Personalabbau bei Unify 2014
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
27.01.2021 12:14
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Anonymus User hat geschrieben:
Es ist eine Versicherung - Arbeitslosenversicherung -, Beiträge kassieren und Leitungsanspruch abwehren.
Ich habe im Rahmen des Interessensausgleichs 04/2013 eine 58+ - Vereinbarung abgeschlossen und bin seit 07/2013 unwiderruflich freigestellt. Von der Agentur für Arbeit habe ich auf Anfrage zur voraussichtlichen Höhe meines künftigen Arbeitslosengeldes nach Ende der Freistellung vor kurzem die folgende Info erhalten: Wenn zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses (= Beginn der unwiderruflichen Freistellung) und dem Zeitpunkt der Beantragung des Arbeitslosengeldes mehr zwei Jahre liegen, erfolgt die Ermittlung des Arbeitslosengeldes nach §152 SGB III. Dabei ist es (leistungsrechtlich) unerheblich, dass bis zum Ende der Freistellungsphase ein vertragliches und auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis fortbesteht. Bei Zugrundelegung eines fiktiven Arbeitsentgeltes gem. § 152 würde dies mit meinen persönlichen Daten ein um ca. 40% geringeres Arbeitslosengeld ergeben, als sich dies anhand des in der Inhouse-Info-Veranstaltung der Agentur im Mai 2013 verteilten Selbstberechnungsmodells (das entspricht dem ALG1 – Rechner der Agentur im Internet) ergeben hatte. Die o.g. Informationen sowie die genannte ALG - Berechnung habe ich auf dem derzeit gültigen Stand der Arbeitsagentur – Richtlinien erhalten - wegen möglicher künftiger Änderungen der Rechtslage also vorerst rechtlich nicht bindend. Gibt es hierzu im betroffenen Kollegenkreis noch weitere Erfahrungen oder zusätzliche Informationen ?
Es ist eine Versicherung - Arbeitslosenversicherung -, Beiträge kassieren und Leitungsanspruch abwehren.
Wenn zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses (= Beginn der unwiderruflichen Freistellung) und dem Zeitpunkt der Beantragung des Arbeitslosengeldes mehr zwei Jahre liegen, erfolgt die Ermittlung des Arbeitslosengeldes nach §152 SGB III.
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
§ 152 Fiktive Bemessung
(1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. In den Fällen des § 142 Absatz 2 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass ein Bemessungszeitraum von mindestens 90 Tagen nicht festgestellt werden kann.
(2) Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist die oder der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für die Arbeitslose oder den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat. Dabei ist zugrunde zu legen für Beschäftigungen, die
1. eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 1), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße,
2. einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meisterin oder Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung erfordern (Qualifikationsgruppe 2), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße,
3. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern (Qualifikationsgruppe 3), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße,
4. keine Ausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 4), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße.
Warum sollte die Betragszeiten der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit nicht ausreichen. 24 Monate kann auf Antrag berücksichtigt werden. Diese Regelung ist doch eine Ausnahmeregel z.B. bei Elternzeiten. Dort fallen beitragsfreie Zeiten von mehr als 24 Monate eine Rolle.
@di 21:32 soweit ich das mal richtig verstanden habe teilt sich die Altersteilzeit in eine Aktive und Passive Phase. Du erhälst im gesamten Zeitraum von Anfang bis Ende das gleiche Gehalt. Daher eben bereits in der aktiven Zeit weniger. Daher wenn Du eine ATZ von 4 Jahren hast, dann für eben 4 jahre weniger Geld. Die Berechnung des Arbeitslosengeldes dürfte dann daher auf Grundlage diese Bruttogehalts der letzten 12 Monate liegen. Eine höherberechnung lohnt sich nur dann, wenn die Monate 13-24 höher waren, dies nur auf Antrag. Ich würde gegen diesen Beschein Einspruch innerhalb der frist einlegen. Bist Du aus München und Umgebung? Dann wende Dich mal an den RV Rentenberater in Germering (Findest Du unter RV) der kennt sich da denk ich auch sehr gut aus....
Surf mal etwas rum bei Tante goog le nach Arbeitsanweisungen AFA....
@ 21:32
Es geht hier m. E. nach zentral um die Frage, ob Entgeltabrechnungszeiträume während einer unwiderruflichen Freistellung (wie im SEN/UNIFY - 58+-Modell vereinbart) in den BEMESSUNGSZEITRAUM gehören.
Die BfA vertritt hier z. Zt. die Auffassung, dass dies NICHT der Fall ist und diese
Zeiten danit auch nicht in der nach Ende des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zu erstellenden Arbeitsbescheinigung enthalten sein dürfen.
