Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
08.09.2014 10:23
Zurück zu NSN/Nokia Siemens Networks
Anonymous User hat geschrieben:
"betriebsbedingt gekündigt", steht sicher vorsorglich drin, damit das AA keine Probleme macht mit einer 3 monatigen Sperrfrist o.ä. Ansich nicht so verkehrt.
Warum steht in der Arbeitsbescheinigung "betriebsbedingt gekündigt"? Stimmt doch gar nicht. Uns wurde gedroht zu unterschreiben!!
"betriebsbedingt gekündigt", steht sicher vorsorglich drin, damit das AA keine Probleme macht mit einer 3 monatigen Sperrfrist o.ä. Ansich nicht so verkehrt.
Normalerweise gebe ich mir nicht selbst die Peitsche und lustig finde ich es auch nicht, beim Siemens bitte-bitte zu machen für einen anderen Job. Aber jetzt mal ehrlich: wäre das das schlechteste aller denkbaren Schicksale? Vor einiger Zeit bin ich mal mit der Bahn ins Ossi-Land gefahren, an einem Freitag Nachmittag. Der Zug war brechend voll- die kommen immer noch nach Bayern zum Arbeiten. Ratet mal, warum die Leute so einen Stand machen jedes Wochenende... Vieleicht darf man sich nur nichts draus machen, man schnappe sich den Besen und kehre irgendwo in München den Müll weg....
Anonymous User hat geschrieben:
- die Frage wie aussichtsreich das ist kann dir nur ein Arbeitsrechtler beantworten - heißt, Versuch entsprechend Urteil LAG Schsen reinzuklagen - sehe ich die Ergebnisse derGespräche mit Siemensisteine Festeinstellung weniger wahrscheinlich evtl.hast du noch als Freelancer eine Chance - betrachte mal was Käser gerade abbauen will - könntest evtl. BeE-Hopser werden oder im Siemens üblichen Ausverkauf landen - falls Nokia dir noch nicht gereicht hat.
was heißt hier "beim Siemens bitte-bitte zu machen"? Schließlich hat der Arbeitgeber laut Gesetz Fürsorgepflicht! Also soll Siemens bitte aktiv werden statt die Last auf Afa abzuwälzen. Würde ich Afa auch so sagen.
- die Frage wie aussichtsreich das ist kann dir nur ein Arbeitsrechtler beantworten - heißt, Versuch entsprechend Urteil LAG Schsen reinzuklagen - sehe ich die Ergebnisse derGespräche mit Siemensisteine Festeinstellung weniger wahrscheinlich evtl.hast du noch als Freelancer eine Chance - betrachte mal was Käser gerade abbauen will - könntest evtl. BeE-Hopser werden oder im Siemens üblichen Ausverkauf landen - falls Nokia dir noch nicht gereicht hat.
Anonymous User hat geschrieben:
Und dann sind da ja auch noch die Eltern: Die haben auch die Fürsorgepflicht.
was heißt hier "beim Siemens bitte-bitte zu machen"? Schließlich hat der Arbeitgeber laut Gesetz Fürsorgepflicht! Also soll Siemens bitte aktiv werden statt die Last auf Afa abzuwälzen. Würde ich Afa auch so sagen.
Und dann sind da ja auch noch die Eltern: Die haben auch die Fürsorgepflicht.
Anonymous User hat geschrieben:
Bevor du so einen Blödsinn bei der Afa von dir gibst, solltest dich besser über die Fürsorgepflicht des Arbeitgeber informieren. http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrsorgepflicht Du hast einen Aufhebungungsvertrag unterschrieben und das Arbeitsverhältnis aus freiwillig beendet. Und ja, es gibt Kollegen, die den Aufhebungsvertrag 2012 nicht unterschrieben haben und noch immer bei der NSN arbeiten. Und das ist clever von NSN, denn die Argumentation "ich musste den Aufhebungsvertrag unterschreien, sonst hätte man mich Betreibsbedingt gekündigt" ist dadurch nicht haltbar...
was heißt hier "beim Siemens bitte-bitte zu machen"? Schließlich hat der Arbeitgeber laut Gesetz Fürsorgepflicht! Also soll Siemens bitte aktiv werden statt die Last auf Afa abzuwälzen. Würde ich Afa auch so sagen.
