Verlängerung der BEE in München
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
28.03.2014 09:40
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Anonymous User hat geschrieben:
Leute lasst euch nicht irre machen von solchen 'jokes'. Nach SGB III zahlt das Arbeitsamt 12 Monate Transferkurzarbeitergeld. Was über die 12 Monate hinaus geht zahlt der Arbeitgeber aus seiner Kasse. Und das kann er z.B. auch drei Jahre machen, hat man ja damals bei der Schließung von Mch H gesehen.
Anonymous User hat geschrieben: Nach der Transfergesellschaft (maximale Dauer per Gesetz laut SGB III ist 24 Monate)
Leute lasst euch nicht irre machen von solchen 'jokes'. Nach SGB III zahlt das Arbeitsamt 12 Monate Transferkurzarbeitergeld. Was über die 12 Monate hinaus geht zahlt der Arbeitgeber aus seiner Kasse. Und das kann er z.B. auch drei Jahre machen, hat man ja damals bei der Schließung von Mch H gesehen.
Ling Uaan hat geschrieben:
Leute lasst euch nicht irre machen von solchen 'jokes'. Nach SGB III zahlt das Arbeitsamt 12 Monate Transferkurzarbeitergeld. Was über die 12 Monate hinaus geht zahlt der Arbeitgeber aus seiner Kasse. Und das kann er z.B. auch drei Jahre machen, hat man ja damals bei der Schließung von Mch H gesehen.
Ja genau. Im § 111 Transferkurzarbeitergeld des SGB III ist ausgesagt "Die Agentur für Arbeit leistet Transferkurzarbeitergeld für längstens zwölf Monate.". Das ist alles und betrifft nur die TKuG-Zahlung der AfA. Die Monate, die darüber hinausgehen, sind Angelegenheit des Arbeitgebers, zu denen er sich vertraglich verpflichtet hat und die er bis dato auch eingehalten hat. Und wenn der sich noch zu einer Verlängerung verpflichtet hat, sollte die genauso machbar sein, wie die Monate 13 bis 24 in der NSN TG. Aber vielleicht will NSN ja seine MCH-2012 NSN TGmbH plangemäß am 1.5.2014 auflösen. Dann wäre das Verschieben der Leute und des Geldes z.B. in die PEAG eine Lösung. Leider weiß man das alles nicht und wir müssen bis 2.4. warten.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben: Nach der Transfergesellschaft (maximale Dauer per Gesetz laut SGB III ist 24 Monate)
Leute lasst euch nicht irre machen von solchen 'jokes'. Nach SGB III zahlt das Arbeitsamt 12 Monate Transferkurzarbeitergeld. Was über die 12 Monate hinaus geht zahlt der Arbeitgeber aus seiner Kasse. Und das kann er z.B. auch drei Jahre machen, hat man ja damals bei der Schließung von Mch H gesehen.
Ja genau. Im § 111 Transferkurzarbeitergeld des SGB III ist ausgesagt "Die Agentur für Arbeit leistet Transferkurzarbeitergeld für längstens zwölf Monate.". Das ist alles und betrifft nur die TKuG-Zahlung der AfA. Die Monate, die darüber hinausgehen, sind Angelegenheit des Arbeitgebers, zu denen er sich vertraglich verpflichtet hat und die er bis dato auch eingehalten hat. Und wenn der sich noch zu einer Verlängerung verpflichtet hat, sollte die genauso machbar sein, wie die Monate 13 bis 24 in der NSN TG. Aber vielleicht will NSN ja seine MCH-2012 NSN TGmbH plangemäß am 1.5.2014 auflösen. Dann wäre das Verschieben der Leute und des Geldes z.B. in die PEAG eine Lösung. Leider weiß man das alles nicht und wir müssen bis 2.4. warten.
