Personalabbau bei Unify 2014
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
27.01.2021 12:14
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Anonymous User hat geschrieben:
Ist ein anderer Betreiber. Mit dieser Kompzeit War nicht alles so wie zugesagt. Mal sehen was der neue macht. Der Ansatz ist anders.0
Die BEE ist das total sinnlos die helfen dir überhaupt nicht. Aber ohne Job kannste aber auch nicht den Aufhebungsvertrag unterschreiben
Ist ein anderer Betreiber. Mit dieser Kompzeit War nicht alles so wie zugesagt. Mal sehen was der neue macht. Der Ansatz ist anders.0
Anonymous User hat geschrieben:
Es ist ein Schritt aus dem Arbeitsleben und der will überlegt sein. Bei all den Unwegsamkeiten. 58plus ist ein gutes Angebot, doch mit langer Laufzeit.
Absicherung bei Insolvenz? Was ist denn mit den Mitarbeitern die weiter bei Unify bleiben? Wer sichert, oder soll die denn gegen eine mögliche Insolvenz absichern? Langsam geht mir das Vollkasko-Denken echt auf den Keks.
Es ist ein Schritt aus dem Arbeitsleben und der will überlegt sein. Bei all den Unwegsamkeiten. 58plus ist ein gutes Angebot, doch mit langer Laufzeit.
Vollkasko-Denke ist ja schön, gut und wichtig. ...aber in diesem Fall überflüssig. Wenn die Firma Insolvenz geht ist es doch irrelevant! Bist du noch in der Firma hast du die A....-karte, da der Job dann ohne Abfindung weg ist. Hast du den Aufhebungsvertrag unterschrieben und nicht mehr bei Unify, hast du vielleicht Glück und der Verwalter/Gericht fordert das Geld nicht zurück.
zur Info, das sind die Parameter hinsichtlich der Rückzahlung einer Absfindung bei Insolvenz des Arbeitgebers:
[quote]Danach wäre die Zahlung der Abfindung anfechtbar, wenn
- sie in den letzen 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag erfolgt ist
- wenn das Unternehmen bei der Zahlung bereits zahlungsunfähig war
- und Sie die Zahlungsfähigkeit kannten. [/quote]
http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlung-einer-Abfindung---f17669.html
ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass dies bei den kollegen und der situation von unify eintreffen sollte - ausgeschlossen ist es aber auch nicht.
Anonymous User hat geschrieben:
Wer weiß schon wirklich etwas?
zur Info, das sind die Parameter hinsichtlich der Rückzahlung einer Absfindung bei Insolvenz des Arbeitgebers: [quote]Danach wäre die Zahlung der Abfindung anfechtbar, wenn - sie in den letzen 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag erfolgt ist - wenn das Unternehmen bei der Zahlung bereits zahlungsunfähig war - und Sie die Zahlungsfähigkeit kannten. [/quote] http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlung-einer-Abfindung---f17669.html ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass dies bei den kollegen und der situation von unify eintreffen sollte - ausgeschlossen ist es aber auch nicht.
Wer weiß schon wirklich etwas?
Anonymous User hat geschrieben:
Auch wenn Du bis 1.10 ausharren must, solltest Du die Zeit nutzen und Deine BEwerbungsunterlagen fertig machen. Verlange ein Qualifizierten Zwischenzeugnis, erstelle ienen Zeugnisvorschlag, den Du mit Deinem Chef besprichst, schnellstmöglich, vielleicht ist Dein Chef in bälde auch nicht mehr da. Dann Leite den Vorschlag mit Terminsetzung (ca. 4 Wochen) an die PA weiter. Zwischenzeitlich kannst Du ja mal nach neuen Stellen suchen. Vergiß übrigens Siemens, die bauen selbst ab, ist daher aussichtslos. Prüfe Deinen MArktwert und hüte Dich vor einer Personenbedingten fristlosen Kündigung....
Viele wie ich müssen aber bis 1.10. ausharren.
Auch wenn Du bis 1.10 ausharren must, solltest Du die Zeit nutzen und Deine BEwerbungsunterlagen fertig machen. Verlange ein Qualifizierten Zwischenzeugnis, erstelle ienen Zeugnisvorschlag, den Du mit Deinem Chef besprichst, schnellstmöglich, vielleicht ist Dein Chef in bälde auch nicht mehr da. Dann Leite den Vorschlag mit Terminsetzung (ca. 4 Wochen) an die PA weiter. Zwischenzeitlich kannst Du ja mal nach neuen Stellen suchen. Vergiß übrigens Siemens, die bauen selbst ab, ist daher aussichtslos. Prüfe Deinen MArktwert und hüte Dich vor einer Personenbedingten fristlosen Kündigung....
