Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
08.09.2014 10:23
Zurück zu NSN/Nokia Siemens Networks
Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ?
Abgeschickt von Anonymous User am 3.August 2014 19:49Urteil zur Kündigungswelle von Nokia Siemens Network Services - http://www.firmenpresse.de/pressinfo1090943/urteil-zur-kuendigungswelle-von-nokia-siemens-network-services.html - Hoffnung für 800 ehemalige Telekom-Mitarbeiter auf Wiedereinstellung ... Die Deutsche Telekom AG muss möglicherweise 800 ihrer ehemaligen Angestellten nach fast 15 Jahren wieder zu alten Konditionen aufnehmen. Begründet wird dies durch ein aktuelles Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai diesen Jahres. Danach muss die Telekom einen von der Nokia Siemens Network Services GmbH (NSN) gekündigten Mitarbeiter wieder einstellen, da er nicht ausreichend über die Konsequenzen eines Verkaufs seines Arbeitgebers (einer Telekomtochter) an die NSN informiert wurde. -----> Na hat man uns nicht goldene Zeiten, sichere Arbeitspätze, nsn wird NUMMER 1 auf dem Markt, Golden Share und vieles mehr von Siemens versprochen - wir sollten mal in Leipzig klagen - München ist wohl Bayern und ...
Anonymous User hat geschrieben:
-- erst lesen, dann posten - es sind die 800 Indianer und nicht die 200 Bundes-Beamten - die brauchten nicht zu klagen -
Da geht's wohl um die ehemaligen Beamten der Telekom, die hatten schon immer ein Rückkehrrecht von NSN-S zur Telekom zu alten Konditionen. Du warst wahrscheinlich aber bei Siemens vor dem Übergang zu NSN kein Beamter...?
-- erst lesen, dann posten - es sind die 800 Indianer und nicht die 200 Bundes-Beamten - die brauchten nicht zu klagen -
Anonymous User hat geschrieben:
glaube nicht, die haben schon zuviel Geld für den Auftragsk.... ausgegeben. Dann leistete die Deutsche Telekom eine Anschubfinanzierung von rund 560 Mio. Euro an Nokia Siemens Network Services GmbH (NSN) und wurde so ihr Tochterunternehmen mit 1.000 ehemaligen Telekomangestellten los.
Das Ding geht bestimmt zum BAG. Das lassen sich die Arbeitgeber nicht bieten.
glaube nicht, die haben schon zuviel Geld für den Auftragsk.... ausgegeben. Dann leistete die Deutsche Telekom eine Anschubfinanzierung von rund 560 Mio. Euro an Nokia Siemens Network Services GmbH (NSN) und wurde so ihr Tochterunternehmen mit 1.000 ehemaligen Telekomangestellten los.
Anonymous User hat geschrieben:
..........................gesunde und vernünftige Einstellung!
Welcher normal denkende und fühlende Mensch will denn jemals wieder zurück in diesen Dreck S..... Laden??? Ich war selbst fast 25 Jahre in dieser Firma beschäftigt und habe null Bock und Sehnsucht, dahin jemals wieder zurückzukehren. Irgendwann muß man doch mal loslassen können...
..........................gesunde und vernünftige Einstellung!
Anonymous User hat geschrieben:
So wie Du schreibst hast Du bereits einen neuen Job. Ein schönes Gehalt und wohl auch entsprechendes Vermögen. Ich denke, es geht hier darum, das die Betroffenen eben keine Perspektivern mehr haben. Wenn Sie damit durchkommen, dann muß die Telekom sie wieder zurücknehemn, die GEhälter entsprechend zurückzahlen, falls sie hierzu bis zum Ende des Verfahrends verurteilt werden. Am Ende wird man Ihnen wohl eine Abfindung anbieten. Das das zum BAG geht ist denk ich so sicheer wie das Amen in der Kirche. Wenn die 800 beim LAG gewinnen und keine Revision zugelassen wird, dann wäre das toll. Mit Zulassung jedoch erhalten Sie etwas mehr Gehalt. Nur, es ist halt immer sehr intelligent hier Dinge zu Posten, die die Gegenseite wohl auch mnitliest, daher denke ich das es sinnvoller ist, wenn sich die BEtroffenen in geschlossenen Forum weiter austauschen und hier nur über den Sachsttand und nicht das weitere vorgehen posten.. Die Hoffnung stirbt zuletzt....
