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Klage Brutto / Netto Berechnung

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 10.08.2012 13:14
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Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 14:42
Und wenn man in 2012 eine Abfindung erhält? Dann ist doch der Steuersatz sowies weit jenseits von gut und böse. Wäre es da nicht Wurscht, wie NSN rechnet?

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 14:56
Also wenn zumindest einige hier zugeben, daß sie 90-92% vom alten Netto überwiesen bekommen, dann dürfte das meiner Meinung nach dem fiktiven 80% Brutto entsprechen. Damit hat NSN HR die Gehälter richtig berechnet, ist jemand anderer Meinung? Wegen Progressionsvorbehalt bitte Schäuble verklagen und nicht NSN.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 15:13
@14:56 ... richtig bemerkt, man sollte vielleicht mal NSN HR in Schutz nehmen. Die machen einen Super-Job in einer schwierigen Umgebung mit teilweise verunsicherten, manchmal auch agresssiven beE'lern. Dabei ist das Cherry-Picking unverständlich - ob mit 70% oder 80% beE Gehalt, Ihr steht viel besser als die Schlecker-Frauen und auch bei Mittelständlern-Gekündigten da. Ein lockeres freundliches Gepräch mit dem Chef-Personaler oder auch Chef-Kaufmann von NSN wirkt da manchmal Wunder. Notfalls kann man sich auch an den TOP Manager Suri aus Indien wenden, der kennt sich in Sachen Progressionsvorbehalt super aus. (DC)

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 15:15
Anonymous User hat geschrieben:
@14:56 ... richtig bemerkt, man sollte vielleicht mal NSN HR in Schutz nehmen. Die machen einen Super-Job in einer schwierigen Umgebung mit teilweise verunsicherten, manchmal auch agresssiven beE'lern. Dabei ist das Cherry-Picking unverständlich - ob mit 70% oder 80% beE Gehalt, Ihr steht viel besser als die Schlecker-Frauen und auch bei Mittelständlern-Gekündigten da. Ein lockeres freundliches Gepräch mit dem Chef-Personaler oder auch Chef-Kaufmann von NSN wirkt da manchmal Wunder. Notfalls kann man sich auch an den TOP Manager Suri aus Indien wenden, der kennt sich in Sachen Progressionsvorbehalt super aus. (DC)
Halt doch einfach mal dein blödes Maul

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 16:34
@Montag 14:42:
Es geht im Grunde nur um eines: Hält NSN Verträge ein oder nicht. Da im Vertrag klar das Brutto festgelegt ist, NSN aber viel weniger Brutto zahlt (und auf dem Entgeltnachweis ausweist), hält NSN den Vertrag nicht ein.
Die restliche Diskussion ist nutzlos, dank der klaren vertraglichen Festlegungen.
Und auch der Verweis auf die Schleckerfrauen ist Quatsch, weil die nämlich gar keinen Vertrag haben. Schlecker ist nämlich pleite gegangen, NSN aber (noch) nicht.
Und ich hoffe sehr, dass NSN solvent bleibt, auch damit der Vertrag inclusive ausstehender Nachzahlungen erfüllt werden kann.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 16:44
Anonymous User hat geschrieben:
Also wenn zumindest einige hier zugeben, daß sie 90-92% vom alten Netto überwiesen bekommen, dann dürfte das meiner Meinung nach dem fiktiven 80% Brutto entsprechen. Damit hat NSN HR die Gehälter richtig berechnet, ist jemand anderer Meinung? Wegen Progressionsvorbehalt bitte Schäuble verklagen und nicht NSN.
Ist das denn wirklich so schwer Leute? Euer 80% Brutto habt ihr ja hoffentlich schon ausgerechnet (0,8 x altes Monatesgehalt x 13,5 / 12). Dann gebt ihr diesen Betrag zusammen mit euren Steuermerkmalen in einen Brutto/Nettorechner eurer Wahl ein und bekommt einen Nettobetrag. Und genau diesen Betrag solltet ihr von NSN überwiesen bekommen. Vom 1.5.12 bis 30.4.13 wird die ganze Berechnung auf dem Entgeltnachweis durch das TKUG verkompliziert aber nicht falsch. Und ab 1.5.13 steht dann auch beim Brutto nur noch euer 80% Brutto. Und die ganze Jammerei wegen des Progressionsvorbehalts hier ist eher peinlich, denn das wusstet ihr vorher!