Anonymous User hat geschrieben:
Kann ich nur bestätigen. Erledigt das, wenn Ihr das nicht in weiser Voraussicht sowieso schon gemacht habt. Was heisst weise Voraussicht: Wer seit Juni 2014 nicht gemerkt hat was hier mit uns passieren wird, hat die Scheuklappen über den Augen getragen.
Anonymous User hat geschrieben:Viele wie ich müssen aber bis 1.10. ausharren.
Auch wenn Du bis 1.10 ausharren must, solltest Du die Zeit nutzen und Deine BEwerbungsunterlagen fertig machen. Verlange ein Qualifizierten Zwischenzeugnis, erstelle ienen Zeugnisvorschlag, den Du mit Deinem Chef besprichst, schnellstmöglich, vielleicht ist Dein Chef in bälde auch nicht mehr da. Dann Leite den Vorschlag mit Terminsetzung (ca. 4 Wochen) an die PA weiter. Zwischenzeitlich kannst Du ja mal nach neuen Stellen suchen. Vergiß übrigens Siemens, die bauen selbst ab, ist daher aussichtslos. Prüfe Deinen MArktwert und hüte Dich vor einer Personenbedingten fristlosen Kündigung....
Kann ich nur bestätigen. Erledigt das, wenn Ihr das nicht in weiser Voraussicht sowieso schon gemacht habt. Was heisst weise Voraussicht: Wer seit Juni 2014 nicht gemerkt hat was hier mit uns passieren wird, hat die Scheuklappen über den Augen getragen.
@ Do 14:15. Es ist legitim in einer Art Schockstarre zu verfallen. Es ist auch verständlich, wenn man altbewährte Verhaltensweisen (Abwarten und wurde ja eh nicht so schlimm) wieder anwendet. Nur das Erwachen wird dann bzw. diesmal um so härter.Der damit verbundene mögliche Schock kann daher umso schlimmer ausfallen.....
Ich denke, ohne die Vereinbarungen genau zu kennen, eine mögliche BEE mit Abfindung wohl die bessere Alternative ist, falls ihr noch keinen wirklichen Anschllußjob (Vertrag bereits unterschrieben) habt. Zumindest ist für die LAufzeit das Gehlat (in irgendeiner Höhe) gesichert. Es erhöhen sich die Rentenzeiten und es wird etwas in die Rentenkasse einbezahlt, Zudem ist man (insbesondere Singel) in der Krankenversicherung weiter versichert. Der BEzug des ALI veringert sich zwar am Ende der BEE, wird aber um diese nach hinten verschoben und gegebernenfalls um 3 Monate (ab 50) erhöht.Macht euch doch basierend auf euren "Zeitstrahl" einen eigenen was wäre wenn Zeitstrahl. Es gibt im Internet genug Gehaltsrehner, AL-Rechner etc. SChreibt euer Alter mit rein, damit ihr seht, wie eure Alternativen aussehen...
Viel Glück pg.
Anonymous User hat geschrieben:
@ Do 14:15.Der BEzug des ALI veringert sich zwar am Ende der BEE, wird aber um diese nach hinten verschoben und gegebernenfalls um 3 Monate (ab 50) erhöht. Das Arbeitsamt hat auf einer Infoveranstaltung bestätigt, dass am Ende der BEE das Gehalt vor Eintritt in die BEE fürs ALG1 zählt.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:@ Do 14:15.Der BEzug des ALI veringert sich zwar am Ende der BEE, wird aber um diese nach hinten verschoben und gegebernenfalls um 3 Monate (ab 50) erhöht. Das Arbeitsamt hat auf einer Infoveranstaltung bestätigt, dass am Ende der BEE das Gehalt vor Eintritt in die BEE fürs ALG1 zählt.