Bevor du so einen Blödsinn bei der Afa von dir gibst, solltest dich besser über die Fürsorgepflicht des Arbeitgeber informieren. http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrsorgepflicht Du hast einen Aufhebungungsvertrag unterschrieben und das Arbeitsverhältnis aus freiwillig beendet. Und ja, es gibt Kollegen, die den Aufhebungsvertrag 2012 nicht unterschrieben haben und noch immer bei der NSN arbeiten. Und das ist clever von NSN, denn die Argumentation "ich musste den Aufhebungsvertrag unterschreien, sonst hätte man mich Betreibsbedingt gekündigt" ist dadurch nicht haltbar...
@16:06 wieviele der 16 von 2012 noch bei nsn arbeiten - es hieß damals, man hat sie überzeugte noch in die BeE zu gehen und da kamen noch einige zu den 1302 dazu. Wäre nett, wenn du da mehr weißt, eine Anzahl zu nennen. Die Freiwilligkeit des BeE Vertrages hat nicht mal der Mann von der AfA so bezeichnet, sonst gäbe es eine Sperrfrist bei ALG1. Der Kollege will auch nicht zu nsn zurück sondern zu Siemens und spricht hier den Betriebsübergang zu nsn 2007 an - er bezieht sich auf das Urteil des LAGs Sachsen und die Analogie unserer nsns Kollegen und der Ausgliederung von der DTAG über den Zwischenschritt zu NsN. Das wäre natürlich zu überprüfen - die nsnsler waren auch in einer Kurz-BeE - kein Unterschied zu uns. Wer ich swirklich zur SAG zurück klagen will, sollte einen guten Arbeitsrechtler kontaktieren und die Möglichkeiten überprüfen lassen - hier rumlaber bringt es nicht - die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs am BAG (da wird es dann wohl hingehen bei der Menge) kann von von uns wohl nicht eingeschätzt werden.
Anonymous User hat geschrieben:
- Punkt eins ist längst mit Nürnberg geklärt - NSNS ist wie NSN GmbH & Ko KG oder jede andere GmbH gehört zum nsn Konzern mit Briefkasten in Holland und Firmensitz in Finnland - nur ein Idiot sieht es anders.
Zum Thema Sperrfrist: das entscheidet jedes Afa einzeln. Was für München gilt, gilt noch lamge nicht für Starnberg, Erding,... Zum LAG Urteil: Die Telekomiker waren nie bei NSN, sondern bei NSNS. Völlig andere Firma...
- Punkt eins ist längst mit Nürnberg geklärt - NSNS ist wie NSN GmbH & Ko KG oder jede andere GmbH gehört zum nsn Konzern mit Briefkasten in Holland und Firmensitz in Finnland - nur ein Idiot sieht es anders.
Anonymous User hat geschrieben:
So ein Quatsch! Sperrfrist gibt es keine, da wir betriebsbedingt bei NSN gekündigt wurden. Hat jeder schwarz auf weiß zugeschickt bekommen. Einfach nur lesen!!!
Zum Thema Sperrfrist: das entscheidet jedes Afa einzeln. Was für München gilt, gilt noch lamge nicht für Starnberg, Erding,... Zum LAG Urteil: Die Telekomiker waren nie bei NSN, sondern bei NSNS. Völlig andere Firma...
So ein Quatsch! Sperrfrist gibt es keine, da wir betriebsbedingt bei NSN gekündigt wurden. Hat jeder schwarz auf weiß zugeschickt bekommen. Einfach nur lesen!!!
Anonymous User hat geschrieben:
Betriebsbedingt gekündigt wurden vielleicht 2013 ein paar Kollegen in den Regionen, aber 2012 hat man sich von den Kollegen einvernehmlich getrennt. Denn ihr habt durch eure Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag euer Schicksal selbst besiegelt.
Anonymous User hat geschrieben:Zum Thema Sperrfrist: das entscheidet jedes Afa einzeln. Was für München gilt, gilt noch lamge nicht für Starnberg, Erding,... Zum LAG Urteil: Die Telekomiker waren nie bei NSN, sondern bei NSNS. Völlig andere Firma...
So ein Quatsch! Sperrfrist gibt es keine, da wir betriebsbedingt bei NSN gekündigt wurden. Hat jeder schwarz auf weiß zugeschickt bekommen. Einfach nur lesen!!!
Betriebsbedingt gekündigt wurden vielleicht 2013 ein paar Kollegen in den Regionen, aber 2012 hat man sich von den Kollegen einvernehmlich getrennt. Denn ihr habt durch eure Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag euer Schicksal selbst besiegelt.