Damit tritt nach einer Freistellung von 2 Jahren (oder mehr..) die im §152 (1)genannte
Ausgangssituation für dessen Anwendung ein.
Die Frage von Beitragszeiten oder -zahlungen ist im o.g. Zusammenhang wohl "nur" für das Anrecht auf Erhalt des ALG1 von grundsätzlicher Bedeutung.
@ Di 17:59
Die Berechnung des 60%-igen ALG1 (wenn ohne Kinder)kann jeder mit seinen persönlichen Grunddaten über den Internet-Rechner der BfA auf deren homepage durchführen.
Sollte für die Berechnung der Höhe des ALG1 jedoch der §152 SGB III heran gezogen werden, greift dieser Internet-Rechner jedoch NICHT.
Für diesen Fall (fiktives Arbeitsentgelt als Bemessungsentgelt nach 4 Qualifikationsgruppen) verwendet die BfA ein weiteres internes tool; zu dieser "Parallelwelt" habe ich bisher keinen Internet-Zugang gefunden.
Wenn also ein Interesse daran besteht zu erfahren, wie hoch das persönliche ALG1 bei Anwendung der Vorgaben des §152 ausfällt, ist dies nach meiner Auffassung nur im individuellen Kontakt
mit der Agentur möglich.
Abschliessend nun doch noch eine Zahl: in meinem konkreten Fall beträgt die monatliche Differenz im Arbeitslosengeld (= "monatlicher Leistungssatz") mehr als 500,- (d. h. weniger als bei Ansatz der 60%-Methode)....ist das sichtbar genug???
Für diesen Fall (fiktives Arbeitsentgelt als Bemessungsentgelt nach 4 Qualifikationsgruppen) verwendet die BfA ein weiteres internes tool;
Wieso 4.Qualifikationsgruppe? Könnte auch die 2. oder so sein. Je nachdem wie die AfA das Vermittlingsziel setzt. Taxifahrer mit Studium. Die Differenz ist dann viel größer. Die Freistellungsphase ist bezahlte Beschäftigung mit dem Arbeitsinhalt nicht am Arbeitsplatz aufzutauchen.
Wieder da und immer gern genommen http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/neue-prognose-deutschland-braucht-mehr-arbeitskraefte-13603140.html das Märchen vom Fachkräftemangel https://youtu.be/TaLAnfj27ks?t=1849 . Mir stehen also mit 51 Jahren und einem MINT-Beruf ab Oktober alle Türen offen
Ich denke ich werde den Artikel ausdrucken und zu meinen Bewerbungsunterlagen nehmen. Es könnte ja sein das ein Unternehmen bei dem ich mich bewerbe gar nicht mitbekommen hat an welchem Fachkräftemangel es eigenlich leidet
@ Do 20:15 Oh Mann, das haben wir doch alle etwas falsch verstanden mit dem Fachkräftemangel. Es ist doch einfach so, das man die Fachkräfte solange mangelt, bis da etwas sinnvolles wie billigste Löhne, willige , flexibelste Mietarbeiter raus kommt und sonst nix. Irgendwann fällt dann Dein Widerstand, wenn Du nahe an Hetz IV kommst. Dann verfolgt Dich das bis in die Arme Rente. Und letztlich dann bis ins Grab.... Vielleicht sollte man eine Gegenkampagne startten nach dem Motto: Feine Arbeit feiner Lohn tolle Firma bestes Arbeisklima....
..und wer sich zur abendlichen Stunde gerne nochmal übergeben will dem empfehle ich vor allem den letzten Absatz in o.g Artikel. Ich zitiere "....warf der großen Koalition vor, mit der abschlagsfreien Rente mit 63 die Zahl älterer Facharbeiter ausgedünnt zu haben.".
Aha. Dann ist die deutsche Wirtschaft offenbar so von den bösen 63 jährigen Facharbeitern die in Rente gehen geschockt, daß sie zur Strafe auch keinen über 50 jährigen Facharbeiter oder Berufsanfänger mehr in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernehmen wollen?!
Und unser transformatives Unternehmen? Verhält sich scheinbar grob gegen die interessen der eigenen Wirtschaftsverbände. Die 58+ Regelung trägt dann ja wohl dazu bei das die Zahl älterer Arbeitnehmer noch mehr ausgedünnt wird und verschärft den "Fachkräftemangel" in Deutschland zusätzlich.
Mann, warum mach ich mir Sorgen wie es ab Oktober mit meiner beruflichen Zukunft weitergeht. Schaut mal heuer fehlen schon 3 Millionen Fachkräfte in Deutschland. Das war zumindest die Prognose des VBW von 2008 für 2015. Die muss doch richtig sein, oder?