Das würde ich mir von der afa schriftlich geben lassen, mit Höhe Deines Bruttobezugs. Bei uns NSN ler war dies nicht der Fall. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Afa ein höheres Bruttogehalt, also in diesem Falle das vor Eintritt in die Bee nehmen? Bei ATlern ist das vom Grund her egal, wenn sie vorher weit über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Für die stimmt die Aussage unter Umständen... Daher wenn das Bee-Gehalt sozusagen genauso hoch ist wie die dann zum Eintritt der ALG I geltenden Beitragsbemessungsgrenze, dann habt ihr eher keinen Verlust. Das könnt ihr ganz einfach über die entsprechenden Onlinerechner für ALG I ausrechnen.... pg.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:@ Do 14:15.Der BEzug des ALI veringert sich zwar am Ende der BEE, wird aber um diese nach hinten verschoben und gegebernenfalls um 3 Monate (ab 50) erhöht. Das Arbeitsamt hat auf einer Infoveranstaltung bestätigt, dass am Ende der BEE das Gehalt vor Eintritt in die BEE fürs ALG1 zählt.
Das würde ich mir von der afa schriftlich geben lassen, mit Höhe Deines Bruttobezugs. Bei uns NSN ler war dies nicht der Fall. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Afa ein höheres Bruttogehalt, also in diesem Falle das vor Eintritt in die Bee nehmen? Bei ATlern ist das vom Grund her egal, wenn sie vorher weit über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Für die stimmt die Aussage unter Umständen... Daher wenn das Bee-Gehalt sozusagen genauso hoch ist wie die dann zum Eintritt der ALG I geltenden Beitragsbemessungsgrenze, dann habt ihr eher keinen Verlust. Das könnt ihr ganz einfach über die entsprechenden Onlinerechner für ALG I ausrechnen.... pg.
Ich denke der Unterschied kommt daher weil die nsn bee >= 24 Monate war, die bemessungsgrundlage für alg1 sind die letzten 24 Monate und wenn die unify bee kürzer ist dann dann gilt wohl das unify brutto
@ Do 14:15.Der BEzug des ALI veringert sich zwar am Ende der BEE, wird aber um diese nach hinten verschoben und gegebernenfalls um 3 Monate (ab 50) erhöht. Das Arbeitsamt hat auf einer Infoveranstaltung bestätigt, dass am Ende der BEE das Gehalt vor Eintritt in die BEE fürs ALG1 zählt.
Das würde ich mir von der afa schriftlich geben lassen, mit Höhe Deines Bruttobezugs. Bei uns NSN ler war dies nicht der Fall. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Afa ein höheres Bruttogehalt, also in diesem Falle das vor Eintritt in die Bee nehmen? Bei ATlern ist das vom Grund her egal, wenn sie vorher weit über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Für die stimmt die Aussage unter Umständen... Daher wenn das Bee-Gehalt sozusagen genauso hoch ist wie die dann zum Eintritt der ALG I geltenden Beitragsbemessungsgrenze, dann habt ihr eher keinen Verlust. Das könnt ihr ganz einfach über die entsprechenden Onlinerechner für ALG I ausrechnen.... pg.
Ich denke der Unterschied kommt daher weil die nsn bee >= 24 Monate war, die bemessungsgrundlage für alg1 sind die letzten 24 Monate und wenn die unify bee kürzer ist dann dann gilt wohl das unify brutto
Auf Antrag kann als Bemessungsgrundlage für das ALG1 ein Zeitraum von 24 Monate anstelle von 12 Monate beantragt werden. Dann wirkt sich das Einkommen vor der beE noch mit minimal 5 Monate (24 Monate - 19 Monate beE)aus. Bei kürzerer beE hat dies um so mehr Auswirkung. Aber dies führt nicht dazu, dass das letzte Gehalt zu 60% / 67% als ALG1 bezahlt wird. Es gibt dazu eine normierte Bruttolohntabelle bei der AfA. Beitragsbemessungsgrenzen wirken zusätzlich mit.
Mann oh Mann: Wieso sollten die zahlreichen Kollegen, die jetzt den Arbeitsplatz verlieren auch noch auf ihre sauer verdiente Abfindung bei einer Insolvenz verzichten?! Die Vollkasko-Denke ist vollkommen angebracht und richtig!
Nur wie kann eine Absicherung erreicht werden? Sei es in der beE mit max. 19 Monate oder der 58plus mit max. 60 Monate.