Welcher normal denkende und fühlende Mensch will denn jemals wieder zurück in diesen Dreck S..... Laden??? Ich war selbst fast 25 Jahre in dieser Firma beschäftigt und habe null Bock und Sehnsucht, dahin jemals wieder zurückzukehren. Irgendwann muß man doch mal loslassen können...
So wie Du schreibst hast Du bereits einen neuen Job. Ein schönes Gehalt und wohl auch entsprechendes Vermögen. Ich denke, es geht hier darum, das die Betroffenen eben keine Perspektivern mehr haben. Wenn Sie damit durchkommen, dann muß die Telekom sie wieder zurücknehemn, die GEhälter entsprechend zurückzahlen, falls sie hierzu bis zum Ende des Verfahrends verurteilt werden. Am Ende wird man Ihnen wohl eine Abfindung anbieten. Das das zum BAG geht ist denk ich so sicheer wie das Amen in der Kirche. Wenn die 800 beim LAG gewinnen und keine Revision zugelassen wird, dann wäre das toll. Mit Zulassung jedoch erhalten Sie etwas mehr Gehalt. Nur, es ist halt immer sehr intelligent hier Dinge zu Posten, die die Gegenseite wohl auch mnitliest, daher denke ich das es sinnvoller ist, wenn sich die BEtroffenen in geschlossenen Forum weiter austauschen und hier nur über den Sachsttand und nicht das weitere vorgehen posten.. Die Hoffnung stirbt zuletzt....
Irrtum! Ich bin immer noch beE'ler in Mch und habe noch keinen neuen Job! Trotzdem stellen sich mir die Nackenhaare hoch, wenn ich an Siemens denke. Allein die Tatsache, wie es jüngst Osram ergangen ist und Unify, die bereits auf der Siemens Abschussliste stehn und erfolgreich in die NSN Fußstapfen treten. Sorry, also nie wieder Siemens!!! Auch wenn ich die nächsten Jahre von meinem Ersparten leben muß. Von einem toten Pferd sollte man absteigen...
Zurück zu Siemens? Auch ich bin immer noch beE Insasse und habe wohl keinerlei Aussicht mehr auf einen neuen Arbeitsplatz. Probehalber war ich schon zwei Mal mit dem Rucksack Flaschen sammeln. Aber zurück zu Siemens? Nein Leute. Das gibt mein Gesundheitszustand nicht mehr her. Vermutlich fehlt mir die Unverfrorenheit, die Kaltschnäuzigkeit so etwas nur aus finanziellen Erwägungen heraus zu machen.
"Die Deutsche Telekom AG beruft sich wegen des langen Zeitablaufs auf die Verwirkung des Widerspruchsrecht" heisst es in dem Text. Mit einer ähnlichen Begründung hatte bereits im Jahr 2012 ein Münchner Rechtsanwalt dazu geraten, lieber in die beE zu gehen und nur dann den Rechtsweg zu beschreiten, wenn man bereits im Besitz von 3 Mietshäusern wäre und sein Geld nicht mehr mit seiner Hände Arbeit verdienen müsse.
Anonymous User hat geschrieben:
..... "Allerdings sollten sie sich mit der Klage nicht zu lange Zeit lassen. "Die Deutsche Telekom AG beruft sich wegen des langen Zeitablaufs auf die Verwirkung des Widerspruchsrecht", begründet der Fachanwalt für Arbeitsrecht." Interessant ist, ob die DTAG die Leute jetzt einstellt.
