Betriebsrente bei NSN
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
23.08.2019 15:28
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Hallo,
wer von seinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung erhält, muss sich selbst darum kümmern, dass die Rente in bestimmten Zeitabständen erhöht wird.
Das ist eine Holschuld des Betriebsrentners. Der Arbeitgeber braucht von sich aus gar nichts zu tun, wenn er nicht will.
Deshalb liegt es im eigenen Interesse jedes Betriebsrentners, sich über seine Rechte und über die Pflichten des Arbeitgebers zu informieren. Was müssen wir bei NSN und im speziellen in der beE nun tun?
Hier der Link: http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/betriebliche-altersversorgung/hoehere-betriebsrente-wenn-der-betrieb-gewinn-macht?nl=edition50plus&utm;_medium=e-mail&utm;_source=newsletter_edition50plus&utm;_campaign=2014-01-02_newsletter_edition50plus
Höhere Betriebsrente, wenn der Betrieb Gewinn macht
10.12.2013 -
Betriebsrentner haben Anspruch auf eine Anpassung ihrer Betriebsrente – zumindest an den Kaufkraftverlust. Nach § 16 Abs. 1 Betriebsrentengesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Alternativ dazu kann er die Rente regelmäßig um mindestens 1 % erhöhen.
Bei positiven Betriebsergebnissen muss zwingend eine Rentenerhöhung erfolgen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 20.6.2013 (Az. 11 Sa 134/12). Das gelte auch dann, wenn das Unternehmen – wie im entschiedenen Fall – die Gewinne nur durch eine Abnahmegarantie ihrer Muttergesellschaft erzielt hat und "eigentlich" gar nicht wettbewerbsfähig ist.
Verhandelt wurde über die Klage eines Betriebsrentners gegen ein Chemie-Unternehmen mit rund 500 Arbeitnehmern und 945 Betriebsrentnern. Die Betriebsrenten waren zuletzt 2010 an die Preisentwicklung angepasst worden. Danach lehnte die Firma eine weitere Erhöhung ab, obwohl sie schwarze Zahlen schrieb. Das begründete sie mit dem Argument, die Gewinne kämen allein durch die Abnahmegarantie ihrer Schweizer Muttergesellschaft zustande.
Das stellte das LAG gar nicht in Zweifel. Es befand jedoch: Das Geschäftsergebnis des Unternehmens sei seit Jahren positiv und führe zu einer ausreichenden Verzinsung des Eigenkapitals. Zweifel an der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens änderten daran nichts. Kurz gesagt: Gewinne sind Gewinne – egal wie sie zustande kommen.
Noch weniger zog das Argument, die Firma werde von ihrer Muttergesellschaft "gewissermaßen gezwungen, massive Einsparprogramme zu fahren", wozu neben der Entlassung von Beschäftigten die Nichtanpassung von Betriebsrenten gehörte. Wäre die Muttergesellschaft berechtigt, der Tochter Weisungen zu erteilen, so könne man schon fast von einem Beherrschungsvertrag sprechen, meinten die LAG-Richter. Die baden-württembergische Tochter sei dann gar nicht mehr selbstständig. Wäre dem so, so müsse die Mutter auch bei der Betriebsrente einspringen. Dann hätte sie Verluste, die ggf. durch die Anpassung der Betriebsrenten entstehen, sogar auszugleichen. Gegen das Urteil aus Freiburg wurde übrigens Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen und inzwischen auch eingelegt (Az. 3 AZR 734/13).
Quelle: "Der GeldBerater", Dezember 2013
Anonymous User hat geschrieben:
@14.17: Bei mir wurde das zuletzt ab 1.4.2011 erhöht. Eigentlich ist es ab 1.4.2014 wieder soweit. Ich habe jedoch nichts von NSN mitgeteilt bekommen.
Betriebsrenten müssen alle 3 Jahre erhöht werden (Inflationsausgleich, ...) wenn es dem Unternehmen gut geht. NSN geht es jetzt nunmal wieder gut - also ... ---> Frage; Wann wurde sie zuletzt erhöht?
@14.17: Bei mir wurde das zuletzt ab 1.4.2011 erhöht. Eigentlich ist es ab 1.4.2014 wieder soweit. Ich habe jedoch nichts von NSN mitgeteilt bekommen.
