fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
06.06.2012 06:38
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Wir sollten alle einstimmig eine detaillierte Auflistung der Berechnung vom KUG, Aufstockungsbetrag usw. bei HR Payroll anfordern. Dies über beE-Beirat und der Geschäftsleitung. Sowie ich jetzt auch lesen konnte, fehlen Euros. Bei den fehlenden Euros dann Verszugszinsen einfordern, da ja alles korrekt im Mai ausbezahlt werden muss und nicht erst im Juni oder später. Die Abrechnungsstelle hat doch jetzt genug Zeit gehabt, um einen korrekten Entgeltnachweis zu erstellen. Sie hatten jedenfalls länger Zeit, als wir vom Erhalt des Dreiseitigen Vertrages bis zur Unterschrift. Wir nicht einmal eine Woche und HR 1 1/2 Monate. Ich habe meine Abrechnung noch nicht, aber was ich da so lese, graut es mir davor.
Könnte mir vorstellen, dass das Thema Fünftel-Regelung unserer NSN und HR ziemlich wurscht ist. Letzten Endes sind WIR gegenüber dem Fiskus steuerpfichtig was Abfindungen anbelangt und nicht NSN. NSN hat wahrscheinlich ohne Berücksichtigung von 5tel Regelung Steuern von unseren Abfindungen abgeführt. Uns ist dann freigestellt über Lohnsteuererklärung das fehlende Delta wieder vom Finanzamt zurückzuholen.
Anonymous User hat geschrieben:
Könnte mir vorstellen, dass das Thema Fünftel-Regelung unserer NSN und HR ziemlich wurscht ist. Letzten Endes sind WIR gegenüber dem Fiskus steuerpfichtig was Abfindungen anbelangt und nicht NSN. NSN hat wahrscheinlich ohne Berücksichtigung von 5tel Regelung Steuern von unseren Abfindungen abgeführt. zurückzuholen.Naja, so einfach darf sich das NSN nicht machen http://www.akademie.de/wissen/abfindungen-steuern-sozialversicherung/fuenftelregelung "Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Fünftelregelung anzuwenden, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein Antrag des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich."
Abfindungsrechner (rechnet mit und ohne 1/5-Regelung) http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/
Die NSN-Drecksbude ist einfach zu blöd korrekte Abrechnungen zu bringen.
- Monatsgehalt Mai zu niedrig
- Abfindung falsch
- Urlaub falsch
- keine Fünftelregelung angewendet
den Gott verfluchten Ärschen werde ich Wind machen. Ich habe einen Hals der explodiert gleich. Eine Frechheit ohne gleichen. Die chronische Inkompetenz dieses Sauhaufens spiegelt sich bis hin zur Personalabteilung. Entweder die machen das vorsätzlich um die Leute zu bescheißen oder die können es einfach nicht besser.
Zur 1/5-Regelung --> gut, dass man alles aufhebt an Emails usw. Am Donnerstag, 12.04.2012 um 18:02 Uhr hat NSN HR Germany (NSN - DE/Muenchen) mit Betreff beE-Informationsveranstaltungen u. a. Nachfolgendes verschickt: --> Bei den in Abschnitt A, Ziffer 2.1. und 2.2 des Dreiseitigen Vertrages geregelten Ansprüchen handelt es sich um Abfindungsleistungen. Die Zahlungen sind in der Gehaltsabrechnung entsprechend ausgewiesen. Die Anwendbarkeit der 1/5 Regelung wird Seitens Payroll grundsätzlich immer geprüft. Die 1/5 Regelung ist nicht anwendbar, wenn die Abfindungsleistungen in zwei verschiedenen Kalenderjahren ausgezahlt werden (unschädlich wäre es nur, einen Betrag in Höhe von maximal 5 % in einem anderen Kalenderjahr auszuzahlen).Eine verbindliche Auskunft zur steuerlichen Behandlung kann Ihnen jedoch nur das für Sie zuständige Finanzamt erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG
HR Deutschland
Anonymous User hat geschrieben:
1.2) Die Abfindung ist eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit und unterliegt steuerlich der 1/5 Regelung In meinem Fall wurde die Höhe der Abfindung korrekt ermittelt. Die steuerliche Behandlung ist falsch gelaufen deshalb habe ich ungefähr 5000Euro netto zuwenig bekommen.Abfindung kann nur dann mit der 5tel Regelung besteuert werden, wenn die Auszahlung der kompletten Abfindung im gleichen Kalenderjahr erfolgt. Da die Abfindung aber aus zwei Teilen besteht, also Abfindung und Sprinterprämie, kann die 5tel Regelung nur angewendet werden, wenn Du beides im gleichen Kalenderjahr bekommst. Oder, wenn Du solange in der BeE bleibst, bis Du keine Sprinterprämie mehr bekommst (oder diese kleiner 5% der Abfindungssumme ist). Wie man das dann genau mit dem Finanzamt abklärt ist mir noch nicht klar.
