Personalabbau bei Unify 2014
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
27.01.2021 12:14
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Anonymous User hat geschrieben:
Hallo, ich als nicht unterschreiber hat mein Chef mich gelobt und dankte mir dass ich nicht unterschrieben habe - also es war die richtige entscheidung mal wieder - bin STOLZ auf michEr hat Dir gedankt, weil du keine Kosten verursachen wirst und , wie andere schon zuvor geschrieben haben , OHNE irgend eine Vergütung selbst kündigen wirst.
das kenne ich aus dem katastrophenschutz, da gibt es immer leute, die sich bei einer evakuierung weigern das haus zu verlassen. wenn sich dann die wasserlinie über ihrem scheitel schließt, denken sie kurz darüber nach, ob die evakuierung nicht doch der bessere weg gewesen wäre.
ich für meinen teil habe mein rettungsboot schon letztes jahr bestiegen und bin immer noch heilfroh über diese entscheidung. erst am wochenende wurde mir wieder beschieden, dass ich seit meinem jobwechsel nicht mehr so gestresst bin wie vorher. nun gut, ich habe auch 12 kilo zugenommen seit dem - aber das ist ein anderes thema...
Anonymous User hat geschrieben:
Dass du bei dem widerlichen Kantinenfraß nicht zugenommen hast, ist erst mal kein Wunder. Das Zeug kam schneller hoch, als es unten war, da kann man beim besten Willen nicht zunehmen.Das ist der RICHTIGE Ansatz. Als nächstes - zahlst Du dann den "Fremdfirmenpreis" -der für unify ab dem 01.04. gilt und brauchst nicht mehr in die Kantine.
Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Anonymous User hat geschrieben:
Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:-------Widersprecher werden in Reih und Glied vor dem Firmengebäude aufgestellt und dann standrechtlich erschossen! Nun weißt du, was passiert!!!Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????
-------Widersprecher werden in Reih und Glied vor dem Firmengebäude aufgestellt und dann standrechtlich erschossen! Nun weißt du, was passiert!!!
Widersprecher müssen 24h die hausinternen Videos von DD & Co. ansehen. Danach gibt es keinen Widersprecher mehr.
Anonymous User hat geschrieben:
Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????-------Widersprecher werden in Reih und Glied vor dem Firmengebäude aufgestellt und dann standrechtlich erschossen! Nun weißt du, was passiert!!! Widersprecher müssen 24h die hausinternen Videos von DD & Co. ansehen. Danach gibt es keinen Widersprecher mehr. Könnte auc sein, dass man sie in ein nordkoreanisches Arbeitslager bringt
so langsam wird's hier trollig. wenn man eine themenbezogene frage stellt hat man auch ein recht eine antwort zu erhalten.
was passiert, wenn du widersprichst kann dir sicherlich am verlässlichsten der betriebsrat erklären.
meine meinung als laie hierzu:
ich kann mir vorstellen, dass du von deinem vorgesetzten hierzu bearbeitet wirst dem wechsel zuzustimmen. lehnst du weiterhin ab bist du irgendwann angestellter einer firma ohne geschäftstätigkeit und dann wird man dir betriebsbedingt kündigen - man nennt das glaube ich déjà-vu...
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Gehaltserhöhung wirst du wohl sicher keine bekommen, eher eine Ansage!Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Ja dann nehem ich die Ansage mit Gehaltserhöhung (gibt ja auf jedem Fall die terifliche)Anonymous User hat geschrieben:Gehaltserhöhung wirst du wohl sicher keine bekommen, eher eine Ansage!Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Die werden dir erklären, dass du eine persona non grata bist und selbige nicht unter das Tarifgesetz fallen. Im Übrigen würde ich bei einer solchen Aktion Blähungen bekommenAnonymous User hat geschrieben:Ja dann nehem ich die Ansage mit Gehaltserhöhung (gibt ja auf jedem Fall die terifliche)Anonymous User hat geschrieben:Gehaltserhöhung wirst du wohl sicher keine bekommen, eher eine Ansage!Was passiert eigentlich wenn man wiederspricht????Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!Verbleiben noch maximal 7 Tage bis zum Einwurf.
Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!<HR hat per Mail ein Unterrichtungeschriebenen per Einwurfeinschreiben für die nächsten Tage angekündigt. Auf die Versendung der Anlagen wird verzichtet, da der Mail eine gezippte Datei beiliegt.