Anonymous User hat geschrieben:
Ja genau. Im § 111 Transferkurzarbeitergeld des SGB III ist ausgesagt "Die Agentur für Arbeit leistet Transferkurzarbeitergeld für längstens zwölf Monate.". Das ist alles und betrifft nur die TKuG-Zahlung der AfA. Die Monate, die darüber hinausgehen, sind Angelegenheit des Arbeitgebers, zu denen er sich vertraglich verpflichtet hat und die er bis dato auch eingehalten hat. Und wenn der sich noch zu einer Verlängerung verpflichtet hat, sollte die genauso machbar sein, wie die Monate 13 bis 24 in der NSN TG. Aber vielleicht will NSN ja seine MCH-2012 NSN TGmbH plangemäß am 1.5.2014 auflösen. Dann wäre das Verschieben der Leute und des Geldes z.B. in die PEAG eine Lösung. Leider weiß man das alles nicht und wir müssen bis 2.4. warten.
Das verschieben der Leute in die PEAG (und damit ATZ) wäre keine Lösung. Denn nur wer zum Ende der Maßnahme in die (vorgezogene) gesetzliche Rente gehen kann, kann auch ATZ machen.
Ling Uaan hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben: Nach der Transfergesellschaft (maximale Dauer per Gesetz laut SGB III ist 24 Monate)
Leute lasst euch nicht irre machen von solchen 'jokes'. Nach SGB III zahlt das Arbeitsamt 12 Monate Transferkurzarbeitergeld. Was über die 12 Monate hinaus geht zahlt der Arbeitgeber aus seiner Kasse. Und das kann er z.B. auch drei Jahre machen, hat man ja damals bei der Schließung von Mch H gesehen.
Ja genau. Im § 111 Transferkurzarbeitergeld des SGB III ist ausgesagt "Die Agentur für Arbeit leistet Transferkurzarbeitergeld für längstens zwölf Monate.". Das ist alles und betrifft nur die TKuG-Zahlung der AfA. Die Monate, die darüber hinausgehen, sind Angelegenheit des Arbeitgebers, zu denen er sich vertraglich verpflichtet hat und die er bis dato auch eingehalten hat. Und wenn der sich noch zu einer Verlängerung verpflichtet hat, sollte die genauso machbar sein, wie die Monate 13 bis 24 in der NSN TG. Aber vielleicht will NSN ja seine MCH-2012 NSN TGmbH plangemäß am 1.5.2014 auflösen. Dann wäre das Verschieben der Leute und des Geldes z.B. in die PEAG eine Lösung. Leider weiß man das alles nicht und wir müssen bis 2.4. warten.
Das verschieben der Leute in die PEAG (und damit ATZ) wäre keine Lösung. Denn nur wer zum Ende der Maßnahme in die (vorgezogene) gesetzliche Rente gehen kann, kann auch ATZ machen.
jetzt Leut wird´s skurril - bereits in der IGM INFO wurde gesagt, dass die Firmenleitung den Tarifvertrag in Bezug auf die Bee-Verlängerung einhält. Diese Woche sollte die TG eine Mail schicken - sonst bis zur nächsten IGM-Info am 2.4. warten - die Verlängerung pfeifen bereits die Spatzen von den Dächern - wie lange die dauert wird die IGM klugerweise erst im April verhandeln - sonst wird die FL wohl die schlechteste Vermittlungsquote aller Zeiten als Basis nehmen - also Ruhe bewahren und des werd schon - und sonst bewerben wir uns fleißig weiter und hoffen, die Verlängerung brauchts net - ein Job wär besser.
Ich sage es mal so: Die Rente ist sicher. Das stimmt. Das sagte einmal ein Minister. Und das stimmt. Die Rente ist sicher. Aber ob ich mir von der Rente einmal eine Pizza kaufen kann oder einen Monat leben kann, das sagte er nicht. Also die BEE wird verlängert, ja? Schön. Um 3 Tage oder 3 Monate? Das könnte mich interessieren. Und wieso muss da VERHANDELT werden. Dreisatz und fertig.
Anonymous User hat geschrieben:
Kennst du die Anzahl, die am 1.5. noch in der Bee sind - da hilft kein 3-Satz - nur abwarten.