Meine Abfindung und die Maibezüge sind auf meinem Konto, und das obwohl der Mai noch 15 Stunden lang ist...
Zu 23:32: Ja, manchmal sind sie blöd aber nicht immer. Vielleicht steckt da mehr dahinter (siehe spätere Postings)
Mein persönlicher Tipp: Du machst Dich fertig wenn Du Dich zu sehr hineinsteigerst.
Ich habe gewütet (auch in diesem Forum) ich habe getrauer (mehr zu hause)
Ich habe eine Abschiedsrede auf Siemens und NSN gehalten (zu Hause) und jetzt geht es an anderer Stelle
Hass und Zorn hilft mir nicht (und Dir auch nicht) bei der Mission einen neuen Arbetisplatz zu finden
Zu 23:32: Ja, manchmal sind sie blöd aber nicht immer. Vielleicht steckt da mehr dahinter (siehe spätere Postings)
Mein persönlicher Tipp: Du machst Dich fertig wenn Du Dich zu sehr hineinsteigerst.
Ich habe gewütet (auch in diesem Forum) ich habe getrauer (mehr zu hause)
Ich habe eine Abschiedsrede auf Siemens und NSN gehalten (zu Hause) und jetzt geht es an anderer Stelle
Hass und Zorn hilft mir nicht (und Dir auch nicht) bei der Mission einen neuen Arbetisplatz zu finden
Bei mir stimmt immerhin die Brutto-Abfindung, und erstaunlicherweise auch der Urlaubsanspruch
(incl. bis Ende April aus betrieblichen Gründen nicht nehmbarem Urlaub!).
Bei der Brutto-Netto-Rechnung bin ich "leicht" überfordert.
Was mir aber direkt auffällt, das ist das zu niedrige Brutto der beE-Monatsbezüge!
Du schreibst dazu "auf's Netto kommt's an", ein Anderer schreibt "das Brutto muss so aussehen
dass netto 80% vom bisherigen netto rauskommen", aber im beE-Vertrag steht was Anderes!: "...erhält monatlich 80% seines BruttoMonatsEinkommens..."
