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Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 04.04.2012 17:13
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Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 18:54
Sobald mir der schriftliche Vertrag vorliegt und IGM-Mitglieder tatsächlich mehr bee-Geld bekommen, werde ich eine Klage vorbereiten. Wer kann mich vorab mit Informationen versorgen (Insider) über die bee-Inhalte?

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 19:47
Was wäre das Ziel der Klage, 70% für alle?

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 19:49
Anonymous hat geschrieben:
Sobald mir der schriftliche Vertrag vorliegt und IGM-Mitglieder tatsächlich mehr bee-Geld bekommen, werde ich eine Klage vorbereiten. Wer kann mich vorab mit Informationen versorgen (Insider) über die bee-Inhalte?
Gegen wen soll sich die Klage richten ? NSN oder IG-M ? Vielleicht googelst Du mal. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/urteil-des-bundesarbeitsgerichts-extrawurst-fuer-gewerkschafter-1.388409

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 19:55
Ja wäre wichtig hier mehr Infos zu bekommen, ob man gegen diese Schweinerei Aussicht auf eine erfolgreiche Klage hat.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 20:23
Nur weiter so, Ihr Narren.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 21:21
IG-Metall und NSN Leitung hatten ihre Anwälte bei den Verhandlungen dabei. Wenn die Sonderbehandlung von IGM-Mitgliedern nicht rechtens wäre hätte dies der NSN Anwalt doch wohl verhindert, da NSN nicht gewillt ist Almosen zu verteilen

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 21:24
@ Anonymous Montag 19:49 und danke für den link :) Klage natürlich gegen NSN richten. Begründung: Lest mal in dem beiliegenden Link, dort steht "Ein unzulässiger Druck, der Gewerkschaft beizutreten, entstehe in solch einem Fall und auch angesichts der Höhe der Zahlung nicht. Ob solche einfache oder sogar auch qualifizierte Differenzierungsklauseln generell erlaubt sind, ließ das BAG ausdrücklich offen." Also Herr Olaf H., der Deal mit Michael L. ist wie heute frech grinsend behauptet wohl doch nicht rechtlich OK ..... Im NSN Fall wird ganz klar ein unzulässiger Druck aufgebaut, besonders bei der Höhe der Zahlungsunterschiede. Also ich mach´s wie Anonymous 18:54. Klage wird vorbereitet

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 21:46
Da ging es nur um 500€. Das ist das zulässig. Bei uns geht es um Tausende. Da ist es nicht zulässig. Das sollte man vor Gericht klären lassen.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 21:55
...und wieder geht's nur ums Geld. Raffzähne, elendige!!

Man muss die IGM nicht lieben, man muss auch nicht beitreten, aber ohne die IGM wäre das Ergebnis, was wir jetzt haben, nicht erreicht worden. Definitiv nicht!

Warum?

Weil NSN es gar nicht erst NOTWENDIG gehabt hätte, unterhalb eines Organisationsgrades von 50 % zu verhandeln. Für wen den auch? - Ergebnis: Schicht im Schacht am 31.12. Punkt.

Aber wem erzähle ich das? 3600 in MCH M, bei Demos keine 2000. Und jetzt jammern. Respekt!

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 21:55
Das sollte man Gerichte klären lassen, ob die Differenzierungsklausel bei >20.000€ auch noch gilt. Da bin ich gespannt!

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 22:04
Hier haben wir es: http://www.iwkoeln.de/de/infodienste/gewerkschaftsspiegel/archiv/beitrag/53270 Bei höheren Beträgen hört der Spass auf. Solche Differenzierungsklauseln sind unzulässig. Würde sagen, eine Klage hat sehr gute Aussichten auf Erfolg.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 22:12
Anonymous User hat geschrieben:
...und wieder geht's nur ums Geld. Raffzähne, elendige!!

Man muss die IGM nicht lieben, man muss auch nicht beitreten, aber ohne die IGM wäre das Ergebnis, was wir jetzt haben, nicht erreicht worden. Definitiv nicht!

