Klage Brutto / Netto Berechnung
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
10.08.2012 13:14
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Also wenn zumindest einige hier zugeben, daß sie 90-92% vom alten Netto überwiesen bekommen, dann dürfte das meiner Meinung nach dem fiktiven 80% Brutto entsprechen. Damit hat NSN HR die Gehälter richtig berechnet, ist jemand anderer Meinung? Wegen Progressionsvorbehalt bitte Schäuble verklagen und nicht NSN.
@14:56 ... richtig bemerkt, man sollte vielleicht mal NSN HR in Schutz nehmen. Die machen einen Super-Job in einer schwierigen Umgebung mit teilweise verunsicherten, manchmal auch agresssiven beE'lern. Dabei ist das Cherry-Picking unverständlich - ob mit 70% oder 80% beE Gehalt, Ihr steht viel besser als die Schlecker-Frauen und auch bei Mittelständlern-Gekündigten da. Ein lockeres freundliches Gepräch mit dem Chef-Personaler oder auch Chef-Kaufmann von NSN wirkt da manchmal Wunder. Notfalls kann man sich auch an den TOP Manager Suri aus Indien wenden, der kennt sich in Sachen Progressionsvorbehalt super aus. (DC)
Anonymous User hat geschrieben:
@14:56 ... richtig bemerkt, man sollte vielleicht mal NSN HR in Schutz nehmen. Die machen einen Super-Job in einer schwierigen Umgebung mit teilweise verunsicherten, manchmal auch agresssiven beE'lern. Dabei ist das Cherry-Picking unverständlich - ob mit 70% oder 80% beE Gehalt, Ihr steht viel besser als die Schlecker-Frauen und auch bei Mittelständlern-Gekündigten da. Ein lockeres freundliches Gepräch mit dem Chef-Personaler oder auch Chef-Kaufmann von NSN wirkt da manchmal Wunder. Notfalls kann man sich auch an den TOP Manager Suri aus Indien wenden, der kennt sich in Sachen Progressionsvorbehalt super aus. (DC)Halt doch einfach mal dein blödes Maul
@Montag 14:42:
Es geht im Grunde nur um eines: Hält NSN Verträge ein oder nicht. Da im Vertrag klar das Brutto festgelegt ist, NSN aber viel weniger Brutto zahlt (und auf dem Entgeltnachweis ausweist), hält NSN den Vertrag nicht ein.
Die restliche Diskussion ist nutzlos, dank der klaren vertraglichen Festlegungen.
Und auch der Verweis auf die Schleckerfrauen ist Quatsch, weil die nämlich gar keinen Vertrag haben. Schlecker ist nämlich pleite gegangen, NSN aber (noch) nicht.
Und ich hoffe sehr, dass NSN solvent bleibt, auch damit der Vertrag inclusive ausstehender Nachzahlungen erfüllt werden kann.
Es geht im Grunde nur um eines: Hält NSN Verträge ein oder nicht. Da im Vertrag klar das Brutto festgelegt ist, NSN aber viel weniger Brutto zahlt (und auf dem Entgeltnachweis ausweist), hält NSN den Vertrag nicht ein.
Die restliche Diskussion ist nutzlos, dank der klaren vertraglichen Festlegungen.
Und auch der Verweis auf die Schleckerfrauen ist Quatsch, weil die nämlich gar keinen Vertrag haben. Schlecker ist nämlich pleite gegangen, NSN aber (noch) nicht.
Und ich hoffe sehr, dass NSN solvent bleibt, auch damit der Vertrag inclusive ausstehender Nachzahlungen erfüllt werden kann.
Anonymous User hat geschrieben:
Also wenn zumindest einige hier zugeben, daß sie 90-92% vom alten Netto überwiesen bekommen, dann dürfte das meiner Meinung nach dem fiktiven 80% Brutto entsprechen. Damit hat NSN HR die Gehälter richtig berechnet, ist jemand anderer Meinung? Wegen Progressionsvorbehalt bitte Schäuble verklagen und nicht NSN.Ist das denn wirklich so schwer Leute? Euer 80% Brutto habt ihr ja hoffentlich schon ausgerechnet (0,8 x altes Monatesgehalt x 13,5 / 12). Dann gebt ihr diesen Betrag zusammen mit euren Steuermerkmalen in einen Brutto/Nettorechner eurer Wahl ein und bekommt einen Nettobetrag. Und genau diesen Betrag solltet ihr von NSN überwiesen bekommen. Vom 1.5.12 bis 30.4.13 wird die ganze Berechnung auf dem Entgeltnachweis durch das TKUG verkompliziert aber nicht falsch. Und ab 1.5.13 steht dann auch beim Brutto nur noch euer 80% Brutto. Und die ganze Jammerei wegen des Progressionsvorbehalts hier ist eher peinlich, denn das wusstet ihr vorher!