Anonymous User hat geschrieben:
Schau doch mal nach, wann Dir die Erhöhung zum 1.4.2011 mitgeteilt wurde!
Anonymous User hat geschrieben:Betriebsrenten müssen alle 3 Jahre erhöht werden (Inflationsausgleich, ...) wenn es dem Unternehmen gut geht. NSN geht es jetzt nunmal wieder gut - also ... ---> Frage; Wann wurde sie zuletzt erhöht?
@14.17: Bei mir wurde das zuletzt ab 1.4.2011 erhöht. Eigentlich ist es ab 1.4.2014 wieder soweit. Ich habe jedoch nichts von NSN mitgeteilt bekommen.
Schau doch mal nach, wann Dir die Erhöhung zum 1.4.2011 mitgeteilt wurde!
Jetzt hat Mercer die Zahlen für die Altverträge (Besitzstandswahrung) herausgebracht.
Die laut RGA zugesagte Betriebsrente beträgt nun 935,54 € für AT und 1400,11 € für GB, d.h. Anpassungsfaktor zum 1.4.2014 ist 0.0471050049067714. Das Schreiben enthält keinerlei Begründung, wie dieser Faktor zustande kommt.
D.h. die Rentenerhöhung beträgt 4,710XXX %. Das ist etwas mehr als 1 % jählich .
Der Arbeitgeber muss zwar nach Betriebsrenten-Gesetz prüfen, ob und wieviel er erhöht, der Prozentsatz bleibt aber sein Geheimnis. Irgentwie scheint bei den vielen Stellen nach dem Komma doch sowas, wie eine Berechnungsformel dahinter zu stehen.
Die Erhöhung erhalten nach Gesetz eigentlich nur diejenigen, die bereits in Rente sind.
Nach (geerbten) Siemens- Betriebsvereinbarungen bzw. Pensionsvertrag bei ÜT´s werden aber die Pensionsanwartschaften, sozusagen freiwillig vom Arbeitgeber in gleicher Höhe angepasst.
Probleme gibts und gabs immer dann, wenn Mitarbeiter zwischen den Anpasszeitpunkten in Rente gehen. Sie müssen dann mindestens 3 Jahre warten und max bis zum übernächsten Anpasszeitpunkt, sollen aber dann diese längere Zeit anteilig ausgeglichen bekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut der aktuellen Zusendung (April 2014) von Mercer wurde von Ihnen (NSN) keine Kontozuführung für 2013 für die Betriebliche Altersversorgung (BAP-Beitragsorientierter Altersversorgungsplan) geleistet.
Dies ist im Vergleich zu 2012 und die Jahre zuvor nun erstmalig der Fall.
Bitte nennen Sie mir die Gründe dafür.
Im Falle eines Fehlers bitte ich um sofortige Korrektur und Mitteilung an Mercer.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
------------------------
hier die Antwort auf Ihre Frage:
Im Transfer- und Sozialtarifvertrag zwischen der NSN .. und der IG Metall v. 4.4.2012 ist bzgl. der betrieblichen Altersversorgung unter §5 (4) folgendes geregelt:
'... und die Beiträge zur BAP in Höhe des individuellen Mindestbeitrags werden bezahlt'. Dies wurde in einem Mail an die Mitarbeiter auch nochmal näher erläutert:
Die Versorgungszusage wird bei der NSN GmbH & Co KG aufrechterhalten. Die Kosten für notwendige Mindestbeitragszuführungen werden an die NSN TG weiterbelastet. NSN erkennt die Zeiten in der TG als Dienstzeit für die aufrechterhaltene Versorgungszusage seitens der NSN GmbH & Co KG an.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Altzusagen (IP, SAF) erhalten als individuellen Mindestbeitrag den aus der Altversorgung resultierenden Besitzstandsbeitrag, der in Anrechnung gebracht wird.