Ich sage es mal so: Die Rente ist sicher. Das stimmt. Das sagte einmal ein Minister. Und das stimmt. Die Rente ist sicher. Aber ob ich mir von der Rente einmal eine Pizza kaufen kann oder einen Monat leben kann, das sagte er nicht. Also die BEE wird verlängert, ja? Schön. Um 3 Tage oder 3 Monate? Das könnte mich interessieren. Und wieso muss da VERHANDELT werden. Dreisatz und fertig.
Kennst du die Anzahl, die am 1.5. noch in der Bee sind - da hilft kein 3-Satz - nur abwarten.
Dieses beE-Konstrukt aus NSN TG und Siemens Placement ist die organisierte Verantwortungslosigkeit. Einer versteckt sich hinter dem anderen, einer schiebt dem anderen den schwarzen Peter zu. Da gibt es keine Bekanntgabe von Vermittlungsquoten und damit natürlich auch keine belastbaren Trendaussagen zu möglicher Verlängerung. (Bei den versprochenen Schulungen - kommen die noch vor dem jüngsten Tag? - das gleiche Geeiere).
Ich frage mich nur, warum es solche Zahlen bzw. Trendaussagen bis jetzt nicht gegeben hat? Was ist die Motivation? Will man mauscheln (um nicht betrügen zu sagen)? Glaubt man, wir legen uns die soziale Hängematte wegen rund 4 oder ein paar mehr Monaten Verlängerung?
Man nimmt die Menschen / die "Insassen" in dieser beE einfach nicht ernst. Man behandelt sie wie unmündige Kinder. Und dieser mangelnde Respekt den Menschen gegenüber potenziert den überall spürbaren Zorn auf Siemens und NSN.
Ich frage mich nur, warum es solche Zahlen bzw. Trendaussagen bis jetzt nicht gegeben hat? Was ist die Motivation? Will man mauscheln (um nicht betrügen zu sagen)? Glaubt man, wir legen uns die soziale Hängematte wegen rund 4 oder ein paar mehr Monaten Verlängerung?
Man nimmt die Menschen / die "Insassen" in dieser beE einfach nicht ernst. Man behandelt sie wie unmündige Kinder. Und dieser mangelnde Respekt den Menschen gegenüber potenziert den überall spürbaren Zorn auf Siemens und NSN.
Was ist die PEAG? Es gibt doch keine zwangsläufige Verknüpfung der PEAG mit Altersteilzeit (ATZ).
Es geht nur um das Herauslösen von einigen hundert NSN/beE-Kollegen in die PEAG ausgestattet mit einem neuen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag. Der muß natürlich von beiden Seiten akzeptiert und damit auch unterschrieben werden. Den kann man also nicht am letzten Tag allen Betroffenen vorlegen und dann sofort auf eine Unterschrift pochen oder sagen, "lass dir ruhig Zeit mit der Unterschrift".
...und zur Freude der Menschen die von DC betreut werden (ich kann das fast nicht glauben das der mit diesem Mindset Betreuer wurde, ich hatte zwei Betreuer die waren beide super, die verstehen was von der Sache, die möchten Menschen... Mit denen würde ich gerne weitermachen!!!) wird scheinbar nur die BEE für uns verlängert aber nicht für die Betreuer.
Die Münchener BeE wird vom 01.05.2014 bis zum 15.09.2014 verlängert. Die BeE wird von
NSN HR geleitet, um Kosten zu sparen.
Die geplanten Weiterbildungen , die über den Europäischen Strukturfond finanziert werden,
sollen im April stattfinden.
Alle Mitarbeiter müssen ihren Urlaub für die Periode 01.05 - 15.09 bis zum 07.04.2014 beantragen.
Definitiv ohne Berater, stand in der Mail drin. Also für DC, der sich ja BEE-Beraterr nennt, ist die Zeit zum 1.5. abgelaufen. Wobei ich davon ausgehe, dass dieser Vollpfosten nie und nimmer ein Berater ist und war.
Zu den Beratern muß ich sagen, hatte auch zwei und kann mich nicht beschweren. nach anfänglichen leichten Schwierigkeiten hat sich das zu einem fast freundschaftlichen Verhältnis gewandelt.
Ist die Verlängerung bis 15.9. mit Abfindungserhöhung um 3815 € o.k.?
Mein erster Eindruck ist: ja.
