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70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 16.07.2012 21:32
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70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Mai 2012 06:19

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Mai 2012 09:17
Meine Klage ist schon in Vorbereitung. Wer nicht IGM Club Member ist u. nicht klagt ist selber schuld. Die Chancen den Prozess zu gewinnen sind sehr hoch.

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Mai 2012 19:59
(DC) ... sehe ich nicht so, die Chancen, einen Prozess zu gewinnen sind verschwindend gering, und die Klagenden bleiben auf den Kosten sitzen. Die IGM und das NSN Management haben TOP Juristen und werden sich entsprechend abgesichert haben. Die Club Bonus Klausel ist wasserdicht.

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Mai 2012 20:00
(DC) ... sehe ich nicht so, die Chancen, einen Prozess zu gewinnen sind verschwindend gering, und die Klagenden bleiben auf den Kosten sitzen. Die IGM und das NSN Management haben TOP Juristen und werden sich entsprechend abgesichert haben. Die Club Bonus Klausel ist wasserdicht. Suri ist ein TOP Manager, eine Blamage in old old old Germany kann er sich nicht leisten.

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2012 00:05
@DC..........Wenn das FLOP Management und Suri persönlich den IGM-Bonus ausgehandelt haben, dann sind die Chancen den Prozess zu gewinnen >100% :)

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2012 00:45
Die Super Juristen von Siemens haben zum Beispiel 2003/2004 sämtliche Kündigungsschutzprozesse verloren. So wird es auch bei der IGM laufen ... da es offensichtlich nicht rechtens ist!

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2012 08:03
@DC - du kleines Depperl: Auf welchen Kosten soll ich sitzen bleiben? Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten.

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2012 08:37
Anonymous User hat geschrieben:
@DC - du kleines Depperl: Auf welchen Kosten soll ich sitzen bleiben? Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten.

... und die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nur bei guten Erfolgsaussichten.

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2012 09:02
noch ein Tipp: wer klagt soll auch jetzt noch (wenigstens vorübergehend) in die IGM eintreten. Da Tarifverträge auf alle Mitglieder anwendbar sind (und der IGM Bonus formell ein Tarifvertrag ist), sind (Auskunft RA) dann die Erfolgsaussichten einer Klage nochmals deutlich höher.

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Juli 2012 17:36
Hat schon jemand Erfahrung gesammelt in Bezug auf eine Klage gegen die IGM-Sonderkonditionen? Und kann man sich da zusammenschließen, oder muss das immer individuell eingeklagt werden?

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Juli 2012 19:16
Anonymous User hat geschrieben:
Hat schon jemand Erfahrung gesammelt in Bezug auf eine Klage gegen die IGM-Sonderkonditionen? Und kann man sich da zusammenschließen, oder muss das immer individuell eingeklagt werden?
also in deutschland gibt es die thematik sammelklage nicht. es handelt sich dabei umindividualrecht, auch wenn mehrere davon betroffen sind, muß doch jeder für sich klagen. ich empfehle euch ra v. aber der vollständikeit halber sei erwähnt, das es freie anwaltswahl gibt. ggfls ist da eine mögliche einschränkung seitens er techtschutzversicherung. kannst dich a unter ncr-br an die info mailadresse enden.... viel erfolg. aber wäsrte vorher mitglied geworden, dann wär es für dich billiger geworden.... denn egal wer erstinstanzlich gewinnt, man muß seine kosten selber tragen..

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Juli 2012 19:26
also ich würde hier keinen Anwalt nehmen, der zu eng mit der IGM verbandelt ist, das geht bestimmt schief. Die Interessen der IGM sind hier andere.

Klagechancen sind angeblich gut
und noch besser wenn man jetzt noch in die IGM eintritt ... ja ja das würgt, ich weiß ...
Aber die IGM-Satzung sieht vor, dass Tarifverträge auf alle Mitglieder anzuwenden sind, und die IGM-Bevorzugung ist ein Tarifvertrag. Die Chancen erhöhen sich damit auf nahe Sicherheit
- alles Auskünfte von befreundetem Anwalt (ohne Gewähr ;)

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Juli 2012 21:16
Anonymous User hat geschrieben:
Hat schon jemand Erfahrung gesammelt in Bezug auf eine Klage gegen die IGM-Sonderkonditionen? Und kann man sich da zusammenschließen, oder muss das immer individuell eingeklagt werden?
Habe vor einer Woche mit RA Vüllers gesprochen. Er ist gerade dabei für mehrere NSN-beE-Kollegen dieses Thema beim Arbeitsgericht zu platzieren. Obwohl jeder individuell betrachtet wird, fasst er die Klageschriften im allgemein gültigen Part im Wortlaut zusammen. Noch kann man sich dranhängen. Besser gleich kontaktieren. Gruß

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 14.Juli 2012 15:32
(DC) ... Klagechancen aus meiner Sicht eher gering. Ihr stellt euch damit gegen zwei große Elefanten, das NSN Management und die IG Metall. Das kann nicht gut ausgehen. Wegen ein paar tausend Euro riskiert Ihr Eure Zukunft, denn Unternehmen und auch die IGM pflegen sog. Schwarze Listen ... äußerst schlecht für Bewerbungen. Warum redet Ihr nicht mit der IGM? Vielleicht erlaubt man Euch noch einen nachdatierten Eintritt.

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 14.Juli 2012 16:32
Ein Staat, in dem sich die Rechtsprechung nach der Macht richten würde, wäre korrupt.

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 14.Juli 2012 17:32
. Warum redet Ihr nicht mit der IGM? Vielleicht erlaubt man Euch noch einen nachdatierten Eintritt.
@DC: Du solltest mal ein NSN Business Ethical Training absolvieren bevor Du hier zur Rechtsbeugung aufrufst.

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 14.Juli 2012 18:57
Anonymous User hat geschrieben:
(DC) ... Klagechancen aus meiner Sicht eher gering.
Deine vernebelte Sicht interessiert hier aber nicht.

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Juli 2012 21:29
Da mindestens sieben Rechtsschutzversicherungen Deckungszusage erteilt haben, können die Klagechancen so schlecht nicht sein ...

Re: 70% vs 80% Nicht-IGM-Benachteiligung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Juli 2012 21:32
Die Chancen zu gewinnen stehen mehr als gut. Meine Rechtschutz HUK24 hat auch Deckungszusage übernommen. Also klagen, je mehr desto besser.
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