Der BAP-Beitrag für Mitarbeiter mit einer Altversorgung errechnet sich unverändert wie folgt:
Beitrag gem. Beitragsgruppe
./. Besitzstandsbeitrag aus Altversorgung (unverändert seit Einführung BAP = 434,15)
Kontozuführung (ggf. um Teilzeit oder zeitanteilige Abwesenheiten gekürzt)
In der BeE entspricht also der Besitzstandsbeitrag aus Altversorgung dem Mindestbeitrag, der jedoch in Anrechnung gebracht wird; eine weitere Zuführung in der BAP ergibt sich nicht. Die ‚Schattenrechnung‘ (Beitrag € 434,15 - Besitzstandsbeitrag € 434,15) wird im Kontoauszug nicht angedruckt, sondern nur eine mögliche Kontozuführung.
Es ist korrekt, dass Sie für 2013 keinen BAP-Beitrag erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
NSN
nsn war immer schon kreativ bei der Auslegung der Verträge. - Bei ATZ gab es keine Nachrücker, weil im Vertrag 150 Angebote stand - also wer mit 57 kein Angebot bekam konnte für die 60plus nicht nachrücken(Max ATZ bis 63 bei 35 Jahre in der RV) - klar für die 2 Jahre des 61 Jährigen kann keiner mit 57 nachrücken. Nun in deinem Antwortschreiben vermerkten sie richtig: §5 (4) folgendes geregelt: '... und die Beiträge zur BAP in Höhe des individuellen Mindestbeitrags werden bezahlt'. ist das einzig Richtige - Mails sind kein Teil des Vertrages - was immer drin stand - hatte keines bekommen. "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Altzusagen (IP, SAF) erhalten als individuellen Mindestbeitrag den aus der Altversorgung resultierenden Besitzstandsbeitrag, der in Anrechnung gebracht wird." Auch dieser Satz ist richtig und entspricht der CP bei Siemens nach der Umstellung. Nun ist die Frage was ist das Minimum? - die CP gibt hier Auskunft (für ATs ist es einfacher als die Tabellen für Tarifler)Im ÜT-Kreis gibt es Beitragsbänder je Vertragsgruppe (AT/FK), in denen individuelle Erhöhungen möglich sind, sowie einen jährlich festzusetzenden Standardbeitrag in Prozent vom Jahreszieleinkommen:
Standardbeitrag
Beitragsband
AT
4,5 % vom JZE
2.500 - 5.400 €
FK
8,5 % vom JZE
5.000 - 14.000 €
Damit wäre für den Surfer mit Altvertrag das Minimum 4,5% vom BEE_Jahreseinkommen - das wird mit der Zuführung 2,5% vom Versorgungskonnto gegengerechnet wie in der Antwort beschrieben. Mag sein, das da nix mehr übrig bleibt - aber bei den 60plus, die die auch noch ungefragt rausgeworfen haben - wird nun für die Altzulage abgeführt - ist also nichts mehr gegenzurechnen - ergo wäre die Minimum Zuführung laut CP_Rundschreiben 4,5% vom Bee-Gehalt und nicht NIX. Oder sieht einer von euch im Beitragsband Null?
@22.5.2014 00:12
Zu Deiner Ausführung:
Probleme gibts und gabs immer dann, wenn Mitarbeiter zwischen den Anpasszeitpunkten in Rente gehen. Sie müssen dann mindestens 3 Jahre warten und max bis zum übernächsten Anpasszeitpunkt, sollen aber dann diese längere Zeit anteilig ausgeglichen bekommen.
Meine Frage:
Hast Du diese Information von NSN oder von Mercer erhalten?
Danke Dir.
Anonymous User hat geschrieben:
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, den Ausfall einer Anpassung zu vermeiden? Selbst wenn die Rente am 1.4. eines Anpassungsjahres - also genau zum Anpassungszeitpunkt - beginnt, dürfte ja keine Anwartschaft mehr vorliegen, die zu erhöhen wäre, weil der Rentenbezug bereits an diesem Tag begonnen hat, und das ist natürlich auch keine ausreichende Bezugszeit für eine Anpassung der Rente.