Anonymous User hat geschrieben:
Werter Kollege, offensichtlich bist du nicht einer der gekündigten Kollegen, sonst würdest du nicht so einen Schwachsinn verbreiten. Wie der andere Kollege bereits richtig angemerkt hatte, haben wir ein Schreiben zugeschickt bekommen, welches die betriebsbedingte Kündigung bestätigt. Ob wir unter vorgehaltener Pistole "freiwillig" unterschrieben haben macht nun faktisch keinen Unterschied. Schwarz auf weiß steht es geschrieben "aus betrieblichen Gründen gekündigt". Und nun Schluß mit dieser unsäglichen Diskussion von Unwissenden, die meinen hier ihren Müll zum Besten geben zu wollen. Danke und aus!
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Zum Thema Sperrfrist: das entscheidet jedes Afa einzeln. Was für München gilt, gilt noch lamge nicht für Starnberg, Erding,... Zum LAG Urteil: Die Telekomiker waren nie bei NSN, sondern bei NSNS. Völlig andere Firma...
So ein Quatsch! Sperrfrist gibt es keine, da wir betriebsbedingt bei NSN gekündigt wurden. Hat jeder schwarz auf weiß zugeschickt bekommen. Einfach nur lesen!!!
Betriebsbedingt gekündigt wurden vielleicht 2013 ein paar Kollegen in den Regionen, aber 2012 hat man sich von den Kollegen einvernehmlich getrennt. Denn ihr habt durch eure Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag euer Schicksal selbst besiegelt.
Werter Kollege, offensichtlich bist du nicht einer der gekündigten Kollegen, sonst würdest du nicht so einen Schwachsinn verbreiten. Wie der andere Kollege bereits richtig angemerkt hatte, haben wir ein Schreiben zugeschickt bekommen, welches die betriebsbedingte Kündigung bestätigt. Ob wir unter vorgehaltener Pistole "freiwillig" unterschrieben haben macht nun faktisch keinen Unterschied. Schwarz auf weiß steht es geschrieben "aus betrieblichen Gründen gekündigt". Und nun Schluß mit dieser unsäglichen Diskussion von Unwissenden, die meinen hier ihren Müll zum Besten geben zu wollen. Danke und aus!
Anonymous User hat geschrieben:
--- Warum durften die bei der Aufsichtsratswahl samt Verdi kandidieren - weil sie etwa zur DTAG gehörten.
Anonymous User hat geschrieben:NSNS ist wie NSN GmbH & Ko KG oder jede andere GmbH gehört zum nsn Konzern mit Briefkasten in Holland und Firmensitz in Finnland - nur ein Idiot sieht es anders.
Dann sind also alle Juristen für dich pauschal Idioten...
--- Warum durften die bei der Aufsichtsratswahl samt Verdi kandidieren - weil sie etwa zur DTAG gehörten.
Anonymous User hat geschrieben:
Richtig, ich bin nicht einer der gekündigten Kollegen. Ich habe 2012 freiwillig einen Aufhebungsvertrag und einen befristeten Arbeitsvertrag bei der TG unterschrieben. Ich habe niemals eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Im Gegenteil - Ich habe mein Arbeitsverhältnis bei der TG nach wenigen Monaten gekündigt. Deine Aussagen sind schlicht und einfach falsch!
Anonymous User hat geschrieben: Werter Kollege, offensichtlich bist du nicht einer der gekündigten Kollegen, sonst würdest du nicht so einen Schwachsinn verbreiten. Wie der andere Kollege bereits richtig angemerkt hatte, haben wir ein Schreiben zugeschickt bekommen, welches die betriebsbedingte Kündigung bestätigt. Ob wir unter vorgehaltener Pistole "freiwillig" unterschrieben haben macht nun faktisch keinen Unterschied. Schwarz auf weiß steht es geschrieben "aus betrieblichen Gründen gekündigt". Und nun Schluß mit dieser unsäglichen Diskussion von Unwissenden, die meinen hier ihren Müll zum Besten geben zu wollen. Danke und aus!
Richtig, ich bin nicht einer der gekündigten Kollegen. Ich habe 2012 freiwillig einen Aufhebungsvertrag und einen befristeten Arbeitsvertrag bei der TG unterschrieben. Ich habe niemals eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Im Gegenteil - Ich habe mein Arbeitsverhältnis bei der TG nach wenigen Monaten gekündigt. Deine Aussagen sind schlicht und einfach falsch!
@21:07 - 21@53: per Arbeitsbescheinigung - werden die meisten bereits bekommen haben - bescheinigt nsn, das wir aus betrieblichen Gründen gekündigt wurden!Mögen einige anders sehen - die BeE war ein Angebot - die Firma, dito der BR hatten klar und deutlich auch in den Betriebsversammlungen gesagt - wer von denen auf der Namensliste nicht das Angebot annimmt wird gekündigt (mit Zustimmung des BR) und erhält keine Abfindung. Mag der ein oder andere das dann als freiwillig bezeichnen - wird aber nicht viel Zustimmung bekommen - wenigstens nicht von denen, die vorher den Rat eines Anwalts einholten.