Der Hinweis auf den Progressionsvorbehalt im Vertrag zeigt, dass NSN nie vorhatte, den Vorteil der Steuerfreiheit des KUG an die Mitarbeiter weiterzugeben. Geht ja auch gar nicht, da die Steuer auf das KUG erst am Jahresende unter Berücksichtigung aller Einkunftsarten möglich ist. Und die Steuernachzahlung ist längst nicht so hoch wie hier immer behauptet wird. Stell dir mal vor NSN würde alle Voteile dea KUG (Steuerfreiheit, SV-Freiheit) an dich weitergeben. Dann wärst du bei nahe 100% deines ehemaligen Nettos.
Kurz und bündig, die Diskussionen hier gehen um Kaiser's Bart:
Im Vertrag steht 70% bzw. 80% brutto von 13,5/12 x Monatsgehalt für max 24 Monate, ob Kug oder nicht ist unerheblich fürs Brutto.
Mit Kug muß mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden wegen Progressionsvorbehalt - korrekter Hinweis, da auch vielmehr Netto kassiert wird.
Im Vertrag steht nicht 70% bzw. 80% des Nettos von 13,5/12 x Monatsgehalt - dieses hätten vielleicht einige gerne, es steht aber nicht drin und ist auch nicht hinein interpretierbar.
Es ist jedem überlassen auch mit 70%/80% des Nettos zufrieden zu sein, die wo auf Vertragserfüllung mit 70%/80% des Bruttos klagen wollen, werden jedenfalls von ihren Rechtsschutzversicherungen unterstützt durch die Kostenübernahme. D.h. auch sie interpretieren 'Brutto ist nicht Netto'.
Im Vertrag steht 70% bzw. 80% brutto von 13,5/12 x Monatsgehalt für max 24 Monate, ob Kug oder nicht ist unerheblich fürs Brutto.
Mit Kug muß mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden wegen Progressionsvorbehalt - korrekter Hinweis, da auch vielmehr Netto kassiert wird.
Im Vertrag steht nicht 70% bzw. 80% des Nettos von 13,5/12 x Monatsgehalt - dieses hätten vielleicht einige gerne, es steht aber nicht drin und ist auch nicht hinein interpretierbar.
Es ist jedem überlassen auch mit 70%/80% des Nettos zufrieden zu sein, die wo auf Vertragserfüllung mit 70%/80% des Bruttos klagen wollen, werden jedenfalls von ihren Rechtsschutzversicherungen unterstützt durch die Kostenübernahme. D.h. auch sie interpretieren 'Brutto ist nicht Netto'.
Anonymous User hat geschrieben:
Kurz und bündig, die Diskussionen hier gehen um Kaiser's Bart:Oh,oh. Der Gebrauch des Deppen-Genitivs und eines völlig unpassenden geflügelten Wortes untermauern nicht gerade deine Glaubwürdigkeit. Keiner behauptet hier, dass 70/80% vom Netto richtig wären. Kennst Du jemanden, der wirklich nur 70/80% seines ehemaligen Nettos bekommt? Da würden mich mal die konkreten Zahlen interessieren, denn ich zweifle stark an den Rechenfähigkeiten mancher Forumsteilnehmer.
Im Vertrag steht 70% bzw. 80% brutto von 13,5/12 x Monatsgehalt für max 24 Monate, ob Kug oder nicht ist unerheblich fürs Brutto.
Mit Kug muß mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden wegen Progressionsvorbehalt - korrekter Hinweis, da auch vielmehr Netto kassiert wird.
Im Vertrag steht nicht 70% bzw. 80% des Nettos von 13,5/12 x Monatsgehalt - dieses hätten vielleicht einige gerne, es steht aber nicht drin und ist auch nicht hinein interpretierbar.