@22.5.2014 00:12 Zu Deiner Ausführung: Probleme gibts und gabs immer dann, wenn Mitarbeiter zwischen den Anpasszeitpunkten in Rente gehen. Sie müssen dann mindestens 3 Jahre warten und max bis zum übernächsten Anpasszeitpunkt, sollen aber dann diese längere Zeit anteilig ausgeglichen bekommen. Meine Frage: Hast Du diese Information von NSN oder von Mercer erhalten? Danke Dir.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, den Ausfall einer Anpassung zu vermeiden? Selbst wenn die Rente am 1.4. eines Anpassungsjahres - also genau zum Anpassungszeitpunkt - beginnt, dürfte ja keine Anwartschaft mehr vorliegen, die zu erhöhen wäre, weil der Rentenbezug bereits an diesem Tag begonnen hat, und das ist natürlich auch keine ausreichende Bezugszeit für eine Anpassung der Rente.
Was ist der Grund für die Diskussion - hat jemand keine Rentenanpasungsmitteilung für die Anpassung im April erhalten? - eine gesetzl. Regelung für die Anpassung der Anwardschaft hab ich nicht gefunden - hier gelten wohl tarifvertragl. Regelungen bzw. die Gesamtbetriebsvereinbarung - Betriebsrat/Rentenberater nachfragen. Wie ich es verstehe, setzt die gesetzl. Regelung mit dem Zeitpunkt des Bezugs ein und muß individuell mindestens alle 3 Jahre überprüft werden. Gehe aber nicht davon aus, das nsn alle 3 Jahre individuell zu den verschiedenen Eintrittsdaten in die Rente eine Berechnung durchführt - den Aufwand wird man wohl durch den allgemeinen 3jährigen Turnus im April vermeiden.
http://duebbert-und-partner.de/201102102244/vorsorge/betriebsrenten-anpassung
Anonymous User hat geschrieben:
Verstehe nicht, was das nützen sollte: Du hast dann bei Rentenbeginn zwei Jahre und 11 Monate auf die nächste Anpassung Deiner Anwartschaft gewartet. Wenn dann der Anpasszeitpunkt endlich gekommen ist, nützt er Dir nichts, da Du erst seit ein paar Tagen Rente beziehst. Also musst Du drei Jahre und ein paar Tage warten, bis Deine Rente erstmals erhöht wird. Dann sind mindestens 6 Jahre seit der letzten Erhöhung der Rente/Zusage vergangen.
Ja, gibt es. Erst kurz vor dem Anpasszeitpunkt in Rente gehen. Ob das aber dann so sinnvoll ist, auf einige Jahre oder Monate Rente zu verzichten??
Verstehe nicht, was das nützen sollte: Du hast dann bei Rentenbeginn zwei Jahre und 11 Monate auf die nächste Anpassung Deiner Anwartschaft gewartet. Wenn dann der Anpasszeitpunkt endlich gekommen ist, nützt er Dir nichts, da Du erst seit ein paar Tagen Rente beziehst. Also musst Du drei Jahre und ein paar Tage warten, bis Deine Rente erstmals erhöht wird. Dann sind mindestens 6 Jahre seit der letzten Erhöhung der Rente/Zusage vergangen.
laut Siemens CP Mindestanpassung pro Jahr 1% und dann muß spätestens laut Gesetz nach 3 Jahren die Rente angepasst werden - ist dann eine individuelle Anpassung und muß individuell begründet werden und lebenslang alle 3 Jahre individuell angepasst werden - nicht ein oder zwei oder ... Monate später. Hat nsn aber viel zu tun - alle Anpassungen müssen sie auch noch schriftlich begründen - können eine ganze Horde von Leuten dazu anheuern - glaube nicht, das die só doof sind.
Naja, oben war von anteiligem Ausgleich die Rede, wenn die Wartezeit auf die erste Regelanpassung der Rente 3 Jahre übersteigt. Wenn aber die auf Anwartschaft entfallene Wartezeit nicht anteilig ausgeglichen wird, ist es optimal, sehr bald _nach_ der Regelanpassung der Rentenzusage aus der Firma auszuscheiden und Betriebsrente zu beantragen.