Warum?

Weil NSN es gar nicht erst NOTWENDIG gehabt hätte, unterhalb eines Organisationsgrades von 50 % zu verhandeln. Für wen den auch? - Ergebnis: Schicht im Schacht am 31.12. Punkt.

Aber wem erzähle ich das? 3600 in MCH M, bei Demos keine 2000. Und jetzt jammern. Respekt!

Sorry den Organisationsgrad von 50% den bezweifel ich mal, behaupten kann man viel, aber ich kenn doch meine "geizigen" Kollegen, lasse mich aber sehr gerne vom Gegenteil überzeugen.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 22:13
Das ist der entscheidende Satz: Das BAG hat die einfache Differenzierungsklausel in Anlehnung an seine im Jahr 2009 geänderte Rechtsprechung grundsätzlich gebilligt. Die „qualifizierten Differenzierungsklauseln“ sieht das Gericht aber als unzulässig an (Urteil vom 23.03.2011, 4 AZR 366/09). Werde die Exklusivität eines Gewerkschaftsbonus dadurch abgesichert, dass der Vorsprung der Gewerkschaftsmitglieder nicht ausgleichbar ist, überschreite diese Klausel (auch Spannensicherungsklausel genannt) die Tarifmacht der Koalitionen und sei unwirksam – so das oberste Arbeitsgericht.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 22:19
Anonymous User hat geschrieben:
Sorry den Organisationsgrad von 50% den bezweifel ich mal, behaupten kann man viel, aber ich kenn doch meine "geizigen" Kollegen, lasse mich aber sehr gerne vom Gegenteil überzeugen.

Nun ja ... bei mir im Stockwerk haben ca. 10 Kollegen innerhalb von ca. 2 Wochen der IGM ihr Mandat erteilt. Mir inklusive. Ich halte die 50 % durchaus realistisch.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2012 22:44
Oh, das ist ja ein frisches Urteil dass den Funktionären und Anwälten mit Sicherheit bekannt ist. Wie kommen die auf die Idee gleich dreifach dagegen verstossen zu dürfen (Sonderprämie, höheres Gehalt und Kündigungsschutz). Da fehlen einem echt die Worte. Wenn jemand einen Zeugen braucht dann lass es mich wissen, denn ich habe mich genötigt gefühlt genau aufgrund der eklatantn Unterschiede noch meinen Beitritt zu erklären. Allerdings lautet das Urteil dass die Regelungen unwirksam sind, also nicht dass man das auch für Nicht-Mitglieder erstreiten kann. Tja, bis das mal vor Gericht geklärt ist ist es eh schon zu spät und wir wollen ja nicht weniger von NSN sondern mehr. Das wäre ja Kontraproduktiv.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2012 09:07

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2012 09:44
Die Gewerkschaft begründet die besseren Konditionen für Gewerkschafter damit, dass sie ihren Mitgliedern verpflichtet sei. Wenn die IGM diese Verpflichtung ernst genommen hätte, hätte sie eine ordentliche Sozialauswahl durchgesetzt. Und das sage ich als IGM Mitglied. Ausserdem haben sich auch viele nicht Mitglieder an den Protesten beteiligt. Ein Schlag ins Gesicht für alle, ob IGM Mitglied oder nicht.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 01:19
Ich werde 100% klagen, wenn nicht alle 70% oder alle 80% bekommen. Das lasse ich mir nicht bieten. Die Aussichten zu gewinnen sind sehr sehr gut. Bei 10.000+ hört der Spass auf. Das hat auch das BAG bereits festgestellt.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 08:58
Anonymous User hat geschrieben:
...und wieder geht's nur ums Geld. Raffzähne, elendige!!

Man muss die IGM nicht lieben, man muss auch nicht beitreten, aber ohne die IGM wäre das Ergebnis, was wir jetzt haben, nicht erreicht worden. Definitiv nicht!