Es ist jedem überlassen auch mit 70%/80% des Nettos zufrieden zu sein, die wo auf Vertragserfüllung mit 70%/80% des Bruttos klagen wollen, werden jedenfalls von ihren Rechtsschutzversicherungen unterstützt durch die Kostenübernahme. D.h. auch sie interpretieren 'Brutto ist nicht Netto'.
Ob die Klagen berechtigt sind, wird das Gericht entscheiden – da sind unsere Leihenmeinungen unerheblich. Wer sich seinen Anspruch sichern will, sollte die Termine beachten und in ein Einschreiben investieren, s. Musterschreiben auf http://www.nci-br.de/ (20.7.12 und 21.7.12)
Anonymous User hat geschrieben:
Ja klar kenne ich den - mich. Und in Höhere Mathematik I-IV hatte ich an der Uni immer 1,0. Und das geflügelte Wort passt genau, es geht um Belangloses, denn es bleibt jedem selber überlassen was er in diesem Fall macht. Meine Empfehlung geht zum Rechtsanwalt. Meine Klage hat mein Rechtsanwalt schon rausgeschickt, gesponsert von meiner Rechtsschutzversicherung!
der Kommentar soll doch nur andere verunsichern - hallo DC, hallo Olaf oder dumm dümmer du
Anonymous User hat geschrieben:Kurz und bündig, die Diskussionen hier gehen um Kaiser's Bart:Oh,oh. Der Gebrauch des Deppen-Genitivs und eines völlig unpassenden geflügelten Wortes untermauern nicht gerade deine Glaubwürdigkeit. Keiner behauptet hier, dass 70/80% vom Netto richtig wären. Kennst Du jemanden, der wirklich nur 70/80% seines ehemaligen Nettos bekommt? Da würden mich mal die konkreten Zahlen interessieren, denn ich zweifle stark an den Rechenfähigkeiten mancher Forumsteilnehmer.
Im Vertrag steht 70% bzw. 80% brutto von 13,5/12 x Monatsgehalt für max 24 Monate, ob Kug oder nicht ist unerheblich fürs Brutto.
Mit Kug muß mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden wegen Progressionsvorbehalt - korrekter Hinweis, da auch vielmehr Netto kassiert wird.
Im Vertrag steht nicht 70% bzw. 80% des Nettos von 13,5/12 x Monatsgehalt - dieses hätten vielleicht einige gerne, es steht aber nicht drin und ist auch nicht hinein interpretierbar.
Es ist jedem überlassen auch mit 70%/80% des Nettos zufrieden zu sein, die wo auf Vertragserfüllung mit 70%/80% des Bruttos klagen wollen, werden jedenfalls von ihren Rechtsschutzversicherungen unterstützt durch die Kostenübernahme. D.h. auch sie interpretieren 'Brutto ist nicht Netto'.
Ja klar kenne ich den - mich. Und in Höhere Mathematik I-IV hatte ich an der Uni immer 1,0. Und das geflügelte Wort passt genau, es geht um Belangloses, denn es bleibt jedem selber überlassen was er in diesem Fall macht. Meine Empfehlung geht zum Rechtsanwalt. Meine Klage hat mein Rechtsanwalt schon rausgeschickt, gesponsert von meiner Rechtsschutzversicherung!
der Kommentar soll doch nur andere verunsichern - hallo DC, hallo Olaf oder dumm dümmer du
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:****************************************************************************************** bei welchen Anwalt bist? Ich will auch klagen...merciAnonymous User hat geschrieben:Kurz und bündig, die Diskussionen hier gehen um Kaiser's Bart:Oh,oh. Der Gebrauch des Deppen-Genitivs und eines völlig unpassenden geflügelten Wortes untermauern nicht gerade deine Glaubwürdigkeit. Keiner behauptet hier, dass 70/80% vom Netto richtig wären. Kennst Du jemanden, der wirklich nur 70/80% seines ehemaligen Nettos bekommt? Da würden mich mal die konkreten Zahlen interessieren, denn ich zweifle stark an den Rechenfähigkeiten mancher Forumsteilnehmer.
Im Vertrag steht 70% bzw. 80% brutto von 13,5/12 x Monatsgehalt für max 24 Monate, ob Kug oder nicht ist unerheblich fürs Brutto.
Mit Kug muß mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden wegen Progressionsvorbehalt - korrekter Hinweis, da auch vielmehr Netto kassiert wird.