Anonymous User hat geschrieben:
Nach dem Beginn der Betriebsrente darf sich die erste Betriebsrentenanpassung höchstens um 6 Monate verzögern. In der Folgezeit muss der Dreijahreszeitraum eingehalten werden. Dazu gibt es 2 BAG-Urteile: - BAG 30.08.2005 – 3 AZR 395/04 - BAG 28.04.1992 – 3 AZR 142/91 Siehe hierzu: http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/ermittlung-des-kaufkraftverlusts-bei-der-betriebsrentenanpassung-339565
laut Siemens CP Mindestanpassung pro Jahr 1% und dann muß spätestens laut Gesetz nach 3 Jahren die Rente angepasst werden - ist dann eine individuelle Anpassung und muß individuell begründet werden und lebenslang alle 3 Jahre individuell angepasst werden - nicht ein oder zwei oder ... Monate später. Hat nsn aber viel zu tun - alle Anpassungen müssen sie auch noch schriftlich begründen - können eine ganze Horde von Leuten dazu anheuern - glaube nicht, das die só doof sind.
Nach dem Beginn der Betriebsrente darf sich die erste Betriebsrentenanpassung höchstens um 6 Monate verzögern. In der Folgezeit muss der Dreijahreszeitraum eingehalten werden. Dazu gibt es 2 BAG-Urteile: - BAG 30.08.2005 – 3 AZR 395/04 - BAG 28.04.1992 – 3 AZR 142/91 Siehe hierzu: http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/ermittlung-des-kaufkraftverlusts-bei-der-betriebsrentenanpassung-339565
hi, Betriebsrente das ewige Thema - wo liegen die Probleme: - 1) nsn hat turnungsgemäß (nach 3 Jahren)die Altzusage im April angepasst. Leider scheint es so, nicht jeder hat die Mitteilung der Anpassung bisher erhalten. - 2) Die jährliche Zuführung in der BeE scheint nur in die Altzusage bis 60 zu erfolgen - Minimalbetrag - in die PAB ist scheinbar "Null" -damit bekämen alle, die keine Altzulage haben (spätere Einstellung oder Beförderungen in den AT oder von AT zum GB - dito über 60jährige) keine Zuführung - wäre dann nicht das Minimum im Beitrags-Band. Ist natürlich eine seltsame Definition vom Minimum - 3 Seitiger-Vertrag spricht nur vom Minimum -
3 ) es gibt eine neue nsn CP - hat kaum jemand - ist scheinbar ein Geheimprojekt - soll drin stehen, wer nicht rechtzeitig - 4 Wochen ? - vor Leistungsbezug mitteilt, das er Verrentung will, bekommt default das Geld ausbezahlt - bei Faktor 170 -Witwen und Waisen kriegen auch was, ist bei dieser Unterdeckung ein richtiges Sparpacket für nsn durch nicht beachten/Schludrigkeit wohl angedacht - was hat sich der GBR bei dr Zustimmung dabei gedacht? Deie Vertragsänderung bekommt keiner mitgeteilt und Zugriff auf die CP hat man selbst in der BeE geschweige dnn die Ausgeschiedenen nicht mehr.
Ich bin jetzt 50 Jahre und mir wird ganz schlecht, wenn ich Eure Beiträge lese. Peanuts- Prozente und ständig müsste man sich mit solchen Themen befassen. Nein, nein, nein. Werde in meiner verbleibenden Lebenszeit lieber unter die Spekulanten gehen, ein paar gute Deals mit Immobilien, Aktien und so was.
Anonymous User hat geschrieben:
Dann gib uns doch einmal ein paar tipps. bedenke aber, das es viel mehr menschen gibt, die bei solchen geschäften alles verlieren. aber es ist dann ja nicht verloren, sondern lediglich nur umverteilt....
Ich bin jetzt 50 Jahre und mir wird ganz schlecht, wenn ich Eure Beiträge lese. Peanuts- Prozente und ständig müsste man sich mit solchen Themen befassen. Nein, nein, nein. Werde in meiner verbleibenden Lebenszeit lieber unter die Spekulanten gehen, ein paar gute Deals mit Immobilien, Aktien und so was.
Dann gib uns doch einmal ein paar tipps. bedenke aber, das es viel mehr menschen gibt, die bei solchen geschäften alles verlieren. aber es ist dann ja nicht verloren, sondern lediglich nur umverteilt....
