Hat jemand in Muenchen von den katholischen Kirchensteuern 50% auf die Abfindung zurueck beantragt und war erfolgreich?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
16.11.2016 11:00
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Hat jemand in Muenchen von den katholischen Kirchensteuern 50% auf die Abfindung zurueck beantragt und war erfolgreich?
Abgeschickt von Anonymous User am 30.Juli 2015 10:42Anonymous User hat geschrieben:
Interessant, wusste ich gar nicht. Probieren kann man es ja mal. Ich habe meiner Steuerbescheid für 2014 noch nicht. Habe auch ein bisschen gegoogelt.
http://www.schwerd.info/steuerrecht/erlass-der-kirchensteuer-bei-abfindung/88/
http://www.finanz-content.de/teilerlass-der-kirchensteuer-auf-abfindungen-23051.html
Wie funktioniert das? http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-steuererklaerung/alle-steuerzahler/1114-kirchensteuer
Interessant, wusste ich gar nicht. Probieren kann man es ja mal. Ich habe meiner Steuerbescheid für 2014 noch nicht. Habe auch ein bisschen gegoogelt.
http://www.schwerd.info/steuerrecht/erlass-der-kirchensteuer-bei-abfindung/88/
http://www.finanz-content.de/teilerlass-der-kirchensteuer-auf-abfindungen-23051.html
Bei einer Kündigung/Austritt ist zu berücksichtigen, dass der nicht für das ganze Steuerjahr gilt, sondern erst ab dem Monat des Austritts ... also ist es ab Juli besser nicht auszureten, sondern sich auf die 50%-Regelung zu berufen - dafür muß man aber noch in der Kirche sein.
Sonst wird die Kirchensteuer anteilig für das Jahr berechnet.
Hier hats auch nicht geklappt ebenso Nachweis von allem möglichem
http://der-privatier.com/steuerplanung-teil-3/#comment-2305
Anonymous User hat geschrieben:
##verstehe also:ich kann die 50%-Regelung Rückerstattung nur bekommen, wenn ich noch Mitglied bin. Danach kann ich austreten. Wenn ich sofort austrete, kann ich die Rückerstattung nicht 100% bekommen?
Bei einer Kündigung/Austritt ist zu berücksichtigen, dass der nicht für das ganze Steuerjahr gilt, sondern erst ab dem Monat des Austritts ... also ist es ab Juli besser nicht auszureten, sondern sich auf die 50%-Regelung zu berufen - dafür muß man aber noch in der Kirche sein. Sonst wird die Kirchensteuer anteilig für das Jahr berechnet.
##verstehe also:ich kann die 50%-Regelung Rückerstattung nur bekommen, wenn ich noch Mitglied bin. Danach kann ich austreten. Wenn ich sofort austrete, kann ich die Rückerstattung nicht 100% bekommen?
Anonymous User hat geschrieben:
Mache endlich Deine eigene Homepage auf (z.B. Ich gegen den Staat und die Kirche) und höre auf dieses Forum hier zu vermüllen!
Nix Musterschreiben! Der Staat und die Kirche stecken unter einer Decke! Die wollen, das du einem Beamten in die Augen schaust. Zur Abschreckung. Klappt aber nicht immer, weil kein halbwegs vernünftiger Mensch diesen Konkordatsterror mehr mitmacht.
Mache endlich Deine eigene Homepage auf (z.B. Ich gegen den Staat und die Kirche) und höre auf dieses Forum hier zu vermüllen!
Anonymous User hat geschrieben:
Mit einem Musteranschreiben kommst du nicht weiter. Damit wird dein Antrag zu 100% abgelehnt. Das ist wahrscheinlich so ähnlich wie beim Angeklagten vor dem Gericht. Der muss so richtig jammern, Reue zeigen, auch wenn er es nicht so meint, und im Staub kriechen, damit er aus dem Richter ein mildes Urteil herauskitzelt. Genauso musst du einen kreativen Antrag am Rande der Wahrheit beim Kirchensteueramt stellen, damit du vielleicht den Teilerlass herauskitzelst. Auf den Teilerlass gibt es keinen Rechtsanspruch, das ist nur Billigkeit. Schleimen ist angesagt.
Hat jemand ein Musteranschreiben?