Beim übergang von Siemens SIS in eigene Firma um an Atos verkaufen zu können war das vorgehen unterschiedlich. ich kenne vorgehen München und Nordbayern (ERL,NBG,FÜ). in NB gab es sehr wenige Wiedersprecher diese wurden einzeln in Abteilungen der Siemens AG untergebracht. in München waren viele Wiedersprecher auch mehr als 25 Jahre und Schwerb. diese wurden in eine Abteilung ohne Aufgabe zusammengefaßt und betriebsbedingt gekündigt. Gab einen langen Block hier mit Prozesterminen usw. ist aber ohne die Urteile bekannt zu geben im Sand verlaufen. Rechtl. Lage war etwas anders da aus der Siemens AG der Übergang war und Siemens zu diesem Zeitpunkt nicht geschlossen werden konnte. Bei SIS konnte auch fast jeder freiwillig zum gleichen Termin einen Aufhebungsvertrag mit oder ohne BEE unterschreiben (bessere Bedingung als heute und manche bekamen kein Angebot BEE da man diese Mitarbeiter in eine andere Firma mit Werkvertrag haben wollte). evt.über Netzwerk in München versuchen an die Urteile der Klagen gegen die Kündigungn zu kommen.
Anonymous User hat geschrieben:
so langsam wird's hier trollig. wenn man eine themenbezogene frage stellt hat man auch ein recht eine antwort zu erhalten. was passiert, wenn du widersprichst kann dir sicherlich am verlässlichsten der betriebsrat erklären. meine meinung als laie hierzu: ich kann mir vorstellen, dass du von deinem vorgesetzten hierzu bearbeitet wirst dem wechsel zuzustimmen. lehnst du weiterhin ab bist du irgendwann angestellter einer firma ohne geschäftstätigkeit und dann wird man dir betriebsbedingt kündigen - man nennt das glaube ich déjà-vu...--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Du hast Recht , so war die Methode - - hat sich bewährt - - und wird fortgeführt.
Anonymous User hat geschrieben:
2. Allein wegen des Widerspruchs darf die Firma nicht kündigen - eine Kündigungsschutzklage würde in jedem Fall erfolgreich sein
3. Bei mir kam dann Arbeitsentzug, Separierung von den alten Kollegen und daraus folgend ein starker Statusverlust. Und - man möchte es kaum glauben - sogar die alten Kollegen wollten mit einem nichts mehr zu tun haben (also eine gewisse Art von Mobbing)
4. Solidarisieren mit dem Betriebsrat und alle Aktionen mit ihm absprechen und sich helfen lassen. 5. Ständiges Bewerben (in- und außerhalb der Firma) um zu zeigen, dass man arbeitswillig ist, die FA sich jedoch weigert, einen eine Aufgabe zu geben (Gut für eine eventuelle Kündigugsschutzklage)
6. Scvhriftlich HR (oder den CEO) die Wiederbeschäftigung eifordern und seien Arbeitskraft anzubieten (wichtig vor Gericht)
7. Täglich den internen Stellenmarkt ansehen und passende Stellen kopieren um bei eine eventuellen Gerichtsverhandlung zu beweisen, dass es man hätte eingesetzt werden können, wenn die Firma gewollt hätte. 8. Sich nichts zu schulden kommen lassen, damit man keinen Grund für eine Kündigung liefert.
9. Bei euch: Chancen eine Arbeitsrechtsklage erkunden, ob man sich in die neue geschaffene GmbH einklagen kann, weil man euch das Recht verweigert hat, in die neue GmbH mitzugehen .......
......
10. Das Wichtigste ist aber: Sich einen Anwalt zu suchen, der einem das Gefühl gibt, dass man in jeder Lage eine Hilfe hat. Für mich persönlich als IGM-Mitglied hat mir der IGM-Anwalt geholfen, den ich mehrere Male persönlich gesprochen habe. Klar ist aber auch, dass es Jahre dauern kann, bis man wieder eine anständige Arbeit hat. Das Arbeitsleben wird auf längere Zeit ein ganz anderes sein....
Ja, das waren meine Erfahrungen. Ich (damals 51 Jahre) hatte nach ca. einem Jahr eine erfolgreche Bewerbung und es läuft wieder prima. Also in dem Sinne: Viel Glück bei euren Entscheidungen.