"Die Deutsche Telekom AG beruft sich wegen des langen Zeitablaufs auf die Verwirkung des Widerspruchsrecht" heisst es in dem Text. Mit einer ähnlichen Begründung hatte bereits im Jahr 2012 ein Münchner Rechtsanwalt dazu geraten, lieber in die beE zu gehen und nur dann den Rechtsweg zu beschreiten, wenn man bereits im Besitz von 3 Mietshäusern wäre und sein Geld nicht mehr mit seiner Hände Arbeit verdienen müsse.
..... "Allerdings sollten sie sich mit der Klage nicht zu lange Zeit lassen. "Die Deutsche Telekom AG beruft sich wegen des langen Zeitablaufs auf die Verwirkung des Widerspruchsrecht", begründet der Fachanwalt für Arbeitsrecht." Interessant ist, ob die DTAG die Leute jetzt einstellt.
Anonymous User hat geschrieben:
Warum sollte die DTAG die Leute jetzt einstellen, solange es noch Rechtsmittel gibt (BAG Klage)? Das machen Großkonzerne nie freiwillig. Je länger dass Verfahren dauert um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die finanziell schwächere Seite aufgibt. Was ist schon so ein "lächerliches" LAG Urteil für ein Top Management. Ihr vergesst dass ein Top Management "die Lizenz zum Geldverbrennen" hat.
Anonymous User hat geschrieben: ..... "Allerdings sollten sie sich mit der Klage nicht zu lange Zeit lassen. "Die Deutsche Telekom AG beruft sich wegen des langen Zeitablaufs auf die Verwirkung des Widerspruchsrecht", begründet der Fachanwalt für Arbeitsrecht." Interessant ist, ob die DTAG die Leute jetzt einstellt.
Warum sollte die DTAG die Leute jetzt einstellen, solange es noch Rechtsmittel gibt (BAG Klage)? Das machen Großkonzerne nie freiwillig. Je länger dass Verfahren dauert um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die finanziell schwächere Seite aufgibt. Was ist schon so ein "lächerliches" LAG Urteil für ein Top Management. Ihr vergesst dass ein Top Management "die Lizenz zum Geldverbrennen" hat.
@15:05 - hoffentlich gehen sie zum BAG - dann gäbe es ein Grundsatzurteil - evtl. haben sie Angst davor - alle schönen Abbaumaßnahmen über Ausgliedeungen etc. wie bisher bei Siemens wären dann doch unter Umständen nicht mehr so einfach ohne korrekte Aufklärung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ob die das riskieren - DTAG Management ist da nicht alleine.
@cnn: Danke das ihr das Urteil bei "prot-in.de" beschaffen konntet - auf der Hompage des LAG Sachsen konnte ich es leider nicht finden. Denke ich da an Kleinfelds "Golden Share" für Siemens in den Betriebsversammlungen München-H und Perlach, dürfte ein Musterprozess nicht uninteressant werden - ob sich da jemand noch aufrafft und der IGM-Rechtschutz mitspielt bis zum BAG? Aktuell dürfte es für die Kollegen bei UNIFY in den Verhandlungen des BRs nicht gerade unerheblich sein.
Anonymous User hat geschrieben:
http://prot-in.de/download/file.php?id=3519&sid;=260bf07501b7296711aad912a6aed9cf
@13:55 kann da mal jemand die Urteilsbegründung eventuell als LInk einstellen????
http://prot-in.de/download/file.php?id=3519&sid;=260bf07501b7296711aad912a6aed9cf
So wie ich gelesen habe, hätte man aber zum Zeitpunkt des Überganges von Siemens zu NSN Widerspruch einlegen müssen, bin mir aber nicht 100%ig sicher. Inhaltlich verstehe ich das so, dass NSN ein selbstständig funktionierendes Unternehen hätte sein müssen. Wir wurden da offensichtlich über die waren Ursachen und Sachverhalte im Dunklen gelassen. Vieleicht kann jemand mit juristischem Hintergrund das Urteil in einfachen Worten mal kommentieren.