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 17:31
Deine rechnung stimmt bei mir. Frage: Wird doch ein falsches Brutto durch NSN gezahlt? Das ich am Schluss einen Haufen Steuern nachzahlen muss, den eigentlich NSN hätte zahlen müssen?

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 18:11
Der Hinweis auf den Progressionsvorbehalt im Vertrag zeigt, dass NSN nie vorhatte, den Vorteil der Steuerfreiheit des KUG an die Mitarbeiter weiterzugeben. Geht ja auch gar nicht, da die Steuer auf das KUG erst am Jahresende unter Berücksichtigung aller Einkunftsarten möglich ist. Und die Steuernachzahlung ist längst nicht so hoch wie hier immer behauptet wird. Stell dir mal vor NSN würde alle Voteile dea KUG (Steuerfreiheit, SV-Freiheit) an dich weitergeben. Dann wärst du bei nahe 100% deines ehemaligen Nettos.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 18:16
@18:11 - und, was wäre daran so schlimm? Fast 100% dafür, dass ich meinen Arbeitsplatz verloren habe....

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 20:38
Kurz und bündig, die Diskussionen hier gehen um Kaiser's Bart:
Im Vertrag steht 70% bzw. 80% brutto von 13,5/12 x Monatsgehalt für max 24 Monate, ob Kug oder nicht ist unerheblich fürs Brutto.
Mit Kug muß mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden wegen Progressionsvorbehalt - korrekter Hinweis, da auch vielmehr Netto kassiert wird.

Im Vertrag steht nicht 70% bzw. 80% des Nettos von 13,5/12 x Monatsgehalt - dieses hätten vielleicht einige gerne, es steht aber nicht drin und ist auch nicht hinein interpretierbar.

Es ist jedem überlassen auch mit 70%/80% des Nettos zufrieden zu sein, die wo auf Vertragserfüllung mit 70%/80% des Bruttos klagen wollen, werden jedenfalls von ihren Rechtsschutzversicherungen unterstützt durch die Kostenübernahme. D.h. auch sie interpretieren 'Brutto ist nicht Netto'.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 16:08
Anonymous User hat geschrieben:
Kurz und bündig, die Diskussionen hier gehen um Kaiser's Bart:
Im Vertrag steht 70% bzw. 80% brutto von 13,5/12 x Monatsgehalt für max 24 Monate, ob Kug oder nicht ist unerheblich fürs Brutto.
Mit Kug muß mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden wegen Progressionsvorbehalt - korrekter Hinweis, da auch vielmehr Netto kassiert wird.

Im Vertrag steht nicht 70% bzw. 80% des Nettos von 13,5/12 x Monatsgehalt - dieses hätten vielleicht einige gerne, es steht aber nicht drin und ist auch nicht hinein interpretierbar.

Es ist jedem überlassen auch mit 70%/80% des Nettos zufrieden zu sein, die wo auf Vertragserfüllung mit 70%/80% des Bruttos klagen wollen, werden jedenfalls von ihren Rechtsschutzversicherungen unterstützt durch die Kostenübernahme. D.h. auch sie interpretieren 'Brutto ist nicht Netto'.
Oh,oh. Der Gebrauch des Deppen-Genitivs und eines völlig unpassenden geflügelten Wortes untermauern nicht gerade deine Glaubwürdigkeit. Keiner behauptet hier, dass 70/80% vom Netto richtig wären. Kennst Du jemanden, der wirklich nur 70/80% seines ehemaligen Nettos bekommt? Da würden mich mal die konkreten Zahlen interessieren, denn ich zweifle stark an den Rechenfähigkeiten mancher Forumsteilnehmer.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von INTR am 24.Juli 2012 17:00
Ob die Klagen berechtigt sind, wird das Gericht entscheiden – da sind unsere Leihenmeinungen unerheblich. Wer sich seinen Anspruch sichern will, sollte die Termine beachten und in ein Einschreiben investieren, s. Musterschreiben auf http://www.nci-br.de/ (20.7.12 und 21.7.12)

