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Personalabbau bei Unify 2014

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 27.01.2021 12:14
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Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 22.März 2015 20:54
Ich bin auch stolz auf dich. Hoffentlich bringt dich das weiter. Ich habe da so meine Zweifel...

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 23.März 2015 11:56
Anonymous User hat geschrieben:
Hallo, ich als nicht unterschreiber hat mein Chef mich gelobt und dankte mir dass ich nicht unterschrieben habe - also es war die richtige entscheidung mal wieder - bin STOLZ auf mich
Er hat Dir gedankt, weil du keine Kosten verursachen wirst und , wie andere schon zuvor geschrieben haben , OHNE irgend eine Vergütung selbst kündigen wirst.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 23.März 2015 17:15
das kenne ich aus dem katastrophenschutz, da gibt es immer leute, die sich bei einer evakuierung weigern das haus zu verlassen. wenn sich dann die wasserlinie über ihrem scheitel schließt, denken sie kurz darüber nach, ob die evakuierung nicht doch der bessere weg gewesen wäre. ich für meinen teil habe mein rettungsboot schon letztes jahr bestiegen und bin immer noch heilfroh über diese entscheidung. erst am wochenende wurde mir wieder beschieden, dass ich seit meinem jobwechsel nicht mehr so gestresst bin wie vorher. nun gut, ich habe auch 12 kilo zugenommen seit dem - aber das ist ein anderes thema... ;)

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 23.März 2015 18:08
Dass du bei dem widerlichen Kantinenfraß nicht zugenommen hast, ist erst mal kein Wunder. Das Zeug kam schneller hoch, als es unten war, da kann man beim besten Willen nicht zunehmen.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 23.März 2015 19:36
Anonymous User hat geschrieben:
Dass du bei dem widerlichen Kantinenfraß nicht zugenommen hast, ist erst mal kein Wunder. Das Zeug kam schneller hoch, als es unten war, da kann man beim besten Willen nicht zunehmen.
Das ist der RICHTIGE Ansatz. Als nächstes - zahlst Du dann den "Fremdfirmenpreis" -der für unify ab dem 01.04. gilt und brauchst nicht mehr in die Kantine.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2015 22:37
Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!
Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2015 08:50
Anonymous User hat geschrieben:
Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!
Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2015 09:56
meinst du wenn man WIEDER Spricht, weil man stumm war oder WIDERSPRICHT, weil man nicht einverstanden ist ? Sagen kannst Du immer was- die Frage lautet aber : " Wen interessiert es" ob Du "ES" machst weil es OK für dich ist oder nicht.....Überleg mal, wen das interessiert ?

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2015 10:16
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!
Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????
-------Widersprecher werden in Reih und Glied vor dem Firmengebäude aufgestellt und dann standrechtlich erschossen! Nun weißt du, was passiert!!!

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2015 10:28
Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht???? -------Widersprecher werden in Reih und Glied vor dem Firmengebäude aufgestellt und dann standrechtlich erschossen! Nun weißt du, was passiert!!! Widersprecher müssen 24h die hausinternen Videos von DD & Co. ansehen. Danach gibt es keinen Widersprecher mehr.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2015 10:32
Anonymous User hat geschrieben:
Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????
-------Widersprecher werden in Reih und Glied vor dem Firmengebäude aufgestellt und dann standrechtlich erschossen! Nun weißt du, was passiert!!! Widersprecher müssen 24h die hausinternen Videos von DD & Co. ansehen. Danach gibt es keinen Widersprecher mehr. Könnte auc sein, dass man sie in ein nordkoreanisches Arbeitslager bringt

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2015 10:56
so langsam wird's hier trollig. wenn man eine themenbezogene frage stellt hat man auch ein recht eine antwort zu erhalten. was passiert, wenn du widersprichst kann dir sicherlich am verlässlichsten der betriebsrat erklären. meine meinung als laie hierzu: ich kann mir vorstellen, dass du von deinem vorgesetzten hierzu bearbeitet wirst dem wechsel zuzustimmen. lehnst du weiterhin ab bist du irgendwann angestellter einer firma ohne geschäftstätigkeit und dann wird man dir betriebsbedingt kündigen - man nennt das glaube ich déjà-vu... ;)

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2015 12:32
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!
Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????
Gehaltserhöhung wirst du wohl sicher keine bekommen, eher eine Ansage!

