Bescheid ALG1 ??? Ein paar Hunderter zu meinen Ungunsten ???
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
03.11.2014 19:15
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Bescheid ALG1 ??? Ein paar Hunderter zu meinen Ungunsten ???
Abgeschickt von Anonymous User am 23.September 2014 10:46Falls ich das richtig verstanden habe, wäre das Bemessungsentgelt gleich Summe der letzten 12 Monate geteilt durch 365. Ich kann machen was ich will- mein Taschenrechner bekommt da eine ganz andere Zahl heraus. Bin ich der Einzige? Oder gibt es da irgendeine hochoffizielle Durchführungsbestimmung, die mir und meinem Taschenrechner noch nicht bekannt ist?
Die letzten 12 Monate aus der Arbeitsbescheinigung aufsummieren, das dann geteilt durch 12
und dann hier eingeben, stimmt auf den letzten Cent.
http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2014
http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2014
Anonymous User hat geschrieben:
ggf. zählt natürlich nur das bis zur Beitragsbemessungsgrenze ausgewiesene Brutto, steht aber so auch in der Arbeitsbescheinigung
Die letzten 12 Monate aus der Arbeitsbescheinigung aufsummieren, das dann geteilt durch 12 und dann hier eingeben, stimmt auf den letzten Cent.
http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2014
ggf. zählt natürlich nur das bis zur Beitragsbemessungsgrenze ausgewiesene Brutto, steht aber so auch in der Arbeitsbescheinigung
Anonymous User hat geschrieben:
Die letzten 12 Monate aus der Arbeitsbescheinigung aufsummieren, das dann geteilt durch 12 und dann hier eingeben, stimmt auf den letzten Cent.....und das stimmt eben nicht... Ich bin unter der Bemessungsgrenze.
http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2014
Anonymous User hat geschrieben:
Hast Du bei Deinen eigenen Rechnungen folgendes berücksichtigt:
Das Alg beträgt
67 % des pauschalierten Nettoeinkommens, wenn der Arbeitslose oder sein Ehegatte ein Kind hat (= erhöhter Leistungssatz)
60 % des pauschalierten Nettoeinkommens bei den übrigen Arbeitslosen (= allgemeiner Leistungssatz)
Mit dem Rechner der Bundesagentur zu prüfen, das macht wenig Sinn- da kommt freilich das raus, was der Programierer sich vorgestellt hat. Aber ich glaube, um das BEMESSUNGSENTGET zu ermitteln, muss man die Summe aus der Arbeitsbescheinigung durch 365 Tage dividieren. Wenn das schon zu wenig ist...
Hast Du bei Deinen eigenen Rechnungen folgendes berücksichtigt:
Das Alg beträgt
67 % des pauschalierten Nettoeinkommens, wenn der Arbeitslose oder sein Ehegatte ein Kind hat (= erhöhter Leistungssatz)
60 % des pauschalierten Nettoeinkommens bei den übrigen Arbeitslosen (= allgemeiner Leistungssatz)
Anonymous User hat geschrieben:
naja, vielleicht hat diese Summe der Leistungssachbearbeiter ja nicht auf seinem Nachweis.....Antwort: Herrschaftszeiten. Die Firma hat in der Arbeitsbescheinigung die Gehälter der letzten 12 Monate aufgeführt und die Summe berechnet. Wenn man diese Zahl durch 365 Tage dividiert, dann sollte nach Adam Riese und SGB das Bemessungsentgelt heraus kommen, dass die Afa im Bescheid angibt und daraus dann ALG1 berechnet. Kann doch nicht so schwer sein..
Also damit man einen Anhaltspunkt hat:
Wenn man die letzten 12 Monate IMMER über der Bemessungsgrenze (5950 EUR) verdient hat,
ledig (Steuerklasse I ohne Kind) ist, kommt Netto nach allen Abzügen (pauschal) eine
MONATLICHES ALG1 von 1857 EUR raus. Und das ist bei der beschriebenen Steuerklasse
das MAXIMUM.
Wenns nach mir geht können Alle das gleiche bekommen, aber nach mir gehts ja nicht.
Persönlich bin ich sowieso für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dann kann jeder soviel
und das arbeiten was Ihm Spass macht und die Löhne würden auch steigen weil man niemand mehr
mit der blanken Existenzangst erpressen könnte.
http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2014#ergebnisse
in der Bee hat sich das Entgelt die letzten 16,5 Monate nicht geändert - Berechnung maximal bis zur Bemessungsgrenze - erkennt System selbständig
Hinweis auf die Selbsberechung gab es bereits Herbst 2013 durch den Mitarbeiter der Arbeitsagentur
Ab und zu sich mal die Homepage der Agentur anzuschauen wäre auch nicht unnütz.