Wir bei nsn hatten vor Ende der bee eine Info der AfA - hier der Link der pdf-datei --
https://www.siemens-transfer.de/upload/dateien/afa_praesent-gruppeninfoveranst-anlage.pdf
-- schaut es euch an, evtl hilft es etwas als Zusatzinformation; Wir hatten bei nsn eine Patronatserklärung der nsn bv in Holland (die hatten das Geld)
Wir bei nsn hatten vor Ende der bee eine Info der AfA - hier der Link der pdf-datei -- https://www.siemens-transfer.de/upload/dateien/afa_praesent-gruppeninfoveranst-anlage.pdf -- schaut es euch an, evtl hilft es etwas als Zusatzinformation; Wir hatten bei nsn eine Patronatserklärung der nsn bv in Holland (die hatten das Geld)
Die Siemens AG wird das zugesagte Geld auch in die niederländische BV einbringen. Nur die BV unterliegt nicht dem deutschen Recht. Ist somit keine belastbare Sicherheit.
Mann oh Mann: Wieso sollten die zahlreichen Kollegen, die jetzt den Arbeitsplatz verlieren auch noch auf ihre sauer verdiente Abfindung bei einer Insolvenz verzichten?! Die Vollkasko-Denke ist vollkommen angebracht und richtig!
Nur wie kann eine Absicherung erreicht werden? Sei es in der beE mit max. 19 Monate oder der 58plus mit max. 60 Monate.
Die Zeiten bis zum 1.10.2015 oder 15.1.2016 nicht vergessen. Wie war es bei BenQ? Aufhebungsverträge im November unterschrieben für die Auszahlung im Januar. Anfang Dezember Insolvenz angemeldet. Nicht mal 3 Monate bei BenQ und bei Unify soll ein Zeitraum bis zu 70 Monate ohne Sicherheiten unterschrieben werden.
Anonymous User hat geschrieben:
DAs bei Benq war völlig anders. Da hat die Geschführung gesagt, das wenn Sie kein geld erhalten am Mo Insolvenz anmelden. Zudem war damals das Insolvenzrecht ein anderes. Es wurde mittlerweile ein klein wenig modifiziert (ist lockerer) geworden. Nur mal ehrlich gesagt, wenn Du wegen der Gefahr einer Insolvenz nicht unterschreibst, dann wird wohl eine Betriebsbedingte Kündigung, ohne Abfindung ausgesprochen werden. Das bedeutet doch dann letztlich, das Du nicht nur die Abfindung, sondern auch das BEE-Gehalt zuzüglich Arbeitgeberanteile, Krankenkasse, Renten und Pflegekassenzahlungen verlierst....
Mann oh Mann: Wieso sollten die zahlreichen Kollegen, die jetzt den Arbeitsplatz verlieren auch noch auf ihre sauer verdiente Abfindung bei einer Insolvenz verzichten?! Die Vollkasko-Denke ist vollkommen angebracht und richtig!
Nur wie kann eine Absicherung erreicht werden? Sei es in der beE mit max. 19 Monate oder der 58plus mit max. 60 Monate.
Die Zeiten bis zum 1.10.2015 oder 15.1.2016 nicht vergessen. Wie war es bei BenQ? Aufhebungsverträge im November unterschrieben für die Auszahlung im Januar. Anfang Dezember Insolvenz angemeldet. Nicht mal 3 Monate bei BenQ und bei Unify soll ein Zeitraum bis zu 70 Monate ohne Sicherheiten unterschrieben werden.
DAs bei Benq war völlig anders. Da hat die Geschführung gesagt, das wenn Sie kein geld erhalten am Mo Insolvenz anmelden. Zudem war damals das Insolvenzrecht ein anderes. Es wurde mittlerweile ein klein wenig modifiziert (ist lockerer) geworden. Nur mal ehrlich gesagt, wenn Du wegen der Gefahr einer Insolvenz nicht unterschreibst, dann wird wohl eine Betriebsbedingte Kündigung, ohne Abfindung ausgesprochen werden. Das bedeutet doch dann letztlich, das Du nicht nur die Abfindung, sondern auch das BEE-Gehalt zuzüglich Arbeitgeberanteile, Krankenkasse, Renten und Pflegekassenzahlungen verlierst....
irgendwie die gleiche Diskussion wie 2012 bei nsn - einige nahmen die Abfindung direkt am Anfang der bee, andere gingen nicht in ATZ (6 Jahre bis 63 - war wohl eine Fehlentscheidung - sind jetzt mit 59 in ALG1) - noch ist Siemens in der Firma und liefert das Geld - dann fragt mal, was würde passieren wenn die Firma in 2 Jahren Insolvenz anmeldet - die Jobs sind weg, evtl Gehaltsrückforderung etc, keine Abfindundung ... - evtl. findet ihr einen Job in der bee, die ATZler bei nsn waren nicht mehr bei nsn - worstcase konnten bei ausbleiben des Geldes entlassen werden - das passierte ihnen evtl. etwas früher in der Firma. Wobei bei drohender Insolvenz die Firma bereits vorher noch mehr Leute ohne Abfindung rauswirft.
