Formulierung ist ironisch gemeint und deutet an, dass auf Initiative des Arbeitgebers eine Eigenkündigung mit Aufhebungsvertrag erfolgte.



es bleibt nun noch zu prüen, ob sich durch diees zeugnis dann nicht am ende der bee doch noch eine sperr- oder ruhenszeit bei der afa ergibt. sozusagen nochmals nachwirkendes nachtreten....

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Juli 2012 13:04
Ich krieg das Kotzen.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Juli 2012 13:33
(DC)... Expertentip: Zwischenzeugnis ausstellen lassen (noch sind beEler ja bei NSN, wenn auch auf dem Abschiebegleis), aktiv und hammerhart Bewerben - mindestens 30 pro Tag - neuen Job antreten. Dann kann es im Schlußzeugnis freundlicher formuliert werden. Wir bedauern sehr, daß Herr xyz seine Karriere ausserhalb von NSN fortstetzt. Mit seinen Arbeitsergebnissen waren wir stets sehr zufrieden, er hätte es auch bei uns weit bringen können. DC Tipp: Am besten sofort bei toplanguagejobs.co.uk und gulftalent.com registrieren, für Africa-Fans empfliehlt sich auch Monday Morning. DC ist am letzteren Portal beteiligt und bekommt für jede Neuregistrierung 10 Bobs.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Juli 2012 14:07
..seit wann bist Du Experte?

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Juli 2012 16:16
Anonymous User hat geschrieben:
(DC)... Expertentip: Zwischenzeugnis ausstellen lassen (noch sind beEler ja bei NSN, wenn auch auf dem Abschiebegleis), aktiv und hammerhart Bewerben - mindestens 30 pro Tag - neuen Job antreten. Dann kann es im Schlußzeugnis freundlicher formuliert werden. Wir bedauern sehr, daß Herr xyz seine Karriere ausserhalb von NSN fortstetzt. Mit seinen Arbeitsergebnissen waren wir stets sehr zufrieden, er hätte es auch bei uns weit bringen können. DC Tipp: Am besten sofort bei toplanguagejobs.co.uk und gulftalent.com registrieren, für Africa-Fans empfliehlt sich auch Monday Morning. DC ist am letzteren Portal beteiligt und bekommt für jede Neuregistrierung 10 Bobs.
################################################################################################ kleiner serienbrieffetischist....

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Juli 2012 19:48
(DC)... Monday Morning ist DER Insidertipp. Leute, dort gibt es Jobs, und sogar in einer Boom Region. Wer in Europa bleiben will, registriert sich bei toplanguagejobs.co.uk .... 25k Euro Gehalt im Jahr dürften drin sein, in den Boom Regionen UK und Irland, weit weg vom Euro Schlamassel. Leute, nutzt die Chance, bevor es zu spät ist.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Juli 2012 20:45
leute bleibt cool. die formulierung ist genau richtig und gut für uns (ich habe sie selbst in mein eigenes zeugnis reingeschrieben, als auch bei meinen MA verwendet. 'im gegenseitigen Einverständnis' heißt:der AG hat gekündigt 'im besten gegenseitigen Einverständnis' heißt: eine wirklich einvernehmliche Aufhebung. dass wir alle keine andere wahl hatten, ist zwar richtig, aber für das zeugnis irrelevant. also emotionen runterkühlen und seid froh, dass / wenn dieses wörtchen bestens im zeugnis steht

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Juli 2012 21:09
Ich würde meckern und wenigstens auf "allerbesten" bestehen.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juni 2016 10:56
Der Thread ist ja schon alt. Aber für nachfolgende Generationen: Es kommt nicht auf "beste" oder "allerbeste" an, sondern auf "gegenseitig" und "beiderseitig". Eine gegenseitiges Einvernehmen heißt, dass es Ärger gab (welcher Art auch immer) und man froh ist, dass der Arbeitnehmer weg ist. Ein beiderseitiges Einvernehmen lässt hingegen darauf schließen, dass man sich tatsächlich einig war und sich friedlich getrennt hat, wofür es vielfältige Gründe geben kann. Außerdem muss man immer mit einbeziehen, wer das Zeugnis geschrieben hat. Unternehmen mit großen Personalabteilungen wissen in der Regal, was sie tun. Bei kleinen Unternehmen bei denen es nur einen Chef und drei Mitarbeiter gibt, kann es sein, dass der Chef kein Experte für Zeugnissprache ist. Dann meint er manche Formulierungen vielleicht gar nicht böse...

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juni 2016 18:02
Es gibt Fristen für einen Einspruch - gegen schlechte Beurteilung kann man klagen - ich hatte mein Arbeitszeugnis selbst geschrieben. Code der Begriffe und Aussagen gibt es im Internet.

Re: „…verlässt unser Unternehmen im besten gegenseitigen Einvernehmen“ > kann man was gegen diese Formulierung tun?

Abgeschickt von Anonymous User am 8.September 2018 14:32
Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.07.2018 einvernehmlich beendet
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