70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung
erstellt von Anonymous User
—
zuletzt verändert:
16.07.2012 21:32
Zurück zu NSN/Nokia Siemens Networks
Hallo Kollegen,
jetzt klagen, sonst verjährt alles.
http://blog.nci-net.de/2012/03/31/stichtag-macht-sonderkonditionen-fur-igm-mitglieder-unwirksam/
(DC) ... sehe ich nicht so, die Chancen, einen Prozess zu gewinnen sind verschwindend gering, und die Klagenden bleiben auf den Kosten sitzen. Die IGM und das NSN Management haben TOP Juristen und werden sich entsprechend abgesichert haben. Die Club Bonus Klausel ist wasserdicht. Suri ist ein TOP Manager, eine Blamage in old old old Germany kann er sich nicht leisten.
Anonymous User hat geschrieben:
Hat schon jemand Erfahrung gesammelt in Bezug auf eine Klage gegen die IGM-Sonderkonditionen? Und kann man sich da zusammenschließen, oder muss das immer individuell eingeklagt werden?also in deutschland gibt es die thematik sammelklage nicht. es handelt sich dabei umindividualrecht, auch wenn mehrere davon betroffen sind, muß doch jeder für sich klagen. ich empfehle euch ra v. aber der vollständikeit halber sei erwähnt, das es freie anwaltswahl gibt. ggfls ist da eine mögliche einschränkung seitens er techtschutzversicherung. kannst dich a unter ncr-br an die info mailadresse enden.... viel erfolg. aber wäsrte vorher mitglied geworden, dann wär es für dich billiger geworden.... denn egal wer erstinstanzlich gewinnt, man muß seine kosten selber tragen..
also ich würde hier keinen Anwalt nehmen, der zu eng mit der IGM verbandelt ist, das geht bestimmt schief. Die Interessen der IGM sind hier andere.
Klagechancen sind angeblich gut
und noch besser wenn man jetzt noch in die IGM eintritt ... ja ja das würgt, ich weiß ...
Aber die IGM-Satzung sieht vor, dass Tarifverträge auf alle Mitglieder anzuwenden sind, und die IGM-Bevorzugung ist ein Tarifvertrag. Die Chancen erhöhen sich damit auf nahe Sicherheit
- alles Auskünfte von befreundetem Anwalt (ohne Gewähr
Klagechancen sind angeblich gut
und noch besser wenn man jetzt noch in die IGM eintritt ... ja ja das würgt, ich weiß ...
Aber die IGM-Satzung sieht vor, dass Tarifverträge auf alle Mitglieder anzuwenden sind, und die IGM-Bevorzugung ist ein Tarifvertrag. Die Chancen erhöhen sich damit auf nahe Sicherheit
- alles Auskünfte von befreundetem Anwalt (ohne Gewähr
Anonymous User hat geschrieben:
Hat schon jemand Erfahrung gesammelt in Bezug auf eine Klage gegen die IGM-Sonderkonditionen? Und kann man sich da zusammenschließen, oder muss das immer individuell eingeklagt werden?Habe vor einer Woche mit RA Vüllers gesprochen. Er ist gerade dabei für mehrere NSN-beE-Kollegen dieses Thema beim Arbeitsgericht zu platzieren. Obwohl jeder individuell betrachtet wird, fasst er die Klageschriften im allgemein gültigen Part im Wortlaut zusammen. Noch kann man sich dranhängen. Besser gleich kontaktieren. Gruß
(DC) ... Klagechancen aus meiner Sicht eher gering. Ihr stellt euch damit gegen zwei große Elefanten, das NSN Management und die IG Metall. Das kann nicht gut ausgehen. Wegen ein paar tausend Euro riskiert Ihr Eure Zukunft, denn Unternehmen und auch die IGM pflegen sog. Schwarze Listen ... äußerst schlecht für Bewerbungen. Warum redet Ihr nicht mit der IGM? Vielleicht erlaubt man Euch noch einen nachdatierten Eintritt.
Auf Basis von Ploneboard