Mit einem Musteranschreiben kommst du nicht weiter. Damit wird dein Antrag zu 100% abgelehnt. Das ist wahrscheinlich so ähnlich wie beim Angeklagten vor dem Gericht. Der muss so richtig jammern, Reue zeigen, auch wenn er es nicht so meint, und im Staub kriechen, damit er aus dem Richter ein mildes Urteil herauskitzelt. Genauso musst du einen kreativen Antrag am Rande der Wahrheit beim Kirchensteueramt stellen, damit du vielleicht den Teilerlass herauskitzelst. Auf den Teilerlass gibt es keinen Rechtsanspruch, das ist nur Billigkeit. Schleimen ist angesagt.
Hast Du es probiert? und hattest du Erfolg?
In anderen Bundesländern und Kirchensitzen sollte das mit einem Dreizeiler funktionierne. In Köln wird dem sehr wohl entsprochen.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Hat jemand ein Musteranschreiben?
Mit einem Musteranschreiben kommst du nicht weiter. Damit wird dein Antrag zu 100% abgelehnt. Das ist wahrscheinlich so ähnlich wie beim Angeklagten vor dem Gericht. Der muss so richtig jammern, Reue zeigen, auch wenn er es nicht so meint, und im Staub kriechen, damit er aus dem Richter ein mildes Urteil herauskitzelt. Genauso musst du einen kreativen Antrag am Rande der Wahrheit beim Kirchensteueramt stellen, damit du vielleicht den Teilerlass herauskitzelst. Auf den Teilerlass gibt es keinen Rechtsanspruch, das ist nur Billigkeit. Schleimen ist angesagt.
Anonymous User hat geschrieben:
Außerhalb Bayerns ist es aussichtsreicher, das habe ich auch schon gehört. Aber in Bayern und München scheint es sehr schwer bis aussichtslos zu sein. In Bayern zahlt man auch nur 8% Kirchensteuer statt 9% wie weitestgehend sonst in der BRD.
Hast Du es probiert? und hattest du Erfolg? In anderen Bundesländern und Kirchensitzen sollte das mit einem Dreizeiler funktionierne. In Köln wird dem sehr wohl entsprochen.
Außerhalb Bayerns ist es aussichtsreicher, das habe ich auch schon gehört. Aber in Bayern und München scheint es sehr schwer bis aussichtslos zu sein. In Bayern zahlt man auch nur 8% Kirchensteuer statt 9% wie weitestgehend sonst in der BRD.
Am besten austreten aus dem Club, dann zahlt man in jedem Bundesland 0 %. Aber Achtung, bei Verheirateten müssen beide austreten, sonst ist die Hälfte an dieser unsinnigen Abgabe fällig.
Den Club nicht weiter unterstützen, keine Finanzierung von Prunkbauten, keine Finanzierung völlig veralteter Vorstellungen, keine Finanzierung der angeschlossenen Banken. Austreten und gut is. Habe das selbst vor vielen vielen Jahren gemacht.
Danke fuer den Ratschlag, aber das nuetzt im Nachhinein ueberhaupt nichts. Ausserdem moechte ich ja gar nicht austreten, sondern nur die Möglichkeit nutzen Geld zurueckzubekommen.
Anonymous User hat geschrieben:
Am besten austreten aus dem Club, dann zahlt man in jedem Bundesland 0 %. Aber Achtung, bei Verheirateten müssen beide austreten, sonst ist die Hälfte an dieser unsinnigen Abgabe fällig. Den Club nicht weiter unterstützen, keine Finanzierung von Prunkbauten, keine Finanzierung völlig veralteter Vorstellungen, keine Finanzierung der angeschlossenen Banken. Austreten und gut is. Habe das selbst vor vielen vielen Jahren gemacht.
Anonymous User hat geschrieben:
----------------------------------------- Nein, das machen die nicht. kenne einen ähnlichen Fall aus meinem Bekanntenkreis, trotz Drohung des Austritts aus dem Club, wurde der Club-Beitrag nicht reduziert. Es endete dann letztlich mit Austritt, aber der geforderte Beitrag mußte bezahlt werden. Die Sekte ist da Gnadenlos, da kann man nur kündigen, alles andere macht keinen Sinn.
Ist doch besser für die Club-Statistik, Mitglied zu behalten und die kleine BEE-Steuer zurückzuzahlen.
----------------------------------------- Nein, das machen die nicht. kenne einen ähnlichen Fall aus meinem Bekanntenkreis, trotz Drohung des Austritts aus dem Club, wurde der Club-Beitrag nicht reduziert. Es endete dann letztlich mit Austritt, aber der geforderte Beitrag mußte bezahlt werden. Die Sekte ist da Gnadenlos, da kann man nur kündigen, alles andere macht keinen Sinn.
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