Werde mal HR anmailen, nachdem Anrufe offensichtlich nicht klappen
bt
@Donnerstag 10:27 : Die Aussage "Das Brutto muss so aussehen, dass netto 80% vom bisherigen Netto rauskommen" ist definitiv falsch wie ein Blick in den Vertrag zeigt. Richtig ist, dass 80% (oder 70%) vom bisherigen Brutto gezahlt werden. Leider ist während des Bezugs des TKUG die Nachvollziehbarkeit etwas schwierig, da NSN erst einmal das persönliche Netto, dass sich aus den 80/70% Brutto ergibt berechnet und dann rückwärts den Zuschuss zum TKUG ermittelt, damit genau dieses Netto wieder rauskommt. Dieser Zuschuss plus TKUG ergeben aber eben nicht die 80/70% des Bruttos, da ja Teile dieser Summe nicht der SV und nicht der Steuer unterliegen. Deshalb nochmal: rechnet Euer 70/80% Brutto aus und ermittelt mit Euren persönlichen Steuerdaten und einem Brutto/Nettorechner aus dem Internet Euer Netto aus diesem Betrag. Und genau diesen Betrag sollte NSN Euch auch überwiesen haben. Für diejenigen, die diesen Monat noch ihre Abfindung ausgezahlt bekommen haben, wird's ein bisschen komplizierter und es bietet sich in dem Fall an, die Überprüfung erst mit dem Juni-Entgelt-Bescheid zu machen. Einspruch muss man innerhalb von 3 Monaten einlegen, d.h. da ist noch genügend Zeit.
Antwort von HR:
Sie müssen von Ihrem errechneten Bruttoentgelt noch den Arbeitgeberanteil zur Vermögensbildung abziehen.
Dies ist Ihr tatsächliches Bruttoentgelt. Dieses mit 12 multipliziert plus die 10.000 € ergibt den Abfindungsbetrag auf der Abrechnung.
Wie bereits mehrfach in den Infoveranstaltungen erwähnt wurde, findet die Fünftel-Regelung bei der Auszahlung der Abfindung im Mai keine Anwendung, da sie eventuell einen Anspruch auf die Sprinterprämie haben, die bei Austritt bezahlt wird und der Zeitpunkt noch nicht feststeht.
mal eine ganz grundsätzliche Frage: Wer hat denn das Geld schon auf dem Konto? Also, normalerweise hat ich das immer am letzten Arbeitstag im Monat und konnte es online schon morgens "sehen". Heute tut sich irgendwie nix ... mein GH auch auf Konto bei SPK (ohne Abfindung, da Mai-Auszahlung nicht gewaehlt)
Also ich habe mich noch ein wenig aufgeschlaut.
Von Carsten habe ich mir erklären lassen, wie die Logik aussieht.
Es ist das brutto-netto-Verwirrspiel:
Das Monatseinkommen setzt sich aus den Posten unter "Basisbezüge" (ohne die Abfindung)
plus dem Posten "KuG-Leistung" unter "Zeitbezüge" zusammen,
der erste ist aber Brutto (d.h. da geht noch Steuer ab), der zweite (KuG-Leistung) hingegen
ist schon Netto, da nicht mehr zu versteuern.
Damit erhebt sich die Frage, wie das korrekt zu addieren ist.
Wenn ich das durch MEINE Brille sehe, setze ich für die KuG-Leistung einfach Brutto=Netto,
weil es nicht zu versteuern ist, und freue mich.
Wenn ich es hingegen durch die NSN-Brille sehe, sieht die Welt natürlich anders aus.
Wer dann, wie ich, nicht nur die Netto- sondern auch die Brutto-Rechnung verstehen will,
der muss im Prinzip die "KuG-Leistung" als Nettobetrag nehmen und erst nochmal "virtuelle Steuer"
(die's ja real nicht gibt da das nicht zu versteuern ist) addieren, um auf ein hypothetisches Brutto
des KuG-Betrags zu kommen, bevor man den zum ersten Entgeltteil (dem unter "Basisbezüge") hinzuaddiert. Also z.B. nehmen wir an, ich hätte 49% Steuersatz, dann müsste ich den Posten unter "KuG-Leistung" durch 0.51 dividieren (also rund verdoppeln), und das Ergebnis dann zu den Posten
unter "Basisbezüge" (ohne die Abfindung) addieren, dann stimmt's tatsächlich in etwa,
dass man auf 80% des bisherigen Brutto (mal 13.5/12) kommt. So in etwa, genauer muss man natürlich noch mehr berücksichtigen.