Im Vertrag steht nicht 70% bzw. 80% des Nettos von 13,5/12 x Monatsgehalt - dieses hätten vielleicht einige gerne, es steht aber nicht drin und ist auch nicht hinein interpretierbar.
Es ist jedem überlassen auch mit 70%/80% des Nettos zufrieden zu sein, die wo auf Vertragserfüllung mit 70%/80% des Bruttos klagen wollen, werden jedenfalls von ihren Rechtsschutzversicherungen unterstützt durch die Kostenübernahme. D.h. auch sie interpretieren 'Brutto ist nicht Netto'.
Ja klar kenne ich den - mich. Und in Höhere Mathematik I-IV hatte ich an der Uni immer 1,0. Und das geflügelte Wort passt genau, es geht um Belangloses, denn es bleibt jedem selber überlassen was er in diesem Fall macht. Meine Empfehlung geht zum Rechtsanwalt. Meine Klage hat mein Rechtsanwalt schon rausgeschickt, gesponsert von meiner Rechtsschutzversicherung!
der Kommentar soll doch nur andere verunsichern - hallo DC, hallo Olaf oder dumm dümmer du
Auf der Seite www.lohn-info.de wird mit folgendem Satz das Ganze erklärt:
Es müssen auf 80% des entfallenden Arbeitsentgelts Sozialbeiträge gezahlt werden. Diese Sozialbeiträge hat der Arbeitgeber allein aufzubringen und bekommt sie nicht erstattet. Für 2012 sind 15,5% Krankenversicherung (der Arbeitgeber muss auch die 0,9% Sonderbeitrag zahlen), 1,95% Pflegeversicherung und 19,6% Rentenversicherung zu zahlen. Nur in der Arbeitslosenversicherung ist auf den ausgefallenen Arbeitslohn kein Beitrag zu zahlen. Insgesamt also 37,05%
http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld.html
Quelle: www.lohn-info.de
Anonymous User hat geschrieben:
Auf der Seite www.lohn-info.de wird mit folgendem Satz das Ganze erklärt: Es müssen auf 80% des entfallenden Arbeitsentgelts Sozialbeiträge gezahlt werden. Diese Sozialbeiträge hat der Arbeitgeber allein aufzubringen und bekommt sie nicht erstattet. Für 2012 sind 15,5% Krankenversicherung (der Arbeitgeber muss auch die 0,9% Sonderbeitrag zahlen), 1,95% Pflegeversicherung und 19,6% Rentenversicherung zu zahlen. Nur in der Arbeitslosenversicherung ist auf den ausgefallenen Arbeitslohn kein Beitrag zu zahlen. Insgesamt also 37,05% http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld.html Quelle: www.lohn-info.deDanke! Das erklärt jetzt wirklich alles!
Anonymous User hat geschrieben:
Ja klar kenne ich den - mich. Und in Höhere Mathematik I-IV hatte ich an der Uni immer 1,0. Und das geflügelte Wort passt genau, es geht um Belangloses, denn es bleibt jedem selber überlassen was er in diesem Fall macht. Meine Empfehlung geht zum Rechtsanwalt. Meine Klage hat mein Rechtsanwalt schon rausgeschickt, gesponsert von meiner Rechtsschutzversicherung!****************************************************************************************** bei welchen Anwalt bist? Ich will auch klagen...merci Euch hat der Hass auf die Firma offenbar das Hirn rausgebrannt. Wie wär's denn, wenn ihr zuerst einmal NSN kontaktiert, wie INTR vorschlägt? Einen Briefentwurf hat er ja bereits verlinkt. Und nein, ich bin weder DC noch Olaf noch will ich hier irgendjemanden verunsichern. Ich habe nur keinen Anwalt in meiner Verwandschaft, der unbedingt Aufträge braucht. Und ich habe eine Rechtsschutzversicherung und kein Interesse daran, wegen solcher Klagen demnächst höhere Beiträge bezahlen zu müssen. Ich bin übrigens in der 2009er beE gewesen und habe zuerst auch die Abrechnung nicht verstanden. HR war aber in der Lage, mir in einem persönlichen Gespräch die Abrechnung zu erklären und zu begründen. Man hatte sich bei mir tatsächlich verrechnet und das fiel dann auch bei dem Gespräch auf. Deshalb ist es sinnvoll, schriftlich Widerspruch einzulegen, wenn euer Netto nicht dem entspricht, was bei ein Brutto/Netto-Rechner mit 70/80% Brutto ausspuckt. Und wer meint, mehr Netto bekommen zu müssen, als jeder Feld-Wald-und-Wiesen-Brutto/Netto-Rechner ausspuckt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
der Kommentar soll doch nur andere verunsichern - hallo DC, hallo Olaf oder dumm dümmer du
Na Glückwunsch, lieber Vorschreiber. 2009 war aber noch vieles anders, sprich besser.