Mein erster Eindruck ist: ja.
- Die "Hochrechnungen" haben einen Pi-mal-Daumen-Wert von rund 4 Monaten ergeben.
- Bei Ausscheiden vor dem 15.9. steckt natürlich NSN die Kohle für gesparte Gehälter ein. Andererseits kriegt jeder knapp 4k€ brutto. Erster Eindruck: passt schon irgendwie. Wer jetzt noch keinen Job hat, wird sich vermutlich auch die nächsten Monate schwer tun.
- Keinen Berater mehr zu haben, kann ich verschmerzen. Dann müssen wir eben Selbsthilfegruppen stärker forcieren. Erste Ansätze sind ja vorhanden.
Anonymous User hat geschrieben:
--->Man muss die beE Verlängerung ja nicht unterschreiben. Vielleicht ist es besser, wenn man sich am 1.Mai arbeitslos meldet- und POSTWENDEND aus der IG-Metall austritt, sofern das noch nicht geschehen ist.
Aufgrund der zusätzlichen Abfindung kann das Finanzamt in meinem Fall die 1/5 Regelung nicht zur Anwendung bringen. Netto nimmt man mir so ungefähr 10.000 Euro aus der Tasche- was soll ich mit einer zusätzlichen Abfindung??? Liebe Leute- ich verstehe es nicht
--->Man muss die beE Verlängerung ja nicht unterschreiben. Vielleicht ist es besser, wenn man sich am 1.Mai arbeitslos meldet- und POSTWENDEND aus der IG-Metall austritt, sofern das noch nicht geschehen ist.
Anonymous User hat geschrieben:
Antwort: Im normalen Leben- was würde ein Deutscher Staatsbürger machen, wenn man ihm den Geldbeutel mit 10.000 Euro klaut?
Aufgrund der zusätzlichen Abfindung kann das Finanzamt in meinem Fall die 1/5 Regelung nicht zur Anwendung bringen. Netto nimmt man mir so ungefähr 10.000 Euro aus der Tasche- was soll ich mit einer zusätzlichen Abfindung??? Liebe Leute- ich verstehe es nicht
Antwort: Im normalen Leben- was würde ein Deutscher Staatsbürger machen, wenn man ihm den Geldbeutel mit 10.000 Euro klaut?
@20:45 - geh zum Steuerberater, wer sagt, das du für die 3,8 k die 5tel Regelung machen mußt. Sei doch froh, du hast 4,5 Monate länger Gehalt, Renten-, Kranken-, PV und Arbeitslosenversicherung (rechne mal das Geld aus) - dann noch fast 4k extra drauf, keine Berater mehr (Geld überweist HR) - hoffentlich wird der Sommer schön, Jobsuche und Bewerbungen sind doch inzwischen Routine, womit kann man dich noch zufrieden stellen. Evtl. neidet man den Kranken und Behinderten die paar Euro mehr - warte darauf - Was sollen unsere Kollegen aus den Regionen sagen - die haben schon fertig - die Bruchsler brauchen noch 3,5 Monate länger (hatten aber nur 25 Monate - du imSeptember 28,5 Monate) und dann noch weinen.
Anonymous User hat geschrieben:
E ...welche zusätzliche Abfindung??? Es ist doch nur eine Erhöhung der Abfindung. Kanste do so dem FA verklausulieren.
Aufgrund der zusätzlichen Abfindung kann das Finanzamt in meinem Fall die 1/5 Regelung nicht zur Anwendung bringen. Netto nimmt man mir so ungefähr 10.000 Euro aus der Tasche- was soll ich mit einer zusätzlichen Abfindung??? Liebe Leute- ich verstehe es nicht
E ...welche zusätzliche Abfindung??? Es ist doch nur eine Erhöhung der Abfindung. Kanste do so dem FA verklausulieren.
Anonymous User hat geschrieben:
Versteh es doch bitte: -10.000 Euro (netto) + 4000Euro/2 = -8.000 Euro. 1/5 Regelung gibt es nur, wenn alle Bestandteile der Abfindung ZUSAMMENGEBALLT in einem Kalenderjahr zur Auszahlung kommen.