Ich glaub ich meld mich beim VBW und sag denen bescheid das ich ab Oktober zur Verfügung stehe. Ich weiß, ein Tropfen auf den heissen Stein, dann fehlen ja immer noch 2999999 Fachkräfte. Eine Katastrophe
für die deutsche Wirtschaft
Zitat: "Bereits 2015 wird deutschlandweit rund eine Million Arbeitskräfte mit Hochschulabschluss fehlen, außerdem 1,3 Millionen Personen mit einem Berufsabschluss." 2015 können laut Studie 17 % der angebotenen Stellen für Ingenieure nicht besetzt werden."
http://www.industrieanzeiger.de/home/-/article/12503/35012615/2015-l%C3%A4sst-sich-jede-sechste-angebotene-Stelle-f%C3%BCr-Ingenieure-nicht
Anonymous User hat geschrieben:
- - - - - - - - genau das ist das"JEDER gegen JEDEN" Prinzip. Schnelle Dumme Entscheidungen und dann folgt der Kollateralschaden. Da dachten wohl einige, dass sich die "Alten" an ihre Jobs klammern, wie ein ertrinkender an einen Strohhalm ???
..und wer sich zur abendlichen Stunde gerne nochmal übergeben will dem empfehle ich vor allem den letzten Absatz in o.g Artikel. Ich zitiere "....warf der großen Koalition vor, mit der abschlagsfreien Rente mit 63 die Zahl älterer Facharbeiter ausgedünnt zu haben.". Aha. Dann ist die deutsche Wirtschaft offenbar so von den bösen 63 jährigen Facharbeitern die in Rente gehen geschockt, daß sie zur Strafe auch keinen über 50 jährigen Facharbeiter oder Berufsanfänger mehr in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernehmen wollen?! Und unser transformatives Unternehmen? Verhält sich scheinbar grob gegen die interessen der eigenen Wirtschaftsverbände. Die 58+ Regelung trägt dann ja wohl dazu bei das die Zahl älterer Arbeitnehmer noch mehr ausgedünnt wird und verschärft den "Fachkräftemangel" in Deutschland zusätzlich.
- - - - - - - - genau das ist das"JEDER gegen JEDEN" Prinzip. Schnelle Dumme Entscheidungen und dann folgt der Kollateralschaden. Da dachten wohl einige, dass sich die "Alten" an ihre Jobs klammern, wie ein ertrinkender an einen Strohhalm ???
Das Problem ist doch, das man es sich erst einmal leisten können sollte. Dann ob man es sich leisten will. Wenn jemand Gesundheitliche Probleme hat, dann ist das mit dem können so eine Sache. Zudem ist die Zeit des Lebens beschränkt. Normalerweise ist die Wahrscheinlichkeit etwas älter zu werden bei einen hohen Gehalt etwas aussichtsreicher. Es sei denn man hat extremen Streß.
@06:54 Donnerstag 23:13 : Statistiken der Regierung und Verbände dienen der Durchsetzung von Zielen und beschreiben Ergebnisse so, dass genau dies herauskommt was man will. Aktuelle Aussage beim Gespräch im Arbeitsministerium (waren IHK,VBW, AfA Nbg und Handwerkskammer dabei): Es gibt in München und Oberbayern keinen Fachkräftemangel - wir Älteren stehen in Konkurrenz mit den Jüngeren - Ergebnis kennen wir ja nach 3Jahren Fingerwundschreiben mit Bewerbungen. Zeils Back to Bavaria fiel nach unseren Gesprächen in sich zusammen - Ude schickte unsere Profile an über 300 Firmen - Reaktion eher mager - AfA wollte einen Bewerberworkshop in der BeE machen - von den angeschriebenen Firmen meldeten sich einige Leihfirmen - man musste nicht bis 10 Zählen können - sieht so Mangel aus? Eine seriöse Untersuchung sieht anders aus: Welche Fachrichtungen sollen dann fehlen - Maschinenbau, Informatik, Germanisten oder Philosophen fürs Taxigewerbe. Wer kann heute beurteilen wie sich die Wirtschaft und Produktivität in 5,10, gar 25 Jahren hinentwickelt - da kannste dich nur noch vor lachen auf dem Boden krümmen. Siemens hat sich in Deutschland in den letzten 25 Jahren mehr als halbiert - die Bevölkerung aber wohl noch nicht. Der erste Siemens DOS PC wurde Anfang der 80iger entwickelt - Was prägt heute die Berufswelt und wo sind Jobs entstanden (nicht bei Siemens) - Wer wollte das 1985 prognostizieren - alles Dampfplauderer. Laut BSAV war 1990 der Renteneintritt der Siemensianer bei 58 Jahren - waren dann rund 33 Jahre nach der Ausbildung im Beruf - das heißt, jedes Jahr längere Beschäftigung bedeutet einen Personalpotentialaufbau von 3% - würde man die Leute bis 65 arbeiten lassen ergäbe sich eine Erhöhung des Mitarbeiterpotentials um 21% gegenüber Verrentung mit 58. Da bräuchte man keine Einwanderung - hätten Leute genug. Nun wo befinden sich denn diese 21% jetzt? In Transfergesellschaften, ATZ Null, bei der AfA, versteckt in Maßnahmen, um die Statistik zu schönen bzw. die Alten ab 58 und 1J ALG1/2 werden in einer Sonderstatistik versteckt. Das was da passiert ist Volksverdummung und grenzt bereits an Volksverhetzung.