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 23:13
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Kurz und bündig, die Diskussionen hier gehen um Kaiser's Bart:
Im Vertrag steht 70% bzw. 80% brutto von 13,5/12 x Monatsgehalt für max 24 Monate, ob Kug oder nicht ist unerheblich fürs Brutto.
Mit Kug muß mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden wegen Progressionsvorbehalt - korrekter Hinweis, da auch vielmehr Netto kassiert wird.

Im Vertrag steht nicht 70% bzw. 80% des Nettos von 13,5/12 x Monatsgehalt - dieses hätten vielleicht einige gerne, es steht aber nicht drin und ist auch nicht hinein interpretierbar.

Es ist jedem überlassen auch mit 70%/80% des Nettos zufrieden zu sein, die wo auf Vertragserfüllung mit 70%/80% des Bruttos klagen wollen, werden jedenfalls von ihren Rechtsschutzversicherungen unterstützt durch die Kostenübernahme. D.h. auch sie interpretieren 'Brutto ist nicht Netto'.
Oh,oh. Der Gebrauch des Deppen-Genitivs und eines völlig unpassenden geflügelten Wortes untermauern nicht gerade deine Glaubwürdigkeit. Keiner behauptet hier, dass 70/80% vom Netto richtig wären. Kennst Du jemanden, der wirklich nur 70/80% seines ehemaligen Nettos bekommt? Da würden mich mal die konkreten Zahlen interessieren, denn ich zweifle stark an den Rechenfähigkeiten mancher Forumsteilnehmer.

Ja klar kenne ich den - mich. Und in Höhere Mathematik I-IV hatte ich an der Uni immer 1,0. Und das geflügelte Wort passt genau, es geht um Belangloses, denn es bleibt jedem selber überlassen was er in diesem Fall macht. Meine Empfehlung geht zum Rechtsanwalt. Meine Klage hat mein Rechtsanwalt schon rausgeschickt, gesponsert von meiner Rechtsschutzversicherung!

der Kommentar soll doch nur andere verunsichern - hallo DC, hallo Olaf oder dumm dümmer du

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 23:21
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Kurz und bündig, die Diskussionen hier gehen um Kaiser's Bart:
Im Vertrag steht 70% bzw. 80% brutto von 13,5/12 x Monatsgehalt für max 24 Monate, ob Kug oder nicht ist unerheblich fürs Brutto.
Mit Kug muß mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden wegen Progressionsvorbehalt - korrekter Hinweis, da auch vielmehr Netto kassiert wird.

Im Vertrag steht nicht 70% bzw. 80% des Nettos von 13,5/12 x Monatsgehalt - dieses hätten vielleicht einige gerne, es steht aber nicht drin und ist auch nicht hinein interpretierbar.

Es ist jedem überlassen auch mit 70%/80% des Nettos zufrieden zu sein, die wo auf Vertragserfüllung mit 70%/80% des Bruttos klagen wollen, werden jedenfalls von ihren Rechtsschutzversicherungen unterstützt durch die Kostenübernahme. D.h. auch sie interpretieren 'Brutto ist nicht Netto'.
Oh,oh. Der Gebrauch des Deppen-Genitivs und eines völlig unpassenden geflügelten Wortes untermauern nicht gerade deine Glaubwürdigkeit. Keiner behauptet hier, dass 70/80% vom Netto richtig wären. Kennst Du jemanden, der wirklich nur 70/80% seines ehemaligen Nettos bekommt? Da würden mich mal die konkreten Zahlen interessieren, denn ich zweifle stark an den Rechenfähigkeiten mancher Forumsteilnehmer.