@20:45 - geh zum Steuerberater, wer sagt, das du für die 3,8 k die 5tel Regelung machen mußt. Sei doch froh, du hast 4,5 Monate länger Gehalt, Renten-, Kranken-, PV und Arbeitslosenversicherung (rechne mal das Geld aus) - dann noch fast 4k extra drauf, keine Berater mehr (Geld überweist HR) - hoffentlich wird der Sommer schön, Jobsuche und Bewerbungen sind doch inzwischen Routine, womit kann man dich noch zufrieden stellen. Evtl. neidet man den Kranken und Behinderten die paar Euro mehr - warte darauf - Was sollen unsere Kollegen aus den Regionen sagen - die haben schon fertig - die Bruchsler brauchen noch 3,5 Monate länger (hatten aber nur 25 Monate - du imSeptember 28,5 Monate) und dann noch weinen.
Versteh es doch bitte: -10.000 Euro (netto) + 4000Euro/2 = -8.000 Euro. 1/5 Regelung gibt es nur, wenn alle Bestandteile der Abfindung ZUSAMMENGEBALLT in einem Kalenderjahr zur Auszahlung kommen.
Anonymous User hat geschrieben:
Ganz falsch. Wenn Du am Anfang die Abfindung genommen hast, und das Finanzamt hat mit 1/5 gerechnet, dann kriegst Du nun eine saftige Nachzahlung, und wer glaubt er könnte das vertuschen, der wird meiner Meinung nach vor Gericht landen- genau so wie der Fussballer.
Darum war es sicher sinnvoll gleich mit Eintritt in die BEE die Abfindung zu nehmen. Was weg it beim Finanzamt ist weg und abgeschlossen.
Ganz falsch. Wenn Du am Anfang die Abfindung genommen hast, und das Finanzamt hat mit 1/5 gerechnet, dann kriegst Du nun eine saftige Nachzahlung, und wer glaubt er könnte das vertuschen, der wird meiner Meinung nach vor Gericht landen- genau so wie der Fussballer.
Sicher nicht, das Steuerjahr 12 ist abgeschlossen. Lt. meinem Steuerberater gibt es keine Rückverrechnung. Was ist, wenn du nächstes Jahr von einer anderen Firma bsp. eine Abfindung bekommst, dann wird doch nicht das Jahr 12 herausgekramt. Das wäre mehr als merkwürdig. Ausserdem ist das keine weitere Abfindung, sondern eine Erhöhung der alten Abfindung. D.h. der 3000 x Anteil müsste dann auch der 5 tel Regelung unterliegen wenn man es genau nimmt.
Also nix wie Fußballer, ganz korrekt, werde aber dazu konkret meinen Berater dazu befragen
@22:11 am 2. gibt es eine IGM Info, falls du in der IGM bist, die haben einen Rentenberater, dito was passiert bei Umwandlung in DC ? - klär es doch - evtl. geh zur IGM/HR und lasst einen Alternativvertrag ohne Abfindung ausfertigen - nimm es in die Hand - evtl- hat man die Problematik nicht gesehen - nimm Kontakt auf mit Kimmich, das Problem betrifft doch nicht nur dich.
@23:31 der Kollege hat da schon recht, die Zusatzabfindung wird in einem anderen Steuerjahr bezahlt. Google mal - man sollte die Problematik schellstens mit IGM/HR regeln - der Vertrag ist noch jung - und ist noch unterwegs zum Unterschreiben - da kann man wohl noch was ändern - falls es zu Problemen kommt -ich bekomme die Abfindung am Ende der Bee - also im gleichen Steuerjahr -"Die Anwendung der Fünftelregelung ist jedoch nur dann erlaubt, wenn die Abfindung vollständig innerhalb eines Steuerjahrs gezahlt wird und der Arbeitnehmer wegen der Abfindungszahlung mehr verdient, als er bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bekommen hätte. Im Fachjargon wird dieser Fall als „Zusammenballung“ von Einkünften bezeichnet."http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/kuendigung/tid-9620/abfindung-fuenftelregelung-gilt-nur-bei-einmalzahlung_aid_295314.html
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