Anonymous User hat geschrieben:
der hatte bestimmt in seinem Leben mehr als viel Streß....... je früher man Geld hat um so wahrscheinlicher ist, das man eben doch älter wird. Man kann dannn viel gesünder leben. Hat Beispielsweise keinen Existenzänste.... Klar, dann wohl andere probleme.....
Geld hat mit dem Lebensalter rein gar nichts zu tun. Guck dir Steve Jobs an, der ist früh verstorben, Geld hatte er mehr als genug. Lebensjahre sind nicht käuflich und das ist gut so.
der hatte bestimmt in seinem Leben mehr als viel Streß....... je früher man Geld hat um so wahrscheinlicher ist, das man eben doch älter wird. Man kann dannn viel gesünder leben. Hat Beispielsweise keinen Existenzänste.... Klar, dann wohl andere probleme.....
Unser System ist krank bis zum geht nicht mehr. Anstatt die Tatsachen auf den Tisch zu legen und zu sagen, gut wenn jemand über 50 seinen Job verliert, nichts dafür kann, dann sollte man diese Person unterstützen anstatt sie in die Mühlen der Bürokatie und der Ämter zu verheizen. Besser wird dadurch nichts, ganz im Gegenteil. Aber offenbar hat man kein Geld dafür, dass muß nach Griechenland verschoben werden um das korrupte System dort zu finanzieren, damit Tote Rente beziehen können, damit Blinde Taxi fahren und unendliche Reiche dort keine Steuern zahlen müssen. Diese verfluchten Schmarotzer müsser unterstützt werden, darum fehlt das geld im eigenen Lande. Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen könnte.
/konjunktur-schwaechelnde-exporte-halbieren-deutsches-wirtschaftswachstum - http://www.wiwo.de/politik/deutschland/konjunktur-schwaechelnde-exporte-halbieren-deutsches-wirtschaftswachstum/11813378.html - "Das Wachstum der deutschen Wirtschaft hat sich wegen schwächelnder Exporte mehr als halbiert. Das Bruttoinlandsprodukt legte von Januar bis März durch den anhaltenden Konsum- und Bauboom um 0,3 Prozent zum Vorquartal zu," na, ob das jetzt am Fachkräftemangel liegt - wo die uns doch gerade die Tür einlaufen? Soll aber besser werden, he, "Die Stimmung in den Chefetagen der deutschen Unternehmen hat sich im Mai zudem erstmals seit Oktober eingetrübt" und dazu USA schwächelt und "Schwäche großer Schwellenländer wie Russland und Brasilien leidet" - wann war die letzte Rezession (2008/2009) davor 2001/2002 - waren so 7 Jahre dazwischen - na, ob da nicht was anderes als Aufschwung heranzieht nach so 7 Jahren.
Anonymous User hat geschrieben:
-----> dann schau dir mal das Video an : https://www.youtube.com/watch?v=to_3ZykGIEk - Mit Riesterrente in die Altersarmut Volker Pispers
Unser System ist krank bis zum geht nicht mehr. Anstatt die Tatsachen auf den Tisch zu legen und zu sagen, gut wenn jemand über 50 seinen Job verliert, nichts dafür kann, dann sollte man diese Person unterstützen anstatt sie in die Mühlen der Bürokatie und der Ämter zu verheizen. Besser wird dadurch nichts, ganz im Gegenteil. Aber offenbar hat man kein Geld dafür, dass muß nach Griechenland verschoben werden um das korrupte System dort zu finanzieren, damit Tote Rente beziehen können, damit Blinde Taxi fahren und unendliche Reiche dort keine Steuern zahlen müssen. Diese verfluchten Schmarotzer müsser unterstützt werden, darum fehlt das geld im eigenen Lande. Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen könnte.
