Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
01.04.2012 17:58
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Anonymous User hat geschrieben:
Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich.
Sorry, aber da steht nur, daß klagen solltet, falls ihr nicht in der IGM seit. Ohne Klage kein Geld, aber Prozessrisiko und -kosten habt ihr...
Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:So eine Klausel ist kompletter Schwachsinn. Da könnte man ja gleich in den Arbeitsvertrag schreiben: wenn der MA zum Arbeitsgericht rennt, ist dieser Arveitsvertrag ungültig. Was habt ihr blos für ein Rechtsempfinden???Sorry, aber da steht nur, daß klagen solltet, falls ihr nicht in der IGM seit. Ohne Klage kein Geld, aber Prozessrisiko und -kosten habt ihr...
Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich.
Anonymous User hat geschrieben:
Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich.Das wäre schön, wenn sowas im Vertrag stünde. Dann könnte nämlich jeder Einzelne die Gegenseite wegen Nötigung verklagen.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Für die Formulierung von Aufhebungsverträgen gelten strenge Maßstäbe. Wenn dabei ein Lapsus passieren sollte, könnte man das ausschlachten. Aus www.hrexperten24.de: Nach der Ansicht der Richter am Bundesarbeitsgericht haben Sie dann Aufhebungsverträge mit einer Vielzahl von Mitarbeitern geschlossen. Und diese unterliegen der strengen AGB-Kontrolle. Das wiederum kann zur Folge haben: Machen Sie die Mitarbeiter nicht ausdrücklich auf die Beendigung nach einigen Monaten aufmerksam, kann die Klausel unwirksam sein, denn sie wäre dann eine für die Mitarbeiter überraschende Klausel. Folge: Sie wären verpflichtet, die Mitarbeiter weiterzubeschäftigen (BAG, 15.2.2007, 6 AZR 286/06)!Sorry, aber da steht nur, daß klagen solltet, falls ihr nicht in der IGM seit. Ohne Klage kein Geld, aber Prozessrisiko und -kosten habt ihr...
Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich.
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