Hat jemand die offizielle Mitteilung von NSN über die Anpassung zum 1.4.2014, wie von Anonymus am 17. Mai 2014 beschrieben, erhalten. Würde mich interessieren.
Die Praxis der Anpassung der Besitzstände alle 3 Jahre stammt von Siemens und wurde bisher auch von NSN fortgeführt. Grundsätzlich ist aber eine Erhöhung oder Anpassung der Betriebsrenten für Aktive "freiwillig". Der Arbeitgeber müsste das nicht tun. Bei Pensionären muss aber nach Betriebsrentengesetz erhöht werden
Anonymous User hat geschrieben:
Ja, ich habe die erwähnte Mitteilung über die Anpassung der Betriebsrente zum 1.4.2014 erhalten.
Dem Arbeitgeber steht es selbstverständlich frei, eine Betriebsrente in fester monatlicher Höhe zuzusagen, die während der aktiven Zeit niemals erhöht wird. Allerdings ist das nur möglich bei Mitarbeitern, die erstmals eine Betriebsrente zugesagt bekommen, oder bisher nur eine geringerwertige Zusage hatten. Das kommt aber bei Siemens, NSN, etc. nicht vor, weil in solchen Fällen nur noch eine kapitalbasierte Betriebsrente zugesagt wird, nach dem Prinzip: wir legen jedes Jahr ein bisschen für Dich zurück, und zwar konservativ angelegt. Das wirft eben so viel ab, wie der Markt gerade hergibt, und ist genauso Dein Problem wie die sich am Schluß ergebende Verrentungsfaktor aufgrund der steigenden Lebenserwartung.
Was der Arbeitgeber aber nicht kann, ist, eine einmal gegebene Zusage für Betriebsrente aus irgendwelchen Gründen später wieder zurückzunehmen bzw. aufzuweichen. Hier gilt Vertrauensschutz bzw. Besitzstandswahrung. Das macht der Arbeitgeber natürlich nicht aus lauter Güte und Fürsorge. Glaubt mir, wenn es juristisch auch nur den Hauch einer Chance gäbe, dass er diese Anpassung vermeiden könnte, würden er es tun und bis zum BAG gehen - wie z.B. bei der gestrichenen Jubiläumszahlung.
Hat jemand die offizielle Mitteilung von NSN über die Anpassung zum 1.4.2014, wie von Anonymus am 17. Mai 2014 beschrieben, erhalten. Würde mich interessieren. Die Praxis der Anpassung der Besitzstände alle 3 Jahre stammt von Siemens und wurde bisher auch von NSN fortgeführt. Grundsätzlich ist aber eine Erhöhung oder Anpassung der Betriebsrenten für Aktive "freiwillig". Der Arbeitgeber müsste das nicht tun. Bei Pensionären muss aber nach Betriebsrentengesetz erhöht werden
Ja, ich habe die erwähnte Mitteilung über die Anpassung der Betriebsrente zum 1.4.2014 erhalten.
Dem Arbeitgeber steht es selbstverständlich frei, eine Betriebsrente in fester monatlicher Höhe zuzusagen, die während der aktiven Zeit niemals erhöht wird. Allerdings ist das nur möglich bei Mitarbeitern, die erstmals eine Betriebsrente zugesagt bekommen, oder bisher nur eine geringerwertige Zusage hatten. Das kommt aber bei Siemens, NSN, etc. nicht vor, weil in solchen Fällen nur noch eine kapitalbasierte Betriebsrente zugesagt wird, nach dem Prinzip: wir legen jedes Jahr ein bisschen für Dich zurück, und zwar konservativ angelegt. Das wirft eben so viel ab, wie der Markt gerade hergibt, und ist genauso Dein Problem wie die sich am Schluß ergebende Verrentungsfaktor aufgrund der steigenden Lebenserwartung.
Was der Arbeitgeber aber nicht kann, ist, eine einmal gegebene Zusage für Betriebsrente aus irgendwelchen Gründen später wieder zurückzunehmen bzw. aufzuweichen. Hier gilt Vertrauensschutz bzw. Besitzstandswahrung. Das macht der Arbeitgeber natürlich nicht aus lauter Güte und Fürsorge. Glaubt mir, wenn es juristisch auch nur den Hauch einer Chance gäbe, dass er diese Anpassung vermeiden könnte, würden er es tun und bis zum BAG gehen - wie z.B. bei der gestrichenen Jubiläumszahlung.