Warum?

Weil NSN es gar nicht erst NOTWENDIG gehabt hätte, unterhalb eines Organisationsgrades von 50 % zu verhandeln. Für wen den auch? - Ergebnis: Schicht im Schacht am 31.12. Punkt.

Aber wem erzähle ich das? 3600 in MCH M, bei Demos keine 2000. Und jetzt jammern. Respekt!

..... nicht nur IGM Mitglieder haen demonstriert!! Lasst uns doch aufhören IGM vs. Nicht IGM Mitglied, München vs. Region zu streiten. Unser Gegner ist das Management.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 09:19
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
...und wieder geht's nur ums Geld. Raffzähne, elendige!!


Aber wem erzähle ich das? 3600 in MCH M, bei Demos keine 2000. Und jetzt jammern. Respekt!


Mein Vorschlag zur Güte: wir wissen ja wer auf der Demo war und erstellen Positivliste. So fair sollte der BR und die IGM doch sein
Jetzt können sie noch ihren Ruf retten!

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 09:22
Es wäre schon ausreichend, wenn sie ihre eigenen Tarifverträge einhalten würden mit dem Kündigungsschutz 50 Jahre und 20 Jahre dabei /55 Jahre und 15 Jahre dabei

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 09:30
Anonymous User hat geschrieben:
Es wäre schon ausreichend, wenn sie ihre eigenen Tarifverträge einhalten würden mit dem Kündigungsschutz 50 Jahre und 20 Jahre dabei /55 Jahre und 15 Jahre dabei
Meines Wissens sind es Alter 50 und 15 Jahre dabei bzw. Alter 55 und 10 Jahre dabei. Gilt aber nicht bei Betriebsschließung und ist auch kein Namenslistenschutz.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 15:32
Hallo, lt. BR und Geschäftsführung ist die Differenzierung gerechtfertigt, weil kein Druck auf die Mitarbeiter doch in die Gewerkschaft einzutreten ausgeübt wurde (Eintrittsdatum liegt ja in der Vergangenheit). Aber schauen wir doch einmal raus aus München in die Region, dort sind auch Mitarbeiter die nun schnell in die IGM eintreten werden. Oder wird es dort eine Differnzierung nicht geben? Durch die Mail unserer GF, glaube ich immer mehr, daß es im großen Eigeninteresse der NSN ist daß möglichst viele geräuschlos in die bE gehen. Die fehlende %-Zahl könnte auch heißen, daß NSN auch mit 50% zufrieden wäre. Muß ja nicht 70%, 95% oder 100% sein ... oder? By the way, ich sehe grundsätzlich kein Problem darin das IGM Mitglieder durch Ihre Vertretung bevorzugt werden. Allein die Regelungen sind so grottenschlecht für alle daß da 10k + 10% mehr schon richtig viel sind. Unethisch viel. Würde die bE-Regelung auf Basis der "alten" NSN Regelung (Betriebszugehörigkeit/Alter/Kinder/...) gelten, dann wäre das Delta 10k relativ geringer und nicht mehr so relevant. Und dann wieder viel ethischer* *kenn mich aus bin Ethik zertifiziert ;)

