Sprinterprämie
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
31.08.2012 18:27
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Verbreitet doch nicht immer so einen Schwachsinn. Hier die Fakten:
Sie können die Ruhensvereinbarung verkürzen oder verlängern mit einer Vorlaufzeit von einer Woche und können jederzeit wieder in die BeE zurück.(bis 30.04.2014)
Während der Ruhenszeit verliert man den Anspruch auf die Sprinterprämie nicht.
Die Auszahlung der Sprinterprämie ist an Ihr Austrittsdatum gekoppelt. Sie erhalten diese nicht während der Ruhenszeit
Auf Basis von Ploneboard