Ja klar kenne ich den - mich. Und in Höhere Mathematik I-IV hatte ich an der Uni immer 1,0. Und das geflügelte Wort passt genau, es geht um Belangloses, denn es bleibt jedem selber überlassen was er in diesem Fall macht. Meine Empfehlung geht zum Rechtsanwalt. Meine Klage hat mein Rechtsanwalt schon rausgeschickt, gesponsert von meiner Rechtsschutzversicherung!

der Kommentar soll doch nur andere verunsichern - hallo DC, hallo Olaf oder dumm dümmer du
****************************************************************************************** bei welchen Anwalt bist? Ich will auch klagen...merci

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 23:33
Auf der Seite www.lohn-info.de wird mit folgendem Satz das Ganze erklärt: Es müssen auf 80% des entfallenden Arbeitsentgelts Sozialbeiträge gezahlt werden. Diese Sozialbeiträge hat der Arbeitgeber allein aufzubringen und bekommt sie nicht erstattet. Für 2012 sind 15,5% Krankenversicherung (der Arbeitgeber muss auch die 0,9% Sonderbeitrag zahlen), 1,95% Pflegeversicherung und 19,6% Rentenversicherung zu zahlen. Nur in der Arbeitslosenversicherung ist auf den ausgefallenen Arbeitslohn kein Beitrag zu zahlen. Insgesamt also 37,05% http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld.html Quelle: www.lohn-info.de

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 08:48
Anonymous User hat geschrieben:
Auf der Seite www.lohn-info.de wird mit folgendem Satz das Ganze erklärt: Es müssen auf 80% des entfallenden Arbeitsentgelts Sozialbeiträge gezahlt werden. Diese Sozialbeiträge hat der Arbeitgeber allein aufzubringen und bekommt sie nicht erstattet. Für 2012 sind 15,5% Krankenversicherung (der Arbeitgeber muss auch die 0,9% Sonderbeitrag zahlen), 1,95% Pflegeversicherung und 19,6% Rentenversicherung zu zahlen. Nur in der Arbeitslosenversicherung ist auf den ausgefallenen Arbeitslohn kein Beitrag zu zahlen. Insgesamt also 37,05% http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld.html Quelle: www.lohn-info.de
Danke! Das erklärt jetzt wirklich alles!

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 09:02
Anonymous User hat geschrieben:
Ja klar kenne ich den - mich. Und in Höhere Mathematik I-IV hatte ich an der Uni immer 1,0. Und das geflügelte Wort passt genau, es geht um Belangloses, denn es bleibt jedem selber überlassen was er in diesem Fall macht. Meine Empfehlung geht zum Rechtsanwalt. Meine Klage hat mein Rechtsanwalt schon rausgeschickt, gesponsert von meiner Rechtsschutzversicherung!

der Kommentar soll doch nur andere verunsichern - hallo DC, hallo Olaf oder dumm dümmer du
****************************************************************************************** bei welchen Anwalt bist? Ich will auch klagen...merci Euch hat der Hass auf die Firma offenbar das Hirn rausgebrannt. Wie wär's denn, wenn ihr zuerst einmal NSN kontaktiert, wie INTR vorschlägt? Einen Briefentwurf hat er ja bereits verlinkt. Und nein, ich bin weder DC noch Olaf noch will ich hier irgendjemanden verunsichern. Ich habe nur keinen Anwalt in meiner Verwandschaft, der unbedingt Aufträge braucht. Und ich habe eine Rechtsschutzversicherung und kein Interesse daran, wegen solcher Klagen demnächst höhere Beiträge bezahlen zu müssen. Ich bin übrigens in der 2009er beE gewesen und habe zuerst auch die Abrechnung nicht verstanden. HR war aber in der Lage, mir in einem persönlichen Gespräch die Abrechnung zu erklären und zu begründen. Man hatte sich bei mir tatsächlich verrechnet und das fiel dann auch bei dem Gespräch auf. Deshalb ist es sinnvoll, schriftlich Widerspruch einzulegen, wenn euer Netto nicht dem entspricht, was bei ein Brutto/Netto-Rechner mit 70/80% Brutto ausspuckt. Und wer meint, mehr Netto bekommen zu müssen, als jeder Feld-Wald-und-Wiesen-Brutto/Netto-Rechner ausspuckt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 10:03
Na Glückwunsch, lieber Vorschreiber. 2009 war aber noch vieles anders, sprich besser.
Bei dem Verhalten das Gf, BR und HR momentan an den Tag legen überlegt man sich 3-mal ob man mit diesen Leuten noch reden will. Die verstehen offensichtlich nur noch die harte Gangart. Das haben sie sich aber selbst zuzuschreiben.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 10:18
Das Mathe- und Justizgenie @23:13 (Dienstag) gehauptet nur 80% Netto zu bekommen und andere im Forum haben bestätigt, daß sie 90% bzw 92% Netto ausgezahlt bekommen. Fragt sich wer "dumm" ist. Gibt es noch weitere BEE Insassen die tatsächlich 80%(oder 70%) Netto überwiesen bekommen? Oder ist unser Mathegenie (... hatte ich an der Uni immer 1,0) ein Einzelfall?