Bei dem Verhalten das Gf, BR und HR momentan an den Tag legen überlegt man sich 3-mal ob man mit diesen Leuten noch reden will. Die verstehen offensichtlich nur noch die harte Gangart. Das haben sie sich aber selbst zuzuschreiben.
Bei dem Verhalten das Gf, BR und HR momentan an den Tag legen überlegt man sich 3-mal ob man mit diesen Leuten noch reden will. Die verstehen offensichtlich nur noch die harte Gangart. Das haben sie sich aber selbst zuzuschreiben.
Das Mathe- und Justizgenie @23:13 (Dienstag) gehauptet nur 80% Netto zu bekommen und andere im Forum haben bestätigt, daß sie 90% bzw 92% Netto ausgezahlt bekommen. Fragt sich wer "dumm" ist. Gibt es noch weitere BEE Insassen die tatsächlich 80%(oder 70%) Netto überwiesen bekommen? Oder ist unser Mathegenie (... hatte ich an der Uni immer 1,0) ein Einzelfall?
Wenn 70 oder 80% vom Brutto stehen, dann sind das eben 70 oder 80%! Und nicht noch abzüglich Progressionsvorbehalt. So ist die allgemeine Rechtslage und das wird eingeklagt, ganz einfach. Kein Mensch wusste wieviel Arbeitslosengeld dabei ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift. 1%, 10%, 50%, 100%.
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn 70 oder 80% vom Brutto stehen, dann sind das eben 70 oder 80%! Und nicht noch abzüglich Progressionsvorbehalt. So ist die allgemeine Rechtslage und das wird eingeklagt, ganz einfach. Kein Mensch wusste wieviel Arbeitslosengeld dabei ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift. 1%, 10%, 50%, 100%.Du scheinst zu vergessen, dass dir vertraglich ein Brutto zugesichert wurde und eben kein Netto. Und Brutto heisst nun mal *VOR* Steuern. Das mit dem Progressionsvorbehalt steht explizit im Vertrag und der geht deutlich beschrieben zu deinen Lasten! Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Eure Argumentationen hier sind einfach hanebüchen. Und noch was: Du bekommst nicht Arbeitslosengeld sondern Transferkurzarbeitergeld. Und da konntest du sehr wohl vor Vertragsunterschrift nachlesen, wie viel das sein wird. Das ist nämlich gesetzlich klar und deutlich geregelt.
Es gibt ja offenbar (und Gott sei Dank) ein paar Leute, die kapiert haben, dass die Firma sie nicht bescheißen will. 92% vom alten Netto als beE-Netto sind das, was bei den meisten rauskommt und das ist nicht schlecht, trotz Progressionsvorbehalt. Ich trau mich mal zu behaupten, dass KEINER in der beE nur 80% (oder 70% mit IGM-Malus) seines Nettos bekommt. Wer das hier behauptet, will entweder miese Stimmung machen, ist selber Anwalt und sucht Klienten oder hat "höhere Mathematik" studiert, dann aber die Grundrechenarten verlernt.
Also ich habe vor Vertragsunterschrift mein zu erwartendes Brutto ausgerechnet (70% von 13,5/12*Bruttomonatsgehalt) und dann mit einem Brutto/Nettorechner aus dem Internet mein zu erwartendes Netto berechnet. Und siehe da: NSN überweist mir auf den Cent genau diesen Betrag. Kann mir mal einer derjenigen, die hier NSN verklagen wollen, erklären, wieviel ich ihrer Meinung nach mehr bekommen sollte? Und warum?