Die Betriebsrente und Modalitäten sind Gesamtbetriebsvereinbarungen - die Zusagen Teil der Verträge. Bei RAR ist die 3jährige Überprüfung damit auch Vertragsteil - Im Tarifkreis scheint es keine 3Jährige Überprüfung zu geben - dort werden wohl nur noch die Tabellenwerte angepaßt und die Erhöhungen in BAP eingezahlt. Bei Neuverträgen gibt es nur BAP- im TK der Tabellenwert und bei ATs eine Standardwertbandbreite plus einem in EFA jährlich ermittelten flexiblen Anteil. BAP wird nur noch verzinst - ist wie bei einer Lebensversicherung/Privatrente. Bei Kündigung einer GBV bleibt diese bis zum Neuabschluß gültig. In der BeE wird scheinbar nur die Altzusage eingehalten - bei allen anderen scheint die sog. Fortführung makulatur zu sein. Damit ergibt sich Zuführung Null und die Mitteilung der Erhöhung nur an die Altverträge AT/GB bezogen auf die IP.nicht mehr. Da im TK es scheinbar keine Erhöhung der Altzusage gibt - ändert sich das Konto (bezogen auf 60) Die jährliche Zuführung bleibt konstant und ist nicht sichtbar. Damit wird die Betriebsrente nicht wie vertraglich zugesichert für alle Fortgeführt -
Hallo allerseits !
Ich war bis 2010 bei Nokia Siemens Networks Services ( Tochter nach Betriebsübergang von der Deutschen Telekom AG ) .
Jetzt ist bei mir der Versorgungsfall eingetreten, dass ich Betriebsrente beantragen möchte ( ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 08.2018 ).
Der Rentnerservice bei der Deutschen Telekom ist nicht mehr zuständig und als Ansprechpartner habe ich nur eine email Adresse bei Nokia erhalten ---->
info.betriebsrente@nokia.com .
Kann mir jemand einen Ansprechpartner für Nokia Siemens Networks Services nennen wegen der Betriebsrente ?
Im voraus vielen Dank
Im Jahr 2012 ist die Verwaltung der NSN-Services Betriebsrenten an die Mercer Deutschland GmbH übergegangen.
--------------------------------------------------------
Zuständig für die NSN-S Betriebsrenten ist (mein letzter Stand Dez. 2015):
Mercer Deutschland GmbH
Betriebsrentenverwaltung
Abt.: NSN
Postfach 10 32 52
70028 Stuttgart
Tel.: 0211 44779 1670
servicelinensn@mercer.com
Schreibe hier bitte später einmal deine Erfahrung über die Abwicklung der Betriebsrente mit Mercer.
Ich habe einen interssanten Artikel gefunden wegen der Erhöhung der Betriebsrenten alle paar Jahre.
https://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/betriebliche-altersversorgung/betriebsrente-erhoehung-muss-eingefordert-werden
NSN-S Betriebsrente , NSN-Services Betriebsrente , Nokia Siemens Networks Services Betriebsrente
Zuständig für unsere Betriebsrente ist seit 2012 :
Mercer Deutschland GmbH Betriebsrentenverwaltung Abt.: NSN Postfach 10 32 52 70028 Stuttgart Tel.: 0211 44779 1670 servicelinensn@mercer.com
Erste Erfahrungen mit Mercer ist bei mir : Hotline ztw schwer erreichbar , trotz Nachricht auf AB hinterlassen kein Rückruf , warte schon zwei Wochen auf
eine Antwort auf meinen Antrag auf Zahlung der Betriebsrente wegen Erhalt von voller Erwerbsminderungsrente . Einmal kam ich vor zwei Wochen bei der Hotline durch
und sie konnten mir zumindest bestätigen, dass sie zuständig sind und dass mein Antrag per email bei Mercer eingegangen ist .
Scheinbar braucht man Geduld bei Mercer bis dort eine Bearbeitung oder Benachrichtigung stattfindet.
Auf Basis von Ploneboard