irgendwie die gleiche Diskussion wie 2012 bei nsn - einige nahmen die Abfindung direkt am Anfang der bee, andere gingen nicht in ATZ (6 Jahre bis 63 - war wohl eine Fehlentscheidung - sind jetzt mit 59 in ALG1) - noch ist Siemens in der Firma und liefert das Geld - dann fragt mal, was würde passieren wenn die Firma in 2 Jahren Insolvenz anmeldet - die Jobs sind weg, evtl Gehaltsrückforderung etc, keine Abfindundung ... - evtl. findet ihr einen Job in der bee, die ATZler bei nsn waren nicht mehr bei nsn - worstcase konnten bei ausbleiben des Geldes entlassen werden - das passierte ihnen evtl. etwas früher in der Firma. Wobei bei drohender Insolvenz die Firma bereits vorher noch mehr Leute ohne Abfindung rauswirft.
Es geht bei Unify um 800 Personen die per Aufhebungsvertrag gehen sollen. Der große Anteil davon mit langfristige Verträge. Siemens stellt 0,3 Milliarden für die Transformation bereit. Das heißt nicht, dass das Geld langfristig für die Abfindungen bereitgestellt wird.
Anonymous User hat geschrieben:
Keine Existenzangst, sondern ob die Leistungen in 12, 24,. . Monaten fließen. Sofortiger Aufhebungsvertrag ist keine Lösung.
Gibt es noch unentschlossene? Welche Fragen ausser der vor Existenzängsten beschäftigt euch derzeit? Hat euch dieses Forum irgendwie geholfen??? Danke und sorry, bin hier nur etwas Neugierig....
Keine Existenzangst, sondern ob die Leistungen in 12, 24,. . Monaten fließen. Sofortiger Aufhebungsvertrag ist keine Lösung.
Anonymous User hat geschrieben:
Das sind doch Existenzängste . Aber anders gefragt: Wo bekommst du heute denn solch eine Sicherheit, wie du sie dir hier wünschst? Selbst wenn du bleiben musst/darfst/whatever - wer sagt dir wie lange das hier noch gut geht? Oder bei einem Partner? Oder einem Kunde? Vor einer Insolvenz bist du nicht sicher, hier (bei Unify) nicht und anderswo heutzutage aucht nicht!
Anonymous User hat geschrieben:Gibt es noch unentschlossene? Welche Fragen ausser der vor Existenzängsten beschäftigt euch derzeit? Hat euch dieses Forum irgendwie geholfen??? Danke und sorry, bin hier nur etwas Neugierig....
Keine Existenzangst, sondern ob die Leistungen in 12, 24,. . Monaten fließen. Sofortiger Aufhebungsvertrag ist keine Lösung.
Das sind doch Existenzängste . Aber anders gefragt: Wo bekommst du heute denn solch eine Sicherheit, wie du sie dir hier wünschst? Selbst wenn du bleiben musst/darfst/whatever - wer sagt dir wie lange das hier noch gut geht? Oder bei einem Partner? Oder einem Kunde? Vor einer Insolvenz bist du nicht sicher, hier (bei Unify) nicht und anderswo heutzutage aucht nicht!
Gibt es noch unentschlossene? Welche Fragen ausser der vor Existenzängsten beschäftigt euch derzeit? Hat euch dieses Forum irgendwie geholfen??? Danke und sorry, bin hier nur etwas Neugierig....
Keine Existenzangst, sondern ob die Leistungen in 12, 24,. . Monaten fließen. Sofortiger Aufhebungsvertrag ist keine Lösung.
Das sind doch Existenzängste . Aber anders gefragt: Wo bekommst du heute denn solch eine Sicherheit, wie du sie dir hier wünschst? Selbst wenn du bleiben musst/darfst/whatever - wer sagt dir wie lange das hier noch gut geht? Oder bei einem Partner? Oder einem Kunde? Vor einer Insolvenz bist du nicht sicher, hier (bei Unify) nicht und anderswo heutzutage aucht nicht!
Sicherheitsdenken ist keine Existenzangst. Die Zukunft ist auch ohne Unify machbar. Es geht um die Einordnung der Vertragserfüllung durch Unify in der Zukunft.
Auf Basis von Ploneboard