@119;50 hab schon mal gefragt, wieviele der 16 sind noch bis heute bei nsn - das fragen sich seit 2 Jahren hier sehr viele - wenn es keine Vermutung ist, dann bitte nenne die Anzahl. Es gab die Namensliste von Firmenleitung und BR. Unterschreiben musste selbverständlich niemand - die 'Unterschrift erfolgte wegen Verhinderung gravierender Nachteile - das ist so, du versklavst jemand, setzt jemanden mit der Peitsche hinter ihn - nur arbeiten tut er dann freiwillig - könnte sich aucht totschlagen lassen. Deine Logik ist mir sehr deutsch und fremd.
Anonymous User hat geschrieben:
.......Quatsch mit Soße! Was ist daran freiwillig, wenn du zwischen Pest und Cholera auswählen kannst! So wie bei einem erpressten Geständnis, das ist dann vor Gericht auch keines, bzw. nichts wert! Und letztlich steht in der Arbeitsbescheinigung: "betriebsbedingte Kündigung", also was willst du uns nun sagen, Schwarz auf Weiß von der Personalabteilung, mehr geht nicht, also zeige mir mal worauf dein "freiwillig" basiert, letztlich wohl auch wieder auf Halbwissen!
Es ist rechtlich gesehen eine "freiwillige" Unterschrift, da man nicht hätte unterschreiben müssen. Einige machten dies so und sind heute noch in der Firma. Hätten es mehrere so gemacht, wäre es zu betriebsbedingten Kündigungen oder anderen Maßnahmen gekommen.
.......Quatsch mit Soße! Was ist daran freiwillig, wenn du zwischen Pest und Cholera auswählen kannst! So wie bei einem erpressten Geständnis, das ist dann vor Gericht auch keines, bzw. nichts wert! Und letztlich steht in der Arbeitsbescheinigung: "betriebsbedingte Kündigung", also was willst du uns nun sagen, Schwarz auf Weiß von der Personalabteilung, mehr geht nicht, also zeige mir mal worauf dein "freiwillig" basiert, letztlich wohl auch wieder auf Halbwissen!
Anonymous User hat geschrieben:
Lächerlich finde ich z.B. "Stromdiebstahl" wegen Aufladen des Handy-Akkus. Aber bei Juristen kommt es eben nicht nur auf die absolute Größe an. Im Übrigen bedienst Du Dich eines klassischen Arguments aus dem Arsenal der Arbeitgeber-Rhetorik. Dieser Typ von Argumenten lässt sich bei genauerem Nachdenken leicht entkräften, schließlich gibt es ja Länder mit den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen. Hier ein Link zur weiteren Lektüre: http://www.ingenieur.de/Arbeit-Beruf/Arbeitsmarkt/Hire-and-fire-bringt-weniger-Wachstum
Anonymous User hat geschrieben:Nach dieser Argumentation könnte ich auch noch ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis mit der SAG haben. Wenn das BAG das Urteil nicht kassiert, kann sich der Käsemacher warm anziehen!
So ein Urteil setzt die Einstellungshürden noch mal höher. Das ist dir schon bewuust. Als Unternehmer sage ich mir da doch: wann immer es möglich ist, stelle ich nichtin Deutschland ein. Nach 15 Jahren. Lächerlich.WWenn es stimmt.
Lächerlich finde ich z.B. "Stromdiebstahl" wegen Aufladen des Handy-Akkus. Aber bei Juristen kommt es eben nicht nur auf die absolute Größe an. Im Übrigen bedienst Du Dich eines klassischen Arguments aus dem Arsenal der Arbeitgeber-Rhetorik. Dieser Typ von Argumenten lässt sich bei genauerem Nachdenken leicht entkräften, schließlich gibt es ja Länder mit den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen. Hier ein Link zur weiteren Lektüre: http://www.ingenieur.de/Arbeit-Beruf/Arbeitsmarkt/Hire-and-fire-bringt-weniger-Wachstum
Das private Handy muss aufgeladen werden, damit Vorgesetzter und Kollegen mich im Falle eines Falles erreichen können auf dem Heimweg. Oder damit ich zu Hause Bescheid geben kann, dass ich heute länger in der Firma arbeiten muss. Da dieser Stromdiebstahl "üblich" ist, entsteht hier eine "betriebliche Übung".
Auf Basis von Ploneboard