Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
22.03.2012 22:04
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Leider muss ich zustimmen. Ich hätte niemals gedacht, dass IGM und BR den
Mitarbeitern mit Namenslisten in den Rücken fallen. Die Möglichkeiten eines
Betroffenen nun individuell eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, ist minimal.
Chancen gibt es nur noch bei grober Missachtung der sozialen Aspekte, z.B. bei
Schwerbehinderung. Ansonsten wird angenommen, dass der BR mit seiner
Zustimmung zur Namensliste auf Aspekte der
Sozialauswahl geachtet hat.
Die Aspekte der Sozialauswahl müssen aber nachvollziehbar sein und das ist mit einem Durchwinken der Namenslisten nicht gegeben. Eine Kündigungsschutzklage ist nach wie vor möglich und beim 'einfachen' Durchwinken auch erfolgversprechend. Jeder sollte jetzt einen Fachanwalt aufsuchen und auf sein Änderungskündigungsschreiben vorbereitet sein.
Der Betriebsrat stimmt der Umorganisation zu (also nicht direkt einer Namensliste). Das bewirkt letztlich dasselbe bzw. wirkt auf Grund des Zwangs-Betriebsüberganges noch schlimmer. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der BR nicht doch den nachfolgenden Kündigungen (nach den Betriebsübergängen) widersprechen KÖNNTE (sofern er das dann auch will / macht). Wer weiss einen Rat?
Auf Basis von Ploneboard