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2015 13:20
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!
Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????
Gehaltserhöhung wirst du wohl sicher keine bekommen, eher eine Ansage!
Ja dann nehem ich die Ansage mit Gehaltserhöhung (gibt ja auf jedem Fall die terifliche)

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 25.März 2015 13:43
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!
Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????
Gehaltserhöhung wirst du wohl sicher keine bekommen, eher eine Ansage!
Ja dann nehem ich die Ansage mit Gehaltserhöhung (gibt ja auf jedem Fall die terifliche)
Die werden dir erklären, dass du eine persona non grata bist und selbige nicht unter das Tarifgesetz fallen. Im Übrigen würde ich bei einer solchen Aktion Blähungen bekommen

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 26.März 2015 09:50
Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!<
HR hat per Mail ein Unterrichtungeschriebenen per Einwurfeinschreiben für die nächsten Tage angekündigt. Auf die Versendung der Anlagen wird verzichtet, da der Mail eine gezippte Datei beiliegt.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 07:20
Wir stehen ausgefuchsten Managern und Anwälten gegenüber, die jede Möglichkeit erwägen. Was auch immer passieren wird.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 12:03
Kann hier bitte mal jemand (sachlich) Auskunft geben, was im Falle des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang passiert?

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 12:26
Beim übergang von Siemens SIS in eigene Firma um an Atos verkaufen zu können war das vorgehen unterschiedlich. ich kenne vorgehen München und Nordbayern (ERL,NBG,FÜ). in NB gab es sehr wenige Wiedersprecher diese wurden einzeln in Abteilungen der Siemens AG untergebracht. in München waren viele Wiedersprecher auch mehr als 25 Jahre und Schwerb. diese wurden in eine Abteilung ohne Aufgabe zusammengefaßt und betriebsbedingt gekündigt. Gab einen langen Block hier mit Prozesterminen usw. ist aber ohne die Urteile bekannt zu geben im Sand verlaufen. Rechtl. Lage war etwas anders da aus der Siemens AG der Übergang war und Siemens zu diesem Zeitpunkt nicht geschlossen werden konnte. Bei SIS konnte auch fast jeder freiwillig zum gleichen Termin einen Aufhebungsvertrag mit oder ohne BEE unterschreiben (bessere Bedingung als heute und manche bekamen kein Angebot BEE da man diese Mitarbeiter in eine andere Firma mit Werkvertrag haben wollte). evt.über Netzwerk in München versuchen an die Urteile der Klagen gegen die Kündigungn zu kommen.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 12:30

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 12:48
IG Metal stellt Dir Anwälte, die NICHT in die eigene Tasche arbeiten.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 12:52
Anonymous User hat geschrieben:
so langsam wird's hier trollig. wenn man eine themenbezogene frage stellt hat man auch ein recht eine antwort zu erhalten. was passiert, wenn du widersprichst kann dir sicherlich am verlässlichsten der betriebsrat erklären. meine meinung als laie hierzu: ich kann mir vorstellen, dass du von deinem vorgesetzten hierzu bearbeitet wirst dem wechsel zuzustimmen. lehnst du weiterhin ab bist du irgendwann angestellter einer firma ohne geschäftstätigkeit und dann wird man dir betriebsbedingt kündigen - man nennt das glaube ich déjà-vu... ;)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Du hast Recht , so war die Methode - - hat sich bewährt - - und wird fortgeführt.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 13:56
Anonymous User hat geschrieben:
Kann hier bitte mal jemand (sachlich) Auskunft geben, was im Falle des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang passiert?
Ich habe - wie so viele andere auch - bei NSN dem Betriebsübergang widersprochen und mich dann sehr lange damit beschäftigt: 1. Das Widerspruchsschreiben ist einfach. Es genügt schon ein einzeiler: Ich widerspreche ... Zuviel Inhalt kann schwierig werden bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung
2. Allein wegen des Widerspruchs darf die Firma nicht kündigen - eine Kündigungsschutzklage würde in jedem Fall erfolgreich sein
3. Bei mir kam dann Arbeitsentzug, Separierung von den alten Kollegen und daraus folgend ein starker Statusverlust. Und - man möchte es kaum glauben - sogar die alten Kollegen wollten mit einem nichts mehr zu tun haben (also eine gewisse Art von Mobbing)
4. Solidarisieren mit dem Betriebsrat und alle Aktionen mit ihm absprechen und sich helfen lassen. 5. Ständiges Bewerben (in- und außerhalb der Firma) um zu zeigen, dass man arbeitswillig ist, die FA sich jedoch weigert, einen eine Aufgabe zu geben (Gut für eine eventuelle Kündigugsschutzklage)
6. Scvhriftlich HR (oder den CEO) die Wiederbeschäftigung eifordern und seien Arbeitskraft anzubieten (wichtig vor Gericht)
7. Täglich den internen Stellenmarkt ansehen und passende Stellen kopieren um bei eine eventuellen Gerichtsverhandlung zu beweisen, dass es man hätte eingesetzt werden können, wenn die Firma gewollt hätte. 8. Sich nichts zu schulden kommen lassen, damit man keinen Grund für eine Kündigung liefert.
9. Bei euch: Chancen eine Arbeitsrechtsklage erkunden, ob man sich in die neue geschaffene GmbH einklagen kann, weil man euch das Recht verweigert hat, in die neue GmbH mitzugehen .......
......
10. Das Wichtigste ist aber: Sich einen Anwalt zu suchen, der einem das Gefühl gibt, dass man in jeder Lage eine Hilfe hat. Für mich persönlich als IGM-Mitglied hat mir der IGM-Anwalt geholfen, den ich mehrere Male persönlich gesprochen habe. Klar ist aber auch, dass es Jahre dauern kann, bis man wieder eine anständige Arbeit hat. Das Arbeitsleben wird auf längere Zeit ein ganz anderes sein....
Ja, das waren meine Erfahrungen. Ich (damals 51 Jahre) hatte nach ca. einem Jahr eine erfolgreche Bewerbung und es läuft wieder prima. Also in dem Sinne: Viel Glück bei euren Entscheidungen.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 15:51
Kann hier bitte mal jemand (sachlich) Auskunft geben, was im Falle des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang passiert?
Die Widersprüchler werden in der Unify GmbH & CoKG verbleiben. Während die Arbeitsplätze und Arbeitsinhalte in die Unify Deutschland GmbH & CoKG übergehen. Keine Arbeit und kein Arbeitsplatz führt zur betriebsbedingten Kündigung.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 17:18
...und wie war das mit den 50% Abfindung im Falle der betriebsbedingten Kündigung ?