Anonymous User hat geschrieben:
Du wirst dich noch wundern, wenn du deine Einkommenssteuererklärung machst. Jetzt stimmt das Netto schon, aber dann wird dir noch der Progressionsvorbehalt berechnet. Da kannst du dann ein paar Kilo Euros an den Fiskus abdrücken, so sieht das aus.Wundern werden sich nur Leute wie du, die sich offenbar immer noch nicht schlau gemacht haben. Hier ist der Rechner für die Nachzahlung: http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php?f=LfSt&c;=n&d;=x&t;=x. Da kannst du dich selber schlau machen, wieviel das wirklich ist (zwischen 7% und 13% vom TKUG je nach Familienstand und Einkommen). Mehr als 2 Kilo-Euro kommen da nicht raus, in der Regel viel weniger. Und: du vergisst, dass du das vorher wusstest, da es im Vertrag steht. Was soll also das Gejammer?
@ Abgeschickt von Anonymous User am Mittwoch 18:18
Du scheinst es wirklich nicht zu begreifen. Wenn 70 oder 80% im Vertag stehen, dann ist das eben das normale Brutto wie gehabt ud nicht noch zusätzliche Abzüge, egal wie hoch die auch immer sein mögen.
Zerbrech dir nicht den Kopf darüber, das machen dann schon die Gerichte.
Leute - einige haben einen fatalen Denkfehler hier. Die Progression ist nicht das Hauptthema, der Unterschied Brutto - Netto ist es.
Ihr rechnet immer das Netto aus, von dem ihr meint, ihr müßt 80% bekommen - NSN HR rechnet auch so.
Aber Netto interessiert überhaupt nicht und kommt im Vertrag auch nicht vor. Also verwendet es bitte nicht in dieser Diskussion.
Der Vertrag sagt aber 80% vom Brutto (13,5/12 x Brutto Monatsgehalt) und das muß als Brutto auf eurem Gehaltszettel stehen - und stehen sie dort?
Nein, es steht wesentlich weniger Brutto da wegen dem Kug. D.h. NSN muß die Differenz solange noch drauflegen bis am Ende dort 80% vom Brutto steht. Und erst dann ist der Vertrag erfüllt!
In meinem Fall sind das ca. 20% Brutto, die mir fehlen und die mein RA jetzt einklagt. Es lohnt sich also. Ein Rechtsanwalt steht schon oben im Thread.
Ihr rechnet immer das Netto aus, von dem ihr meint, ihr müßt 80% bekommen - NSN HR rechnet auch so.
Aber Netto interessiert überhaupt nicht und kommt im Vertrag auch nicht vor. Also verwendet es bitte nicht in dieser Diskussion.
Der Vertrag sagt aber 80% vom Brutto (13,5/12 x Brutto Monatsgehalt) und das muß als Brutto auf eurem Gehaltszettel stehen - und stehen sie dort?
Nein, es steht wesentlich weniger Brutto da wegen dem Kug. D.h. NSN muß die Differenz solange noch drauflegen bis am Ende dort 80% vom Brutto steht. Und erst dann ist der Vertrag erfüllt!
In meinem Fall sind das ca. 20% Brutto, die mir fehlen und die mein RA jetzt einklagt. Es lohnt sich also. Ein Rechtsanwalt steht schon oben im Thread.
Anonymous User hat geschrieben:
Leute - einige haben einen fatalen Denkfehler hier. Die Progression ist nicht das Hauptthema, der Unterschied Brutto - Netto ist es.
Ihr rechnet immer das Netto aus, von dem ihr meint, ihr müßt 80% bekommen - NSN HR rechnet auch so.
Aber Netto interessiert überhaupt nicht und kommt im Vertrag auch nicht vor. Also verwendet es bitte nicht in dieser Diskussion.
Der Vertrag sagt aber 80% vom Brutto (13,5/12 x Brutto Monatsgehalt) und das muß als Brutto auf eurem Gehaltszettel stehen - und stehen sie dort?
Nein, es steht wesentlich weniger Brutto da wegen dem Kug. D.h. NSN muß die Differenz solange noch drauflegen bis am Ende dort 80% vom Brutto steht. Und erst dann ist der Vertrag erfüllt!
In meinem Fall sind das ca. 20% Brutto, die mir fehlen und die mein RA jetzt einklagt. Es lohnt sich also. Ein Rechtsanwalt steht schon oben im Thread.************************************************************************************************************* Bei welchen Anwalt bist Du? Es wäre sicher von Vorteil wenn viele beim selben Anwalt sind. Danke für Deine Antwort
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