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 17:04
Hallo Leute, ja geht's denn noch ??? Erinnert Euch doch mal an den 31.01.12 . Lest Euch z.B. nochmal die zugehörigen NCI-Blogs durch. Zur Erinnerung: ca. 1.400 ziehen weg aus München und ca. 2.200 müssen gehen (btw. mit max. 7 Monaten Kündigunghsfrist). Wer hatte denn damals noch an München gelaubt ? KEINER ! Jetzt kommt Ihr und schimpft auf den Kompromiß. Das ist zu einfach. Natürlich hat dieser Kompromiß nur Verlierer: - Die 2.000 die in München bleiben und 3 Jahre für NSN arbeiten. - Die 1.600 die in München bleiben und sich 2 Jahre lang einen Job suchen können/müssen. - Die Firma, die eine 180-Grad-Kehrtwende macht. Jeder "in beE Erwartung" wird persönliche finanzielle Nachteile haben. ABER: Das fliegt nur wenn JEDER zustimmt. Jetzt kommen die einzelnen, die leider NUR ihre persönlichen finanziellen Nachteile sehen: "Oh shit - dagegen muß ich gleich klagen." Super ! Das Ende von diesem Lied: Plan Rajeev wird angewendet. München schließt und ca. 2.200 müssen gehen.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 17:41
Da kann ich dem Vorredner nur Zustimmen. Ich hoffe, daß die so groß geschriebene Solidarität dann auch für die Kolleginnen und Kollegen, die sich für eine beE entscheiden wollen, gilt. Klar ist dieser Kompromiss nicht für alle die beste Lösung, aber im Vergleich zu einer Betriebsschließung mit keinem nennenswerten finanziellem Ausgleich ist das Verhandlungsergebnis ein guter Kompromiss! Ich entscheide mich auf jeden Fall für die beE und wünsche mir, dass die Mehrheit, die zufrieden mit dem Ergebnis sind nicht von einigen wenigen verraten wird.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 18:25
Auf die Frage, wer hier wen verrät oder verraten hat, gegen die Meinungen doch auseinander. Und wenn die Firmenleitung jetzt - wie heute geschehen - den Betriebsrat lobt, ist eigentlich alles gesagt.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 18:51
„ABER: Das fliegt nur wenn JEDER zustimmt.“ Aha, die bösen 1.600 sind also schuld, wenn die Bude dicht gemacht wird. Es ist nicht etwa das Management, das uns alle durch Unfähigkeit und unglaubliche Geldverschwendung in diese Lage gebracht hat. Wenn von den 1.600 gefordert wird, edelmütig auf jede Form der Gegenwehr zu verzichten, dann werden die glücklichen 2.200 sicher auch so freundlich sein, ihr Gehalt auf 70 Prozent reduzieren zu lassen, um NSN guten Willen zu signalisieren (das sollte reichen, dem alten Suri seinen 24h-Personenschutz zu finanzieren). Außerdem wären alle deutschen Mitarbeiter gut beraten, prophylaktisch auf jeglichen Kündigungsschutz zu verzichten. Schließlich kommt es erst durch diese lästigen Gesetze zu Kompromissen à la 1.600-Lösung. Die IGM arbeitet sicher schon daran, juristische Schleichwege zu pflastern, auf denen so etwas möglich wäre.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 19:15
Ich finde richtig was die Gewerkschaften ausgehandelt haben, die Trittbrettfahrer regen sich nun wieder auf. Jahrelang Gewerkschaftsbeiträge sparen und von den Kollegen erwarten dass sie auch für ihre Belange kämpfen. Der Organisationsgrad war schon früher bei Siemens unter 10% und die Gewerkschaften haben immer die Tariferhöhungen auch für die Trittbrettfahrer mit erkämpft.

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 19:39
Dann erkläre mir mal bitte die Rolle, die der BR bei alldem spielt und wessen Interessen der BR vertritt!

Re: Klage vorbereiten 70% vs. 80% bee-Geld

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2012 19:46
Anonymous User hat geschrieben:
IG-Metall und NSN Leitung hatten ihre Anwälte bei den Verhandlungen dabei. Wenn die Sonderbehandlung von IGM-Mitgliedern nicht rechtens wäre hätte dies der NSN Anwalt doch wohl verhindert, da NSN nicht gewillt ist Almosen zu verteilen
Ja, aber ich traue den NSN Anwälten zu, dass es sich bei dem Goodi um eine Finte handelt - schaut als Ergebnis für die IGM besser aus und kostet wenn es in die Hose geht NSN gar nichts weil es bei den 70% bleibt. Ob diese Regelung haltbar ist, liegt wohl an der Benutzung von einem Stichtag in der Vergangenheit.
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