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 12:29
Ich bekomme vom letzten netto exakt 92%. Gerade nochmal nachgerechnet.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 13:04
Ich bekomme vom letzten netto exakt 92%. Gerade nochmal nachgerechnet. ===================================================== 92% minus 7%(Progressionsvorbehalt) = 85%; was will man mehr ;)

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 17:28
Wenn 70 oder 80% vom Brutto stehen, dann sind das eben 70 oder 80%! Und nicht noch abzüglich Progressionsvorbehalt. So ist die allgemeine Rechtslage und das wird eingeklagt, ganz einfach. Kein Mensch wusste wieviel Arbeitslosengeld dabei ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift. 1%, 10%, 50%, 100%.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 17:39
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn 70 oder 80% vom Brutto stehen, dann sind das eben 70 oder 80%! Und nicht noch abzüglich Progressionsvorbehalt. So ist die allgemeine Rechtslage und das wird eingeklagt, ganz einfach. Kein Mensch wusste wieviel Arbeitslosengeld dabei ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift. 1%, 10%, 50%, 100%.
Du scheinst zu vergessen, dass dir vertraglich ein Brutto zugesichert wurde und eben kein Netto. Und Brutto heisst nun mal *VOR* Steuern. Das mit dem Progressionsvorbehalt steht explizit im Vertrag und der geht deutlich beschrieben zu deinen Lasten! Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Eure Argumentationen hier sind einfach hanebüchen. Und noch was: Du bekommst nicht Arbeitslosengeld sondern Transferkurzarbeitergeld. Und da konntest du sehr wohl vor Vertragsunterschrift nachlesen, wie viel das sein wird. Das ist nämlich gesetzlich klar und deutlich geregelt.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 17:46
Es gibt ja offenbar (und Gott sei Dank) ein paar Leute, die kapiert haben, dass die Firma sie nicht bescheißen will. 92% vom alten Netto als beE-Netto sind das, was bei den meisten rauskommt und das ist nicht schlecht, trotz Progressionsvorbehalt. Ich trau mich mal zu behaupten, dass KEINER in der beE nur 80% (oder 70% mit IGM-Malus) seines Nettos bekommt. Wer das hier behauptet, will entweder miese Stimmung machen, ist selber Anwalt und sucht Klienten oder hat "höhere Mathematik" studiert, dann aber die Grundrechenarten verlernt.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 17:51
Also ich habe vor Vertragsunterschrift mein zu erwartendes Brutto ausgerechnet (70% von 13,5/12*Bruttomonatsgehalt) und dann mit einem Brutto/Nettorechner aus dem Internet mein zu erwartendes Netto berechnet. Und siehe da: NSN überweist mir auf den Cent genau diesen Betrag. Kann mir mal einer derjenigen, die hier NSN verklagen wollen, erklären, wieviel ich ihrer Meinung nach mehr bekommen sollte? Und warum?