Anonymous User hat geschrieben:
Das Entgelt hat sich vielleicht nicht geändert aber die Bemmessungsgrenze ...
http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2014#ergebnisse in der Bee hat sich das Entgelt die letzten 16,5 Monate nicht geändert - Berechnung maximal bis zur Bemessungsgrenze - erkennt System selbständig Hinweis auf die Selbsberechung gab es bereits Herbst 2013 durch den Mitarbeiter der Arbeitsagentur Ab und zu sich mal die Homepage der Agentur anzuschauen wäre auch nicht unnütz.
Das Entgelt hat sich vielleicht nicht geändert aber die Bemmessungsgrenze ...
Anonymous User hat geschrieben:
Ich bin kein AT sondern Fußvolk, unterhalb der Bemessungsgrenze. Allerdings frage ich mich doch, ob das im Afa Bescheid ausgewiesene Bemessungsentgelt=Summe der Bezüge der letzten 12 Monate geteilt durch 365 Tage richtig sein kannWas wär denn Ihrer Meinung nach richtig?
Anonymous User hat geschrieben:
Hier findest du wie das Arbeitslosengeld berechnet wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#Beispiel_zur_Berechnung_des_Arbeitslosengeldes
Wenn dein Bescheid davon signifikant abweicht, Widerspruch (schriftlich oder zur Niederschrift bei der AfA) einlegen. Dann muss die AfA Stellung nehmen.
Du kannst aber auch hier vorbeischauen.
http://www.malz-muenchen.de/
Wenn du es dann immer noch nicht nachvollziehen kannst, Anwalt einschalten.
Ich bin kein AT sondern Fußvolk, unterhalb der Bemessungsgrenze. Allerdings frage ich mich doch, ob das im Afa Bescheid ausgewiesene Bemessungsentgelt=Summe der Bezüge der letzten 12 Monate geteilt durch 365 Tage richtig sein kann
Hier findest du wie das Arbeitslosengeld berechnet wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#Beispiel_zur_Berechnung_des_Arbeitslosengeldes
Wenn dein Bescheid davon signifikant abweicht, Widerspruch (schriftlich oder zur Niederschrift bei der AfA) einlegen. Dann muss die AfA Stellung nehmen.
Du kannst aber auch hier vorbeischauen.
http://www.malz-muenchen.de/
Wenn du es dann immer noch nicht nachvollziehen kannst, Anwalt einschalten.
@11:04 - dann rechne es doch nach - Problem dürfte der halbe Monat Sep. sein - schau in die Arbeitgeberbescheinigung - nimm ein volles Monatsgehalt - geh auf der Homepage in den Rechner - gib deine Daten - Bruttogehalt - Steuerklasse, Kinder ... ein und vergleich das Ergebnis - gibt es eine signifikante Abweichung erheb Einspruch und/oder lass es dir im Amt erläutern wo die Abweichung liegt.
Langsam glaub ich hier will uns jemand blos verar....
Wenn Du den simplen Rechner auf der AfA Seite nicht bedienen kannst gib halt
hier mal konkret Beträge ein damit wir wenigsten wissen worüber Du redest?
Wenn Du aber glaubst ALG1 müsste ganz anders berechnet werden als die AfA das
macht bist Du definitiv auf dem falschen Dampfer.
Anonymous User hat geschrieben:
Das denke ich auch. Es wurden genug Hilfen gepostet um klar zu kommen.
Langsam glaub ich hier will uns jemand blos verar.... Wenn Du den simplen Rechner auf der AfA Seite nicht bedienen kannst gib halt hier mal konkret Beträge ein damit wir wenigsten wissen worüber Du redest? Wenn Du aber glaubst ALG1 müsste ganz anders berechnet werden als die AfA das macht bist Du definitiv auf dem falschen Dampfer.
Das denke ich auch. Es wurden genug Hilfen gepostet um klar zu kommen.
Vielleicht hat er ja auch ein Problem mit der Berechnung und den Angaben. Der Monat wird mit 30 Tagen angegeben, die BErechnung beruht aber auf 365 Tagen. Ein amtlich festgelegter Rechenfehler, der viel Geld spart..
lesen verstehen befolgen...
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)
Anonymous User hat geschrieben:
Wenns nach mir geht können Alle das gleiche bekommen, aber nach mir gehts ja nicht. Persönlich bin ich sowieso für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dann kann jeder soviel und das arbeiten was Ihm Spass macht und die Löhne würden auch steigen weil man niemand mehr mit der blanken Existenzangst erpressen könnte.Keine Sorge, bei H4 können alle das gleiche bekommen!Ist das nicht wahnsinnig:Nach jahrzehnter Buckelei bei SAG, NSN-Wirren, Bee-Mist bist du auf dem gleichen Stand wie irgendwelche Penner ohne Schulabschluss. Das System ist ist doch verdreht, oder?
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Das System ist ist doch verdreht, oder?Das System versorgt rudimentaer Leute, die sich nicht selber versorgen koennen (oder dies zumindestens glaubhaft vorgeben koennen). Warum sollten dabei Leute ohne Schulabschluss, die sich nicht selber versorgen koennen, gegenueber Leuten mit Schulabschluss, die sich aber trotzdem nicht selber versorgen koennen, benachteiligt werden?
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