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 20:11
...und wie war das mit den 50% Abfindung im Falle der betriebsbedingten Kündigung ?
Steht doch in den heute zugegangenen Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang nach 613a BGB. Betriebsbedingte Kündigung bei Widerspruch gegen Betriebsübergang in die Unfiy Deutschland GmbH &CoKG.; Betriebsübergang zumutbar = 50% Abfindung. Wenn nicht zumutbar = 100% Abfindung. Wobei der Betriebsübergang zu Unify Deutschland GmbH & CoKG grundsätzlich als zumutbar durch den Betriebsrat angesehen wird. Nur Ausnahmen wenn es dadurch zu Versetzungen kommt, die nicht zumutbar sind. Beachtet den eigenen Arbeitsvertrag und die Regelung über einen deutschlandweiten Einsatz. Bei derartigen Verträgen oder Ergänzungen ist jeder der 12 Standorte zumutbar.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 27.März 2015 20:19
Die Schreiben über den Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & Co KG sind eingetroffen. Für mögliche Widersprecher beginnt nun die Frist von einem Monat nach Einwurf zu laufen. Wer nicht widersprechen will, braucht nichts zu machen. Kein Schreiben über die Annahme des Betriebsübergangs erforderlich. Solche Schreiben oder Bestätigungen können sich später sogar als Schädlich erweisen. Tipp: Frist ablaufen lassen und gut ist es.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2015 13:24
Beachtet den eigenen Arbeitsvertrag und die Regelung über einen deutschlandweiten Einsatz. Bei derartigen Verträgen oder Ergänzungen ist jeder der 12 Standorte zumutbar.
Das mit dem deutschlandweiten Einsatz wurde jahrelang im Tarifbereich vorbereitet. Bei jeder Vertragsänderung wurde das Direktionsrecht über den Versetzungsbereich erweitert.

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2015 13:53
Das wurde schon vor Jahrzehnten von Namhaften Firmen praktiziert , da wurden ganze Abteilungen , z.B. von Stuttgart nach Berlin verlegt oder von Deutschland in das Ausland . ( München - Zürich steht ja auch noch an, möglicherweise)

Re: Personalabbau bei Unify 2014

Abgeschickt von Anonymous User am 28.März 2015 20:27
oder von Deutschland in das Ausland . ( München - Zürich steht ja auch noch an, möglicherweise)
Das ist kein Betriebsübergang nach 613a BGB. Zu den anderen neuen Gesellschaften steht auch was im letzten Schreiben. Die Schweiz ist für mindestens drei Jahre kein Thema.
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