Aus einem Gespräch mit Jo wiederum weiß ich, dass alles noch viel komplizierter ist. So wird JEDE Monatsabrechnung wieder anders aussehen, weil jeder Monat unterschiedlich viele Feiertage hat (wie z.B. der Mai), und an Feiertagen kein TKuG fließt, so teilt sich die Kohle jedesmal wieder anders auf!
Und was die Sprinterprämie betrifft: Wie ich es verstanden habe, vermasselt mir diese die Fünftelregelung, insofern ich sie nicht schon in 2012 kassiere! Warum: Weil, wenn ich sie erst 2013 oder noch später kassiere, die Abfindung insgesamt (bestehend aus Eintrittsprämie und Sprinterprämie) auf zwei Jahre aufgeteilt wird, dann geht zusätzlich keine Fünftelung mehr.
Merke: Man kann beliebig viel Zeit damit verbringen, aber es kann durchaus sein, dass die
HR-Rechnung sogar unterm Strich mehr oder weniger richtig ist, nur dass wir es kaum mehr nachvollziehen können. Hätte die PA wie versprochen ein erläuterndes Begleitblatt mitversendet,
wäre manche Konfusion zu vermeiden gewesen. Aber nix dazugelernt...
Anonymous User hat geschrieben:
Dann wartet erstmal Euere Einkommenssteuererklärung für 2012 ab, dann kommt die Ernüchterung. Der Fiskus schlägt dann nochmal kräftig zu.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Quatsch, warum soll der Fiskus nochmal zuschlagen?????
Anonymous User hat geschrieben:
Antwort von HR: Sie müssen von Ihrem errechneten Bruttoentgelt noch den Arbeitgeberanteil zur Vermögensbildung abziehen. Dies ist Ihr tatsächliches Bruttoentgelt. Dieses mit 12 multipliziert plus die 10.000 € ergibt den Abfindungsbetrag auf der Abrechnung. Wie bereits mehrfach in den Infoveranstaltungen erwähnt wurde, findet die Fünftel-Regelung bei der Auszahlung der Abfindung im Mai keine Anwendung, da sie eventuell einen Anspruch auf die Sprinterprämie haben, die bei Austritt bezahlt wird und der Zeitpunkt noch nicht feststeht.-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Was soll denn dieser Blödsinn??? Die können doch nicht die Abfindung höher versteuern, weil ggf. zusätzliches Geld kommt? Ich zahle doch nicht Steuer auf etwas was ich nicht habe? Das Gesetz geht bei der Versteuerung im Abfindungsfalle auch von der Fünftel Regelung aus, darauf habe ich rechtlichen Anspruch
Versuch die Tel-Nummer von HR anzurufen die auf meinem Gehaltzettel steht. Die Nummer hat man wohl gecancelt. "Bitte rufen sie die Auskunft an", das kommt zurück. Der NSN-Sauladen ist mehr als unmöglich.
Frage: hat jemand ne funktionierende Telnummer von HR. Ich will den Fatzkes da drin mal ordentlich Wind machen. Alternativ lasse ich menen Anwalt ein Briefchen schreiben.
"Blödsinn", "Sauladen", "Fatzkes", "Wind machen", "Anwalt Brief schreiben lassen". Auch diesen Thread kann man bald wieder in die unterste Niveauschublade einsortieren. Ihr schafft das immer wieder. Habt Ihr überhaupt einen Fall oder machen hier wieder mal ein paar Hassprediger jede Menge Wind?