Kann hier bitte mal jemand (sachlich) Auskunft geben, was im Falle des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang passiert?Ich habe - wie so viele andere auch - bei NSN dem Betriebsübergang widersprochen und mich dann sehr lange damit beschäftigt: 1. Das Widerspruchsschreiben ist einfach. Es genügt schon ein einzeiler: Ich widerspreche ... Zuviel Inhalt kann schwierig werden bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung
2. Allein wegen des Widerspruchs darf die Firma nicht kündigen - eine Kündigungsschutzklage würde in jedem Fall erfolgreich sein
3. Bei mir kam dann Arbeitsentzug, Separierung von den alten Kollegen und daraus folgend ein starker Statusverlust. Und - man möchte es kaum glauben - sogar die alten Kollegen wollten mit einem nichts mehr zu tun haben (also eine gewisse Art von Mobbing)
4. Solidarisieren mit dem Betriebsrat und alle Aktionen mit ihm absprechen und sich helfen lassen. 5. Ständiges Bewerben (in- und außerhalb der Firma) um zu zeigen, dass man arbeitswillig ist, die FA sich jedoch weigert, einen eine Aufgabe zu geben (Gut für eine eventuelle Kündigugsschutzklage)
6. Scvhriftlich HR (oder den CEO) die Wiederbeschäftigung eifordern und seien Arbeitskraft anzubieten (wichtig vor Gericht)
7. Täglich den internen Stellenmarkt ansehen und passende Stellen kopieren um bei eine eventuellen Gerichtsverhandlung zu beweisen, dass es man hätte eingesetzt werden können, wenn die Firma gewollt hätte. 8. Sich nichts zu schulden kommen lassen, damit man keinen Grund für eine Kündigung liefert.
9. Bei euch: Chancen eine Arbeitsrechtsklage erkunden, ob man sich in die neue geschaffene GmbH einklagen kann, weil man euch das Recht verweigert hat, in die neue GmbH mitzugehen .......
......
10. Das Wichtigste ist aber: Sich einen Anwalt zu suchen, der einem das Gefühl gibt, dass man in jeder Lage eine Hilfe hat. Für mich persönlich als IGM-Mitglied hat mir der IGM-Anwalt geholfen, den ich mehrere Male persönlich gesprochen habe. Klar ist aber auch, dass es Jahre dauern kann, bis man wieder eine anständige Arbeit hat. Das Arbeitsleben wird auf längere Zeit ein ganz anderes sein....
Ja, das waren meine Erfahrungen. Ich (damals 51 Jahre) hatte nach ca. einem Jahr eine erfolgreche Bewerbung und es läuft wieder prima. Also in dem Sinne: Viel Glück bei euren Entscheidungen.
Kann hier bitte mal jemand (sachlich) Auskunft geben, was im Falle des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang passiert?Die Widersprüchler werden in der Unify GmbH & CoKG verbleiben. Während die Arbeitsplätze und Arbeitsinhalte in die Unify Deutschland GmbH & CoKG übergehen. Keine Arbeit und kein Arbeitsplatz führt zur betriebsbedingten Kündigung.
...und wie war das mit den 50% Abfindung im Falle der betriebsbedingten Kündigung ?Steht doch in den heute zugegangenen Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang nach 613a BGB. Betriebsbedingte Kündigung bei Widerspruch gegen Betriebsübergang in die Unfiy Deutschland GmbH &CoKG.; Betriebsübergang zumutbar = 50% Abfindung. Wenn nicht zumutbar = 100% Abfindung. Wobei der Betriebsübergang zu Unify Deutschland GmbH & CoKG grundsätzlich als zumutbar durch den Betriebsrat angesehen wird. Nur Ausnahmen wenn es dadurch zu Versetzungen kommt, die nicht zumutbar sind. Beachtet den eigenen Arbeitsvertrag und die Regelung über einen deutschlandweiten Einsatz. Bei derartigen Verträgen oder Ergänzungen ist jeder der 12 Standorte zumutbar.
Die Schreiben über den Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & Co KG sind eingetroffen. Für mögliche Widersprecher beginnt nun die Frist von einem Monat nach Einwurf zu laufen. Wer nicht widersprechen will, braucht nichts zu machen. Kein Schreiben über die Annahme des Betriebsübergangs erforderlich. Solche Schreiben oder Bestätigungen können sich später sogar als Schädlich erweisen. Tipp: Frist ablaufen lassen und gut ist es.
Beachtet den eigenen Arbeitsvertrag und die Regelung über einen deutschlandweiten Einsatz. Bei derartigen Verträgen oder Ergänzungen ist jeder der 12 Standorte zumutbar.Das mit dem deutschlandweiten Einsatz wurde jahrelang im Tarifbereich vorbereitet. Bei jeder Vertragsänderung wurde das Direktionsrecht über den Versetzungsbereich erweitert.
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