Anonymous User hat geschrieben:
Und wo sind die Beweise? Die Argumentationsketten?
So wie ich gelesen habe, hätte man aber zum Zeitpunkt des Überganges von Siemens zu NSN Widerspruch einlegen müssen, bin mir aber nicht 100%ig sicher. Inhaltlich verstehe ich das so, dass NSN ein selbstständig funktionierendes Unternehen hätte sein müssen. Wir wurden da offensichtlich über die waren Ursachen und Sachverhalte im Dunklen gelassen. Vieleicht kann jemand mit juristischem Hintergrund das Urteil in einfachen Worten mal kommentieren.
Und wo sind die Beweise? Die Argumentationsketten?
Das LAG-Urteil widerspricht z.B. folgender Sichtweise:
"Das Widerspruchsrecht kann wegen Verwirkung ausgeschlossen sein, wenn der Arbeitnehmer die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung über einen längeren Zeitraum (z. B. 6 ½ Jahre lang) nicht beanstandet hat. Nach einer so langen Zeitspanne muss der Betriebserwerber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) darauf vertrauen, dass kein Widerspruch mehr erklärt wird (BAG v. 15.3.2012 - 8 AZR 700/10)."
"Das Widerspruchsrecht kann wegen Verwirkung ausgeschlossen sein, wenn der Arbeitnehmer die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung über einen längeren Zeitraum (z. B. 6 ½ Jahre lang) nicht beanstandet hat. Nach einer so langen Zeitspanne muss der Betriebserwerber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) darauf vertrauen, dass kein Widerspruch mehr erklärt wird (BAG v. 15.3.2012 - 8 AZR 700/10)."
Anonymous User hat geschrieben:
- es gab hier ein Urteil und leider scheint es kein Grundsatzurteil beim BAG zu geben - warum wohl? Wann beginnt die Verjährung - wann erkennt man die Lüge? Was ist, wenn die neue Firma kenntnis von der mangelnden/falschen Unterrichtung hatte - Siemens/Käser saß im Aufsichtsrat - da gibt es keinen treu und Glauben
Das LAG-Urteil widerspricht z.B. folgender Sichtweise:
"Das Widerspruchsrecht kann wegen Verwirkung ausgeschlossen sein, wenn der Arbeitnehmer die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung über einen längeren Zeitraum (z. B. 6 ½ Jahre lang) nicht beanstandet hat. Nach einer so langen Zeitspanne muss der Betriebserwerber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) darauf vertrauen, dass kein Widerspruch mehr erklärt wird (BAG v. 15.3.2012 - 8 AZR 700/10)."
- es gab hier ein Urteil und leider scheint es kein Grundsatzurteil beim BAG zu geben - warum wohl? Wann beginnt die Verjährung - wann erkennt man die Lüge? Was ist, wenn die neue Firma kenntnis von der mangelnden/falschen Unterrichtung hatte - Siemens/Käser saß im Aufsichtsrat - da gibt es keinen treu und Glauben
Anonymous User hat geschrieben:
So ein Urteil setzt die Einstellungshürden noch mal höher. Das ist dir schon bewuust. Als Unternehmer sage ich mir da doch: wann immer es möglich ist, stelle ich nichtin Deutschland ein. Nach 15 Jahren. Lächerlich.WWenn es stimmt.
Nach dieser Argumentation könnte ich auch noch ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis mit der SAG haben. Wenn das BAG das Urteil nicht kassiert, kann sich der Käsemacher warm anziehen!
So ein Urteil setzt die Einstellungshürden noch mal höher. Das ist dir schon bewuust. Als Unternehmer sage ich mir da doch: wann immer es möglich ist, stelle ich nichtin Deutschland ein. Nach 15 Jahren. Lächerlich.WWenn es stimmt.
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