><br> 1. Entspricht Euer Netto dem, was bei 70/80% Brutto rauskommen soll? Wenn ja, habt Ihr genau die Kohle bekommen, die vertraglich zugesichert ist. 2. Habt Ihr Euch die Abfindung mit dem Maigehalt auszahlen lassen? Dann gilt für Euch die Fünftelregelung nicht wegen der potenziellen Sprinterprämie und NSN darf gar nicht weniger Steuern einbehalten. Hättet Ihr wissen können. Es ist in Deutschland grundsätzlich so, dass man sich zuviel gezahlte Steuer erst im Nachhinein wiederholden kann, wenn man nachweist, dass man tatsächlich zuviel gezahlt hat. 3. @Donnerstag 20:47 : Das ist nur bedingt Quatsch, weil das "kräftig" nicht stimmt. Aber zu einer Nachzahlung kommt es wegen des Progressionsvorbehalts auf das TKUG. Geht da mal von rund 1000 Euro aus. Die werden aber meistens durch die Berücksichtigung der üblichen Freibeträge kompensiert und die Steuererstattung ist dann halt niedriger als sonst. 4. Was bleibt ist der sicherlich unbefriedigende Zustand, dass die Brutto-Einkommensbestandteile nicht wirklich nachvollziehbar sind. Das liegt aber nun mal an dem iterativen Verfahren, nach dem die berechnet werden und den relativ komplexen gesetzlichen Bestimmungen. Mal ehrlich: wenn Euer Netto stimmt, dann bescheißt Euch die Firma nicht.
><br> 1. Entspricht Euer Netto dem, was bei 70/80% Brutto rauskommen soll? Wenn ja, habt Ihr genau die Kohle bekommen, die vertraglich zugesichert ist. 2. Habt Ihr Euch die Abfindung mit dem Maigehalt auszahlen lassen? Dann gilt für Euch die Fünftelregelung nicht wegen der potenziellen Sprinterprämie und NSN darf gar nicht weniger Steuern einbehalten. Hättet Ihr wissen können. Es ist in Deutschland grundsätzlich so, dass man sich zuviel gezahlte Steuer erst im Nachhinein wiederholden kann, wenn man nachweist, dass man tatsächlich zuviel gezahlt hat. 3. @Donnerstag 20:47 : Das ist nur bedingt Quatsch, weil das "kräftig" nicht stimmt. Aber zu einer Nachzahlung kommt es wegen des Progressionsvorbehalts auf das TKUG. Geht da mal von rund 1000 Euro aus. Die werden aber meistens durch die Berücksichtigung der üblichen Freibeträge kompensiert und die Steuererstattung ist dann halt niedriger als sonst. 4. Was bleibt ist der sicherlich unbefriedigende Zustand, dass die Brutto-Einkommensbestandteile nicht wirklich nachvollziehbar sind. Das liegt aber nun mal an dem iterativen Verfahren, nach dem die berechnet werden und den relativ komplexen gesetzlichen Bestimmungen. Mal ehrlich: wenn Euer Netto stimmt, dann bescheißt Euch die Firma nicht.
Auf Nachfrage bei HR gab es folgende Rückmeldungen:
1. Abfindung und Fünftelregelung für Steuer: wurde bei niemandem angewendet.
2. gezahltes BeE Gehalt stimmt doch: dazu sollte man folgende Berechnung machen, um sein Nettogehalt zu errechnen bzw. nachzuvollziehen:
Ihr Nettobetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Sie müssen Ihr Bruttogehalt vom Monat April mit 13,5 multiplizieren und durch 12 teilen.
Von diesem Wert berechnen Sie 70%.
Diesen Bruttowert müssen Sie in einen Brutto-Netto-Rechner eingeben, um Ihr Nettogehalt zu erhalten.
Dieses errechnete Nettoentgelt setzt sich in dem Entgeltnachweis von Mai wie folgt zusammen:
KUG St+SV
+ KUG-Zuschuss
+ Gehalt
+ Vermögensb. AG-Anteil
+ KUG-Leistung
- lfd. Lohnsteuer
- lfd. Soli
- lfd. Kirchensteuer
- Sozialversicherungen
= Nettoentgelt
Bei mir stimmt das gezahlte Nettogehalt nach dieser Berechnung!
Hätte HR die ERklärung gleich mitgeliefert, hätten sie sich ne Menge Anfragen aufgeregter BeEler erspart.
Auf Basis von Ploneboard