-----> dann schau dir mal das Video an : https://www.youtube.com/watch?v=to_3ZykGIEk - Mit Riesterrente in die Altersarmut Volker Pispers
Was glaubt Ihr, wie wahrscheinlich eine Insolvenz unserer so "tollen und erfolgreichen" Firma vor Beendigung der BeE bzw. 58+ Verträge ab 1.10. ist? Oder anders gefragt: Sollte man sich Sorgen machen, wenn man in irgendeiner Form (BeE, 58+) noch bis 2017 von Unify "abhängig" ist?
Um derartiges zu verhindern hat der 49% Anteilseigner 300 Mille zugeführt. Der Personalabbau soll doch der Letzte gewesen sein, um den Umschwung zu erreichen. 2017 ist gut abschätzbar. Viele Kollegen haben eine weit längere Laufzeit eingegangen und sind zuversichtlich.
Anonymous User hat geschrieben:
- das Leben ist unsicher, wer sagt, dass du am Ende von bee oder 58+ noch lebst oder der Euro craht oder die AFD die nächste Bundestagswahl gewinnt oder .... leb heute alles andere kannst du eh nicht ändern.
Das mag ja sein. Aber das Geld ist nicht gegen Insolvenz abgesichert. Daher besteht schon eine gewisse Gefahr.
- das Leben ist unsicher, wer sagt, dass du am Ende von bee oder 58+ noch lebst oder der Euro craht oder die AFD die nächste Bundestagswahl gewinnt oder .... leb heute alles andere kannst du eh nicht ändern.
AFD im Bundestag wäre ja wünschenswert, aber der Rest.... Aber was hat das hier in diesem Forum zu suchen?
Ist klar, man kann sich nunmal nicht für alles absichern. Aber wenn man sich zB. im März 2015 für die BeE entscheiden musste und irgendwann nach 1.10. irgendwas mit der Firma schiefgeht wäre das ziemlich Kacke. Da überlegt man sich schon ob es nicht besser gewesen wäre, die Abfindung anstelle BeE zu nehmen.
Anonymous User hat geschrieben:
Ack, mal wieder zum Thema zurück: Wie sind denn eure Erfahrungen mit der Petram?
Was glaubt Ihr, wie wahrscheinlich eine Insolvenz unserer so "tollen und erfolgreichen" Firma vor Beendigung der BeE bzw. 58+ Verträge ab 1.10. ist? Oder anders gefragt: Sollte man sich Sorgen machen, wenn man in irgendeiner Form (BeE, 58+) noch bis 2017 von Unify "abhängig" ist?
Um derartiges zu verhindern hat der 49% Anteilseigner 300 Mille zugeführt. Der Personalabbau soll doch der Letzte gewesen sein, um den Umschwung zu erreichen. 2017 ist gut abschätzbar. Viele Kollegen haben eine weit längere Laufzeit eingegangen und sind zuversichtlich.
Ack, mal wieder zum Thema zurück: Wie sind denn eure Erfahrungen mit der Petram?
p@06:47 - eure Erfahrungen mit Petram/bee würden uns Leidensgenossen von nsn auch interessieren - dann hätten wir einen Vergleich zu Siemens-Placement. Die Disskussionen um Insolvenz hatten wir auch so, die Bee lief 28,5 Monate nach Verlängerung und kleine Zusatzabfindung konnte von der IGM ausgehandelt werden. Die Bee läuft noch 3 Jahre - also Halbzeit - sehe da auch keine Probleme (Siemens soll 500 Millionen gespendet haben - überwiegend wohl für den Standorterhalt). Wie es in Mch M mit dem ALU Merger weitergehen wird muss man abwarten - scheinbar herrscht an der Front Rube) - Die Probleme mit 50plus und Behinderten auf dem Arbeitsmarkt habt ihr sicherlich im Forum mitbekommen - wäre toll zu hören wie es bei euch läuft. Die Jüngeren unter uns (bis54) werden wohl im September oder zu Weihnachten ALG1 verlassen und dann ohne Job in der sozialen Wildnis stehen, die 55p kommen dann im März und die 58p im Sep 2016 ( es bekamen bei uns nicht alle ATZ oder es war ungünstig) - die Stimmung ist bei uns nicht allzu euphorisch - hoffen halt nach 3 Jahren immer noch auf ein Wunder - haben auch einiges wie Betriebsrente etc erhellen könen - eir die Berechnung sich bei vorzeitigen Ausscheiden ändert.
Auf Basis von Ploneboard