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 18:01
Du wirst dich noch wundern, wenn du deine Einkommenssteuererklärung machst. Jetzt stimmt das Netto schon, aber dann wird dir noch der Progressionsvorbehalt berechnet. Da kannst du dann ein paar Kilo Euros an den Fiskus abdrücken, so sieht das aus.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 18:18
Anonymous User hat geschrieben:
Du wirst dich noch wundern, wenn du deine Einkommenssteuererklärung machst. Jetzt stimmt das Netto schon, aber dann wird dir noch der Progressionsvorbehalt berechnet. Da kannst du dann ein paar Kilo Euros an den Fiskus abdrücken, so sieht das aus.
Wundern werden sich nur Leute wie du, die sich offenbar immer noch nicht schlau gemacht haben. Hier ist der Rechner für die Nachzahlung: http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php?f=LfSt&c;=n&d;=x&t;=x. Da kannst du dich selber schlau machen, wieviel das wirklich ist (zwischen 7% und 13% vom TKUG je nach Familienstand und Einkommen). Mehr als 2 Kilo-Euro kommen da nicht raus, in der Regel viel weniger. Und: du vergisst, dass du das vorher wusstest, da es im Vertrag steht. Was soll also das Gejammer?

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 19:10
@ Abgeschickt von Anonymous User am Mittwoch 18:18 Du scheinst es wirklich nicht zu begreifen. Wenn 70 oder 80% im Vertag stehen, dann ist das eben das normale Brutto wie gehabt ud nicht noch zusätzliche Abzüge, egal wie hoch die auch immer sein mögen. Zerbrech dir nicht den Kopf darüber, das machen dann schon die Gerichte.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 19:14
Leute - einige haben einen fatalen Denkfehler hier. Die Progression ist nicht das Hauptthema, der Unterschied Brutto - Netto ist es.

Ihr rechnet immer das Netto aus, von dem ihr meint, ihr müßt 80% bekommen - NSN HR rechnet auch so.
Aber Netto interessiert überhaupt nicht und kommt im Vertrag auch nicht vor. Also verwendet es bitte nicht in dieser Diskussion.

Der Vertrag sagt aber 80% vom Brutto (13,5/12 x Brutto Monatsgehalt) und das muß als Brutto auf eurem Gehaltszettel stehen - und stehen sie dort?
Nein, es steht wesentlich weniger Brutto da wegen dem Kug. D.h. NSN muß die Differenz solange noch drauflegen bis am Ende dort 80% vom Brutto steht. Und erst dann ist der Vertrag erfüllt!

In meinem Fall sind das ca. 20% Brutto, die mir fehlen und die mein RA jetzt einklagt. Es lohnt sich also. Ein Rechtsanwalt steht schon oben im Thread.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Juli 2012 19:25
Anonymous User hat geschrieben:
Leute - einige haben einen fatalen Denkfehler hier. Die Progression ist nicht das Hauptthema, der Unterschied Brutto - Netto ist es.

Ihr rechnet immer das Netto aus, von dem ihr meint, ihr müßt 80% bekommen - NSN HR rechnet auch so.
Aber Netto interessiert überhaupt nicht und kommt im Vertrag auch nicht vor. Also verwendet es bitte nicht in dieser Diskussion.

Der Vertrag sagt aber 80% vom Brutto (13,5/12 x Brutto Monatsgehalt) und das muß als Brutto auf eurem Gehaltszettel stehen - und stehen sie dort?
Nein, es steht wesentlich weniger Brutto da wegen dem Kug. D.h. NSN muß die Differenz solange noch drauflegen bis am Ende dort 80% vom Brutto steht. Und erst dann ist der Vertrag erfüllt!

In meinem Fall sind das ca. 20% Brutto, die mir fehlen und die mein RA jetzt einklagt. Es lohnt sich also. Ein Rechtsanwalt steht schon oben im Thread.************************************************************************************************************* Bei welchen Anwalt bist Du? Es wäre sicher von Vorteil wenn viele beim selben Anwalt sind. Danke für Deine Antwort
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