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Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 22.03.2012 22:04
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Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2012 21:41
Wie seht ihr die Klagemöglichkeiten gegen diese Zwangsbee? So wie es aussieht, hat die IGM uns 1600 jetzt verkauft und zur Verschrottung freigegeben. Vom BR-MchM hatte ich eh noch nie eine Meinung.

Re: Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2012 22:12
Ich muß und werde mit meinen 54 auf jeden Fall klagen gegen Betriebsübergang, mangelnde Sozialauswahl, Jubilarregelung etc. Die Frage ist nur, ob ich mich auf den IG Metall Rechtsschutz hier verlassen kann oder ob die mich ein 2.tes mal abservieren.

Re: Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2012 22:17
Das Ganze könnte ein AUB-Verhandlungsergenis sein!

Re: Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2012 22:26
Leider muss ich zustimmen. Ich hätte niemals gedacht, dass IGM und BR den Mitarbeitern mit Namenslisten in den Rücken fallen. Die Möglichkeiten eines Betroffenen nun individuell eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, ist minimal. Chancen gibt es nur noch bei grober Missachtung der sozialen Aspekte, z.B. bei Schwerbehinderung. Ansonsten wird angenommen, dass der BR mit seiner Zustimmung zur Namensliste auf Aspekte der Sozialauswahl geachtet hat.

Re: Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2012 22:43
Die Aspekte der Sozialauswahl müssen aber nachvollziehbar sein und das ist mit einem Durchwinken der Namenslisten nicht gegeben. Eine Kündigungsschutzklage ist nach wie vor möglich und beim 'einfachen' Durchwinken auch erfolgversprechend. Jeder sollte jetzt einen Fachanwalt aufsuchen und auf sein Änderungskündigungsschreiben vorbereitet sein.

Re: Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2012 22:45
Der Betriebsrat stimmt der Umorganisation zu (also nicht direkt einer Namensliste). Das bewirkt letztlich dasselbe bzw. wirkt auf Grund des Zwangs-Betriebsüberganges noch schlimmer. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der BR nicht doch den nachfolgenden Kündigungen (nach den Betriebsübergängen) widersprechen KÖNNTE (sofern er das dann auch will / macht). Wer weiss einen Rat?

Re: Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2012 22:51
Fakt ist doch, dass alle (100%) einen Bteriebsübergang mitmachen. D.h. wer nicht spurt, wird nicht mitgenommen und verbleibt in der toten NSN-Hülle. Deswegen wurden auch 4 GmbHs gegründet. Eine negative Selektion sozusagen!

Re: Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2012 23:01
100% machen einen Bteriebsübergang mit. Ja, aber: Bei einem Übergang in eine Zwangs-beE wird dann dort nicht mehr gearbeitet! Muss ich mir das "gefallen" lassen??

Re: Klageaussichten gegen beE-Zwangseinweisung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2012 23:04
Ein Glück, dass ich schon einen Timeslot beim Rechtsanwalt reserviert habe! Ausserdem werde ich das Kündigungsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung und diese Themen an diesem Wochenende durchlesen, damit ich hier nicht völlig blind durch die Gegend laufe.
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